wenn die PKV nur Rechnungen erstatten will, die auf deinen Namen ausgestellt sind, das glaube ich aber nicht.
Die PKV erstattet alles, was für die versicherte Person aufgewendet wurde und den Versicherungsbedingungen entspricht. Ob die Rechnung auf den Versicherungsnehmer, die versicherte Person oder sonst wen ausgestellt wurde, spielt keine Rolle.
Gruss von der Insel
(sorry, hab meinen Beitrag geändert, aber inselreifs Zitat pass trotzdem noch)
..schau mal hier die letzten Absätze!
Das hilft hier aber nur sehr begrenzt.
Klar kann der TO die PKV kündigen. Aber dann wird die Mutter eine neue abschliessen (Anspruch des Kindes aufgrund Lebensstellung des Vaters - ganz unabhängig vom Sorgerecht!), die er wiederum bezahlen muss. Je nach heutigem Gesundheitszustand des Kindes und der "richtigen" Auswahl kann dieser Schuss zumindest finanziell kräftig nach hinten losgehen.
Gruss von der Insel
Das hilft hier aber nur sehr begrenzt.
Klar kann der TO die PKV kündigen. Aber dann wird die Mutter eine neue abschliessen (Anspruch des Kindes aufgrund Lebensstellung des Vaters - ganz unabhängig vom Sorgerecht!), die er wiederum bezahlen muss. Je nach heutigem Gesundheitszustand des Kindes und der "richtigen" Auswahl kann dieser Schuss zumindest finanziell kräftig nach hinten losgehen.Gruss von der Insel
Ja, wenn KM nicht ganz dumm ist, wird sie nämlich eine ohne SB abschließen
Hallo Zusammen,
die Versicherung einfach zu kündigen habe ich auch schon angedacht. Ich muss dann aber diese Versicherung bezahlen auf deren Auswahl ich überhaupt kein Mitspracherecht habe. Man kann sicher sein, dass die Ex eine nimmt ohne SB mit möglichst vielen Extras. Das wird auf jeden Fall nach hinten losgehen. Zumal das mir jetzt auch nicht helfen würde, da der Vertrag selbst wenn gekündigt immer noch eine LZ bis nächstes Jahr hat.
Natürlich habe ich die Rechnungen die aus GSR Zeiten stammen abgewickelt und gezahlt. Wollte sagen, dass der erstmalige Besuch dieser Ärzte noch aus den Zeiten des GSR stammen.
Gruß
Blaubein
ok...dann bleibt nur der Ausweg, der sorgeberechtigten Mutter klar zu machen, dass ab dem Tag X Leistungen für das Kind, die von der PKV nicht übernommen werden und deren Beauftragung nicht mit dir als Versicherungsnehmer abgesprochen sind, nicht mehr von dir übernommen werden...
...am einfachsten wäre es, die Mutter bekommt und zahlt die Rechnungen, und du überweist die Erstattung der PKV..(aber diese Regelung wirst du wahrscheinlich nicht bekommen)...
ok...dann bleibt nur der Ausweg, der sorgeberechtigten Mutter klar zu machen, dass ab dem Tag X Leistungen für das Kind, die von der PKV nicht übernommen werden und deren Beauftragung nicht mit dir als Versicherungsnehmer abgesprochen sind, nicht mehr von dir übernommen werden...
Die Mahnungen für die Restbeträge landen dann trotzdem beim TO... So "kooperativ" wie sich die KM in dieser Sache verhält, würde ich mir eine Rechtsberatung gönnen und das ganze ggf. gerichtlich regeln wenn sie nicht einlenkt.
...genau..ein erstes Beratungsgespräch im Familienrecht wird kostenmäßig von vielen Rechtschutzversicherungen übernommen...einzelne Versicherungen zahlen sogar komplett auch im Familienrecht (gegen entsprechende Prämie natürlich)...
Viel zeitkritischer werden die Mahnungen der Ärzte sein. Wenn ich mir die vom Hals halten könnte (weil sie nicht an mich stellen dürfen) wäre der Fisch schon geputzt. Dann muss die Ex- die Rechnungen zahlen.
vg
Blaubein
...am einfachsten wäre es, die Mutter bekommt und zahlt die Rechnungen, und du überweist die Erstattung der PKV..(aber diese Regelung wirst du wahrscheinlich nicht bekommen)...
doch! Genauso funktioniert es! Mit dem netten Unterschied, dass KM noch nicht mal in Vorleistung gehen muss, wenn der Papierkram jew. schnell erledigt wird. Die PKVs müssen nämlich innerhalb der (durchaus großzügigen ) Zahlungsfristen erstatten. (btw: ich würde niemals auf die Idee gekommen, eine Krankenhaus Abrechnung vor der Erstattung zu bezahlen...)
Viel zeitkritischer werden die Mahnungen der Ärzte sein. Wenn ich mir die vom Hals halten könnte (weil sie nicht an mich stellen dürfen) wäre der Fisch schon geputzt. Dann muss die Ex- die Rechnungen zahlen.
das sollte doch kein Prob sein: einmal denen mitgeteilt, dass Du nicht der Schuldner bist, aus Gründen der Freundlichkeit vielleicht noch auf KMs Adresse hingewiesen und gut ist. wenn dann eine Sprechstundenhilfe od ein Abrechnungsdienstleister meint, dir noch eine Mahnung zu schicken, einfach ignorieren oder auf Dein fehlendes SR iVm der ärztlichen Schweigepflicht hinweisen...
Gruß. Toto
Ich hab über Umwege doch noch einen Eintrag gefunden, der ähnliches beschreibt:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-22787-start-msg249215.html#msg249215
Werde den Ärzten (sie selber haben mir die 2. Mahnung geschrieben) noch einmal schreiben.
vg
Blaubein