Guten Tag.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen ! Ich habe schon ein paar interessanten Beiträge gelesen aber ich hätte noch ein paar Fragen zu ... Tut mir leid für Schreibfehlern aber ich bin nicht Deutsch ! Merci
Folgende Situation :
Vater wohnt in Frankreich, neu verheiratet, Frau nicht ewerbstätig und 2 gemeisamme kinder ( 6 und 2 Jahre alt ).
2 Töchtern (17 (wird 18 im september) und 19 (wird 20 im oktober) ) aus erste Ehe und wohnen bei der Mutter ( auch neu verheiratet ) in Deutschland.
Es besteht ein Titel (Anerkenntnis Urteil ) für den Kindesunteralt in Deutschland. Wurde auch Monatlich überwiesen, ein Teil beim JA für die jüngste ein Teil für die grosse auf Ihr Konto.
Die grosse wird ab august im Rahmen einer Fachabitur ein Ausbildung anfangen (550,00€ netto / Monat ). Die jüngste wird weiter die Schule gehen.
Ich habe vor kurz erfahren dass ab 18. KU neu berechnet sein sollte ! Was ich auch nicht wüsste ! Natürlich wurde es mir nicht bekannt gemacht, auf welchem Grund wie auch immer... Soweit alles in Ordnung.
Da ich mich nicht täglich mit dem deutsche Recht beschäftige, war auch nicht einfach auf die Infos zu kommen ( und zu verstehen ).
Also, damit es klar bei mir wird, was muss ich alles tun ?
1 - Die Tochter anschreiben und erklären dass der bis jetzt gezahlte KU neu berechnet sein soll.
2 - Auf Herausgabe der Titel bitten und eine Erklärung aus diesem Titel keine Zwangsvollstreckung zu betreiben.
3 - Unterlagen verlangen (Ausbildungsvertrag und Gehaltsnachweiss der Mutter)
Ist es so alles richtig ?
Auch wenn es Kontakte zu Tochter gibt ( je nach dem wie die Laune der Tochter ist ! ) wird sich bestimmt die Mutter quer stellen und wird die Sache nicht einfach zu regeln (wenn es um Geld geht, ist leider nie einfach ein normales Gespräch zu führen).
Jetzt und auf Grund der bezahlte Ausbildung + Kindergeld, kommen wir auf einer summe von 550 + 184 – abzüglich ausbildungsbedingte Aufwendungen 90,00€ = 644,00 €.
Allgemein ergibt sich die Berechnung nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, derzeit 562,00€. Wobei hier das Einkommen der Mutter nicht berücksichtig wird.
Dann würde meine Tochter bei der Summe die Ansprüche und den Bedarf selbst decken können.
Sehe ich das richtig so ? Erst wenn dann noch ein ungedeckter Bedarf verbleibt, ist dieser von den Eltern auszugleichen.
Damit es einfacher für jeder wird und auch um Aufwände zu vermeiden ( Gerichtsverfahren, Anwaltkosten... ), wie kann ich es Ihr am besten beibringen damit es alles Rechtlich gilt ???
Sollte es soweit gehen was wird dann beim Gericht erreicht ? Beendigung des Titels und dann wird ein neuer Titel erstellt ??? Sollte meine Tochter dann wie gesagt den Bedarf selbst decken können, wie sieht der Titel dann aus ?
Wer soll dann die Gerichtkosten tragen ?
Es sind viele Fragen ( hätte noch ein paar im Schuplade ) aber ist alles nicht einfach und wäre sehr dankbar wenn jemand mir helfen konnte.
Merci beaucoup im voraus für die Hilfe und Grüsse aus France.
Hallo Mignon1970 und herzlich willkommmen bei vatersein.de!
Volljährige Kinder (also an 18 Jahre) müssen sich in Deutschland selbst um den Unterhalt kümmern, d.h. sie müssen beide Elternteile
auffordern, ihre Einkommen offenzulegen und zugleich ihre Berechtigung nachweisen. Insofern hast Du recht, dass jetzt neu gerechnet
wird.
Da aber ein gültiger Titel existiert, musst Du erstens nochmal genau nachschauen, ob dieser eine zeitliche Begrenzung enthält. Wenn nicht,
musst Du umgehend die Herausgabe des Titels verlangen! Denn unabhängig von den veränderten Bedingungen ist dieser weiter zu bedienen,
sonst kann vollstreckt werden. Ob das so einfach über die Landesgrenzen möglich ist, weiß ich nicht. Jedenfalls ist das die erste Priorität.
Weigern Deine Töchter sich, kannst Du nur auf die Herausgabe des Titels klagen. Kannst Du mit den Töchtern noch reden und ihnen erklären,
dass sie den Titel herausgeben müssen oder dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt?
Ohne den Titel müsstest Du gar nichts machen, denn wie schon oben geschrieben, müssen sich Deine Töchter um den Unterhalt kümmern,
d.h. dass auch hier die Mutter nichts mehr zu sagen hat und auch nichts fordern kann. Sie muss genauso der Tochter ihr Einkommen offenlegen
wie Du.
Kann die Tochter ihren Bedarf selbst decken, wird auch kein Titel erstellt, weil die Grundlage des Anspruchs entfällt.
Soviel erstmal, es werden sich hier sicher noch die Cracks melden.
LG,
Mux
Bonjour Mux.
Besten Dank für Deine schnelle Antwort.
Im Titel steht nichts bezüglich einer Begrenzung, deswegen ist der Titel soweit ich es verstanden habeunbefristet.
Ich werde die Zahlungen weiter bedienen da ich nicht gegen den Titel gehen möchte. Ist mir schon bewusst sein, dass ich es selbst ändern kann.
Mir geht es aber um die Durchführung des Falles. Mir wäre auch lieber, dass die Sache ohne Gerichtsverfahren laüft, und ich frage mich ob sowas machbar ist und wenn ja, wie ?
Ab wann könnte ich dann meiner Tochter anschreiben ?
Wie Du es gesagt hast, warte ich dann auf Antworten den Profis 🙂
Wünsche Dir noch ein schönen Tag...
A bientôt.
Moin Mignon,
Ab wann könnte ich dann meiner Tochter anschreiben ?
Da die Große bereits volljährig ist, kannst Du diese schon heute anschreiben.
Die Noch-Minderjährige im September.
2 - Auf Herausgabe der Titel bitten und eine Erklärung aus diesem Titel keine Zwangsvollstreckung zu betreiben.
Ist ein Entweder-Oder. D.h. so Dir die vollstreckbare Ausfertigung des Titels ausgehändigt wird (wenn es denn einen gibt - Du schriebst von einem Anerkenntnisurteil) brauchst Du keinen Vollstreckungsverzicht.
Allgemein ergibt sich die Berechnung nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, derzeit 562,00€. Wobei hier das Einkommen der Mutter nicht berücksichtig wird.
So die Mutter kein eigenes Einkommen hat, wäre das korrekt (Deine alleinige UH-Pflicht stellt die Höchstgrenze dar).
So sie eigenes EK hat, leitet sich der Bedarf der Großen aus Euer beider Einkommen ab.
Da Du weitere Unterhaltspflichten hast, stellt sich die Frage nach Deiner Leistungsfähigkeit.
Wenn die Jüngere sich noch in Allgemeiner Schulausbildung befindet, steht diese im gleichen Rang mit Deinen jüngeren Kindern.
Die Große rutscht mit Ausbildungsbeginn sogar hinter Deine jetzige Frau.
Was steht denn im Titel hinsichtlich der Unterhaltshöhe ... so er über mehr als den Mindestunterhalt lautet, wäre er vermutlich (aufgrund Deiner weiteren Verpflichtungen) schon heute abänderbar.
Hinzu kommt bei Dir, daß im Ausland lebend u.U. andere Bedarfssätze für Deine Frau, Eure gemeinsamen Kinder und Dich gelten.
Mit Aussagen zu Deinem Einkommen (und zum aktuellen Status der jüngeren Tochter) könnte man mal prüfen, welche Unterhaltshöhe angemessen wird.
Eine Auskunft zum zuständigen Oberlandesgericht (abhängig vom Wohnsitz der Töchter) wäre hierbei hilfreich.
Gruß
United
Bonjour United.
Besten Dank für die Mithilfe und Aufmerksamkeit.
Auf Grund Deiner Antwort bin ich nachdenklich !
Ist ein Anerkenntnisurteil nicht gleich wie ein Titel ???
Auf dem Blatt steht gross geschrieben und fett in die Mitte " IM NAME DES VOLKES - ANERKENNTNIS URTEIL" und wurde vom Amtsgericht erstellt.
Ich weiss, dass es nicht mit gross und fett alles gemacht wird, aber ich bin stutzig da ich ein Schreiben von RA gefunden habe indem sie mir schrieb :
Zitat " Entsprechend Ihres Anerkenntnisses werden dort Unterhaltsansprüche für Ihre Kinder tituliert " !!!
Ich wusste auch nicht dass man Auskunft bei der Oberlandesgericht bekommen konnte. Dafür brauche ich dann alle Unterlagen (auch von der Mutter) oder reicht es nur meiner. Soll es dann Schrifftlich gemacht werden ? - Mein Monatliches Netto Einkommen ist ca 2000 (nicht bereinigt).
Du sagst auch: Zitat : "Die Große rutscht mit Ausbildungsbeginn sogar hinter Deine jetzige Frau" Heisst das das sie nicht mehr priviegiert auf Grund der Ausbildung trozt Fachabitur ?
Ich dachte ich hätte einiges verstanden aber fehlen mir anscheint noch Infos !
Auf jeden Fall merci encore für die Hilfe...
Moin nochmal,
Ich wusste auch nicht dass man Auskunft bei der Oberlandesgericht bekommen konnte.
Ist ein sprachlich bedingtes Mißverständnis ... in Deutschland gelten je nach Wohnort unterschiedliche Methoden / Richtlinien bei der Unterhaltsberechnung.
D.h. um auf Basis Deiner Informationen rechnen zu können, müsste man in die "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" (typisch juristen-deutsche Wortkreation) des zuständigen Oberlandesgerichtes zu Rate ziehen.
Ist ein Anerkenntnisurteil nicht gleich wie ein Titel ???
Ist grundsätzlich schon das gleiche. Bei einer Titulierung des Unterhalts z.B. beim Jugendamt wird dem Gläubiger in der Regel unmittelbar eine "vollstreckbare Ausfertigung" übergeben.
Ob eine "vollstreckbare Ausfertigung" beim Anerkenntnisurteil automatisch übergeben wird (oder separat beantragt werden muß), weiß ich nicht sicher.
Da sich das Urteil vermutlich auf beide Kinder bezieht, dürfte es mit der Herausgabe aber schwierig werden.
Heisst das das sie nicht mehr priviegiert auf Grund der Ausbildung trozt Fachabitur ?
Das hängt ein wenigvon der Art der Ausbildung ab.
Der Vergütungsanspruch deutet darauf hin, daß das primäre Ziel nicht das Fachabitur, sondern eine Ausbildung ist (und das Fachabi nebenbei erworben wird).
Mein Monatliches Netto Einkommen ist ca 2000 (nicht bereinigt).
... und wieviel davon zahlst Du aktuell an Unterhalt ?
Ist das Leben in Frankreich so günstig, daß man vom Rest als Familie leben kann ?
Gruß
United
Merci United.
Ok mit der Oberlandesgericht und den Mißverständnis, ich habe jetzt verstanden :thumbup:
Ich habe auch mit der Zeit ein paar Feinheiten der Deutsche Sprache vergessen...
Es ist auch richtig, dass der Anerkenntnisurteil damals vom JA erreicht wurde (beistand der Töchter). Es ist auch richtig, dass es gleich für beide Kinder gereglt wurde und deswegen auch alles nicht einfach wird. Dadurch kommt jetzt die Frage, ob es nicht besser wäre bis zu Volljährichkeit der jüngste zu warten (Mitte september) und dann alles im gleichem Topf regeln. Gerade wenn es vor Gericht geregelt sein sollte. Würde dann auch bedeuten, dass ich den Kindesunterhalt so wie es jetzt ist weiter zahlen muss. Damals wurde entschieden 185,00 € pro Kind. Sieht es vielleicht nicht sehr viel aus, aber hatte ein Gehalt von 1300,00€. Dann ist mein Gehalt gestiegen aber sind 2 kinder dazu gekommen (deswegen auch hat das JA wahrscheinlich es nie neu berechnet lassen !).
Zitat "Der Vergütungsanspruch deutet darauf hin, daß das primäre Ziel nicht das Fachabitur, sondern eine Ausbildung ist (und das Fachabi nebenbei erworben wird) " Das weiss ich leider nicht wie es in Deutschland laüft , ich weiss nur dass sie 3 mal in der Woche bei der Firma geht und 2 Tage zur Schule.
Wie Du auch schön sagst, 2000 € ist auch nicht viel (4 Personen im Haushalt + Kindesunterhalt in Deutschland ).
Ich nütze das Kindergeld was ich hier in Frankreich bekomme um den Kindesunterhalt in Deutschland zu bedienen !! Ist natürlich keine schöne Situation. Ich muss noch dazu sagen, dass es noch nicht mal reicht, da hier Kindergeld für zwei kinder ist gleich 120,00€ und nicht 184,00€ pro Kind wie in Deutschland. willkommen in France. Ist auf jedem Fall sicherlich sehr eng. Habe sogar schon ein Kredit aufnehmen müssen um alles unter Dach und Fach zu kriegen da viele Rechnungen ofen blieb! Ist auch ein Grund warum ich mich jetzt informiere. Mal grob gerechnet bleibt meiner Tochter im Monat mit der Ausbildung und kinjdergeld für sich alleine mehr als ich für den Rest der Familie zu verfügung habe. Ich freue mich für sie, aber moralisch ist es nicht Fair.
Leider ist alles nicht einfach...
Muss jetzt weg und werde heute abend wieder da sein da Ihr mir schon sehr viel helft..
Besten Dank und schöne Grüsse.
Guten morgen !
Könnt Ihr mir bitte weiter helfen bei der Zusammenfassung / Ergänzungen oder was Ihr für richtig hält bei der vorsgeschlagenen Brief an meiner Tochter.
Ich danke Euch im voraus...
Ob es so richtig ?
Ich hoffe Du hast Verständnis dafür, aber es ist mir bei der Angelegenheit lieber Dich zu schreiben anstatt anzurufen um Missverständnisse zu vermeiden (Hoffe ich zumindestens). Wir können auch gern telefonieren nachdem Du es bekommen und verstanden hast.
Wie ich es Dir schon gesagt habe, habe ich einiges über Kindesunterhalt erfahren.
Es war auch nicht einfach auf die Infos zu kommen (und zu verstehen!) und wollte ich erst beraten werden bevor ich Dich etwas davon mitteile.
Da die Aktuelle Situation für Dich sich bald ändert wird (Anfang einer Ausbildung ) muss der bis jetzt an Dich gezahlte Kindesunterhalt neu berechnet werden.
Die Ansprüche errechnen sich nach der Düsseldorfer Tabelle und nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile da beide Eltern barunterhaltpfligtig sind.
Die Eltern müssen im Verhältnis zu ihrem Einkommen und Fähigkeiten die Ansprüche des Kindes teilen.
Allgemein ergibt sich die Berechnung nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, derzeit 562,00€. Wobei hier auch den Gehalt beider Eltern nicht addiert wurden um der Stufe festzustellen. Anderen Faktoren wurden nicht berücksichtigt um es so einfach wie möglich zu schildern.
Damit es einfacher für jeder wird und auch um Aufwände zu vermeiden ( Gerichtsverfahren, Anwaltkosten... ), ist eine Änderung der bis jetzt gezahlte Kindesunterhalt durch aus möglich sofern eine einvernehmliche Regelung zustande kommt. Da aber der bis jetzt gezahlte Kindesunterhalt tituliert ist ( Anerkenntnisurteil des Amtsgerichtes …........., Geschäftszeichen …....... ), ist die Sache nicht einfach zu regeln.
Trotzdem wurde dies auch gehen im Rahmen einer einvernehmliche Regelung. Dazu gehört eine Herausgabe des Titels und eine Erklärung indem Du mir erklärst aus dem Titel keine Zwangsvollstreckung zu betreiben. Dies soll auch von Dir im Schriftlicher Form erfolgen. Die Verzichtserklärung bezieht sich auf die bislang existierenden Unterhaltstitel und nicht auf eine Unterhaltsverzichtserklärung für die Zukunft. Das eventuell ein neuer Unterhaltsanspruch entstehen kann ist mir bewusst.
Nebenbei, und damit auch eine richtige Berechnung des Kindesunterhalts erfolgen kann, brauche ich einigen Unterlagen.
Von Dir brauche ich neben eine Schulbescheinigung deiner Ausbildungsvertrag. Noch dazu bitte ich Dich auch von Mama sämtlichen Unterlagen mich vorzulegen bzw : die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate sowie die letzte Steuererklärung, letzter Steuerbescheid. Sollte Mama selbstständig sein, brauche ich dann die Bilanzen für die letzten drei Jahre, Einnahmenüberschussrechnung der letzten drei Jahre, Entsprechende Steuerbescheide.
Um eine richtige und gerechte Berechnung durchführen zu können sind alle gefordeten Infos erfordelich. Dies kann - muss aber nicht - auch durch das Familiengericht erfolgen. Beim Familiengericht (Anwaltzwang) entstehen natürlich auch Kosten. Das können wir alleine aus finanziellen Gründen uns sparen.
Zur Info und anhand der von Dir mitgeteilten Infos über ein Gehalt ab August von 550,00€ netto / Monat (abzüglich ausbildungsbedingte Aufwendungen 90,00€ ) also 460,00€ + 184,00€ kindergeld = 644,00€ würdest Du bei der Summe die Ansprüche und den Bedarf selbst decken können.
(Erst wenn dann noch ein ungedeckter Bedarf verbleibt, ist dieser von den Eltern auszugleichen)
Also, wie gesagt, eine Einigung wurde Aufwände vermeiden und es wird vorgeschlagen, dass der Titel mit einer entsprechenden Beendigungserklärung von Dir ausghändigt wird.
Auch wenn ich Dich damit nicht belasten möchte, anders geht es leider nicht !
Sollte ich die gewüsnschten Unterlagen Zeitlich bekommen, könnten die Änderungen ab september erfolgen.
Ich bitte Dich dann um Übersendung den Unterlagen bis zum ….... mich zukommen zu lassen.
Moin Mignon,
Allgemein ergibt sich die Berechnung nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, derzeit 562,00.
Hier hast Du nicht nur die 4. Altersstufe, sondern auch die 4. Einkommensgruppe zugrunde gelegt.
Vor einer Antwort, nochmal zwei Fragen:
1. Welches Oberlandesgericht ist zuständig (kannst Du unter Angabe des Wohnorts der Töchter beispielsweise <hier> finden) ?
2. Was macht die jüngere Tochter ?
Ein paar weitere Hinweise:
- Der Unterhalt gem. Anerkenntnisurteil basiert auf einer Mangelfallberechnung (die 185 EUR stehen da hoffentlich als Wert und nicht als %-Satz der DDT bzw. des Regelbedarfs).
- Wenn die große Tochter außen vor ist, dann wird die Verteilmasse für die verbleibenden Unterhaltspflichten im 1. Rang (die Minderjährigen) größer, d.h. ggf. könnte mehr für die Jüngere gefordert werden.
- In aller Regel macht es wenig Sinn, einem Unterhaltsgläubiger die geänderten Rechenmechanismen in Gänze zu erklären (Du als Pflichtiger bist der letzte Mensch, dem man es glaubt).
Neben den o.g. Fragen habe ich zur Findung einer passenden Strategie mal eine Kontrollberechnung angestellt (Überprüfung der aktuellen Verhältnisse) ...
2.000 EUR (netto) in Frankreich entsprechen kaufkraftbereinigt in Deutschland 1.863 EUR (in Deutschland ist das Leben günstiger als in Frankreich, siehe <hier> -> 2.000 x 102,3 / 109,8).
Achtung: Wie im Zweifel ein Gericht rechnet ist Ermessenssache ... das Ergebnis kann variieren (z.B. könnte zur Kaufkraftbereinigung auch lediglich der Selbstbehalt umgerechnet werden).
1.863 EUR
./. 93 EUR (berufsbedingter Aufwand - pauschal mit 5% angesetzt)
------------
1.770 EUR Bereinigtes Einkommen für Kindesunterhalt
Die aktuellen Einsatzbeträge des Unterhaltspflichtigen ergeben sich nach Anrechnung des Kindergeldes (aus dem Mindestbedarf):
Kind 19 - 304 EUR
Kind 17 - 334 EUR
Kind 6 - 304 EUR (Bedarf 364 EUR abzgl. 60 EUR Kindergeld)
Kind 2 - 257 EUR (Bedarf 317 EUR abzgl. 60 EUR Kindergeld)
Das sind in Summe 1.199 EUR. Demgegenüber steht eine Verteilmasse von 690 EUR.
Das hieße als im Rahmen einer Mangelfallverteilung verbleiben für
Kind 19 - 334 x 690 / 1.199 = 192 EUR
Kind 17 - 304 x 690 / 1.199 = 174 EUR
Im Ergebnis aktuell also in etwa identisch mit dem aktuell geleisteten Unterhalt.
Wenn die Große aus der Berechnung herausfällt, würde sich bei identischer Verteilmasse der Unterhalt für die 17jährige auf ca. 270 EUR (maximal auf 334 EUR, wenn man Dir den Selbstbehalt zusammenstreicht) erhöhen.
Nochmal: Das war lediglich zur Prüfung, ob man mit einem Schreiben zum jetzigen Zeitpunkt "schlafende Hunde weckt". Das Risiko ist m.E. überschaubar.
Gruß
United
Bonjour United.
Erstmal möchte ich mich herzlich bei Dir bedanken für Deine Mühe. Ist echt Klasse.
Du hast vollkommen Recht wenn Du sagst, dass man nicht "schlafende Hunde wecken soll ". Mir geht es auch nicht um gar keinen Unterhalt zu zahlen, gerade für die jüngste die noch die Schule nextes Jahr besuchen wird. Mir geht es um eine gerechte Berechnung der Unterhalt.
Ich habe einfach die 4 Stufe genommen weil es im allgemeinen Fall genommen wird und weil das Einkommen meiner Ehemalige Frau nicht bekannt ist. Wurde auch nur genommen um die Situation mal der grosse zu schildern. Aber hast Du auch Recht, es sollte näher an der Realität sein damit es auf keinen Misverständnis kommt. Ist aber nicht einfach auf Deutsch zu erklären (sogar wahrscheinlich auch nicht auf französich !). Ich habe für den Schreiben ein halbes Jahrhundert schon gebraucht !!
Zuständige Oberlandesgericht ist Hamm.
Ich wusste auch gar nicht, dass Rücksicht auf den Kaufkraft genommen konnte. Aber wie Du sagst ist eine Entscheidung des Gerichts.
Berufsbedingter Aufwand - Pauschal mit 5% angesetzt. Alles klar in Frankreich ist es 10% des Jahres einkommen. Wurde es auch berüksichtigt ?
In Frankreich und das weisst Du auch bestimmt wird Steuer jährlich gerechnet. Also Gesamt einnahmen für das Jahr (in der Regel die Gesamten Gehälter) minus die Pauschal von 10% des gesamtes. Sollte man noch anderen Posten haben wird es noch zusätlich dazu berechnet. Dann ergibt sich eine Summe X und auf dieser Betrag wird man versteuert. Dieser Ergebnis wird auch genutzt um alle Berechnung Durchzuführen zb : Sozialhilfe, Bankkredite, und was weiss ich noch alles ... Wie das es auf Deuscht heisst oder ob es so auch ist dann weiss ich nicht.
Wird dann der Netto Einkommen auf die Lage wie es in Frankreich ist berechnet ? Wird dann alles kompliziert so etwas vor Gericht beizubringen !
Zitat : Wenn die Große aus der Berechnung herausfällt, würde sich bei identischer Verteilmasse der Unterhalt für die 17jährige auf ca. 270 EUR (maximal auf 334 EUR, wenn man Dir den Selbstbehalt zusammenstreicht) erhöhen.
Ich habe es auch verstanden aber es wäre dann so wenn es jetzt stattfinden wurde und ich alleine den KU tragen wurde (ohne die Mutter).
Habe ich richtig verstanden ? In dem fall wurde nur meine Leistungsfähigkeiten berücksichtigt oder ?
Um alles zu erleichtern hatte ich mir sowieso gedacht bis september zu warten (Volljährigkeit der jüngste) (Werden die Ansrüche auch steigern !).
Die grosse jetzt anzustreiben wurde auch im hintergrund gedacht um auf die Infos der Mutter dran zukommen. Nicht auf neugerigkeit sondern um fest zu stellen ob sie Zahlungsfähig ist oder nicht. Habe weniger Hoffnung das es kommt !
Schöne Grüsse.
___________________________
Edit: 7 Mio Leerzeilen entfernt
verstehe ich das richtig?
2.000 EUR (netto) in Frankreich entsprechen kaufkraftbereinigt in Deutschland 1.863 EUR (in Deutschland ist das Leben günstiger als in Frankreich, siehe
Müssten nicht, wenn in D das Leben günstiger als in F ist, aus den 2.000.- "mehr" (und nicht weniger) werden. Daraus würden dann ja auch andere Zahlen folgen.
Entschuldigung @Mignon1970, falls ich hier nur einen Denkfehler habe. Wollte nicht offtopic werden.
neuezeit
So ist das Leben
Bonjour Mignon.
Du siehst das immer noch zu kompliziert.
Wie United schon schrieb, bist du ein Mangelfall, das heißt, du bist nicht in der Lage den Mindestunterhalt zu bezahlen. Und erst recht nicht den Unterhalt nach Zeile 4. (Spalte 4 ist richtig, weil sie (bald) 18 sind).
Zum Einen wegen deines Einkommens nach Uniteds Rechnung und weil du ja noch 2 Kinder hast.
Mindestunterhalt wäre 304,- € wenn du alleine Unterhalt zahlen müsstest.
Bei 18 Jährigen müssen aber beide Eltern bezahlen, sofern sie können.
Die älteste verdient alleine schon genug. Die hat keinen Unterhaltsanspruch mehr.
Und das solltest du ihr freundlich erklären und sie bitten, den Unterhaltstitel an dich auszuhändigen, oder eine Vollstreckungsverzichtserklärung zu unterschreiben.
Wie man die formuliert, können wir dir vorgeben.
Wenn sie das tut, musst du dir überlegen, ob du glaubst, dass sie den Titel gegen dich missbrauchen würde oder nicht.
Wenn nicht, würde ich auf eine Klage auf Herausgabe verzichten.
Bei der jüngeren würde ich, wenn sie 18 ist, würde ich ebenfalls einen Brief schreiben und ihr ebenfalls erklären, dass nun beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind, und sie von beiden Eltern eine Einkommensauskunft fordern und diese dem jeweils anderen zur Verfügung stellen muss. Aus dem Ergbnis wird dann der jeweileige Unterhaltsanteil errechnet.
Anbieten würde ich ihr, dass du ohne Anwalt und großen Aufwand, bereit bist, die Hälfte des Mindestunterhalts also 304/2 = 152,- zu zahlen und sie sich den Rest bei der Mutter holen soll. Allerdings müsste sie dir dafür regelmäßig (2 mal im Jahr) einen Ausbildungsnachweis schicken.
Wenn sie damit einverstanden ist, soll sie dir die vollständige Einkommensauskunft ihrer Muttter schicken. Und den bisherigen Unterhaltstitel.
Mit dem Ergbenis meldest du dich wieder hier.
Deine Schreiben solltest du jeweils auch wieder hier rein kopieren, damit wir die sachlichen Fehler korrigieren können.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Neuezeit, das Leben ist in F teuerer als in D.
Damit stimmt zwar die Formulierung von United nicht, aber die Rechnung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin nochmal,
@Neuezeit, das Leben ist in F teuerer als in D.
... und folglich in D günstiger als in F.
Der französische Euro ist also weniger wert als der deutsche.
Beim nächsten Frankreich-Besuch immer drauf hinweisen, wenn´s ans Bezahlen geht.
😉
Deutlicher wird das, wenn man die Bedarfe in F anguckt.
Soll heißen: Wenn man in D einen Selbstbehalt von 1.080 EUR zum Leben braucht, dann braucht man in F 1.160 EUR (entsprechend wären auch die Bedarfe der in F lebenden Kinder zu erhöhen).
Ist wahrscheinlicher sogar richtiger. Tendenziell kommt aber in etwa das gleiche raus.
2.000 ./. 100 = 1.900 (Bereinigtes EK) ./. 1.160 (SB) = 740 Verteilmasse (eine Verteilung mit geänderten Kindesbedarfen erspare ich mir).
Ich habe es auch verstanden aber es wäre dann so wenn es jetzt stattfinden wurde und ich alleine den KU tragen wurde (ohne die Mutter).
Habe ich richtig verstanden ? In dem fall wurde nur meine Leistungsfähigkeiten berücksichtigt oder ?
Das war Worst Case (ohne EK der Mutter). Ja, Du hast es richtig verstanden.
Gruß
United
... und folglich in D günstiger als in F.
Natürlich! :redhead:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo.
Ich danke Dir für die Ergänzung. Glaub mir, ist nicht einfach in der Jungle den Detschen Recht zu schwimmen. Gerade als franzose 😉
Hatte etwas geschrieben und ist verschwunden !!!
Also für den Fall dass er nicht wieder auftaucht. Dann nocheinmal.
Ich sehe es nicht kompliziert sondern möchte ich nicht etwas verkehrt machen was ich später bereuen konnte. Deswegen war auch die Frane ob eine Einigung mit den Töchter eine Rechtskraft hat für die Zukunft. Angst von Töchter habe ich nicht aber wird die Mutter bei der Sache sich quer stellen. Da lege mein Hand ins Feuer. Alleine den Verlust den KU für die grosse wird sie nicht schlucken können (auch wenn es so ist). Dann noch dazu den KU für die jüngste mindern... Ihr kennt die Frau nicht 😡 Ich bin sowieso der Böse Vater wie bestimmt auch vielen andern. So werde ich verkauft. Sie hat aber einiges aus der verganheit vergessen zu erzählen. Ist traurig aber Egal muss ich damit leben und nehme ich die Rolle an.
Spass bei Seite, wenn Ihr einen Vorschlag für einen Schreiben habt dann wäre es Traumhaft.
Auf jeden Fall sind die Infos von United hoch interessant und bedanke ich mich dafür. Kann einiges verstehen.
Wenn Ihr sehen wollt wie günstig / teuer das Leben in F ist lade ich Euch gern ein 😉
Wenn man überlegt 1080€ Selbstbehalt ist auch ein Witz aber so ist das Leben...
Schöne Grüsse aus France et merci.
Moin,
ich muss hier mal klugscheißen.
... und folglich in D günstiger als in F.
Dem kann ich ja noch folgen...
Der französische Euro ist also weniger wert als der deutsche.
...dem allerdings nicht. Gerade weil das Leben in D billiger ist, ist der französche Euro mehr wert als der deutsche.
Ändert aber natürlich nix an der eigentlichen Rechnung.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Salut STORM.
Wie Du sagst, es hat mit der Berechnung nichts zu tun. Aber nur so... alleine die MWSteuer ist in Frankreich höher als in Deutschland..... Dann ist alles gesagt !
hat sich vor kurz geändert aber war mal sehr sehr viel höher als in D...
Schöne Grüsse.
Angst von Töchter habe ich nicht aber wird die Mutter bei der Sache sich quer stellen. Da lege mein Hand ins Feuer. Alleine den Verlust den KU für die grosse wird sie nicht schlucken können (auch wenn es so ist). Dann noch dazu den KU für die jüngste mindern... Ihr kennt die Frau nicht 😡 Ich bin sowieso der Böse Vater wie bestimmt auch vielen andern. So werde ich verkauft. Sie hat aber einiges aus der verganheit vergessen zu erzählen. Ist traurig aber Egal muss ich damit leben und nehme ich die Rolle an.
Dass du Angst vor dem deutschen Unterhaltsjungle hast, kann ich verstehen, ist nur in deinem Fall nicht mehr so begründet, weil sich durch die Volljährigkeit deiner Tochter einiges ändert.
Vor allem das, dass deine Ex nichts mehr zu sagen hat.
Mit der musst du nie wieder ein Wort wechseln.
Deine Ansprechpartner sind einzig und allein deine Töchter.
Wenn deine Ex etwas will, kannst du die Ohren ruhig zu machen.
Natürlich kann sie immer noch deine Töchter beinflussen und sie gegen dich aufhetzen aber sonst nichts.
Wenn deine Töchter etwas wollen, müssen sie sich mit dir UND der Mutter auseinandersetzen. Sie können sich nicht aussuchen, dass sie nur von dir Unterhalt wollen.
Und so einfach wie früher ist es auch nicht mehr.
Also entspann dich ein wenig. Der 18 Geburtstag macht vieles einfacher.
Für dich!
Nicht für deine Töchter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich versuchs mal.
Ich werde deine (kleinen) Fehler drin lassen, da es ja ein Brief von dir sein soll und werde ihn auch nicht komplett neu schreiben.
Er ist nämlich nicht schlecht. Nur ein wenig umständlich.
Mir ist noch nicht ganz klar, ob er für die jüngere oder die ältere ist.
Ich habe ihn vor allem für die jüngere geschrieben.
Bei der Älteren müsste er etwas anders lauten,, weil bei der aus meiner Sicht gar kein Unterhaltsanspruch gegen dich mehr besteht.
Liebe x
Ich hoffe Du hast Verständnis dafür, aber es ist mir bei der Angelegenheit lieber Dich zu schreiben anstatt anzurufen um Missverständnisse zu vermeiden (Hoffe ich zumindestens). Wir können auch gern telefonieren nachdem Du es bekommen und verstanden hast.Wie ich es Dir schon gesagt habe, habe ich einiges über Kindesunterhalt erfahren.
Es war auch nicht einfach auf die Infos zu kommen (und zu verstehen!) und wollte ich erst beraten werden bevor ich Dich etwas davon mitteile.
Allgemein ergibt sich die Berechnung nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, derzeit 304,-€, wenn man nur mein Gehalt zugrunde legt. Es sind aber nun beide Eltern für deinenUnterhalt zuständig.Wobei hier auch den Gehalt beider Eltern nicht addiert wurden um der Stufe festzustellen. Anderen Faktoren wurden nicht berücksichtigt um es so einfach wie möglich zu schildern.
Damit es einfacher für jeder wird und auch um Aufwände zu vermeiden ( Gerichtsverfahren, Anwaltkosten... ), ist eine Änderung der bis jetzt gezahlte Kindesunterhalt durch aus möglich sofern eine einvernehmliche Regelung zustande kommt. Ich wäre bereit, ohne weiteren Aufwand und Prüfung, freiwillig die Hälfte des Unterhalts zu tragen also 152,-€. Für den Rest und für das Kindergeld müsstest du dich bitte an deine Mutter wenden. Aber der bis jetzt gezahlte Kindesunterhalt tituliert ist ( Anerkenntnisurteil des Amtsgerichtes …........., Geschäftszeichen …....... ),ist die Sache nicht einfach zu regeln.Trotzdem wurde dies auch gehen im Rahmen einer einvernehmliche Regelung. Dazu gehört eine Herausgabe des Titels und eine Erklärung indem Du mir erklärst aus dem Titel keine Zwangsvollstreckung zu betreiben. Dies soll auch von Dir im Schriftlicher Form erfolgen. Die Verzichtserklärung bezieht sich auf die bislang existierenden Unterhaltstitel und nicht auf eine Unterhaltsverzichtserklärung für die Zukunft. Das eventuell ein neuer Unterhaltsanspruch entstehen kann ist mir bewusst.
Der Text müsste in etwa so lauten:
"Hiermit erkläre ich, xxx auf die Vollstreckung aus dem, ungültig gewordenen Unterhaltstitel vom xx.xx.xx gegen meinen Vater Mignon, unwiederruflich zu verzichten."Wenn du mit dem halben Unterhalt nicht einverstanden sein solltest und damit auch eine richtige Berechnung des Kindesunterhalts erfolgen kann, brauche ich einigen Unterlagen.
Von Dir brauche ich neben eine Schulbescheinigung deiner Ausbildungsvertrag. Noch dazu bitte ich Dich auch von Mama sämtlichen Unterlagen mich vorzulegen bzw : die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate sowie die letzte Steuererklärung, letzter Steuerbescheid. Sollte Mama selbstständig sein, brauche ich dann die Bilanzen für die letzten drei Jahre, Einnahmenüberschussrechnung der letzten drei Jahre, Entsprechende Steuerbescheide.Um eine richtige und gerechte Berechnung durchführen zu können sind alle gefordeten Infos erfordelich. Dies kann - muss aber nicht - auch durch das Familiengericht erfolgen. Beim Familiengericht (Anwaltzwang) entstehen natürlich auch Kosten. Das können wir alleine aus finanziellen Gründen uns sparen.
Zur Info und anhand der von Dir mitgeteilten Infos über ein Gehalt ab August von 550,00€ netto / Monat (abzüglich ausbildungsbedingte Aufwendungen 90,00€ ) also 460,00€ + 184,00€ kindergeld = 644,00€ würdest Du bei der Summe die Ansprüche und den Bedarf selbst decken können.
(Erst wenn dann noch ein ungedeckter Bedarf verbleibt, ist dieser von den Eltern auszugleichen)
Also, wie gesagt, eine Einigung wurde Aufwände vermeiden und es wird vorgeschlagen, dass der Titel mit einer entsprechenden Beendigungserklärung von Dir ausghändigt wird.Auch wenn ich Dich damit nicht belasten möchte, anders geht es leider nicht !
Sollte ich die gewüsnschten Unterlagen Zeitlich bekommen, könnten die Änderungen ab september erfolgen.Ich bitte Dich dann um Übersendung den Unterlagen bis zum ….... mich zukommen zu lassen.
Um zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden, hoffe ich auf eine einvernehmliche Lösung, gerne auch in einem persönlichen Gespräch.
Liebe Grüße
Mignon.
ich tue mich etwas schwer, meinen Text und deinen zu mischen aber so ungefähr könnte es klingen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.