Hallo,
mein Sohn, 18 und in einer Ausbildung, ist vom elterlichen Zuhause ausgezogen und hat eine eigene Wohnung bezogen. Durch seine Ausbildungsvegütung, Kindergeld und Unterhalt hat er monatl. die gesetzl. 735,00 Euro. (mein Anteil 90,00 Euro Unterhalt einberechnet) Es gab keinen zwingenden Grund von Zuhause auszuziehen. Jetzt will er Hartz 4 beantragen. Lt. wird Hartz 4 bewilligt, soll will das Amt die Differenz von mir einklagen. Kann das richtig sein?
Ich hab hier im Forum gesucht und nichts darüber gefunden. Sorry, falls ich eine ähnliche Anfrage überlesen haben sollte.
Danke vorab für die Rückmeldung.
Dann lass ihn mal beantragen
Der Regelsatz Harzt IV beträgt 404 €.
Er macht eine Ausbildung, bekommt das KG und noch 90 € von dir, wenn er damit auf die 735 €kommt, dann ist sein Bedarf gedeckt..
Da wird er nichts oben drauf bekommen. Sollte das JC nachfragen, dann einfach antwirten, dass er das KG erhält und noch 90 € von dir und eine Ausblidungsvergütung bezieht. Und das es ihm durchaus zumutbar ist bei einem Elternteil zu leben, da er noch unter 25 ist
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
so richtig verstehe ich das Problem noch nicht. Warum will er H4 beantragen?
Prinzipiell hat er einen Unterhaltsanspruch von 735 Euro, darauf wird eigenes Einkommen angerechnet und offensichtlich ist die Differenz 90 Euro, also der Betrag den Du als Unterhalt zahlst. Damit bist Du Deiner Unterhaltspflicht nachgekommen.
Richtig ist, wenn H4 gezahlt wird, dann wird das Amt als erstes prüfen wer sonst noch zu Unterhalt verpflichtet ist. Deshalb wird das Amt von Dir eine Einkommenauskunft anfordern und einen Unterhaltsanspruch ausrechnen. Das, was Du zahlst wird dann von H4 abgezogen.
Eine Änderung Deiner Unterhaltszahlungen könnte ich mir nur vorstellen, wenn Dein Sohn die Ausbildung beendet hat und arbeitslos wird.
VG Susi
Zunächst mal danke für die Rückmeldungen.
Eigenlich ist es ganz einfach..er sucht den bequemsten Weg zusätzlich an Geld zu kommen, ohne nebenher arbeiten zu müssen. Deswegen der Weg dorthin. Ich war nur verunsichert, dass man angeblich von mir ein Schreiben möchte, aus dem hervorgeht, dass er Unterhalt von mir erhält. Wir haben keine schriftliche Vereinbarung. Ich zahle jeden Monat auf sein Konto 90,00 Euro mit dem Vermerk Unterhalt. Das Amt möchte von mir wohl einen "Zweizeiler" aus dem die Zahlung als Unterhalt hervorgeht. Ich verstehe das Brumborium auch nicht, bin allerdings verunsichert, was falsches zu schreiben.
Hallo,
wenn das Amt ein solches Schreiben haben möchte würde ich folgendes schreiben:
Sohn erhält bis zum Ende der Ausbildung als xx (Ausbildungsende xx.xx.xxxx) Unterhalt.
Der Unterhaltsanspruch berechnet sich aus der Unterhaltsvergütung, dem Kindergeld und evtl. noch geschuldetem Unterhalt von den Eltern.
Mein derzeitiger Unterhaltsanteil (bis zur Erhöhung der Ausbildungsvergütung/Wechsel in das 2./3. Lehrjahr) beträgt 90,00 €.
Diese werden monatlich im voraus auf das Konto von Sohn überwiesen.
Bei Abbruch der Ausbildung bzw. nach Abschluss besteht nach familienrechtlichen Gesichtspunkten kein Unterhaltsanspruch und deswegen würde der Unterhalt eingestellt werden.
Danke für eure Infos, Tipps und Hilfestellungen.
Ich sende denen die gewünschten Unterlagen und dann schauen wir mal was kommt.
:yltype: :thumbup:
Hallo,
hat der AZUBI - auch wenn er nicht mehr zu Hause wohnt - nicht auch Anspruch auf die Anrechenbarkeit des "Selbstbehaltes" in Höhe von 90,-€ monatlich?
Wenn dem so ist müten die ja auch noch von den Elter geschultert werden, oder sehe ich das falsch?
An der Stelle möchte ich noch anmerken, dass ab Voljährigkeit des Kindes/ Sohnes auch die KM (anteilig) Barunterhaltspflichtig ist.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Naturalunterhalt in Form vom Kost und Logis muß er nicht aktzeptieren. Er kann ja einfach behaupten, daß das Verhältnis zu den Eltern zerrüttet ist und damit unzumutbar dort zu wohnen.
Er muß aber erst mal vor Hartz IV das Ausbildungs-BAFÖG beantragen. Das ist eine vorrangige Sozialleistung vor ALG II. Das wird er auch vom JC zu hören bekommen. Aber damit bekommst du auf jeden Fall wieder ein paar Formulare vom Amt zum Ausfüllen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)