Arztrechnungen Zahl...
 
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Arztrechnungen Zahlen trotz kein Sorgerecht weil PKV

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(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

schwieriges Thema.

Ex und ich leben getrennt Scheidung eingereicht und auch schon zugegangen. Kind lebt bei Mutter. Mutter hat Sorgerecht in medizinischen Angelegenheiten. Kind ist bei mir privat versichert (Mutter hat keinerlei Interesse das zu ändern).

Alle Arztrechnungen flattern bei mir rein. Auch alle Rechnungen, die die Krankenkasse nicht zahlt (z.B. Kunsttherapie) oder die Krankenkasse nicht voll zahlt. Ob die Behandlung sinnvoll ist kann ich nicht entscheiden, da kein Sorgerecht. Ich müsste jetzt theoretisch den Kostenanteil der Ex einklagen, aber die Gerichts- und Anwaltskosten stehen eingentlich im keinen Verhältnis.

Gibt es einen anderen Weg? (Nein mit Ex reden ist aussichtslos. Sie hat einen Weg gefunden mich zu ärgern und den wird sie konsequent weiterverfolgen).

Viele Grüsse

Blaubein

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 10:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wirklich schwierig,

Ich würde evtl. mal mit den Ärzten Kontakt aufnehmen und sie darum bitten die Leistungen, die nicht von der Kasse übernommen werden doch bitte demjenigen in Rechnung zu stelle, der sie in Auftrag gegeben hat.

Ich fürchte du wirst früher oder später nicht mehr drumherum kommen ,das gerichtlich klären zu lassen, sonst hast du ein Fass ohne Boden. Zusatzleistungen beim KiFo können schnell mal an die 2000 € und mehr kosten. Nicht von der Kasse übernommene Therapiestunden können auch zwischen 40 bis 80 € zu Buche schlagen. Ist halt die Frage, ob du dir das leisten kannst und ab wann die Kosten für RA und Gericht das nicht doch aufwiegen.

Was du eben nicht schaffen wirst, ist die KM zu zwingen, das Kind in eine gesetzliche Kasse mitzunehmen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 11:00
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Entschuldigt die (vielleicht) dumme Frage, da ich keine Ahnung von privaten Krankenversicherungen habe:
Was würde passieren, wenn Blaubein in eine gesetzliche Kasse wechseln würde - so das denn überhaupt möglich wäre?

Danke,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 11:08
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Das hatten wir schon mal so ähnlich hier intensiv auseinander klamüstert...  😉

Soweit ich weiß, kann Ex weiterhin auf PKV bei Dir bestehen - zusätzlich zum KU.

Welchen Umfang, insb. mit Blick auf die SB die PKW hat obliegt zunächst Dir. Wobei ein zu großer SB (von dem Du als Prämienzahler ja profitierst) vermutlich auch - mindestens anteilig - von Dir zu tragen ist.

Rechnungen vom Arzt würde ich an Deiner Stelle nicht direkt bezahlen, da Du ja gar nicht prüfen kannst (was Deiner Pflicht ggü. der PKV ist), ob der Arzt richtig abgerechnet hat. Insofern nur Rechnung an PKV einreichen, wenn KM bestätigt hat, das korrekt abgerechnet. Und bezahlen natürlich nur das, was und nachdem die PKV Dir erstattet hat. Idealerweise an KM, die kann dann gleich die nicht erstatteten Sonderleistungen selbst bezahlen.

M.E. kann kein Arzt der Welt Dir an den Karren, da Du nicht Schuldner bist. Rechnung müsste an Kind (dessen Gesundheitsfürsorge ja bei KM liegt) oder an KM direkt, die ja den "Auftrag" gegeben hat. Den Arzt wird es nicht jucken, wie und ob und wann KM das Geld von bekommt.

Und ganz ehrlich: wenn die ersten Ärzte schnallen, dass die Rechnungen an KM zu stellen sind und diese zu spät oder gar nicht zahlt, dann hat KM keine Freude dort bei den nächsten Terminvereinbarungen.

Also:
- KM über erstattungsfähige Leistungen informieren
- KM klarmachen, dass jede Rechnung von ihr freigeben werden (und zwar zügig, damit die Zahlungsfristen eingehalten werden können), Du ihr nach Eingang der Erstattung das Geld überweist und sie selbst die Rechnung zu bezahlen hat.
- und wenn KM Dich weiter ärgert, dann jede Arztrechnung die Du erhälst zurück an den Arzt mit dem Kommentar sich doch bitte an KM zu wenden (Du hast ja noch nicht einmal Gesundheitsfürsorge und damit macht er sich vermutlich sogar angreifbar aus Datenschutzgründen...)

Hope that helps, Toto

PS: Grad gesehen, dass ich Dir das schon mal erklärt hatte:
http://www.vatersein.de/Forum-action-printpage-topic-27053.html

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 11:09
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Soweit ich weiß, kann Ex weiterhin auf PKV bei Dir bestehen - zusätzlich zum KU.

Stimmt leider, die Kinder haben ein Recht darauf, weiterhin privilegiert versichert zu sein. Im Übrigen kann eine gesetzliche KV die Wiederaufnahme bei der KM auch ablehnen, machen sie aber meistens nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 11:29
(@psoidonuem)
Registriert

M.E. kann kein Arzt der Welt Dir an den Karren, da Du nicht Schuldner bist. Rechnung müsste an Kind (dessen Gesundheitsfürsorge ja bei KM liegt) oder an KM direkt, die ja den "Auftrag" gegeben hat. Den Arzt wird es nicht jucken, wie und ob und wann KM das Geld von bekommt.

Und ganz ehrlich: wenn die ersten Ärzte schnallen, dass die Rechnungen an KM zu stellen sind und diese zu spät oder gar nicht zahlt, dann hat KM keine Freude dort bei den nächsten Terminvereinbarungen.

Das ist falsch, da selbstverständlich der Versicherungsnehmer der Schuldner ist und nicht das minderjährige Kind.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 11:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für die Rechnungen, die erstattungsfähig sind, mag das zustreffen. Nicht aber für Zusatzleistungen, die über einen Behandlungsvertrag, unterschrieben von der KM, vorgenommen werden. Und nein, der Arzt darf solche Zusatzleistungen nicht ohne Aufklärung über die Kosten und einen seperaten Vertrag in Rechnung stellen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 11:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist falsch, da selbstverständlich der Versicherungsnehmer der Schuldner ist und nicht das minderjährige Kind.

Nein. Schuldner ggü. dem Arzt ist die Auftraggeberin!
KM hat aber einen Anspruch auf Erstattung von PKV-Leistungen ggü. KV.
Die dieser wiederum im Rahmen einer PKV als Vers.nehmer ggü. der Versicherung geltend machen kann.

Also KV ist Schuldner ggü KM. Ansonsten hätte KM einen Vertrag zu Lasten Dritter mit dem Arzt geschlossen und dazu s. BGB!  😉

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 12:01
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Bei mir läuft es so mit PKV, die ich für das Kind bezahle und Kind bei Mutti lebt:

KM geht mit Kind zum Arzt und bekommt auch die Rechnung zugeschickt, die sie selber zahlt.
Erstattungen gehen auf mein Konto und ich überweise es der KM.

Ich hatte diesbezüglich auch mal mit der Krankenversicherung gesprochen, die mir gegenüber sagten, dass ich auch eine Vollmacht über die Erstattung der Beträge an Dritte ausstellen kann, sprich von KM eingereichte Rechnungen für Arztbesuche des Kindes werden auch direkt an KM überweisen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 12:08
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hi Toto

ist das wirklich so? Die Versicherung hat bestätigt, dass die Rechnung an den Versicherungsnehmer (mich) geht.

Da die Rechnungen an mich gehen muss ich mich mit den Forderungen und eventueller Gerichtsverfahren mit den Ärzten rumschlagen.

@Cheers
So war es auch von mir der Ex vorgeschlagen, aber sie macht es nicht.

LG

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 12:14




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So war es auch von mir der Ex vorgeschlagen, aber sie macht es nicht.

Aber warum fügst dich denn deiner Ex so sklavisch?
Wer zwingt dich denn die Arztrechnungen zu begleichen, bevor sie von der PKV erstatt wurden?
Alles was erstattet wird, zahlst du an den Arzt aus.
Und was nicht, eben nicht.
Würde mich wundern wenn irgendjemand deswegen mit dir einen Streit anfangen würde.
Ausser vielleicht deiner Ex und ihre Söldner aber das muss dich ja nicht stören.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 12:22
(@psoidonuem)
Registriert

Nein. Schuldner ggü. dem Arzt ist die Auftraggeberin!
KM hat aber einen Anspruch auf Erstattung von PKV-Leistungen ggü. KV.
Die dieser wiederum im Rahmen einer PKV als Vers.nehmer ggü. der Versicherung geltend machen kann.

Also KV ist Schuldner ggü KM. Ansonsten hätte KM einen Vertrag zu Lasten Dritter mit dem Arzt geschlossen und dazu s. BGB!  😉

toto

Das geht doch am Problem vorbei. Und ist außerdem falsch. Die machen das doch auch nicht erst seit gestern.
Vor der Behandlung muss man beim Arzt ein Formular ausfüllen. Wenn der Versicherungsnehmer das gemacht hat, hat er sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Das ist der Vertrag zwischen Arzt und VN.
Als wenn das nicht genug wäre, spätestens in dem Moment, in dem der Versicherungsnehmer die Rechnung an seine PKV einreicht hat er sie als für sich verpflichtend anerkannt. Das betrifft den Vertrag zwischen PKV und VN/KV.
Ich wüsste nicht, wo hier die Mutter ins Spiel kommt. Die im Übrigen nicht nur nicht Vertragspartner von irgendjemandem ist sondern eben auch keinen Anspruch gegen über dem VN/KV.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 12:36
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ist das wirklich so? Die Versicherung hat bestätigt, dass die Rechnung an den Versicherungsnehmer (mich) geht.

Also meine PKV erstattet klaglos Arztrechnungen, die als behandelte Person (= versicherte Person) mein Kind ausweisen - egal ob die Rechnung direkt an mich ging, an die Adresse der KM, an mein Kind adressiert wurden, egal ob mit der Adresse bei mir oder bei KM... Ergo: alles ist möglich.

Nochmal: Ich würde keine Rechnungen bezahlen, deren Inhalt ich nicht beurteilen kann, deren Leistungen ich nicht in Auftrag gegeben habe. Einen Workflow habe ich Dir vorgeschlagen.

Die kleine Lösung eben Beppo.

Wie habt ihr das eigentlich  in den verg. zwei Jahren gehandhabt, seit Deiner ersten Frage hierzu?

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 12:42
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vor der Behandlung muss man beim Arzt ein Formular ausfüllen.

Und wer hat wohl das "Formular" ausgefüllt und damit den "Behandlungsvertrag" geschlossen? (NB: der TO hat noch nicht einmal Gesundheitsfürsorge...)

Als wenn das nicht genug wäre, spätestens in dem Moment, in dem der Versicherungsnehmer die Rechnung an seine PKV einreicht hat er sie als für sich verpflichtend anerkannt.

Und genau deshalb habe ich den Ratschlag erteilt, die Rechnung nicht ungeprüft und blind an PKV weiterzureichen.

Eigentlich ist nun und vor zwei Jahre alles geschrieben.

Aber warum fügst dich denn deiner Ex so sklavisch?

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 12:45
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

In der Regel übernimmt die PKV ja die erbrachten Leistungen.

Für den Fall, dass leistungen erbracht werden, die nicht im normalen Rahmen liegen, muss der Arzt darauf aufmerksam machen. Dies macht er gegenüber der sorgeberechtigten Mutter; diese wäre dann die Bestellerin und müsste diesen (über den erstattungsfähigen liegenden) Betrag bezahlen...

Dieser Betrag wären dann ggfls. Sonderaufwendungen, die nicht vom Unterhalt abgedeckt werden und könnten dann z.B. hälftig getragen werden. Hier sehe ich dann allerdings auch eine Absprachepflicht der Mutter gegenüber dem Vater...

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 12:49
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein. Schuldner ggü. dem Arzt ist die Auftraggeberin!
KM hat aber einen Anspruch auf Erstattung von PKV-Leistungen ggü. KV.
Die dieser wiederum im Rahmen einer PKV als Vers.nehmer ggü. der Versicherung geltend machen kann.

Genauso. Deshalb ist dieser Schritt seit fast 2 Jahren überfällig:

- KM über erstattungsfähige Leistungen informieren
- KM klarmachen, dass jede Rechnung von ihr freigeben werden (und zwar zügig, damit die Zahlungsfristen eingehalten werden können), Du ihr nach Eingang der Erstattung das Geld überweist und sie selbst die Rechnung zu bezahlen hat.

So

KM geht mit Kind zum Arzt und bekommt auch die Rechnung zugeschickt, die sie selber zahlt.
Erstattungen gehen auf mein Konto und ich überweise es der KM.

oder so

eine Vollmacht über die Erstattung der Beträge an Dritte ausstellen kann, sprich von KM eingereichte Rechnungen für Arztbesuche des Kindes werden auch direkt an KM überweisen.

ist es meines Wissens üblich.

Mit Rechnungen an einen Empfänger ohne Sorgerecht in medizinischen Fragen begibt sich ein Arzt meines Wissens in puncto Schweigepflicht auf ganz, ganz dünnes Eis ...

Vor der Behandlung muss man beim Arzt ein Formular ausfüllen. Wenn der Versicherungsnehmer das gemacht hat, hat er sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet.

In diesem Fall kann nur die Mutter das Formular ausfüllen und damit einen Behandlungsvertrag für das minderjährige Kind abschließen. Der TO selbst darf keinen Arzt für das Kind beauftragen. Weil er kein Sorgerecht in medizinischen Belangen hat.

Insofern hat die Mutter sich mit dem alleinigen Sorgerecht in medizinischen Fragen mpMn selbst keinen Gefallen getan.

Ich würde keine Rechnungen bezahlen, deren Inhalt ich nicht beurteilen kann, deren Leistungen ich nicht in Auftrag gegeben habe.

Diese Rechnungen würde ich nicht nur nicht bezahlen - das ist erst der 2. Schritt.

Ich würde sie nicht einmal entgegennehmen.
Zurücksenden an den Absender mit dem Hinweis: Falscher Adressat. Kein Sorgerecht.
Korrekter Empfänger: Sorgeberechtigte Mutter als Auftraggeberin des Arztes.
Dazu eine Kopie des Sorgerechtsbeschlusses ...

Wie habt ihr das eigentlich  in den verg. zwei Jahren gehandhabt, seit Deiner ersten Frage hierzu?

Das würde mich auch interessieren.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 12:55
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Versicherung hat bestätigt, dass die Rechnung an den Versicherungsnehmer (mich) geht

Die PKV hat doch keinen Einfluss darauf, an wen der Arzt die Rechnung schickt! Bei uns ist es so, dass die Rechnung an die Meldeadresse (wie auf der Versichertenkarte gespeichert) der Kinder geht, also zur KM. Sie gibt mir dann die Rechnung und ich überlege, ob ich einreiche oder nicht (Beitragsrückerstattung).

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 12:56
(@psoidonuem)
Registriert

Ich glaub das nicht.

Beim Arzt wird ein Formular ausgefüllt. Da wird gefragt, wo das Kind versichert ist und wer Versicherungsnehmer. Und da geht die Rechnung hin. Ich habe in 20 Jahren PKV noch nie mein Kärtchen eingelesen. Und meine Kinder auch nicht. Ich weiß gar nicht warum ich eins habe.

Das einzige, was ich als KV tun kann ist, den Arzt informieren, dass ich nur Firlefanz bezahle, den die PKV übernimmt oder über die ich auch informiert wurde.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 13:13
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke für die vielen Beiträgen.

Zuerst einmal, wie habe ich es die letzten zwei Jahre gemacht.

Ich habe der Ex bei der Versicherung die Vollmacht erteilt. Aber die hat die "Macht" nicht angenommen und die Rechnungen weiter auf mich schreiben lassen. Da Kind dann im Krankenhaus war wollte ich auch nicht mit denen rumstreiten, denn sie haben dem Kind ja geholfen und diese dann wie früher schon eingereicht und falls Mehrkosten geschluckt.

Habe danach dann bei Rechnungen den Ärzten 1x geschrieben, dass ich kein Sorgerecht, Rechnung nicht prüfen kann und deshalb nur diese Rechnung noch zahle und keine andere. Habe ende Oktober 14 meiner EX angekündigt, dass ich keine Rechnungen mehr zahlen werde. Dann die Rechnungen an meine Ex weitergeleitet (die sie mir dann wieder in den Briefkasten geworfen haben). Jetzt schicke ich alle Rechnungen and die Ärzte zurück mit dem Hinweis nicht Sorgeberechtigt und einen Hinweis auf die Adresse der Ex.

Derzeit habe ich zwei zweite Mahnungen hier von Ärzten die das Kind schon hatte als wir noch gemeinsam das Sorgerecht hatten. Beiden Ärzten hatte ich die Rechnung mit obigen Hinweis zurückgeschickt.

cu

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 13:44
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt bin ich etwas verwirrt...

Du hast Rechnungen nicht bezahlt, die aus der Zeit mit GSR datieren. Zu der Zeit warst du doch noch "mitverantwortlich" und musst m.M.n. zahlen. Ich würde auf jeden Fall den erstatteten Anteil überweisen! Wenn die Rechnungen aber ungerechtfertigt auf deinen Namen ausgestellt sind, kannst du das reklamieren und musst ggf. juristische Schritte einleiten. Das wird der Arzt nämlich auch bald tun...

Da das ja ein endloses Thema zu sein scheint, würde ich mal einen Anwalt fragen, wie das allgemein gehandhabt wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 14:24




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