Ich bin 59 Jahre alt, erwerbsunfähig, arbeits- und mittelloslos durch die Aktionen durch die Kindesmutter geworden (Strafverfahren § 170 StBG). Nicht nur, dass ich verurteilt wurde, es wurde einfach ein fiktiver Einkommensbetrag angesetzt, über den ich nie verfügt hatte. Viel schlimmer aber war, dass meine Büroausstattung ( Arbeitsmittel, Computer und Kundenunterlagen über ein Jahr von der Staatsanwaltschaft beschlagnamt waren und ich dadurch Insolvenz anmelden mußte.) Mein PKH-Antrag auf Abänderung des Kindesunterhalt ist abgelehnt worden. In welchen Staat leben wir??? Welche Möglichkeit habe ich noch(ausser Selbstmord), mich den Forderungen der KM zu widersetzen? Wer kennt einen Rechtsanwalt in Heilbronn, welcher gute Kenntnisse im Unterhaltsrecht hat? Was nützt ein amtsärztliches Gutachten der Bundesanstalt für Arbeit?
Es geht um KU, der Sohn ist 16 Jahre alt und beendet die Schule im Sommer
Richtig erkannt, das Familiengericht in Öhringen nimmt nicht zur Kenntnis, dass ich mitlerweile durch den Gerichtsstress chronisch krank wurde, dass in Deutschland über 5 Mio. Arbeitslose sind, dass ich mit 59 Jahren Bewerbungen schreiben kann, bis ich schwarz werde und keinerlei Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt habe, dass ich durch das aktive Zutun gerade des AG Öhringen vorbestraft wurde, welches den,von den Nazis erfunden und von den Gerichten bis heute mit allen fadenscheinigen Argumenten, § 170 StGB durchgesetzt wird und ich dadurch in den Ruin getrieben wurde. Also wenn ich nicht eine liebevolle Frau hätte, die mich immer wieder aufrichtet, wüßte ich keinen Sinn mehr zu leben.
Ebenso will die Familienrichterin nicht erkennen, dass ich durch die Insolvenz und die Vorstrafe erhebliche Nachteile auf dem Arbeitsmarkt habe. So der Stand der Dinge. Vor Jahren, als ich noch gut verdient habe, hätte ich die dame juristisch in der Luft zerrissen, aber da ich heute keinerlei Einkommen habe, bin ich diesen kleinen "Freislers" schutzlos ausgesetzt.
@hermann46
gegen die Ablehnung des PKH-Antrages kannst Du Beschwerde einlegen, wird dieser vom AG
nicht abgeholfen, geht diese zum zuständigen OLG und dort wird darüber entschieden.
In meinen diversen Familiengerichtsverfahren, auch KU-Abänderungsantrag, wurden PKH-Anträge immer zurückgewiesen mit div. Begründungen wie: Familienheim vorhanden, kann veräussert werden; oder Leben auf Dauer vom Dispo nicht zulässig, (Einkommen aus Selbstständigkeit reichte nicht aus um Lebensunterhalt und KU zu bestreiten). Jetzt wo ich insolvent bin eird PKH gewährt.
Gruss Greywulf
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Du hast als Vater keine Chance, nutze sie!
Hallo Hermann,
bei allem Verständnis für Deinen Frust finde ich die Nazi-Anspielungen echt daneben!
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM:
Es wird alles verteufelt und verfolgt, was aus dieser 12jährigen Regierungszeit hervorkam. Darf eine plastische Beschreibung einer Wahrheit nicht auf die Sprünge helfen?
Schließlich und endlich stammt das Gesetzt, welches Rechtsanwälte ein "alleinvertretungsrecht" vor Gerichten einräumt auch aus dieser Zeit ... wie noch so einiges mehr .... und wurde "nur" modifiziert!
Wer steht denn nun auf der moralisch richtigen Seite?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Mir geht es nicht um die moralisch richtige Seite, sondern dass ich den Vergleich von Fehlurteilen der heutigen Zeit mit der menschenvernichtenden Gerichtsmaschinerie der Nazizeit geschmacklos finde.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
ohne jetzt zu sehr in die Vergangenheit eintauchen zu wollen: Vieles in Gesetzesbüchern und den Köpfen der Richter stammt aus dieser Zeit. Aber das führt zu weit weg vom Thema des Openers.
dass ich mitlerweile durch den Gerichtsstress chronisch krank wurde,
Kannst du das Amtsärztlich belegen?
dass in Deutschland über 5 Mio. Arbeitslose sind,
Es sind weitaus mehr, aber das nur nebenbei. Es darf den Richter auch nicht interessieren, weil er eine Einzelfallentscheidung zu treffen hat.
dass ich mit 59 Jahren Bewerbungen schreiben kann, bis ich schwarz werde und keinerlei Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt habe,
Die Bewerbungsschreiben hast du sicherlich zwecks Beweisführung dem AG vorgelegt?
hätte ich die dame juristisch in der Luft zerrissen,
Das wäre u.U. ein zweifelhafter Erfolg gewesen und hätte dich in deiner KU-Sache nicht weiter gebracht.
Der Weg zum OLG steht dich wohl noch offen? Ferner kannst du Strafantrag wegen Rechtsbeugung gegen das AG einreichen. Hierzu allerdings musst du auf die rechtliche Würdigung des OLG warten. Und nach dem OLG kommt der BGH, so Berufung zugelassen wird, bzw. das BVerfG.
Ich komme immer mehr zur Auffassung, es muss viel mehr bis in die höchsten Instanzen geklagt werden, damit das Recht sich ändert.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
dass ich durch das aktive Zutun gerade des AG Öhringen vorbestraft wurde, welches den,von den Nazis erfunden und von den Gerichten bis heute mit allen fadenscheinigen Argumenten, § 170 StGB durchgesetzt wird und ich dadurch in den Ruin getrieben wurde.
Das erschüttert mich sehr, zumal es mir vielleicht mal genau so passieren könnte. Schade, dass du nur den Weg von weiteren Klagen beschreiten kannst und dass hier recht wenig Interesse und Verständnis für deinen Fall gezeigt wird.
Habe mir den Paragraphen noch mal vor Augen geführt:
"Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Gruss Roman
Ohne groß abzuschweifen, aber jeder Vater, welcher von der Mutter angezeigt wird, sei es aus Bösartigkeit oder anderen Beweggründen, gerät in die Mühlen der Staatsanwaltschaften. Und denen ist jedes Mittel recht, die "Schuld" des Zahlers nachzuweisen. Fehlt nur ein Euro Unterhalt, wird über die Strafjustiz bestraft und vollstreckt. Der "säumige Vater" wird verurteilt, um jeden Preis. Das geht so weit, dass entlastendes Material und Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft einfach verschwindet. Sollte sich hingegen herausstellen, dass der "säumige Vater" unschuldig ist, wird das Verfahren lapidar eingestellt. Schäden durch Beschlagnahme, Zeugeneinvernahme, was in der Regel auch zu Arbeitsplatzverlust führt, denn die Arbeitgeber befürchten Haftungsübernahme, kann der Beklagte nicht geltend machen und muß der "säumige Vater" hinnehmen.
Dabei werden feine Unterschiede gemacht, wenn es um zahlungsunwillige Mütter geht. Ich habe drei meiner Kinder ohne irgend welchen Unterhalt groß gezogen. Das Jugendamt Künzelsau wimmelte mich ab, mit der Bemerkung: " Selber Schuld, warum geben Sie die Kinder nicht an die zahlungsunwillige Mutter ab?" Staatsanwaltschaft hat die Verfahren wegen "fehlenden öffentlichen Interesse" eingestellt und lehnte weitere Ermittlungen ab. So ist das im "Rechtsstaat Deutschland".
Hi,
auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache.
Jedes Verhalten und jedes Urteil hat Konsequenzen. Auch so in Deinem Fall. Im Alter von 59 Jahren bereitet man sich in der Regel auf seinen wohlverdienten Ruhestand vor. Nun in diesem Fall ist es nicht so. Auch kenne ich die Geschichte nicht wirklich ganz.
Fehlt nur ein Euro Unterhalt, wird über die Strafjustiz bestraft und vollstreckt. Der "säumige Vater" wird verurteilt, um jeden Preis.
Naja das halte ich schon für polemisch. Wenn jemand wegen eines Euros eine Strafanzeige riskiert, halte ich das nicht für sehr clever.
Dabei werden feine Unterschiede gemacht, wenn es um zahlungsunwillige Mütter geht. Ich habe drei meiner Kinder ohne irgendwelchen Unterhalt groß gezogen. Das Jugendamt Künzelsau wimmelte mich ab, mit der Bemerkung: " Selber Schuld, warum geben Sie die Kinder nicht an die zahlungsunwillige Mutter ab?" Staatsanwaltschaft hat die Verfahren wegen "fehlenden öffentlichen Interesse" eingestellt und lehnte weitere Ermittlungen ab. So ist das im "Rechtsstaat Deutschland".
Was ist denn das für eine Aussage. Soll das etwa als Begründung herhalten, dass man bei Dir einen anderen Weg gegangen ist.
Ebenso will die Familienrichterin nicht erkennen, dass ich durch die Insolvenz und die Vorstrafe erhebliche Nachteile auf dem Arbeitsmarkt habe. So der Stand der Dinge. Vor Jahren, als ich noch gut verdient habe, hätte ich die dame juristisch in der Luft zerrissen, aber da ich heute keinerlei Einkommen habe, bin ich diesen kleinen "Freislers" schutzlos ausgesetzt
Du hast also vor dem Urteil gut verdient. Warum hast Du denn da keinen Unterhalt gezahlt? Auch wenn die Einnahmen im Laufe der Zeit zurückgegangen sind. Hätte man doch eine Unterhaltsabänderungsklage einreichen können.
Viel schlimmer aber war, dass meine Büroausstattung ( Arbeitsmittel, Computer und Kundenunterlagen über ein Jahr von der Staatsanwaltschaft beschlagnamt waren und ich dadurch Insolvenz anmelden mußte.)
Tut mir leid. Aber das glaube ich so nicht. Ich bin selbständig. Selbst wenn ich die Staatsanwaltschaft am Hacken hätte könnte ich weiter arbeiten. Meine Büroschränke als solches werden nie Beschlagnahmt. Eine Sicherungskopie der wichtigsten Daten habe ich auch. Und der Computer muß nach Auswertung der Daten auch wieder frei gegeben werden.
Verstehe ich alles nicht.
Welche Möglichkeit habe ich noch(ausser Selbstmord), mich den Forderungen der KM zu widersetzen?
Gar keine. Wenn die KM Anspruch auf KU hat und dieses auch noch tituliert ist, hat sie doch einen gerechtfertigten Anspruch oder? Ich könnte nur auf der moralischen Seite eventuell ein boshaftes Verhalten der KM erkennen. Nämlich dann, wenn sie ein eigenes hohes Einkommen hätte und dann in einer wirklichen Notlage des Unterhaltsberechtigten trotzdem KU fordert. Aber wie gesagt nur moralisch.
Tut mir leid, aber die ganze Sache ist für mich nicht schlüssig.
Gruß
Platt
Mei, Du bist noch nie in der Situation gewesen, dass man Dir die Bude ausgeräumt hat.
Zum einen möchte ich richtig stellen, als ich Einkommen hatte, habe ich KU bezahlt. Das Unternehmen für welches ich gearbeitet hatte, ist in den Konkurs geraten und somit war ich erst einmal zahlungsunfähig, denn als Handelsvertreter ist man nicht arbeitslosenversichert und erhält kein Ausfallgeld. Solltest Du als Selbstständiger wissen.
Danach hat meine Ehefrau (wir haben Gütertrennung) mit Hilfe ihrer Familie Geld für einen Neuanfang aufgetrieben. Nachdem wir auf dem Markt wieder Fuß gefasst hatten und sich der wirtschaftliche Erfolg einstellte, mußte ich erst einmal vertragliche Verbindlichkeiten abtragen, sonst wäre ich in die Insolvenz geraten. Zivilrechtlich habe ich keine Fehler begangen sondern immer mit dem Steuerberater alles abgesprochen. Unterhalt sollte wieder gezahlt werden, wenn Umsätzte den Break-Even erreicht haben. Dieses wäre auch bald geschehen, aber da die KM aus Rache mich angezeigt. Das hat natürlich dazu geführt dass auch meine Ehefrau in den Ruin getrieben wurde.
Und wenn Du nicht glaubst, dass Rechner beschlagnamt werden, dann höre Dich doch einmal um in der Alltagspraxis. Wenn Du Sicherungskopien hast, werden diese auch beschlagnahmt, so einfach ist das. Bei uns wurde das ganze Büro ausgeräumt. Software-Lizenzen und Sicherungsdisketten, CDs und Sicherungsbänder, alles wurde beschlagnahmt. Wenn das Telefon tragbar gewesen wäre, hätte man dieses auch noch mitgenommen. Du wirst es nicht glauben, aber Tonbänder von meinem Tonbadgerät ( Musik aus den 70-er Jahren) wurden beschlagnahmt. Sogar die Kasse mit 550 € Inhalt wurde eingepackt. Das Geld blieb für immer verschwunden. Glaube nun etwa nicht, dass ein Protokoll von der Polizei angefertigt wurde, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Falsch, dieses wurde erst 4-5 Tage später in Künzelsau "erstellt". Ich war zum Zeitpunkt der Beschlagnahme nicht anwesend. Meiner Frau wurde sogar verboten den Anwalt oder mich zu informieren. So weit zum Recht in Deutschland. Vergesse nicht, ein Staatsanwalt, mit Hilfe eines kleinen Freisler hat ungemein Macht in Deutschland. Wenn dieser entscheidet, dass sämtliche Kunden zur Gerichtsverhandlung geladen werden und die Rechner beschlagnahmt bleiben, kann man dagegen Beschwerde einlegen. Hat mein Anwalt auch gemacht, aber nichts geschah. Lapidar wurde festgestellt, dass ich mir Kopien von meinen Rechnern machen lassen kann. Aber davon habe ich noch keinen Rechner wieder. Und wieder verstreicht Zeit und die Geschäftsunterlagen bleiben unerreichbar. Die Rechner wurden auch nach der Verhandlung zurück gegeben. Diese waren "Beweismaterial", denn es waren Daten gespeichert, die über meine Geschäftstätigkeiten der letzten zehn Jahre aufschluß gaben. Insgesamt ca. 40 GByte. Da dauert natürlich die Auswertung entsprechend lange. Nach dem ganzen Affentanz wurden mir die Rechner wieder ausgehändigt. Alle geschäftsrelevanten Dinge, wie Rechnungen, Geschäftsbriefe, Korrespondenz mit meinem Anwalt, Kundendaten usw. waren fein säuberlich gelöscht. Was sagst Du nun. Seltsamerweise brauchten wir auch keine Steuererklärungen und Unsatzsteuererklärungen beim Finanzamt abgeben. Die Staatsanwaltschaft hat ganze Arbeit geleistet. Beschwerden sind wieder ins leere gelaufen. Die Staatsanwaltschaft weist alle Vorwürfe von sich. Das ist deutsche Justiz. Man hat natürlich von dieser Schweinerei gelernt. Jetzt steht nur noch der Bildschirm und ein PC mit der Zugangssoftware auf einen Server im Ausland hier in meinen Räumen. Alle Zugangsschlüssel sind in meinem Kopf gespeichert. Nichts mehr wird hier gespeichert. Kurzum, die Festplatte hat außer dem Betriebssystem keine Daten.
Noch ein Thema zur Abänderungsklage auf Unterhalt beim Gericht Öhringen.
1. Zur Abänderungsklage muß erst einmal ein Titel bestehen. Dieser bestand nicht.
2. Die KM hat bei mir Auskunft über meine Einkommen wahrheitsgemäß erhalten. Anstatt einen Unterhalt beim Gericht festsetzen zu lassen, hat die Dame gleich Strafantrag gestellt. So kann man es auch machen und so den Zahlvater nachhaltig ruinieren.
Hi,
natürlich hat man mir noch nie jemand die Bude ausgeräumt. Das ist auch gut so.
Es gibt und gab bei mir Situationen, in denen ich an unseren Rechtsstaat zweifele.
Aber Deine Geschichte ist für mich wie ein Alptraum und daher weigere ich mich innerlich dieses alles zu glauben. Wenn das alles so möglich ist, habe ich jetzt richtig Angst.
Ich will mir nicht vorstellen, dass eine KM ohne Titel mal eben eine Strafanzeige gegen den Ex durch drücken kann. Dazu sind doch meines Wissens einige Voraussetzungen notwendig.
Alles was Du schreibst ist doch dann wie eine polizeistaatliche Aktion zu bewerten. Und was sollte mit der Beschlagnahmung erreicht werden?
Und alles hat keine Konsequenzen. Ich bin wirklich ratlos.
Gruß
Platt
Du hast es richtig erkannt, wenn die KM Dir Böses will, kann sie Dir mächtig zusetzen. Ein Unterhaltstitel ist eine Zivilsache, eine Anzeige eine Strafsache. Stell Dir vor, Deine Frau beschuldigt Dich der Vergewaltigung. Dann hast Du erst einmal sehr schlechte Karten, oder Deine Ex beschuldigt Dich des Kindesmißbrauchs. Auch dann hast Du schlechte Karten. In meinem Fal denke ich, waren seitens des Justiz noch einige "offene Rechnungen" zu begleichen. Vor Jahren habe ich dem Jugendamt heftig Probleme bereitet, denn die KM hatte ihre 12-jährige Tochter (aus erster Ehe) zu einem erwachsenen Mann ins Bett geschickt mit der Begründung: "Ein Mädchen kann nicht früh genug lernen, es dem Manne gut zu geben". Da seinerzeit das Jugendamt nichts gegen diese Schweinerei unternommen hatte, habe ich damals Strafantrag gegen die "Kindeswohler" gestellt. Mit Mühe wurde dann die Sache eingestellt, wieder wegen "fehlenden öffentlichen Interesse". Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wurden auch abgewürgt. Das einzige was blieb, war mein Name in einer roten Liste als Nörgler bei der Staatsanwaltschaft. Und da kam die Anzeige der Kindes-Mutter gerade recht. Ja, die Justiz ist ein Staat im Staat. So ist es. Kontrolliert wird diese Kaste von niemand. Nicht zu vergessen, dass Justizminister auch Juristen sind und dieser Kaste angehören. Mit Rechtsstaat hat dieses nichts mehr zu tun. Du solltes einmal in Google das Wort Justizmissbrauch oder www.Justizirrtum.de eingeben. Dann wirst Du sehen, dass mein Schicksal kein Einzelfall ist.
Andererseits habe ich auch aus der Sache gelernt. Ich habe keine Daten mehr in meinem Rechner. Geschäftsunterlagen befinden sich nicht mehr in unserer Wohnung. Glücklicherweise habe ich einen Freund im Ausland und bei diesem steht nun ein Server. Zu diesem habe ich Zugang und arbeite, Flatrate sei dank, online über das Internet. Zugangsdaten sind in meinem Kopf und sonst nirgends. Trace-Dateien sind blockiert. Sollte noch einmal der Polizeistaat in Aktion treten, findet er nichts mehr.
Was ich natürlich noch nicht erwähnt hatte, unser Telefon, e-Mail und Fax wurde ein Jahr lang abgehört. Mein Anwalt hatte mich darauf hingewiesen. Tatsächlich haben wir es ausprobiert und es stimmte, denn nach der Verhandlung hat die Staatsanwältin dieses eingeräumt und sich durch Äusserungen über verschiedene Vorgänge und Provokationen meinerseits (Mit Freunden abgesprochene Fallen am Telefon und e-Mail gestellt) Ein Freund wurde geladen, weil ich Ihm eine e-Mail geschrieben hatte mit dem Text "Das Geschäft brummt". Das war für den kleinen Freisler Grund genug war, zu erkennen, dass ich im Geld schwimmen muß. So wurden auch monatliche Einnahmen von 5000 DM (nicht Euro) voll als Einkommen gesehen. Jeder Kaufmann weiß, dass Einnahmen nicht gleich Einkommen ist. Jeder Kaufmann lernt: Das Geld auf dem Geschäftskonto ist nicht Dein Geld. Wenn etwas übig bleibt darfst Du dieses entnehmen, aber bitte nicht die Einkommensteuer vergessen. Keine Rede davon, dass 16 % Umsatzsteuer abzuführen waren, dass Reise- und Fahrzeug- Telefon-, Kredit- und andere Kosten zu zahlen sind. Also das Zivilrecht findet bei einem Strafprozess in Deutschland keine Anwendung. Ich hatte mich mit einem Kredit (KFW) und mit Hilfe dem Arbeitsamt 1997 selbständig gemacht. Dieses darf man nicht, wenn man KU zahlen muß. Besser man bleibt arbeitslos.
Letztenendes wird das Kind langfristig familiär und finanziell geschädigt. Denn ich bin durch die Aktionen der Justiz dieser Bananenrepublik Deutschland krank geworden. Meinen Kontakt zu meinem Sohn habe ich vollkommen abgebrochen, denn ich kann es meiner Frau nicht vermitteln, ständig einen "Spion" in unsere Wohnung zu holen. (Durch die Aktion der Staatsanwaltschaft hat meine Freau ca. 55.000 € verloren) Denn nach Besuchen habe ich immer Terror durch die KM erfahren. Durch meine gesundheitliche Situation werde ich einmal ein Pflegefall und dann kommt der feine Staat und holt sich das Pflegegeld eben bei diesem Sohn. Und so wird das Volk am Boden gehalten.
Was meinen Sohn betrifft wurde er auch schon regelrecht von der Justiz und seinem Polizeiapparat regelrecht vergewaltigt. Er mußte gegen den Vater aussagen (Zeugnisverweigerungsrecht = Fremdwort), sogar falsche Aussagen mußte er machen und das hatte ihn in eine tiefe Konfliktsituation gestürzt. Das Gericht hatte der KM auferlegt, dass mein Sohn in Behandlung zu einem Psychiater mußte. Dort wurde dem Jungen der Vater aus seinem Gedächtnis ausgewaschen.
Nun, noch nicht genug? Ich kann noch viel mehr über die Justiz berichten. Der bekannte Kinderpsychologe Dr. Schaffner der Uni Mainz, welcher die Schweinereinen der "Wormser Prozesse" aufgedeckt hatte, sagte mir, dass mein Fall für die Öffentlichkeit sei, denn so etwas hat er noch nicht erlebt.
Gruß Hermann
:knockout:
Hallo Zusammen !
Es ist ja wirklich U N G L A U B L I C H was KM alle dürfen ohne daß sie belangt werden. und ich verliere immer mehr den Glauben an das Recht (... ok eigentlich habe ich es schon lange verloren) wenn ich sehe wie vielen Vätern es ähnlich ergeht wie mir. Deept hat Recht, scheinbar muß man echt bis in die hohen gerichtshöfe gehen. Doch dann ist immer wieder die Frage wie ? Denn PKH wird ja abgelehnt wenn keine Aussicht auf Erfolg der Klage besteht. Und dann hat man die schon entstandenen Anwaltskosten am Hals. Andereseits- wie will man sonst irgendwann etwas ändern. Es ist echt traurig. Ob der Vater durch zahlung des KU in voller Höhe unter der Brücke schläft ist scheinbar egal. Aber vor dem Gesetz darf die KM scheinbar alles. Tzzzzz. :grr:
Gib Deinen Kindern zwei Dinge auf Ihren Lebensweg mit: Wurzeln und Flügel
Eine KM kann fast alles machen. Sie hat die Justiz auf ihrer Seite. Ich habe noch keine Mutter erlebt, die sich über die Justiz aufregt, wie Väter. Das sagt doch alles. Auch die Strafstatistik spricht eine deutliche Sprache. Keine einzige Frau wurde 2004 nach § 170 verurteilt, obwohl hier die Zahlungsverweigerung wesentlich höher liegt, als bei Vätern.
Die Frage ist grundsätzlich: warum wird in den Schulen kein Jura als Lernfach angeboten? Lieber in die Reigion mit den Kindern. Der Grund ist folgender: Würden die Schüler in Jura Kenntnisse vermittelt bekommen, würden sie merken, wie sie vom Staat und seinem Justizsmafia-System betrogen werden und könnten die Sache schneller durchschauen. Die Judikative würde plötzlich in seiner hässlichen Maske zu erkennen sein und die Handlanger der Exikutive (Kettenhunde) hätte kaum Chancen ihren "Auftrag" zu erledigen. Ich weiß von was ich schreibe, denn ich war 12 Jahre mit "hoheitlichen Aufgaben" betreut. Nur haben wir gelernt, das Gehirn einzuschalten und nationale und internationale Gesetzte zu achten.
Im Ganzen muß ich feststellen, dass in Deutschland nach der Erlangung der Souveränität die Justiz eine Eigendynamik erreicht hat, die nur noch mit Kopfschütteln betrachtet werden kann. Mußten zuvor die Mächtigen bei den Siegermächten noch antanzen und Rapport ablegen, waren derartige Dinge, wie sie heute geschehen, nur schlecht vorstellbar, denn "Big Brother was watchig you".
Übrigens heute ist der Beschluß des AG Öhringen eingetroffen. Ergebnis: Beschwerde abgeleht, die Sache wurde an das OLG Stuttgart weiter gegeben.
Tolle Leistung Frau Richter.
Moin,
ich denke, Verschwörungstheorien helfen weder in deinem Fall noch in denen der anderen ernsthaft weiter. Diskussionen hierum bitte bei Bedarf im Forum "Politik/Gesellschaft/Soziales" führen.
sagte mir, dass mein Fall für die Öffentlichkeit sei, denn so etwas hat er noch nicht erlebt.
Hast du hierzu schon etwas unternommen? Ggf. kann ich Kontakte herstellen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Mitlerweile bin ich nicht mehr abgeneigt, diese Sach in die Öffentlichkeit zu bringen, denn die Sache hatte noch andere Auswirkungen. So wurden durch meine Strafsache auch noch Andere geschädigt und in den Ruin getrieben. Wenn Du Kontake knüpfen kannst, dann gerne.
Gruß Hermann