Anwältin der KM for...
 
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Anwältin der KM fordert Einkommenssteuererklärung ???

 
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

kann mir das mal wer erklären?

Seit Januar läuft bei Gericht ein Festsetzungsverfahren Kindsunterhalt. Da hier auch das Harz IV Amt mit spielt zieht sich alles in die Länge. Es wurden durch meine Anwältin alle Beläge eingereicht unteranderem auch Steuerbescheide.

Nun kommt die Gegenseite direkt auf die Anwältin zu ( ohne übers Gericht zu gehen) und fordert die Einkommenssteuererklärung  :question: Weis einer warum? Ich dachte immer der Steuerbescheid vom Finanzamt ist das Ausschlaggebende.

Weite wird nun behauptet das bei denen nur die BWA und nicht die Steuerbescheide eingegangen sind. Das kann aber nicht sein da wie gesagt Bestandteil des Antrages.

Andreas     

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2015 12:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ist richtig, dass nur die Einkommenssteuerbescheide eine Rolle spielen, u.U. will man aber abschätzen wie die Situation gemäß der letzen Einkommenssteuerklärung ist, wenn der Bescheid noch nicht vorliegt. Ob man das darf weiss ich nicht.

Wieviel Arbeit macht es denn die angeblich nicht erhaltenen Unterlagen noch einmal zu kopieren und hinzuschicken? Aus meiner Sicht ist das einfacher als sich langwierig zu streiten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2015 12:51
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi64,

ich habe nicht die Absicht mich deswegen zu streiten! Ich will es nur verstehen da aus der Richtung nie was gescheites kommt. Arbeit macht es schon da ich nun wieder den Buchhalter befragen muss da liegen die Unterlagen im Archiv ( es geht um 2011) Es liegen alle Unterlagen (BWA) bis Dez 2014 vor. Was nützt da Steuer 2011?

Weiter befürchte ich das hier letztendlich versucht werden soll ohne Richter zu arbeiten. Der Antrag ist rückwirkend gestellt. Da eine Abänderungsklage als Unbegründet abgewiesen wurde.

Andreas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2015 12:59
(@Inselreif)

und fordert die Einkommenssteuererklärung

wir reden hier über Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Da geht es denen wahrscheinlich um die Anlage EÜR und allem was dazu gehört.
Diese Daten, die im Steuerbescheid nicht mehr im Detail auftauchen, können bei der Unterhaltsberechnung durchaus relevant sein. Unterhaltsrechtlich kann aus dem steuerrechtlich ermittelten Ergebnis das eine oder andere wieder herausgerechnet werden und von daher ist es wichtig, wie die Zahlen im Bescheid zustande gekommen sind.
Ich wäre hier froh, wenn "nur" die Steuererklärung gefordert wurde, mein Auskunftsantrag an die selbständige Exe war damals über eine Seite lang.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2015 13:32
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

wir reden hier über Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Da geht es denen wahrscheinlich um die Anlage EÜR und allem was dazu gehört.
...

Da muss ich doch dann glatt mal nachfragen. Soweit ich das weis hat mich das Finanzamt nach einer Tiefenprüfung zur Bilanzierung verdonnert. Mein Jahresabschluss ist auch gegliedert in : Bilanzen, Gewinn und Verlustrechnung, Kontierung und Anlagevermögen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2015 13:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein Jahresabschluss ist auch gegliedert in : Bilanzen, Gewinn und Verlustrechnung, Kontierung und Anlagevermögen. 

Aber nicht alles was hier angegeben ist, wird familienrechtlich auch als Minderung des Einkommen angerechnet. Finanzrecht und Familienrecht rechnen hier mit unterschiedlichen Maßstäben und nur weil eine Ausgabe steuerrechtlich Sinn macht, kann dies Familienrechtlich als bewusste Minderung des Einkommen ausgelegt werden. Shließlich, und das wissen wir hier ja nun alle, geht es um die Unterhaltsmaximierung und Unternehmerisch um die Steuersenkung.

Die Krux dabei ist nur leider, dass mancher Familienrechtler keine Ahnung von Unternehmensführung hat und dabei um unssingiste Positionen gekämpft wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2015 14:58
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun ja ich hab die Buchhalterin mal ins Archiv geschickt. Da freut die sich so richtig drauf :wink:.

Ist es normal das diese Anfragen jetzt ohne Kenntnis Gericht laufen ? also direkt zwischen den Anwälten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2015 15:08