Natürlich kann der betreunde Elternteil jederzeit, die voni hm eingerichtete Beistandschaft wieder aufheben.
Im Prinzip nichts anderes als ein kostenloser Anwalt und auch einem Anwalt kann man das Mandat entziehen, wenn man nicht mehr an seinen Diensten interessiert ist
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nach Beendigung der Beistandschaft darf man sich nicht in absoluter Sicherheit wiegen. Die rechtlichen Wirkungen der Auskunftsaufforderung und auch der schon erfolgten Inverzugsetzung bleiben bestehen.
Wenn die Gegenseite - z.B. erst in 10 Monaten - erneut eine Beistandschaft einrichtet oder einen Anwalt mandatiert, wird man die heutige Akte ausbuddeln. Unterhalt kann dann auch rückwirkend bis zur 1. wirksamen Aufforderung (hier März 2017?) verlangt werden, max. bis zu einem Jahr.