Auf Unterhalt verzi...
 
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Auf Unterhalt verzichten ja/nein?

 
(@yamagotchi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

wie schon in anderen Threads beschrieben ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-25986-start-25.html )
bin ich einer der Väter, der seit der Trennung schön fleißig Unterhalt gezahlt und zusätzlich die ganze Machtfülle einer Kindsbesitzerin am eigenen Leib erlebt hat.

Nun hat es sich so ergeben, das meine älteste Tochter seit kurzem bei mir lebt.
Exilein ist plötzlich ziemlich kleinlaut und bittet  :rofl2: um eine "Verzichtserklärung" bzgl. Unterhaltszahlungen.

Ich weiss, dass es gar nicht so ohne weiteres möglich ist auf Kindesunterhalt zu verzichten. Trotzdem tendiere ich dazu, keine Forderung zu stellen, zumindest aus persönlichen ethisch/moralischen Gründen. Ich bin einfach zu stolz dazu, ihr eine reinzuwürgen, nur weil ich es kann.

Was würdet Ihr tun, und warum?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2013 00:49
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

auf den Unterhalt verzichten, für deine Tochter..sorry aber aus meiner pers. Sicht geht das nicht..

§1603 BGB Abs. 2 Satz 1  Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden.

Dieser Satz läßt aus meiner Sicht nicht zu auf den Unterhalt zu verzichten...wo mein Kind noch bei mir lebte musste ich diese Zahlungen angeben..als ich mal sagte ich verzichte darauf sagte man mir im Amt das dürfte ich nicht..da der Unterhalt dem Kind zusteht..

vg

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 01:03
(@Brainstormer)

Moin Yamagotchi,

ich persönlich würde auf den Unterhalt verzichten, wenn es finanziell darstellbar wäre. Unterschreiben würde ich allerdings nichts.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 02:12
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenn ich richtig gelesen habe, habt Ihr zwei Kinder, eines lebt jetzt bei Dir, eines bei der Mutter. Ich habe die gleiche Situation und je nach Alter der Kinder und Einkommen der Eltern schuldet Ihr Euch möglicherweise den gleichen Unterhaltsbetrag. Ihr könntet Euch darauf einigen, dass sich die Beträge gegeneinander aufheben und gut ist.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 09:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um darüber eine Meinung bilden zu können, müsste man mehr über den Hintergrund und die Vorgeschichte sowie die finanzielle Situation wissen, aber wenn du selbst das Gefühl hast, verzichten zu wollen, warum nicht?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 10:04
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was zahlst du für das bei der Mutter lebende Kind an Unterhalt? Was müsste die Mutter an das bei dir lebende Kind an Unterhalt zahlen?

Wenn du bereit bis auf Unterhalt zu verzichten (im Innenverhältnis geht das, du musst ihn ja nur nicht einfordern) würdest du dir eine Beteiligung der Mutter an anderen Kosten, z. B. Klassenfahrten wünschen bzw. erwarten?
Der Verzicht kann übrigens nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gelten, weil dann die Ansprüche auf das Kind direkt übergehen.

Wäre es eine Möglichkeit eine geringe Beteiligung der Mutter zu fordern, damit von diesem Geld Extras fürs Kind bezahlt werden können (Führerschein, Auslandjahr etc.)? Dieser Betrag muss ja nicht der Düsseldorfer Tabelle entsprechen? Bietet aber die Möglichkeit dem Kind und auch dem bei der Mutter lebenden Kind etwas besonderes zu zahlen, was sonst evtl. nur schwer möglich wäre.

Für mich würde sich auch die Frage stellen, hat die Mutter während der Zeit auf "Sonderforderungen" verzichtet oder hat sie alles versucht um den letzten Euro aus dir herauszuholen? Wenn sie ein wenig nach dem Motto "Leben und leben lassen" verfahren ist hätte ich vermutlich wenig Probleme auf den Unterhalt zu verzichten, wenn ich denn könnte. Wenn die Mutter aber alles mögliche versucht hat und auch versucht hat dich unter den Selbstbehalt zu drücken nur damit sie mehr Geld bekommt, würde ich vermutlich nicht auf den Unterhalt - zumindest nicht komplett - verzichten.

Und wenn du das Geld nur auf das Sparbuch legst und sich eure Tochter davon ihr erstes eigenes Auto kaufen kann.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 10:57
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

...Kindesunterhalt zu verzichten. Trotzdem tendiere ich dazu, keine Forderung zu stellen, zumindest aus persönlichen ethisch/moralischen Gründen. Ich bin einfach zu stolz dazu, ihr eine reinzuwürgen, nur weil ich es kann.

Hallo,

tolle Einstellung und ich möchte dich ermutigen die Einstellung zu behalten. Absprachen über Sonderbedarfe würde ich schon treffen wollen.

Sofern ich nicht auf Unterhaltszahlungen angewiesen wäre würde ich diese nicht fordern. Schliesslich kommt das dem Kind zu gute. Denn Ex hat einen größeren finanziellen Spielraum und wird sich anstrengen ebenfalls ihrem Kind zur Seite zu stehen.

Und wenn du das Geld nur auf das Sparbuch legst und sich eure Tochter davon ihr erstes eigenes Auto kaufen kann.

Warum darf die Ex dies nicht selbst tun?

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 11:14
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Um darüber eine Meinung bilden zu können, müsste man mehr über den Hintergrund und die Vorgeschichte sowie die finanzielle Situation wissen, aber wenn du selbst das Gefühl hast, verzichten zu wollen, warum nicht?

Sehe ich genauso.

Wenn Du derzeit noch TU bzw. Nachehelichen Unterhalt für die Ex zahlst, wäre eine KU-Forderung ganzheitlich betrachtet vermutlich ohnehin ein Beinahe-Nullsummenspiel (weil die Differenz Eurer bereinigten EK entsprechend steigen würde).

Besten Gruß
United

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Geschrieben : 17.01.2013 11:21
(@yamagotchi)
Schon was gesagt Registriert

Vielleicht ergänzend ein paar Daten von mir.

Ich hab ein Netto von ca 3000 EUR, zahle zur Zeit nur für die jüngere Tochter 120% nach DD Tabelle + Klavierunterricht.

Meine Ex (wir waren NICHT verheiratet) ist zur Zeit Hartz 4, selbst wenn sie irgendwann arbeiten geht, werden es wohl schwerlich mehr als 1000 EUR werden.

Ich bin auf das Geld also nicht angewiesen, die Mutter schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2013 12:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist es bestimmt einfacher auf Unterhalt zu verzichten bzw. diesen nicht geltend zu machen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 12:31




(@robbie07)
Schon was gesagt Registriert

Moinsen!

An deiner Stelle würde ich auch den KU nicht einfordern. Habe seit meiner Scheidung meinen Sohn bei mir (seit 7 Jahren) und habe
das auch nicht verfolgt. Bei mir war die finanzielle Situation ähnlich, meine EXE hatte sich damals selbständig gemacht.

Gruß,
Robert

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 12:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In dem Falle ist der Verzicht auch leicht, denn du würdest vermutlich sowieso nichts kriegen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 02:16
(@yamagotchi)
Schon was gesagt Registriert

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich den Kinderfreibetrag dann auf mich übertragen werden kann?
Reicht es, dazu das Häckchen in der Steuererklärung zu setzem, oder muss Ex da zustimmen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2013 18:38