Hallo zusammen !!! Ich hoffe hier evtl. den ein oder anderen zu finden der mir helfen kann. Meine ganze Geschichte wird ich demnächst mal aufsetzen im Moment brennt mir aber ein ganz bestimmtes Thema:
Ich lebe seit über 2 Jahren getrennt und warte auf den nächsten Scheidungstermin ;-). Meine Ex ist so wie es ausschaut auch eine von denen die es einfach nicht lassen kann ständig neue Baustellen aufzumachen.
Ich wurde per Gericht im Dezember auf 110% KU für meine zwei Mäuse (5 und 7 Jahre) verdonnert, insgesamt 566 Eu´s…..nur wie soll ich das bezahlen ????
Mir steht ein durchschnittliches Netto inkl. Weihnachts/Urlaubsgeld in Höhe von 1330 Eu´s zur Verfügung. Weitere Einkünfte habe ich nicht mehr. Letztes Jahr war noch die Eigenheimzulage von 2850 Eu´s vorhanden welche jetzt ausgelaufen ist. Der liebe Richter hat mir dann noch schön meinen Firmen-PKW und meinen Wohnvorteil für mein eigenes Haus draufgeschlagen und ratzfatz bin ich locker im 110% Bereich . Nun bleibt nur die Frage, wie soll ich von 764 Eu´s, also die 1330-566, mein Leben gestalten. Alleine 405.- gehen für Zins/Tilgung am Haus drauf, wenn ich dann noch alles andere was man so braucht von Versicherungen über Telefon usw. bezahlt habe bleiben mir so round about 50-70 Eu´s im Monat. Und nu ?????????
Es grüßt der Chef
Moin.
Selbst wenn der Richter sich "verrechnet" hat, ist die Beschwerdefrist nun vermutlich abgelaufen und damit der Drops gelutsct.
Wann wurde dir der Beschluss denn zugestellt?
Aber vermutlich wirst du da nicht so einfach raus kommen.
Und der sonst nutzbare Ausweg über das H4 wird dir vermutlich auch durch das Haus blockiert.
Wie groß ist denn das?
Kannst du Zimmer untervermieten?
Gib mal ein paar Details, zu dem Haus und zum Umgang dann kann dir hier vielleicht jemand sagen, ob sich ein Gang zur Arge lohnen könnte.
Wobei sich der Gang vermutlich in jedem Falle lohnt, da schlimmstenfalls nur abgelehnt werden kann.
Und Zahlungen werden stets ab dem Monat der Antragstellung geleistet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
die Hütte ist eigentlich zu groß zu für mich, hat so 170qm. Aber erstens hätte ich nach Verkauf und nach anmietung einer Wohnung unfegfähr die gleichen monatlichen kosten, zweitens häng ich und die Kids scho sehr an dem Teil und drittens will man(n) ja nicht ewig alleine leben 😉 Untervermieten geht nicht da alles ziemlich offen gestaltet ist.
Zugestellt wurde mir der Beschluss Ende Dezember 2012. Verrechnet hat sich der liebe Richter denk ich nicht. Nach FamRecht hat er ja alles was er kann angesetzt und da kommt das halt dabei raus. Leider kann ich meinen Wohnvorteil bzw. meine Firmen PKW weder essen nach anziehen ;( H4 habe ich mir auch schon überlegt, bina ber ebenfalls der Meinung das da höchstwahrscheinlich das Haus im Wege steht, allein schon wegen Größe der Hütte.
Hi chef
Stell doch mal die Zahlen und die Berechnung von Richter hier rein.(auch wenns vieleicht nichts mehr nutzt)
Wäre interessant zu sehen wie der Richter das ''passend'' gerechnet hat.
Mir geht es übrigens ähnlich. 😉
Gruss Wedi
Moin Wedi,
hab die genauen Zahlen nicht zur Hand, sitz ja im Büro und bin am arbeiten 😉
Gehalt plus Eigenheim waren so 1570, plus PKW 300 und Wohnvorteil 600 gibt so 2470. So hat er mir´s vorgerechnet, mit dem dezenten Hinweis das man die Vorteile auch noch höher ansetzen könnten und dann kämen wir bei 115% raus, also sollt ich mich doch lieber freiwillig auf 110 einlassen, was ich dann auch zähneknirschend gemacht habe :knockout: Fehler ?
Hi
Fehler ?
Ja, ich denke schon.
Sind denn die Zinsen beim Wohnvorteil gegengerechnet worden?
Wusste der Richter, das die Eigenheimzulage ausläuft?
Hast du dich auf einen Vergleich eingelassen?
Gruss Wedi
Tja, wenn sämtliche Lösungsansätze nicht gehen, du einem Vergleich zugestimmt hast, bleibt aus meiner Sicht eigentlich nur mehr arbeiten (was natürlich auch mehr Unterhalt bedeutet), ne Goldader finden, im Lotto gewinnen, reich heiraten, auswandern, krank werden oder verhungern.
Habe ich noch was vergessen?
Sorry wenn das jetzt etwas sarkastisch klingt aber das Haus bricht dir das Genick.
Du musst dir überlegen, ob du lieber mit gebrochenem Genick im Haus oder mit gradem Hals in einer Mietwohnung leben willst.
Dass dir und den Kindern das Haus gut gefällt, wird keine staatliche Institution dazu bringen, auf deinen Unterhalt zu verzichten oder gar Geld zu geben.
Ob du jemand anderes findest, der das tut kann ich nicht beurteilen.
Und ob der Unterhalt jetzt zu hoch ist, ist mittlerweile auch irrelevant, weil du dem zugestimmt hast.
Ich würde die Möglichkeiten rund um das Haus noch mal intensiv überdenken.
Ohne Denksperren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
mal angenommen da Haus hat einen Wert von 205000.- (lt. 10Jahre altem Wertgutachten eines gerichtl. anerkannten Sachverständigem), ich verkaufe das Haus nun an einen nahen Verwandten sagen wir meine Eltern, in dem gleichen Zug zahle ich ein Vorab ausbezahltes Erbe (Um das nebenbei bemerkt im Rahmen des Zugewinns auch noch gestritten wird) zurück und begleiche die restliche Darlehensschuld der Bank.....da dürfte dann von den 205000 nichts übrige bleiben :wink:...lebenslanges Wohnrecht würde ich bekommen :wink:...hiermit würde dich die Grundlage fehlen mir diesen Vorteil anturechnen oder sehe ich das falsch :redhead:
Moin,
bevor jetzt reflexartig auf den Richter oder "den Staat" geschimpft wird: Mit
Mir steht ein durchschnittliches Netto inkl. Weihnachts/Urlaubsgeld in Höhe von 1330 Eu´s zur Verfügung. Weitere Einkünfte habe ich nicht mehr.
war die Finanzierung eines Hauses mit 170 Quadratmetern Wohnfläche schon zu Ehezeiten finanzieller Wahnsinn. Banken und "Finanzberater" reden Häuslebauern das zwar gerne ein; ich erinnere mich allerdings an einen Satz, den mir ein (kluger) Banker mal gesagt hat: "Ein Haus, das man sich nur mit Ehegattensplitting, Steuervorteilen, Eigenheimzulagen u. ä. leisten kann, kann man sich gar nicht leisten - dann darf nicht mal die Heizung kaputtgehen, ohne dass es zum Desaster kommt".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moment Martin, mit einem Eigenkapital von 150000.- und zum damaligen Zeitpunkt noch nicht Steuerklasse 1, plus Einkommen meiner hoffentlich bald Ex war es mit Sicherheit kein finanzieller Wahnsinn
hiermit würde dich die Grundlage fehlen mir diesen Vorteil anturechnen oder sehe ich das falsch :redhead:
Ja, das siehst du falsch.
Du bist den Vergleich in Kenntnis deiner finanziellen Situation eingegangen.
Wenn du nun versuchst deine finanzielle Situation so zu verschlechtern, dass du weniger Unterhalt zahlen musst, wird dir ein Richter genau das unterstellen und die Unterhaltssenkung aus diesem Grund verweigern.
Du musst nun zusehen, dass du mit dem restlichen Geld auskommst oder, dass mehr Geld rein kommt.
Der BGH hat solchen Unterhaltssenkungsbemühungen sehr enge Grenzen gezogen.
Der Täter, also du, hat gefälligst erst alles von Wert zu versilbern bevor irgendwas geht.
Wenn alles versilbert ist, ist es aber i.d.R. immer noch einfacher von der Arge aufstockendes H4 zu bekommen als eine KU-Senkung.
Aber dafür ist das Haus eben im Weg.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus chef!
Wenn Du die Hütte an Deinen Eltern verkaufst, würde die Zins- und Tilgungslast wenn nicht gänzlich wegfallen so zumindest erheblich geringer werden.
Das ist m.E. erst mal ein Lösungsansatz aus der Misere...
GHrüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
Moment Martin, mit einem Eigenkapital von 150000.- und zum damaligen Zeitpunkt noch nicht Steuerklasse 1, plus Einkommen meiner hoffentlich bald Ex war es mit Sicherheit kein finanzieller Wahnsinn
wieviel Eigenkapital Du damals als Anfangsvermögen eingebracht hast, kann hier ja niemand wissen. Andererseits würdest Du dieses EK nach einem Verkauf zum grösseren Teil ja wiederbekommen (abzüglich Zugewinnausgleich, sofern die Hütte während der Ehe eine Wertsteigerung erfahren hat).
Dass zwei Haushalte mehr Geld kosten als einer ist eine mathematische Tatsache, die alle Trennungsfamilien trifft; der ehelich gewohnte Lebensstandard ist dann eben nicht mehr zu halten. Die finanziellen Annahmen, die zu Ehezeiten galten, funktionieren jetzt nicht mehr; auch Deine Ex und Deine Kinder werden nicht mehr in einem 170-Quadratmeter-Haus wohnen. Und für Wochenend-Umgänge brauchst Du selbst auch keines.
Ich kann Beppo nur beipflichten: Entweder muss die Hütte weg - oder Du musst Deine Einkünfte deutlich steigern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moment Martin, mit einem Eigenkapital von 150000.- und zum damaligen Zeitpunkt noch nicht Steuerklasse 1, plus Einkommen meiner hoffentlich bald Ex war es mit Sicherheit kein finanzieller Wahnsinn
War es, angesichts des Familien-, Unterhalts- und Steuerrechts und der aktuellen Scheidungsquote eben doch.
Aber mit dieser Fehleinschätzung bist du keineswegs allein.
War bei mir auch nicht anders.
Mein Haus ist auch weg.
Und noch so einiges mehr.
Und ich habe ein mehrfaches von dir verdient.
Und wenn du das Haus nun für angenommene 205.000,- verkaufst und "nur" 55.000,-€ an Schulden zu tilgen hast, wird dir eben statt des Wohnvorteils ein schöner Kapitalertrag für deine 150.000,-€ Eigenkapital um den Hals gehängt.
Ein Richter könnte da vielleicht 2%, also 750,-€ / Monat rein denken.
Dann reicht es wieder für den Wunschunterhalt.
Waren die 150.000,- von deinen Eltern?
Haben sie sie dir geschenkt oder geliehen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
versteht mich bitte nicht falsch, ich will mich keineswegs vom zahlen drücken. Meine Kiddies hätten mich auch Geld gekostet wenn sie noch durchgehend bei mir wären. Ich bin ja gerne bereit 100% zu zahlen, Leben und leben lassen halt.
Ich würde das Haus ja nicht verkaufen um mich um den Unterhalt zu drücken sondern schlichtweg weil ich es nicht mehr bezahlen kann. Dann gibts keinen Wohnvorteil mehr also kann er es mir auch nicht mehr anrechnen. Von einem fiktivem Wohnvorteil habe ich bisher noch nichts gehört oder gelesen
Dann gibts keinen Wohnvorteil mehr also kann er es mir auch nicht mehr anrechnen. Von einem fiktivem Wohnvorteil habe ich bisher noch nichts gehört oder gelesen
Das muss er auch nicht, denn du hast der Unterhaltshöhe ja selbst zugestimmt.
Nun musst du zusehen, wie du damit klar kommst und hast alles zu unterlassen, was diesen Unterhalt gefährdet.
Das funktioniert so:
Wenn du mit Haus in der Lage warst 110% KU zu bezahlen, ohne Haus aber nicht, dann darfst du das Haus eben nicht verkaufen!
Und wenn du dir vom Verkauf des Hauses einen wirtschaftlichen Vorteil versprichst, hast du diesen zuerst für den KU zu verwenden.
So denken Richter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
"Nun musst du zusehen, wie du damit klar kommst und hast alles zu unterlassen, was diesen Unterhalt gefährdet."...das habe ich ja versucht und nun festgestellt das es doch nicht funktioniert da ich leider beim Verhandlungstermin vergessen hatte das die Eigenheimzulage ausläuft. Mit dieser hätte es ja auch funktioniert. Deshalb werde ich jetzt gezwungen sein die Hütte zu verkaufen. Mein Vorab-Erbe wird dann wegen Groben Undank zurückgefordert und der Rest ist ist für die Bankschulden draufgegangen....leider kein wirstchaftlciher Vorteil vorhanden
Eigentlich besteht bei Unterhaltssachen ja Anwaltszwang, hattest du keinen?-und wenn doch, habt ihr euch nicht auf die Verhandlung vorbereitet?
doch klar hatte ich nen Anwalt.....in der Hitze des Gefechtes hat aber keiner an die Eigenheimzulage gedacht....ist mir selbst erst vor zwei Tagen aufgefallen das die Geschichte jetzt ausgelaufen ist :crash: Wir hatten knapp über 100% ausgerechnet und deshalb freiwillig 105 % geboten. Gegenseite hat 120% eingeklagt gehabt. Durch die zarten Hinweise des Richters war mir schon nach 5 Minuten klar das ich bei dem Menschen keine Chance habe mit den 105 davonzukommen...nach 10 Minuten Diskussion kam es dann zu den 110%
Die Tatsache, dass du vergessen hast, das Auslaufen der Eigenheimzulage zu berücksichtigen wird dich kaum retten.
Dein Fehler.
Mein Vorab-Erbe wird dann wegen Groben Undank zurückgefordert und der Rest ist ist für die Bankschulden draufgegangen....leider kein wirstchaftlciher Vorteil vorhanden
Gibt es dafür eine schriftliche Grundlage? Einen Vertrag, der genau das vorsieht?
Wenn du das Haus nicht halten kannst und auf diese Art auch dein Vermögen, schuldlos wieder verlierst hättest du vielleicht einen Ansatz.
Entweder bei einem verständnisvollen Familienrichter oder bei der Arge.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.