Ausbildung und Ände...
 
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Ausbildung und Änderung KU

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(@mignon1970)
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Salut Beppo.

Alles was Du hier sagst ist richtig und wurde mir auch schon gesagt.

Neben die Klärung des KU ist auch der Faktor der Auseinandersetzung mit meinen Töchter. Die Hexe (ex-Frau sollte es nicht selbstverständlich sein ) hat sehr viel kaputt gemacht in der Beziehung zur meinen Töchter. Und es geht natürlich weiter. Ich kann nicht mehr mit meinen Töchter nicht vernüftig reden oder selten. Wortschatzt und ausrede von deren kommen mir zu viel bekannt vor. Auch wenn ich mein Leben neu gemacht habe und glücklich bin ist es nicht einfach. Sie sind auch meinen Babies..
Ich werde Dich hier nicht das ganze erklären weil es nicht die Sache trifft aber war alles Hard. Ich konnte aus finanzieller Gründe sie damals nicht nach frankreich mitnehmen. Ich hatte von heute auf morgen alles verloren und konnte auf die schnelle die kleinen nichts anbieten. Wäre auch nicht vernüftig gewesen. Ich habe es und heute noch jeden Tag bereut. Ich kann vieles verstehen und auch verzeihen, aber wie es alles damals gelaufen ist, tut mir leid aber Hexe ist schon sehr lieb.
Nur ein beispiel damit Du Dich ein Vorbild der Frau machen kannst (oder nicht) : Die Frau züchtert Pferde, fährt eine Porsche Cayenne und laut meiner Tochter hat unkosten alles drumm und dran von ca. 4000 /Monat. Freue mich für die Dame. Ich kann mich dann vostellen dass wenn das Geschäft nicht laufen würde alles nicht haltbar wäre. Ok sie hat die zwei kinder zu Hause. Dafür bezieht sie ins gesamt 740€ im Monat (KU + Kindergeld). Wenn aber meiner Tochter mich fragt ob sie Geld von mir haben kann weil nichts zu tragen hat dann werde ich wüttend. Wenn die grosse mir erzählt dass das Geld was ich monatlich überweise sie die Mutter gibt und nebenbei am Wochen-Ende arbeiten geht um Taschengeld zu haben sonst gibt es nichts, dann tut mir leid aber .... Das Geld habe ich noch nicht mal für 4 personnen im Haushalt zu verfügung. Ich stehe auch nicht da um die Ex mit Geld zu bedienen oder zu finanzieren.

Ich möchte das alles ruhig geregelt wird und deswegen fragte ich, um missverständnisse zu vermeiden, ob es so wie ein musterschreiben irgendwo gibt wo alles drin steht wie es sein soll und ohne dass es zu hard klingt.
Manchmal habe ich das Gefühl dass ich mich nicht verständlich machen kann. Kommt natürlich aus der sprache und die bedeutung alle Wörter die man nützt.

Auf jeden fall bin ich Dankbar für deine Unterstützung und Rat.

Ich werde mich wie Du sagst entspannen, wird aber nicht einfach  😉
 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2015 00:03
(@mignon1970)
Schon was gesagt Registriert

Cher Beppo.

ich war selbst gerade am schreiben und hatte Deinen Antwort nicht gelesen. Ich kann Dich nur vielen " merci beaucoup " sagen für dieser Schreiben. Hilft mir auf jjjjeeedeenn Fall  :thumbup:

Um deine Frage zu beantworten wollte den Brief den ich geschrieben habe die grosse erst schicken weil die jüngste zur Zeit noch minderjährig ist. Werde ich auf jeden Fall für sie später nutzen. Ich könnte auch deiner Brief für die grosse arrangieren.

Ich hoffe nur das alles so klappen wird. Halte ich Dich, bzw. Euch mit United auf dem laufend. Mal sehen...

Ich möchte Euch schliesslich auch nicht weiter stören.
Dieser forum ist wirklich Genial sowie Ihr.
Besten Dank für die Mühe.

Ich werde jetzt mal besser schlafen, wie lange ...zumindestens bis september !

MERCI MERCI MERCI;;;;; 🙂
 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2015 00:25
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Bienvenu Mignon,
Vielleicht noch der Hinweis das die Töchter sich bis 21 beim deutschen Jugendamt beraten lassen können.
Das Amt ist billiger als ein Anwalt und neutraler als zerstrittene Eltern.
Sagst du Hüh und KM sagt Hott wissen die Mädels ja garnicht wo ihnen der Kopf steht.
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2015 14:28
(@mignon1970)
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Bonjour Zusammen.

Ich habe einen Brief vorbereitet und möchte es meiner Tochter Mitte Juli schicken.
Ich wollte wissen was Ihr davon hält.
Ich bin nicht 100 % sicher ob es so richtig ist ( umständlich ).

Vielen dank im voraus für evtl. Ergänzungen.
Liebe Grüsse aus France.

Liebe …. 

Ich hoffe Du hast Verständnis dafür, aber es ist mir bei der Angelegenheit lieber Dich zu schreiben anstatt anzurufen um Missverständnisse zu vermeiden (Hoffe ich zumindestens).
Wir können auch gern telefonieren nachdem Du es bekommen und verstanden hast.

Wie ich es Dir schon gesagt habe, habe ich einiges über Kindesunterhalt erfahren.
Es war auch nicht einfach auf die Infos zu kommen (und zu verstehen!) und wollte ich erst beraten werden bevor ich Dich etwas davon mitteile.

Also, die Ansprüche eines Volljähriges Kind errechnen sich allgemein nach der 4. Altersstufe  der Düsseldorfer Tabelle, derzeit 488,00€. Wobei hier das Kindergeld in höhe von 184,00€ abgezogen sein muss und auch den Gehalt beider Eltern addiert sein soll um der Stufe festzustellen.
Anderen Faktoren wurden nicht berücksichtigt um es so einfach wie möglich zu schildern (zb. Mangelfallberechnung).
Die Eltern müssen im Verhältnis zu ihrem Einkommen und Fähigkeiten die Ansprüche des Kindes teilen. Erst wenn dann noch ein ungedeckter Bedarf verbleibt, ist dieser von den Eltern auszugleichen.

Anhand jetzt der von Dir mitgeteilten Infos : Anfang einer Ausbildung ab August und ein Gehalt  von 550,00€ netto / Monat (abzüglich ausbildungsbedingte Aufwendungen 90,00€ ) also 460,00€ + 184,00€ kindergeld = 644,00€, würdest Du bei der Summe die Ansprüche und den Bedarf selbst decken können.

Da der bis jetzt gezahlte Kindesunterhalt tituliert ist (und nicht mehr die Realität zutrifft)- Anerkenntnisurteil des Amtsgerichtes …........., Geschäftszeichen …....... , ist die Sache nicht einfach zu regeln.

Trotzdem wurde dies auch gehen im Rahmen einer einvernehmliche Regelung.
Dazu gehört eine Herausgabe des Titels und eine Erklärung indem Du mir erklärst aus dem Titel keine Zwangsvollstreckung zu betreiben. Dies soll auch von Dir im Schriftlicher Form erfolgen. 
Der Text müsste in etwa so lauten:
"Hiermit erkläre ich, xxx auf die Vollstreckung aus dem, ungültig gewordenen Unterhaltstitel vom xx.xx.xx gegen meinen Vater xxx, unwiederruflich ab 01.09.2015 zu verzichten."

Die Verzichtserklärung bezieht sich auf die bislang existierenden Unterhaltstitel und nicht auf eine Unterhaltsverzichtserklärung für die Zukunft. Das eventuell ein neuer Unterhaltsanspruch entstehen kann ist mir bewusst.

Solltest Du mit den Vorschlag im Rahmen einer einvernehmliche Regelung nicht einverstanden sein, dann bitte ich Dich einigen Unterlagen mich vorzulegen um eine richtige Berechnung durchgeführen zu lassen.
Von Dir brauche ich neben eine Schulbescheinigung deiner Ausbildungsvertrag.
Noch dazu bitte ich Dich auch von Mama sämtlichen Unterlagen mich vorzulegen bzw : die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate sowie die letzte Steuererklärung, letzter Steuerbescheid. Sollte Mama selbstständig sein, brauche ich dann die Bilanzen für die letzten drei Jahre, Einnahmenüberschussrechnung der letzten drei Jahre, Entsprechende Steuerbescheide.

Um zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden, hoffe ich auf eine einvernehmliche Lösung. Dies kann - muss aber nicht - auch durch das Familiengericht erfolgen. Beim Familiengericht (Anwaltzwang) entstehen natürlich auch Kosten. Das können wir alleine aus finanziellen Gründen uns sparen.

Also, wie gesagt, eine Einigung wurde Aufwände vermeiden und es wird vorgeschlagen, dass der Titel mit einer entsprechenden Beendigungserklärung von Dir ausghändigt wird.

Auch wenn ich Dich damit nicht belasten möchte, anders geht es leider nicht !

Sollte eine einvernehmliche Lösung scheitern, dann bitte ich Dich mir die o.g. Unterlagen vorzulegen.

Für den Fall, bitte ich um Übersendung den Unterlagen bis zum …...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2015 17:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mignon,

ich finde Deinen Brief nicht schlecht. Er ist auch recht sachlich formuliert. Vielleicht schaust Du noch mal wegen der Rechtsschreibung drüber (z.B. "ist es mir lieber DIR zu schreiben als...") schauen.

Auch würde ich der Tochter die Bedeutung des Titels näher erklären.

"Wie Du sicherlich weisst, wurde meine Unterhaltspflicht Dir gegenüber damals vor Gericht / JA / Notar tituliert (Aktenzeichen XY). Mit dem 18 Geburtstag ist es so, dass der Unterhalt neu berechnet werden muss, da beide Elternteile nun unterhalspflichtig werden.
Damit entfällt auch die Grundlage für die bisherigen Titel. Ich benötige deshalb den Titel als Dokument von Dir zurück. Zusätzlich eine Erklärung mit folgendem Wortlaut...".

Die Verzichtserklärung bezieht sich auf die bislang existierenden Unterhaltstitel und nicht auf eine Unterhaltsverzichtserklärung für die Zukunft. Das eventuell ein neuer Unterhaltsanspruch entstehen kann ist mir bewusst."

Aus der Forenerfahrung haben insb. junge Erwachsene z.T. extreme Probleme damit, auf Schriftverkehr richtig zu reagieren (es ist halt was anderes als eine Facebook-Nachricht).

Ich würde dem Brief deshalb folgende Dinge beifügen:
- Die fertig vorbereitete Verzichtserklärung, mit Feld für Datum und Unterschrift
- Ein fertig frankierten Rückumschlag C5 (mit entsprechender Marke der Deutsche Post für den Auslandsversand nach Frankreich beklebt, für Grossbrief) bereits an Dich adressiert. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2015 19:07
(@mignon1970)
Schon was gesagt Registriert

Salut Ingo,

ich danke Dir für Deine Antwort und Ergänzungen. Tut mir leid für die Rechtsschreibung aber bin immer noch Français und die Deutsche Sprache ist nicht einfach.  😉

Was Du mir ( oder mich ) da geschrieben hast, werde ich dann einsetzen da ich es auch gut finde.
Ich bin nicht auf der Suche eines perfektes Brief aber möchte dass es verständlich ist und dazu dass es nichts wichtiges fehlt. 

Merci encore  :thumbup:

Liebe Grüsse.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2015 20:03
(@mignon1970)
Schon was gesagt Registriert

Bonjour Zusammen, ich bin wieder da !

Wie versprochen, halte ich Euch auf dem laufend und bitte deswegen auch noch um Hilfe.

Schreiben an der grosse Tochter wurde gesendet... Dann auf einmal ist die Welt untergegangen !
Hatte ich mich dafür vorbereitet und die Rückantwort war wirklich Toll...Vollen Vorwürfe und Respektlos.
So ist das Leben leider...

Also, nachdem die Tochter sich schön ausgelastet hat, habe ich vom KM ein Schreiben bekommen indem sie mich schrieb, dass sie (KM) sich beim Jugendamt informiert hätte.
KM wurde, so bald die jüngste Volljährig ist (Mitte September), sie vom JA den Titel mir zuschicken. Das Thema Kindesunterhalt wäre für mich erlidigt. Sie schrieb mich auch weiter den Kindesunterhalt bis dahin zu zahlen, mit im Klammer (im name von XXX).
Ich habe dann die Mutter Rückantwort gegeben indem ich sie aufmerksam gemacht habe, dass es nett von Ihr die Sache zu bearbeiten, aber dass sie leider nicht mehr « im name von XXX » irgendwas machen / sagen darf !
Ich habe sie auch mitgeteilt, dass ich eine Rückantwort auf meiner Schreiben bis zum 31.07.2015 erwarte (was auch im Schreiben für meiner Tochter stand). Neben den Titel wurde ich auch eine Verzichterklärung gebrauchen (wurde im Schreiben, als Muster, meiner Tochter auch mitgeteilt).
Ich hoffe dass es so richtig war ?  Gehe ich davon aus, da die grosse mitlerweile bald 20 wird.

Heute bekomme ich ein e-mail der KM mit eine Vollmacht der grosse mit folgenden Sätze :

Hiermit ernenne ich, xxx , geb.am....., wohnhaft......, Frau......, geb. am …, wohnhaft....., zu meiner Vertreterin für jegliche Angelegenheiten bezüglich Kindesunterhalts.
Ich erkläre hiermit, dass Frau …. befugt ist, alle im Zusammenhang mit o.g Rechtsgeschäft erfordelichen und zweckmässigen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben.
Des Weiteren ist Frau.... zur Entgegennahme von Unterlagen berechtigt.
Diese Vollmacht ist fortwährend bis auf Wiederruf gültig.
Datum
Unterschrift.

Ist es soweit in Ordnung der KM durch die Vollmacht die Sache zu übergeben ?
Dass meiner Tochter wütend ist (und wahrscheinlich auch die Mutter) ab 01.09 keiner cent von mir mehr zu kassieren kann ich verstehen, aber ist es alles Rechtlich so ?
Gibt es dann keinen Interessenkonflikt dadurch ?
Das war es für Thema n°1 !

Und dann, Thema n°2, wäre auch zu einfach gewesen.
Die jüngste wird jetzt 18 im september.
Da sie soweit ich es richtig verstanden habe, nicht so fleissig bei der Schule war, hätte sie keinen Platzt dies für eine Ausbildung gefunden.
Sie wird jetzt ab august ein Praktikum machen (ohne Vergütung) und dann FSJ in einem Krankenhaus ab 01.11.2015. Wird sie mit 300,00 / Monatlich vergütet. Sie möchte dann nach dem FSJ eine Ausbildung im sozialbereich anfangen.
Ich werde dann bis sie Volljährig ist den jetzigem Kindesunterhalt zahlen und dann ?
Auch ein Schreiben schicken und und und … ?
Wie muss ich dann da vorgehen ?
Wird auch eine Berechnung wie bei der Ausbildung der grosse gemacht ?

Ist man während ein Ausbildung und FSJ noch privilegiert ?
Sollte es auf welchem Grund wie auch immer vor Gericht gehen. Wer trägt dann die Anwaltskosten und Gerichtskosten ?

Es sind vielen Fragen und ich danke Euch alle wie immer im voraus für die Antworten und Unterstützung.

Grüsse aus France. 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2015 20:26
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hast du die Vollmacht auch im Original? Auf irgend eine Email würde ich mich nicht einlassen ....

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2015 11:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, es ist bei der jüngeren wie bei der großen Tochter.

Privilegiert ist ein Kind nur, wenn es sich in der allgemeinen Schulasubildung befindet, aber nicht, wenn es eine Ausbildung oder ein FSJ macht.
Im Prinzip besteht eine Unterhaltspflicht bis zum Ende der ersten Berufsausbildung. Deine erwachsenen Töchter fallen dabei aber in den 4. Rang, d.h. als erstes bist Du Deinen minderjährigen Kindern, 2. ggf. Deiner Frau bzw. Ex-Frau zu Unterhalt verpflichtet und dann erst kommen Deine volljährigen Töchter.

Ich habe es nicht auf dem Schirm, aber wenn Du bereits mit dem Unterhalt für Deine minderjährigen Kinder auf den Selbstbehalt von 1300 Euro fällst, dann können Deine Töchter nichts mehr fordern. (Ob das auch gilt, wenn Du in Frankreich lebst kann ich nicht sagen).

Ob im FSJ eine Unterhaltspflicht besteht ist oftmals strittig. Da das FSJ aber in Richtung der Ausbidlung geht, wenn auch nicht notwendig dafür, könnte man eine Pflicht u.U. sehen.
Fordern muss den Unterhalt Deine Tochter, ob die Vollmacht rechtlich eine ist, halte ich für fraglich, da es nur ein E-Mail ist, hier würde ich auf einem Schriftstück bestehen.
Die Berechnung für die jüngere Tochter ist in diesem Fall wie bei der großen Tochter.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2015 11:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Selbst wenn die Vollmacht echt ist, ist sie nicht wirksam weil die Mutter selbst unterhaltspflichtg ist und die Interessen der Tochter nicht gegen sich selbst vertreten kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2015 12:04




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mignon,

diese Vertreterklausel ist ja mal ziemlich aussergwöhnlich. Würde ich aber auch komplett ablehnen. Erstens wegen "Befangenheit" (als Unterhaltspflichtiger) aber auch aus Prinzip. Auch würde die E-Mail nicht meine Formvorschriften bzgl. der Unterschrift erfüllen.
Wenn die Tochter keinen Bock hat sich damit zu beschäftigen (s. meinen damaligen Kommentar zum Thema "junge Erwachsene und das Öffnen eines Briefes") bzw. unfähig ist, ihr Leben selbst in die Hand zunehmen, soll sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2015 20:10
(@mignon1970)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen und Hertzlichen dank für die Rückantworten.

Wie ich es mir gedacht, ist die Sache mit den Vollmacht auch so nicht in Ordnung, aber ok, wenn KM der Meinung ist sie soll sich mit dem Thema beschäftigen um die Tochter « zu helfen » und damit besser schlafen kann... von mir aus ! So lange KM nicht mir die Verzichterklärung unterschreibt... Mal abwarten was noch kommt.
Ich konnte schon KM auf dem Tisch bringen was Ingo un beppo geschrieben haben... wenn es Zeit wird !

Für die Zeit zwischen Volljährigkeit (mitte september) bis anfang den FSJ (november), wie sieht es aus mit den Anspruch auf den Kindesunterhalt. Für september muss ich sowieso es wie immer beim JA überweisen, und dann ?
Wenn die jüngste (bei erreichen der Volljährigkeit) jetzt auch ein Verzichterklärung abgibt, wie regelt man dann den zukunftigen Unterhalt (sollte es der fall sein?). Unter uns und mündlich reicht es, oder sollte man schon was schriftlich machen ?

Mit Frau und noch zwei Kinder (2 und 6) zu hause wird es sowieso nicht viel übrig zum verteilen haben bei 2000, im Monat (noch nicht mal bereinigt). Wie sieht die Berechnung dann aus ?

Merci für die Hilfe und Grüsse.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2015 21:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes ist festzustellen, dass ich nicht weiss ob es irgendwelche Umrechnungen zwischen Frankreich und Deutschland gibt.

Würdest Du in Deutschland leben, dann ginge die Rechnung so.
Du hast 4 Unterhaltsberechtigte (2 kleine Kinder, eine große (die kleinere) Tochter, Deine Ehefrau, da sie ein Kind unter 3 betreut).
Dein bereinigtes Einkommen Annahme  2000 Euro > 1900 Euro, dann wäre das Stufe 3, wegen 4 Unterhaltsberechtigten könnte es 2 Stufen runter gehen, ich nehme nur eine Stufe runter an, dann gelten nach DDT die Zahlbeträge für 2J 241 Euro für 6 Jahre 291 Euro, diese sind von Deinem Einkommen abzuziehen  1468 Euro, Selbstbehalt gegenüber Volljährigen 1300 Euro, zu verteilen maximal 168 Euro.
Bereinigtes Einkommen unter 1900 Euro,  Stufe 2, wegen 4 Berechtigten eine Stufe runter (entpricht Mindestunterhalt), Zahlbeträge 225 Euro (2J), 272 (6J), abziehen < 1403 Euro, Selbsthalt gegenüber Volljährigen 1300 Euro, zu verteilen maximal 103 Euro.

Deine Ehefrau sollte auch noch mitzählen, da sie ein Kind unter 3 Jahren betreut, aber weniger als Mindestunterhalt dürfen Deine kleinen Kinder nicht bekommen deshalb würde es zunächst bei obiger Rechnung bleiben und der verbleibende Rest würde vermutlich als Unterhalt für Deine Ehefrau weggehen, so dass für Deine Tochter nichts übrig bleibt.

Bei der Zeit zwischen September und Anfang FSJ könnte man argumentieren, dass das eine Überbrückungszeit ist und deshalb ein Unterhaltsanspruch besteht, man kann auch argumentieren, dass sie keinen Unterhaltsanspruch hat.
Aus meiner Sicht bleibt keine Geld für Unterhalt der Tochter übrig, so dass man darüber auch nicht diskutieren muss. Sollte die Rechnung ergeben, dass Unterhalt gezahlt werden kann, dann würde ich für den verbleibenen Monat Oktober diese geringe Summe doch zahlen. (Im September ist noch der volle Unterhalt für Miderjährige zu zahlen).

Das ist meine Rechnung. Ich kann es wie gesagt nicht exakt ausrechnen, da einige Unwägbarkeiten drin stecken. Wie gesagt wie die  Rechnung bei einem VAter in Frankreich aussieht weiss ich nicht, vielleicht gibt es irgendwelche Kaufkraftausgleiche? Außerdem ist die Herunterstufung bei mehreren Berechtigen keine starrer Automatismus, ich denke aber, dass man so rechnen würde, da es Dein zu verteilendes Einkommen erhöht, wenn Deine kleinen Kinder weniger bekommen.
Schwierig ist auch die Berücksichtigung der Ehefrau. Solange sie ein Kind unter 3 betreut ist es klar, da hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Danach bin ich mir nicht so sicher, würde aber argumentieren, dass wenn sie ihren Bedarf nicht selbst decken kann auch weiterhin Anspruch auf Unterhalt besteht  und dieser Anspruch vorrangig zu dem der volljährigen Kinder ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2015 22:26
(@mignon1970)
Schon was gesagt Registriert

Bonjour Suzi.

Ich danke Dir für die ausführliche Antwort (Schön dass Ihr alle da seid). Mir wurde dadürch einiges klarer geworden. 

Die jüngste hatte ich vor auch sie zu unterschützen in hohe von 100 € bis sie Ihre FSJ Vergütung Ende november dann bekommt.
Dann wird sie auch 300 € (FSJ) + 184 € (Kindergeld) bekommen. Da sie noch bei KM wohnen wird, gehe ich davon aus dass es reichen wird...

Wie auch erwähnt,  wenn ich die jüngste im Zukunft Unterstüzten wurde / sollte, oder sie mir ein Bedarf vorliegen wurde und dann zu Zahlung kommt ?
Muss ich etwas Schriftlich mit Ihr vereibaren, oder reicht es auch wenn wir es untereinander und mündlich regeln ???

Um Deiner Frage zu beantworten, wurde damals beim Gericht für die Berechnung des Kindesunterhalts das Kaufkraft in Frankreich berücksichtigt. Ob alle Gerichte jetzt es so sehen, das weiss ich auch nicht... Ist gut zu wissen, aber ich denke nicht dass es so weit geht.

Nur noch eins. Ich habe verlangen für die grosse bis Ende Juli mir ein Verzichterklärung zumkommen zulassen mit den Text :

Hiermit erkläre ich, xxxxx, geb. am xxxxx auf die Vollstreckung aus dem, ungültig gewordenen Unterhaltstitel vom xxxx Geschäftszeichen xxxxx gegen meinen Vater xxxxxxxx, geb. am xxxxx unwiederruflich ab 01.09.2015 zu verzichten.
Die Verzichtserklärung bezieht sich auf die bislang existerden Unterhaltstitel und nicht auf die Unterhaltsverzichtserklärung für die Zukunft. Das eventuell ein neuer Unterhaltsanspruch entstehen kann ist mir bewusst.

Unterschrift.

Frage dazu : Ist es so  richtig ???
Kann die Datum ab 01.09.2015 drin bleiben oder soll es weg sein ? Ich hatte eins im Schreiben verlangen ohne die 3 letzten Zeilen und KM hatte mir mitgeteilt, dass es so nicht geht da keinen Verzichterklärung für die Zukunft möglich ist ( Ref. 1614 BGB) ? Dann habe ich es geändert (habe die 3 Zeilen eingesetzt) aber frage mich ob das Datum bleiben soll ???

Besten Dank im vorraus für die Rückmeldung und schönen Gruss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2015 15:09
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mignon,

Zum Unterhalt:
Dir stehen 2.000 französische EUR zur Verfügung.
Abzüglich 5% berufsbedingter Aufwand, verbleiben 1.900 EUR.

Ggü. der jüngeren, nach Schulausbildung nicht mehr privilegierten Tochter hast Du einen Selbstbehalt von 1.300 EUR.

Eine Rechnung kann man sich sparen. Auch ohne eine Anpassung der Kaufkraftparitäten bleibt für die Volljährigen nichts übrig (600 EUR sind schon für die vorrangigen Kinder und die dann vorrangige Ehefrau nicht ausreichend).

... und gilt ab Volljährigkeit (also Mitte September).

Hiermit erkläre ich, xxxxx, geb. am xxxxx auf die Vollstreckung aus dem , ungültig gewordenen Unterhaltstitel vom xxxx Geschäftszeichen xxxxx gegen meinen Vater xxxxxxxx, geb. am xxxxx unwiderruflich ab 01.09.2015 zu verzichten.
Die Verzichtserklärung bezieht sich auf die bislang existerden Unterhaltstitel und nicht auf die Unterhaltsverzichtserklärung für die Zukunft. Das eventuell ein neuer Unterhaltsanspruch entstehen kann ist mir bewusst.
Unterschrift.

Der 01.09. kann drin bleiben (wenn Ihr Euch so geeinigt habt). Ungültig wird er erst durch den Verzicht (insofern einfach streichen). Der Nachsatz verwirrt mehr, als daß er klarstellt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2015 17:39
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