Anteiliger Unterhal...
 
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Anteiliger Unterhalt an die KM?

 
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

bisherige Sachlage: Mein kleiner Mann wird bald 6 Jahre und kommt jetzt in die Schule.
Die KM war nach der Geburt vom Sohn nur 1 Jahr zu Haus und der kleine Mann danach im Kindergarten (ganztags).
Für meinen Sohn zahle ich seit Trennung KU nach DT und an die KM nicht, waren auch nicht verheiratet.
Akktuelle Situation: Die KM geht nur noch 30h statt bisher 40h pro Woche arbeiten für die nächsten Monate.
Mein Sohn geht auf eine ganztags Privatgrundschule.
Meine Frage: Muß ich damit rechnen, dass ich zusätzlich an die KM Unterhalt bezahlen muß, anteilig für den Ausfall, um die reduzierte Arbeitszeit
(arbeitet im öffentlichen Dienst)? Hat sie darauf einen geregelten Rechtsanspruch?
So eine Andeutung hat sie bereits geäußert...

Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2010 12:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Sky,

ich wage mal kühn zu behaupten: Nein!

Ihr seid nicht verheiratet gewesen, da ist maximal Betreuungsunterhalt bis Vollendung des 3. LJ fällig. Außerdem hat KM über Jahre bewiesen, dass sie in der Lage ist, Vollzeit zu arbeiten. Dann ist der Junge in einer Ganztagesschule.

Sollte sie mit der Idee ankommen, biete ihr an, die nachschulische Betreuung zu teilen.

Für Unterhalt durch Dich sehe ich keinen Raum.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2010 12:24
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Hallo Agent_Zero,

da hast Du einen wunden Punkt erwähnt, die nachschulische Betreuung darf ich nicht übernehmen.
Aktuell streiten wir zum Thema Umgangsrecht vor dem Familiengericht.... ich bekomme meinen Sohn nicht mal
alle 14 Tage von Fr.-So. Grund: Sie selbst hat so wenig Zeit mit ihm in der Woche, aber das ist ein anderes Thema.
Vielen Dank für Deine Einschätzung.

Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2010 12:29
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sky,

Aktuell streiten wir zum Thema Umgangsrecht vor dem Familiengericht.... ich bekomme meinen Sohn nicht mal
alle 14 Tage von Fr.-So. Grund: Sie selbst hat so wenig Zeit mit ihm in der Woche, aber das ist ein anderes Thema.

Mit der selben Logik wie deine Madame könnte allerdings jeder beliebige Taschendieb zur Rechtfertigung seiner Taten angeben: "Ich habe selbst viel zu wenig Geld, deswegen ist es völlig in Ordnung, wenn ich anderen Leuten die Brieftasche klaue."

Wenn du magst, mach zu diesem "anderen Thema" einen eigenen Thread im Unterforum "Umgangsrecht" auf. Wenn du das nicht in der breiten Öffentlichkeit besprechen möchtest (mit Blick auf das laufende Verfahren und die Möglichkeit, dass die KM hier mitlesen könnte), dann könntest du DeepThought bitten, ob er dir ein Sonderfallforum einrichtet, dann ist der Fall nur für ein paar Dutzend handverlesene User von vatersein.de sichtbar.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2010 12:51
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit,

vielen Dank mein Thema ist in der Tat heiss und in "Bearbeitung"!
Wie sieht Du die Sachlage zu meiner aktuellen Frage?
Kannst Du es einschätzen oder gar zutreffend beantworten?

Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2010 20:33
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Agent_Zero,

huuuch... ich war doch gar nicht da.  😉 Du meintest bestimmt meine Vorzimmer Sekretärin  :rofl2:

Ich denke auch, die Teilung der nachschulischen Betreuung wäre ideal. Es gibt nichts, was DU nicht auch könntest.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2010 21:56
 sky1
(@sky1)
Rege dabei Registriert

Hallo Agent,

ok das Wechselmodell habe ich bemerkt  :redhead:
Meinst Du, das ich wie oben beschrieben mit anteiligen Unterhalt an die KM rechnen muss?

Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.

Gruß Sky

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2010 22:36
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke eher nicht, denn du könntest ihr ja alternativen zur Betreuung anbieten. Dies rechtfertigt dann z.b.
keine Reduzierung ihrer Arbeitszeit, wodurch sie KEINEN finanziellen Nachteil erleiden würde.

Von daher, wäre ich erst einmal entspannt.

LG
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2010 22:43