Liebe Forum,
ich brauche mal eure Hilfe.
Situation: bisher kein Titel - aber die gegnerische Anwältin hat bereits eine (letzten Mai) sowie eine zweite (diesen April) Offenlegung verlangt.
Warum?
Ich habe letztes Jahr meinen Job gewechselt und bin nun zweifach sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Da ich meine Krankenkassenbeiträge selbst bezahle und es kompliziert ist, die Zuschüsse auf die zwei Jobs umzurechnen, kam diesen April die Aufforderung, erneut offenzulegen und die Beitragshöhe nachzureichen.
Gesagt - getan. Gleichzeitig habe ich weitere Gehaltsabrechnungen beigebracht, so dass die Gegenseite mich nun von Mai 2021 bis April 2023 komplett durchleuchtet hat.
Warum das nötig war, wo doch nur die Höhe der KK-Beiträge offen war?
Fragt mich was leichteres. Meine sündhaft teure Anwältin sagte nur: "Na jetzt legen Sie halt offen."
Der Gegenseite eine Frist bis Ende Juni '23 gesetzt, ihre Berechnungen anzustellen - nichts.
Auf Nachfrage bei meiner Anwältin hat diese ein Schreiben vorbereitet, das die Gegenseite nochmals auffordert, ihre Berechnungen anzustellen.
Ich habe das Schreiben zurückgewiesen mit der Frage, warum wir für die Gegenseite Sekretärin spielen sollten - keine Antwort erhalten.
Gestern erreicht mich über meine Anwältin nun erneut ein Schreiben der Gegenseite - ob das mit den Krankenkassenbeiträgen denn nun schon geklärt sei?
Außerdem wolle man gleich noch die Gehaltsnachweise April - September (2023) und die Steuererklärung '22.
Ich habe meiner Anwältin daraufhin geschrieben, dass es ja so nicht weitergehen kann.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum das eine mit dem anderen zu tun hat?
Was ich verdiene - ist bekannt.
Was die Krankenkasse verlangt - ist bekannt.
Lediglich der Zuschuss war falsch berechnet - ich habe ZU WENIG Geld bekommen. Im Schreiben meiner Anwältin haben wir sogar angeboten, dass die Gegenseite einfach mit den Höchstzuschüssen rechnen solle - die ich ja teilweise eben gar nicht bekommen habe.
Ich bin mittlerweile richtig sauer - erneut will meine Anwältin, dass ich dem Wunsch der Gegenseite "einfach" nachkomme.
Ich habe mittlerweile das Gefühl, hier nach Strich und Faden verarscht zu werden.
Wer sagt denn, dass eine Offenlegung jetzt endgültig ist?
Jetzt krame ich wieder alles raus, nur damit die Gegenseite dann sagt: "Die Zuschüsse schwanken, wir können das nicht berechnen"? - mein Nettoeinkommen ändert sich von Monat zu Monat leicht, das war aber schon immer so. Das kann doch aber nicht der Grund sein, warum man nicht in der Lage ist, die Unterhaltshöhe zu berechnen?
Mich beschleicht das Gefühl, beide Anwältinnen wollen möglichst viel Papierwerk produzieren - das sie sich fürstlich abrechnen lassen.
Welche Infos braucht ihr noch?
Ich habe meiner Anwältin bereits vorgeschlagen, mit IHRER Berechnung (sie hat eine angestellt) zum Jugendamt zu gehen und mich erstmal titulieren zu lassen.
Da hieß es dann immer "das müssen Sie jetzt noch nicht machen, soll die Gegenseite doch erstmal fordern. Dann ist immer noch genug Zeit."
Die Gegenseite fordert aber nichts - außer mehr und mehr Nachweisen.
Ihr seht schon - ich bin es wirklich leid...
Servus Luc Reif,
ich würde -wenn überhaupt- der RAin schreiben, dass Deines Wissens ihr alle zur Berechnung notwendigen Unterlagen vollumfänglich vorliegen; es werden keine weiteren Duplikate dieser versandt.
Sollte Sie tatsächlich noch Angaben benötigen, möge sie dies bitte detailliert angeben. Aus Deinen schwankenden Einkünften kann man ohne Weiteres einen Durchschnitt ermitteln, wenn man in Mathe nicht gerade Kreide holen war. 😉
Solange sie Dir keine prüfbare Berechnung vorlegt siehst Du keinen weiteren Handlungsbedarf...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
okay, okay - aber nochmal: warum kommt da MEINE Anwältin nicht selber drauf?
Und warum kommt meine Anwältin z.B. nicht selber drauf, mir zu sagen, WAS GENAU eigentlich noch fehlt, wenn denn etwas fehlen sollte?
Das ist aber nicht die Aufgabe deiner RAin zu sagen welche Dokumente fehlen, wenn augenscheinlich alle relevanten Dokumente vorliegen. Wer weiß denn, was die Gegenseite noch alles sehen will. Da wird ja gern noch jede beliebige Ausgabe hinzugerechnet um den Unterhalt nach oben zu treiben.
Ich sollte mal Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Einkünfte durch die Vermietung meiner Oldtimer angeben. Nur hatte ich zu dem Zeitpunkt nur ein Fahrzeug und das habe ich nie vermietet. Anfordern kann man viel, ob es korrekt ist, ist die andere Frage.
Na ich frage mich vor allem, wie ich mich gegenüber meiner Anwältin jetzt verhalten soll.
Die letzte Mail lautete "warum fordert die Gegenseite weitere Belege und MIT WELCHEM RECHT tut sie das?"
Für €280/Stunde muss ich überlegen, wie ich meine Anwältin frage, was ich wissen will, damit ich mal eine andere Antwort bekomme als "jetzt machen Sie das halt"
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@Luc Reif, deine Anwältin ist dafür da dich zu verteidigen und dir die richtigen Ratschläge zu geben und entsprechend zu beraten. Ich gebe dir Recht ... die Dame scheint nicht viel zu taugen außer Stunden zu generieren. 280/Std. ist verdammt viel und da hätte ich sehr hohe Erwartungen an sie.
Zudem sollte sie der Gegenseite entsprechend antworten wie du richtig festgestellt hast. Und wie @82Marco bereits geschrieben hat. Sind alle Unterlagen vorhanden, dann soll die Gegenseite bitte rechnen, was auch immer die berechnen wollen, und mit ersten Ergebnissen wieder auf dich zukommen.
Worum es nun konkret geht und was zu berechnen ist - du sprichst von KK Beiträgen - ist mir nicht ganz klar.
An deiner Stelle würde ich mich auch nach einem anderen Rechtsbeistand umschauen. Ist ja nun keine Raketenwissenschaft das Thema Unterhaltsberechnung, für Familienrechtler.
Danke erstmal für eure Antworten.
Also was ist passiert?
Bis 01/22 habe ich in einem simplen Angestelltenverhältnis gearbeitet.
Dann habe ich den Job gewechselt, mein altes Arbeitsverhältnis aber reduziert beibehalten.
Da ich bei meinem alten Arbeitgeber bereits über der "Höchstgrenze" verdient habe, wurden mir meine Versicherungsbeiträge überwiesen - KK usw. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert.
Nach dem Jobwechsel hat mein alter Arbeitgeber die Selbstzahlung beibehalten - mir also weiterhin anteilig Zuschüsse zu KK und PK überwiesen.
Mein neuer Arbeitgeber hat die Beiträge allerdings direkt abgeführt. Da die KK - trotz meines Hinweises - nicht in der Lage war, mir die zu zahlenden, anteiligen Beiträge zu berechnen, habe ich die Zuschüsse zwar erhalten, wusste aber nicht, wie und wo und überhaupt ich sie abführen sollte.
Die Aufforderung zur Offenlegung erhielt ich im April 2022.
Ich habe also meine letzten 12 Gehaltsnachweise beigebracht - 10 Monate "ganz normaler" Job sowie zwei Monate (Feb + März 2022) in der "neuen" Konstellation.
Beigefügt der Hinweis, dass die Nettogehälter meines "alten" Jobs zu hoch sind, da die Versicherungsbeiträge davon noch abzuziehen seien.
Dann passierte ein Jahr nichts. Keine Berechnung de Gegenseite - nichts.
Im April 23 erreichte mich über meine Anwältin ein erneutes schreiben: ob sich das mit den Krankenkassenbeiträgen mittlerweile geklärt hätte.
Und außerdem hätte man gerne noch weitere Auskunft: die letzten 12 Gehaltsabrechnungen.
Ich habe zu diesem Zeitpunkt schon nicht verstanden, warum Gehaltszettel aus den Monaten April 22-März 23 dazu führen sollten, dass man die zweimonatige "Lücke" mit den falschen Abrechnungen (Feb + März 22) füllen kann.
Mein Anwältin meinte dazu nur "jetzt legen sie halt offen, und die Gegenseite kann ja schon fordern, weil wir nicht alles beigebracht haben."
Ich Idiot habe das gemacht - mit Fristsetzung meinerseits bis zum 30.06.23, nun endlich eine Berechnung anzustellen.
Da ich nach der kompletten Umstellung auf "Selbstzahler" zwei Monate lang wiederum zu wenige Zuschüsse erhalten hatte, fügten wir dem Schreiben die Bitte an, man möge für diese zwei Monate einfach mit den Höchstzuschüssen rechnen (was ja nur zu meinem Nachteil wäre).
Wieder kam keine Berechnung der Gegenseite.
Stattdessen erreichte mich über meine Anwältin letzten Donnerstag ein Schreiben der Gegenseite: was denn nun mit den Krankenkassenbeiträgen sei? Außerdem bitte beizulegen die Gehaltsabrechnungen April - September 23 sowie die Steuererklärung 22.
Meine Anwältin hat mich wiederum nur gebeten, die Unterlagen beizubringen.
Tja - und jetzt habe ich darauf keine Lust mehr. Die Sachverhalte stehen in keinem Zusammenhang - ich habe jetzt 23 Monate am Stück die Hosen runtergelassen und die Gegenseite tut einfach nichts, als immer neue Unterlagen zu fordern.
Das ist so der Stand...
Dann schreib der gegnerischen RAin die Nachricht, dass die letzten 12 Gehaltsnachweise relevant sind und damit kann sie nun die Berechnung erstellen.
Schicke ihr noch den Steuerbescheid von 2022 und alle Ausgaben um das bereinigte Netto zu berechnen. Sofern nicht bereits geschehen.
Und dann ist gut.
Steuer '22 liegt beim Steuerberater - Frist bis August (?) 2024...
Dann schicke noch die letzten Gehaltszettel bis Juli 2023, den Hinweis auf die noch offene Steuererklärung 2022 und sämtliche Abzüge die du hast um das bereinigte Netto zu berechnen.
Dazu den Satz, dass die RAin nun vorerst alles hat und du erst wieder auf deren Berechnung antworten wirst.
Und such dir nen neuen Anwalt
@samson1978 ich verstehe nicht - warum sollte ich das jetzt tun?
Sorry - nur zur Ergänzung: damit schicke ich ja genauso, wie meine Anwältin das wollte?
Warum der "Sinneswandel"?
Ich verstehe immer noch nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat?
Das passiert jetzt zum dritten Mal - wer sagt mir, dass es nicht noch ein viertes Mal passiert?
Es geht darum den aktuellsten Stand der Unterlagen herzustellen und dann nichts mehr.
Du kannst auch einfach so sagen, dass alle relevanten Informationen vorliegen und dann abwarten. Sofern dein monatliches Gehalt gleichbleibend ist, kann die Gegenseite damit ja die letzten 12 Monate berechnen
Es geht darum den aktuellsten Stand der Unterlagen herzustellen und dann nichts mehr.
Aber das ist doch der Punkt: dieser Stand wird seit 23 Monaten herbeigeführt. Immer heißt es dann "mehr Unterlagen".
Mein schwankendes Nettoeinkommen ergibt sich zB allein dadurch, dass ich
- in meinem "Nebenjob" tarifvertraglich beschäftigt bin und da manchmal Sonderzahlungen fällig werden (Tariferhöhung)
- dies beeinflusst wiederum die Zuschusshöhe der KK und PK-Beiträge für meinen anderen Job - das Nettogehalt schwankt
- Dienstreisen im Tarifvertrags-Job direkt abgerechnet werden und sich so auf der Gehaltsabrechnung als steuerlich abgesetzt befinden - das Nettogehalt schwankt
Ich könnte diese Liste ewig fortsetzen. Kurz und bündig: mein Nettogehalt schwankt. Nicht viel, aber meist sogar von Monat zu Monat.
Das kann doch aber nicht der Grund sein, warum ich immer neue Gehaltsnachweise schicken muss? Es schwankt ja weiter und das würde ad infinitum so laufen?
Wenn es nur um die KK- und PK-Beiträge geht, kann ich nichts nachreichen: alle Unterlagen liegen vor. Für KK und PK habe ich zwei Monate lang zu wenig Zuschuss erhalten - und musste daher anteilig von meinem Nettogehalt "mehr" zuzahlen. Das hat sich nicht gelöst - es macht aber doch für eine Berechnung keinen Unterschied? Wir haben ja gesagt "rechnen Sie einfach mit Höchstzuschuss". Tatsächlich ist es jetzt so, dass ich diesen Höchstzuschuss 2x nicht erhalten habe (auch nicht rückwirkend - ich beanstande das ja gar nicht. Es geht um 100€...), aber bereit bin, es so rechnen zu lassen, als ob ich ihn erhalten hätte.
Wo ist das Problem? Warum rechnet die Gegenseite nicht?
Da kann ich nur vermuten, dass man mit den aktuellsten Unterlagen versucht die beste Übersicht zu erhalten.
Leider ist dein Fall auch nicht so einfach zu berechnen, da denke ich versucht die gegn. RAin mehr Unterlagen zu erhalten, damit sie es leichter hat bei der Berechnung.
Da gebe ich dir Recht, dass kann ja nicht so ewig weitergehen.
Vielleicht stellst du die Angaben mal hier im Forum (gern auch in einem Sonderfallforum) ein, dann können die Profis hier sich einen Überblick verschaffen. Mit den Angaben kannst du die RAin konfrontieren und fragen welche Unterlagen sie benötigt um nicht auch zumindest ein Ergebnis zu kommen...
@Luc Reif, stell dich doch einfach mal eine Runde tot und warte ab was da kommt. Du kannst auch antworten, dass alle Unterlagen bereits zur Verfügung stehen. Punkt.
Du springst auch über jedes Stöckchen und ich verstehe, dass du dir von deiner Anwältin mehr Unterstützung wünscht. Aber vielleicht solltest du einfach mal mit ihr 'Tacheles' reden diesbezüglich.
Ist es nicht so dass die Gegenseite lediglich alle 24 Monate das Recht hat Unterlagen für eine Neuberechnung einzufordern? Dieser Pflicht bist du im Mai 22(?) nachgekommen. Wenn dann nichts passiert und nur weitere neuere Unterlagen eingefordert werden, würde ich mich darauf berufen, dass du deiner Pflicht nachgekommen bist und nun auf Berechnung wartest.
Hallo,
sicher ist es nicht einfach in Deinem Fall den Unterhalt korrekt zu berechnen. Wenn das Einkommen schwankt, dann ist der Jahresdurchschnitt ggf. auch mehrerer Jahre zu nehmen.
Es ist nicht erforderlich alles immer einzubeziehen, Eltern können sich auch auf eine sinnvolle Unterhaltszahlung einfach einigen.
Eine Auskunftspflicht besteht nur aller 2 Jahre. Der Grund ist, dass eben nicht ständig Auskünfte gefordert werden und neu gerechnet wird. Deshalb werden normalerweise die letzten 12 Monate plus letzte vorliegende Steuererklärung gefordert.
Aus meiner Sicht sollte ab 1/22 ein sinnvoller Unterhalt gemischt aus altem Einkommen und neuem Einkommen einfach festgelegt werden und dann ab 1/24 aufgrund der letzten 12 Monate neu berechnet werden, dann kann man sich ab 1/26 wieder streiten.
VG Susi
Warum ab 1/24? Es gab nach 5/22 keine rechtliche Grundlage erneut die Daten zukommen zu lassen. Inzwischen liegen der Gegenseite alle Daten bis 6/23 vor und noch immer kann nicht korrekt gerechnet werden? Hier würde ich einfach sagen, frühestens Ostern 25 darfst du mir ein faules Ei ins Nest legen.
Die einzigen die daran verdienen sind die Anwälte die sich in ihrer WhatsApp Gruppe lustig über die dämlichen Klienten machen und eine Rechnung nach der anderen schreiben.
Zum Thema Steuererklärung: was genau muss da jahrelang gesammelt werden? Die Steuerprogramme für den Hausgebrauch kitzeln vielleicht nicht die letzten 100€ raus, Kosten dafür aber nur 35€. Wie viel nimmt der Steuerberater? Alle Daten des Jahres sammeln und April/Mai eintragen. Der Steuerberater macht auch nichts mehr händisch. Sich hier darauf berufen dass es für 22 erst in 24 gibt, finde ich auch eine einseitige Auslegung.