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 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich bezahle für meine drei Kinder nach DDT 105%, dies ist auch in einer JA-Urkunde so festgeschrieben.

Nun hat mein Arbeitgeber Überstunden angeordnet, die ausbezahlt werden müssen. Somit komme ich mit meinem Verdienst deutlich über die Einkommensgrenze für Stufe 3.

Muss ich in irgendeiner Weise etwas veranlassen und diesen momentanen Mehrverdienst mitteilen?
Ich habe halt die Bedenken, dass es gleich zu einer neuen Urkunde kommt, dann in einem halben Jahr die Überstunden wieder wegfallen und ich aber dann "zuviel" bezahle...

Was muss ich tun - und was kann ich tun, um meine Kinder an diesem Mehrverdienst teilhaben zu lassen, ohne dass ich gleich grundsätzlich dazu verdonnert werde?

Grüssilies
ToPS

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2011 18:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du musst deinen Mehr-Verdienst niemandem mitteilen. Erst im Rahmen der neuerlichen Auskunft (alle Jahre möglich) fliegen die Zahlen u.U. auf.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 18:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ToPS,

Erst im Rahmen der neuerlichen Auskunft (alle Jahre möglich) ...

Gemeint ist hier wohl: Alle zwei Jahre.

Vorsicht, es gibt noch einen weiteren Fall, der eine Auskunftspflicht bewirkt: Wenn die Ex nämlich einen begründeten Verdacht hat, dass du plötzlich deutlich mehr verdienst (und die Grenze für "deutlich mehr" liegt da bereits bei 10%). Daher - halte ja die Klappe über die derzeitige Überstundenregelung. Der Ex gegenüber sowieso, und auch im sonstigen Bekanntenkreis würde ich mich an deiner Stelle bedeckt halten. Man weiß nie, auf welch verschlungenen Wegen eine Ex an diese Information kommen kann ...

Was muss ich tun - und was kann ich tun, um meine Kinder an diesem Mehrverdienst teilhaben zu lassen, ohne dass ich gleich grundsätzlich dazu verdonnert werde?

Grundsätzlich kann Madame nicht rückwirkend einen höheren Unterhalt fordern, d.h. so lange du nicht förmlich zur neuerlichen Einkommensauskunft o.ä. aufgefordert wirst, besteht keine Gefahr. Das Geld, das du bereits jetzt mehr verdient hast, ist folglich deins; ob und wie du es den Kindern zukommen lässt, ist deine Sache.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 19:07
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

leg´ Dir das Geld doch erstmal einfach zur Seite und lasse es den kids bei passender Gelegenheit zu Gute kommen.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 19:11
(@camper1955)
Schon was gesagt Registriert

Ich nehme an, dass das mittlerweile als überobligatorische Einnahmen gezählt wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals deutlich gemacht, dass bei 170 Stunden Schluss ist.

Unter anderem hier

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100311_1bvr303108.html?Suchbegriff=kindesunterhalt

Ab Randziffer 18 steht es

lg

Camper

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 19:12
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit,

danke für deine Antwort...

Vorsicht, es gibt noch einen weiteren Fall, der eine Auskunftspflicht bewirkt: Wenn die Ex nämlich einen begründeten Verdacht hat, dass du plötzlich deutlich mehr verdienst (und die Grenze für "deutlich mehr" liegt da bereits bei 10%). Daher - halte ja die Klappe über die derzeitige Überstundenregelung. Der Ex gegenüber sowieso, und auch im sonstigen Bekanntenkreis würde ich mich an deiner Stelle bedeckt halten. Man weiß nie, auf welch verschlungenen Wegen eine Ex an diese Information kommen kann ...

Der Weg muss gar nicht so verschlungen sein...ihr Neuer arbeitet in derselben Firma in der gleichen Abteilung wie ich....wird also schwierig 🙁

Naja, abwarten und Tee trinken....wobei, 10% wären ja zwei Sprünge - von 105% auf 115%, oder? Da lieg ich noch drunter....

Grüssilies
ToPs

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2011 19:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ToPS,

Der Weg muss gar nicht so verschlungen sein...ihr Neuer arbeitet in derselben Firma in der gleichen Abteilung wie ich....wird also schwierig 🙁

Verstanden ... Madame weiß also längst Bescheid ;-(

Naja, abwarten und Tee trinken....wobei, 10% wären ja zwei Sprünge - von 105% auf 115%, oder? Da lieg ich noch drunter....

Es geht dabei um 10% vom Einkommen, nicht um den Prozentsatz vom Mindestunterhalt. Wenn du also bislang z.B. 1.800 Euro netto hattest und es kommen jetzt 180 Euro aus Überstunden oben drauf, dann bist du fällig - die Auskunftspflicht besteht, weil du 10% mehr verdienst, und da es über eine Zeilengrenze der Tabelle drübergeht (die liegt bekanntlich bei 1.900 Euro), bedeutet es eben auch mehr Unterhalt.

Aber, wie schon gesagt - erst mal muss Madame dich zur Auskunft auffordern. Wenn das passiert, dann stelle am besten mal deine konkreten Zahlen hier ein, dann gucken wir, ob wir nicht irgendwo noch ein Schlupfloch finden können. Insbesondere Camper's Hinweis darauf, dass Einkommen aus Überstunden überobligatorisch ist, könnte da noch hilfreich werden ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 19:26
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit,

Verstanden ... Madame weiß also längst Bescheid ;-(

Naja, Bescheid wissen und was draus machen sind zwei paar Stiefel...mir hat der Chef ja auch nur Nahe gelegt, ich solle mir die Stunden jetzt ausbezahlen lassen, da das Gleitzeitkonto voll ist....darauf hat Exis Neuer aber keinen Einblick und ich hab ihr immer erzählt, dass ich z.B. für die zwei Ferienwochen zu Pfingsten meine Überstunden abfeiere - was ja auch stimmt...also ob sie Lunte riecht, kann ich nicht sagen...da hilft nur abwarten....

Ansonsten hört ihr sicher von mir 😉

Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2011 19:33
(@camper1955)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit

Aber, wie schon gesagt - erst mal muss Madame dich zur Auskunft auffordern. Wenn das passiert, dann stelle am besten mal deine konkreten Zahlen hier ein, dann gucken wir, ob wir nicht irgendwo noch ein Schlupfloch finden können. Insbesondere Camper's Hinweis darauf, dass Einkommen aus Überstunden überobligatorisch ist, könnte da noch hilfreich werden ...

Sehe ich auch so.

Inzwischen wird keine UET (Umgangsberechtigter Elternteil)  mehr zu Nebenarbeit, Mehrarbeit usw. verdonnert, weil er in der Regulären Arbeitszeit nicht mehr verdienen kann. Widerspricht ja auch dem § 1684 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html

Bei 170 Stunden ist finito, Sense.

Im Umkehrschluss bedeutet das, das alles was über 170 reguläre Arbeitsstunden hinaus geht, Papa zur eigenen Verwendung zur Verfügung haben darf. Ob das nun ein Zweitjob ist, oder Überstunden im regulären Betrieb.

lg

Camper

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 19:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals deutlich gemacht, dass bei 170 Stunden Schluss ist.

Nö. Das BVerfG hat im von dir zitierten Beschluss ausgerechnet, wie viel der Unterhaltsverpflichtete bei einer Arbeitszeit von 170 Stunden im Monat verdienen müsste, damit er den Mindest-KU leisten kann.

Ich nehme an, dass das mittlerweile als überobligatorische Einnahmen gezählt wird.

Worauf fußt diese Annahme? Nahezu jede Unterhaltsrechtliche Leitlinie enthält (am Beispiel Zweibrücken): 1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie berufstypisch sind und das in diesem Beruf übliche Maß nicht überschreiten.

Widerspricht ja auch dem § 1684 BGB

Inwiefern?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 21:38




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

...mir hat der Chef ja auch nur Nahe gelegt, ich solle mir die Stunden jetzt ausbezahlen lassen, da das Gleitzeitkonto voll ist....darauf hat Exis Neuer aber keinen Einblick und ich hab ihr immer erzählt, dass ich z.B. für die zwei Ferienwochen zu Pfingsten meine Überstunden abfeiere - was ja auch stimmt...also ob sie Lunte riecht, kann ich nicht sagen...da hilft nur abwarten....

aber dann ist das doch ein überschaubarer Betrag, der noch dazu aufs Jahr verteilt werden müsste oder? Also ähnlich wie bei Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist das doch dann als eine Art Einmalzahlung zu sehen, die niemals die 10 % überschreitet, aufs Jahr gesehen? Da wird doch nur das Gleitzeitkonto einmalig mit geld ausgeglichen, und danach sammelst du wieder Überstunden an, die du dann eben möglichst in Freizeit ausgleichst.

Außerdem wenn dein Chef dir das nahe legt, muss es ja noch nicht heißen dass es so kommt, vielleicht kannst du ja doch noch Freizeitstunden dafür nehmen? zB mal eine Zeitlang weniger Wochenstunden... so baut sich das Gleitzeitkonto auch wieder ab (aber die Arbeit bleibt liegen, ja ja ich weiß ...)

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 21:47
(@camper1955)
Schon was gesagt Registriert

Nö. Das BVerfG hat im von dir zitierten Beschluss ausgerechnet, wie viel der Unterhaltsverpflichtete bei einer Arbeitszeit von 170 Stunden im Monat verdienen müsste, damit er den Mindest-KU leisten kann.
Worauf fußt diese Annahme? Nahezu jede Unterhaltsrechtliche Leitlinie enthält (am Beispiel Zweibrücken): 1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie berufstypisch sind und das in diesem Beruf übliche Maß nicht überschreiten.
Inwiefern?

DeepThought

1,)Die Frage ist hier , was ist berufstypisch? Im Fall des TE handelt es sich ja wohl kaum um berufstypische Überstunden, sondern um eine Ausnahmeregel, aufgrund derzeit sehr guter Auftragslage hält diese an, muss sowieso mehr Personal eingestellt werden, weil irgendwann das Arbeitsschutzgesetz greift. Wäre er Behindert oder Schwerbehindert, könnte er diese Überstunden auch ablehnen, ohne dass eine Sanktion folgen darf.

2.) Überstunden oder Mehrarbeit belasten ja in irgendeiner Art und Weise wieder das Umgangsrecht. Wenn Papa arbeitet, kann er sich wohl kaum um die Kinder kümmern. Das ist auch in einer bestehenden Ehe so. Im Fall getrennt lebender Elternteile trifft das erst Recht zu.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 22:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mir geht es um deine Aussage, dass gem BVerfG bei 170 Monatsstunden Schluss ist. Dem ist nicht so.

Mir geht es um deine Aussage, dass Überstundenvergütung überobligatorisch ist. Dem ist nicht zwingend so.

Mir geht es um deine Aussage, dass zu viel Arbeit gegen § 1684 BGB verstößt. Den Beweis hast du nicht geliefert.

Ich hätte einfach die Bitte, mit belastbaren Fakten zu agieren. Mit Wünschen, Mutmaßungen, Annahmen und Teilinterpretationen bringen wir nur noch mehr Verwirrung in dieses eh schon komplexe Recht.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 22:25
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Freunde

Im Umkehrschluss bedeutet das, das alles was über 170 reguläre Arbeitsstunden hinaus geht, Papa zur eigenen Verwendung zur Verfügung haben darf. Ob das nun ein Zweitjob ist, oder Überstunden im regulären Betrieb

Zum Umkehrschluss hab ich noch mal eine Frage so richtig hab ich das auch nicht verstanden. Ich habe ein niedrigen Stundenlohn sodass ich mit 170 stunden noch nicht mal an den Selbstbehalt rankomme. Heißt das jetzt wenn ich mal 200 stunden arbeiten würde und ich über den Selbstbehalt komme es zur meiner Verfügung behalten kann!!

LG OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 23:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein.
Überstunden sind, wenn überhaupt, nur dann überobligatorisch, wenn der Mindestunterhalt gesichert ist.
Und auch dann kenne ich keinen Fall, wo einem Vater diese belassen wurden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 23:56
(@camper1955)
Schon was gesagt Registriert

Nein.
Überstunden sind, wenn überhaupt, nur dann überobligatorisch, wenn der Mindestunterhalt gesichert ist.
Und auch dann kenne ich keinen Fall, wo einem Vater diese belassen wurden.

Gruss Beppo

Aber die Gerichte rechnen auch immer mehr mit 170 Std.

Siehe dazu Oberlandesgericht Hamm vom 27.05.2010 hier

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2010/II_2_UF_8_10beschluss20100527.html

Heute müssten das Gericht sogar schon von 10,68 € ausgehen, bei 170 Stunden, wegen der Erhöhung des notwendigen Selbstbehaltes zum 01.01.2011

lg

Camper

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2011 00:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja und?
Das ist einfach der Standardmonatssatz und nur eine Rechengröße.
Keinesfalls ne Obergrenze.
Die liegt, wenn überhaupt, bei 48 Wochenstunden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2011 00:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*seufz*

Camper, genau das hatte ich befürchtet. Du trompetest hier mit angeblichen Fakten, die bei usern für erhebliche Verwirrung sorgen. ostseereiter hatte wenigstens nachgefragt und wir konnten das Missverständnis aufklären. Viele andere machen dies nicht und rennen dank deiner Fehlinformation in ihr potenzielles Verderben.

Auch der Beschluss aus Hamm hat keinerlei Hinweis zu Überstunden, denn wie schon im Beschluss des BVerfG wird zur Bestimmung eines fiktiven Einkommens auf eine Monatsarbeitszeit abgestellt.

Ganz deutlich mit Dieter Nuhr gesprochen: Haste keine Ahnung, einfach die Schn... halten. Ich jedenfalls habe auf Dauer keine Lust, dir hinterherzufegen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
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AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2011 11:29