Servus,
ich bin seit 1.5. leider arbeitslos, habe vorher knapp 1300 € netto verdient. Jetzt kann ich mir mit Arbeitslosengeld kein Kindesunterhalt leisten.
Das Arbeitsverhältnis wurde mit einem Aufhebungsvertag beendet, sonst hätte es eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung vom Arbeitgeber gegeben. Ich habe dafür eine Abfindung erhalten.
Ist die Abfindung jetzt was den Kindesunterhalt betrifft, anrechenbar und ich muss auch weiterhin Kindesunterhalt zahlen?
Ist es überhaupt relevant, wie das Arbeitsverhältnis geendet ist, ob jetzt der Arbeitgeber gekündigt hat oder ob es einen Aufhebungsvertrag gab? Darf das der Anwalt der Mutter vom Kind oder das Gericht wissen?
Was ist, wenn die Abfindung schon weg ist, weil damit Schulden bezahlt worden sind?
Im Voraus Danke
Egal ob Abfindung oder nicht. Wenn ein Titel besteht muss dieser weiterhin in voller Höhe bedient werden. Eine Abänderung kann frühstens nach 6 Monaten gefordert werden (Arbeitslosigkeit soll ein vorrübergehendes Ereignis sein)
Die Abfindung wird allerdings grundsätzlich auch dafür herangezogen, damit der KU weiterhin gezahlt werden kann. Dabei wird die Höhe der Abfindung auf einen angemessenen Zeitraumverteilt und zur Höhe der ALG addiert. Ob von der Abfindung noch etwas übrig ist oder nicht spielt dabei keine Rolle, da der kU vor etwaigen Schulden geht.
Wenn ein Gericht fragt wirst du offenlegen müssen wie das Arbetisverhältnis beendet wurde. Eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit führt z.B: nicht zu einer Reduzierungdes KU. Würde ja auch beim JC erstmal zu einer Sperrung für Leistungen führen 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo,
wie mnw schon schrieb
Was ist, wenn die Abfindung schon weg ist, weil damit Schulden bezahlt worden sind?
gar keine gute Idee.
Für dich laufen jetzt Monat für Monat Schulden auf in Höhe des Titels (gibt es einen?)
Außerdem wird jetzt von dir mehr als von allen anderen erwartet schnellstmöglich in Lohn und Brot zu kommen und somit wieder leistungsfähig zu sein, du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und musst deine Bemühungen nachweisen.
Schnell einen neuen Job zu finden wird mMn hier die einfachste Variante sein.
KU ist ein Recht des Kindes und keine Spaßveranstaltung ala "ich kann es mir gerade nicht leisten". Ich kann meine kids auch nicht vorm leeren Kühlschrank stehen lassen, weil "ich es mir gerade nicht leisten" kann. Ich bin nämlich auch unterhaltsverpflichtet als Betreuungselternteil. Meine Miete und den Kühlschrankinhalt zahlt auch keine Fee.
mmm
Danke Midnightwish und Mimamause für den Tipp.
Ich freue mich sehr, dass ich dieses Forum gefunden hab. Die Mitglieder sind sehr hilfsbereit :))
du hast aber auch ein besonderes Glück, dass nur Mädels geantwortet haben :phantom:
mmm
Hallo Henrik,
also, ich würde die Fragen etwas anders beantworten, als die "Mädels".
Wenn ein Titel besteht, kannst du natürlich mit ALGII-Leistungen aufstocken. Dann entstehen dir auch keine Schulden. Ich vermute, das hättest du bereits mit deiner Arbeit gekonnt.
D.h. du zahlst vom ALGI den titulierten Kindesunterhalt einfach weiter - und stellst Antrag auf zusätzliche ALGII-Leistungen. Bis das ALGI zu Ende ist, musst du allerdings mindestens einen kleine Job gefunden haben, bei dem das Netto höher ist als der Kindesunterhalt.
Wenn die Abfindung bereits verbraucht ist, bevor du den Antrag stellst - umso einfacher.
Die Rechnung sieht ungefähr so aus (setze an den* Stellen deine Werte ein):
a) Bedarf
450* Wohnkosten, warm ohne Strom
391 Regelsatz Erwachsener
XX anteiliger Regelsatz pro Tag und Umgangskind (dazu schreibst du nix?)
XX Fahrtkosten Umgang
----
841
b) Einkommensanrechnung
871* geschätzt noch obigem Einkommen
- 272* Kindesunterhalt*
- 30 Freibetrag
----
569 anrechenbar
= Differenz a) - b) = 272 bekommst du aufstockend vom Jobcenter. Mit Umgangskosten mehr.
(Bei deiner vorausgehenden Arbeit hättest du noch ca. 330 Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit abziehen können und dan immer noch um die 150€ bekommen....)
Danke Mädels für die Antwort.
Maxo, du bist ein Profi in diesem Thema. Danke für Beratung.
Ohne Erklärung für die offensichtlichen Widersprüche deiner Posts werde ich deine Threads estmal sperren.
Hallo, ich lebe alleine mit meinem 13 jährigem Sohn . Wir sind sehr offen zu einander
Wir haben noch eine 2 Tocher die im Feb 2 wird. Sie ist das genaue Gegenteil. Leider macht unsere Große unser Familienleben echt nicht einfach.
ich bin seit 1.5. leider arbeitslos, habe vorher knapp 1300 € netto verdient
versus
Aber tagsüber bin ich in Arbeit und ich habe kein Gewissheit, was genau er macht.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.