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arbeitsunfähig, Insolvenz, Unterhaltsklage...es kommt ganz dick!!!

 
(@der-blonde-dreifach-papa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe versucht mich hier einzulesen und Infos zu sammeln, muss aber gestehen, mir qualmt der Kopf mittlerweile.

Ich habe das Gefühl es bricht alles auf mich ein :stonefall: und ich sitze hilflos hier und kann nichts machen, das macht mir Angst.

Ein paar Infos zu meiner Situation:

  • habe drei Jungs 10, 12 und 14 jahre alt, die ihren Lebensmittelpunkt nun nach meiner Zustimmung bei meiner "noch"Frau haben, ich habe eine 34% Betreuung übernommen
  • meine Frau und ich sind beide selbsständig, wobei mein Unternehmen zur Zeit "brachliegt", weil...
  • bin seit fast einem Jahr krankgeschrieben und bekomme 1.300,-€ Krankengeld
  • lebe seit 23.11.2004 getrennt
  • habe eine Privatinsolvenz hinter mir und befinde mich seit 27.2.2002 in der Restschuldbefreiung
  • es bestehen ehebedingte Schulden beim ehemaligen Vermieter und bei zwei Banken
  • da ich aufgrund der Abtragung Schulden keinen Unterhalt leisten kann, wird mir in den nächsten Tagen die Unterhaltsklage ins Haus flattern

Hinzukommt, dass von meiner Frau die ehemalige Wohnung leergeräumt wurde, sie sogar Firmeninventar meines Unternehmens mitgenommen hat.

Obwohl ich vieles mit in die Ehe gebracht habe, habe ich nun nicht mehr viel. Ich habe einen 2-Plattenkocher und eine Microwelle in der Küche, womit ich meine Jungs versorgen muss. Ich musste und muss mir vieles Anschaffen, wie ich das hinkriegen soll weiß ich nicht.

Wenn ich jetzt noch Kindesunterhalt zahlen soll, egal wieviel, kann ich mir nen Strick nehmen und mich erschießen.

Der eine sagt mir, ich habe einen Selbstbehalt von 840.-€, da andere sagt mir, da ich aufgrund meiner Arbeitsunfähigkeit nicht arbeite, ich hätte nur einen Selbstbehalt von 730.-€

Wie soll ich davon Miete (kalt 330.-€), die Schulden bezahlen und meine Jungs noch mitversorgen, geschweige denn noch Unterhalt zahlen ?

Vor dem Familienrichter hab ich echt Schiss, der wollte nichtmal eine Entscheidung treffen, wo die Jungs leben sollen. Wenn er auch noch all mein Hab und Gut meiner Frau zuschreibt, bin ich ganz geliefert.

Ich bin durch meine Frau und ihrem Freundeskreis Erpresungsversuchen und Drohungen ausgesetzt, denen ich mich durch Strafanzeige zur Wehr setzen musste.

Ich frage mich...was kann noch alles kommen ???

Gibt es irgendeine Hoffnung? Im Moment herrscht bei mir nur Rat- und Hilflosigkeit, und die Angst vor der Zukunft...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2005 22:38
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Ohje..das klingt nicht alles sehr gut..

Kann dich schon verstehen..auch deine Angst vor der Zukunft..

Aber du mußt da durch, schon erst recht wegen deinen Kindern!!

Was noch kommen kann?

Erstmal kann es doch gar nicht sein das du ein Unternehmen hast! Du bist doch wie du schreibst derzeit in der Phase der Restschuldbefreiung..und die läuft schon seit 2002? Die Phase der Restschuldbefreiung kommt doch ansich m. E. nach der 5 oder 6 jährigen Wohlverhaltensphase .. dann wird dir die Restschuld erlassen..sofern da nicht innerhalb eines Jahres nun noch jemand gegen die Restschuldbefreiung Einwende erhebt..

Also ich denk mal das du in der sogenannten Wohlverhaltensphase bist .. und von daher kannst du doch eigentlich kein eigenes Unternehmen haben, auch nicht eins was derzeit "brachliegt"? Das Unternehmen dürfte es doch eigentlich gar nicht mehr geben dann. Sehe ich das nicht richtig oder doch falsch?

Was aber denk ich in der Sache erstmal wichtiger ist, ist das du in der Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden machen kannst/darfst .. denn dann wäre die Inso hinfällig ..sozusagen hättest du dich nicht "wohlverhalten"..

Nun zahlst du die Schulden ab..denke mal um eben nicht die Inso zu gefährden .. kannst aber deshalb den KU nicht zahlen und es flattert die Klage ins Haus..

Die Frage wäre ob du diese Tilgungen von deinem Einkommen absetzten kannst..aber da bin ich jetzt ehrlich gesagt auch überfragt .. sagst ja aber auch das sie ehebedingt sind ..

Auf jedenfall mußt du auch das mit den Schulden regeln, denn es besteht Gefahr das dadurch die Inso kippt .. und das mit dem KU müßte auch geregelt werden.. wird nämlich vom Gericht KU festgesetzt u du kannst diesen nicht zahlen, laufen da Schulden auf, die du ja aufgrund der Inso nicht machen kannst..

Wollte dir das zumindest auch schon mal zu bedenken geben ..

ich habe eine 34% Betreuung übernommen

Was meinst du damit? Rein rechnerisch würde diese "34%tige Betreuung" zahlenmäßig die Umganszeiten sein und das wiederum stellt im Sinne von Betreuung keine "Betreuung" dar, es ist sind Umgangszeiten...
Und auf den Umgang hast du u deine Kids ein Anspruch, da hast du nichts übernommen..

Oder meinst du dennoch etwas anderes damit?

Die Miete solltest du vielleicht versuchen durch einen Wohnungswechsel zu reduzieren..

Und weiterhin dir schleunigst einen Anwalt suchen, grad auch wegen der Unterhaltssache!

Leider konnte ich dir nicht viele Tipps geben, aber vielleicht dir ein paar Hinweise/Anregungen darauf geben woran du denken solltest...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2005 00:50
(@der-blonde-dreifach-papa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens,

entschuldige, dass ich erst jetzt schreibe, aber unmittelbar nach meinem Posting kam die Klage ins Haus geflattert, um die ich mich jetzt erst einmal kümmern musste.

Zu deinen Fragen:

Erstmal kann es doch gar nicht sein das du ein Unternehmen hast!

Das Unternehmen, weswegen ich Insolvenz angemeldet hatte(schwiegerleterliches Einzelhandelsunternehmen) existiert natürlich nicht mehr.
Da das Unternehmen eine Einzelfirma war, zog diese Insolvenz meine Privatinsolvenz nach sich.
Du hast recht, ich befinde mich seit 27.02.2002 in der Wohlverhaltensphase(bis 27.02.2009), die Restschuldbefreiung ist beantragt.

Also ich denk mal das du in der sogenannten Wohlverhaltensphase bist .. und von daher kannst du doch eigentlich kein eigenes Unternehmen haben, auch nicht eins was derzeit "brachliegt"?

Doch, nach der Insolvenz habe ich eine Umschulung gemacht und mich mit neuem Beruf wieder selbstständig gemacht. Und dieses Unternehmen liegt durch meine längere arbeitsunfähigkeit seit einiger Zeit fast brach.

Die Frage wäre ob du diese Tilgungen von deinem Einkommen absetzten kannst..aber da bin ich jetzt ehrlich gesagt auch überfragt .. sagst ja aber auch das sie ehebedingt sind ..

Das wird halt nun von dem Familiengericht entschieden werden. Jedenfallls hat meine "fast"Ex über 4.000 € an Kindesunterhalt eingeklagt, sogar für die Zeit wo wir noch nicht in Trennung gelebt haben, ich eh alle Kosten getragen habe und sie sich an nichte beteiligt hat.
Sie hat weiterhin soviel monatlichen Unterhalt eingeklagt, dass ich auch ohne die Rückzahlung der ehebedingten Schulden unter den Selbstbehalt kommen würde.

Zum Glück habe ich seit Dezember 2004 über jeden Euro, den ich ausgegeben habe buchgeführt, jede einzelne Quittung aufbewahrt und dem Gericht jetzt zukommen lassen.

...stellt im Sinne von Betreuung keine "Betreuung" dar, es ist sind Umgangszeiten...
Und auf den Umgang hast du u deine Kids ein Anspruch, da hast du nichts übernommen..

Mit der Betreuung meinte ich den Umgang. Der Umgang mit den drei Kindern ist jedoch so umfangreich(allein zeitlich eben fast 34%) , dass ich diese Kosten nicht von meinem Selbstbehalt finanzieren könnte. Ich ernähre die Kinder schließlich in der Zeit(und was drei Jungs im Alter von 10,12 und 14 allein an zwei Wochenenden im Monat vertilgen kannst du dir sicher vorstellen, im Moment geht alles Geld echt nur für Lebensmittel drauf.
Ich wasche ihre Sachen und kaufe auch Kleidung und Schulbedarf etc. was sie benötigen und worum sich ihre Mutter eben nicht kümmert.

Die Miete solltest du vielleicht versuchen durch einen Wohnungswechsel zu reduzieren..

Das habe ich bereits gemacht, bin zum 1.April umgezogen, musste jedoch eine drei-Zimmerwohnung nehmen, da die Jungs ja so oft bei mir sind.
Zum besseren Verständniss vielleicht:
Da meine Frau mir ja die Wohnung fast leergeräumt hatte, musste ich Betten, Bettzeug, Matratzen, alles neu kaufen, oder sollen meine Jungs auf dem Boden schlafen?
Ich tue es eh schon seit fünf Monaten.
Ich spüle seit Monaten im Waschbecken im Badezimmer und koche auf einem Campingkocher..und das für 4 Personen!!! weil ich kein Geld habe, keine Auto habe um mir auch noch so eine kleine Küche anschaffen zu können.
Ich will hier nicht auf die Tränendrüse drücken, aber mir sind echt die Hände gebunden, zumal meine Krankheit auch ihren Teil dazu beiträgt, dass ich eben nicht so kann wie ich will.

Eine Anwältin habe ich ja und die hat allein mit meinem Fall alle Hände voll zu tun. Jetzt sollen die Klagen wegen meines Eigentums und des Hausrates raus.

Dann hat eine Freundin meiner Frau bei mir (meinem Unternehmen) noch eine Rechnung von über 2.500.- € zu bezahlen. Dies ist auch eingeklagt.
Von dieser Freundin wurde ich eben erpresst und von ihrem Mann bedroht, ich solle diese Klage zurücknehmen, so dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde und diese ein Verfahren eingeleitet hat.

Und jetzt kommt der Hammer:
Heut bekomme ich Post von dem zuständigen Gericht, dass diese Freundin zwei Quittungen beigebracht hat, woraus zu ersehen ist, dass ich dieses Geld bekommen haben soll.
Diese Quittungen hat meine Frau rückwirkend ausgestellt !!! und unterschrieben !!!
Sie ist überhaupt nicht zeichnungsbefugt für mein Unternehmen. Werder sie noch ich haben je dieses Geld bekommen!
Das ist doch Betrug oder ?
Also was tun ?
Wieder zur Anwältin, die nächste Klage?

Kann es sein, dass ich ordentlich fertiggemacht werden soll ?

Das geht echt an die Substanz...

Lieben Gruß

dbdP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2005 22:33