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Ausbildungsvergütung, KU kürzen ab wann?

 
(@gold-esel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

mein Kind wird demnächst eine Ausbildung beginnen. Die Ausbildungsvergütung ist nicht sehr hoch und wird den KU nur um ca. 100,- Euro reduzieren.
Weil es nur so wenig bekommt, möchte ich ihm den zu kürzenden Betrag auf die Hand geben, die Mutter hat den KU in der Vergangenheit zu großen Teilen für sich verwendet. Das Kind bekam dann zu Weihnachten und Geb. etc. von der Verwandschaft immer Klamotten geschenkt, die ich eigentlich mit meine KU finanziert habe.
Ihr werdet vielleicht verstehen, dass ich die Kindesunterhaltszahlungen - die ja an die Mutter gehen - deswegen so früh wie möglich kürzen will.

Wenn also die Ausbildungsvergütung für September am Ende des Monats gezahlt wird, kann ich dann schon den KU - der ja Anfang September gezahlt wird - schon für September kürzen oder erst mit meiner Zahlung Anfang Oktober? Und wird vom Brutto oder vom Netto gerechnet? Steuern dürften bei dem Betrag kaum anfallen, aber Sozialversicherung. Die 90,- Euro Regelung kenne ich.

Ich habe hier leider nirgends eine Antwort darauf gefunden. Falls es eine gibt, wäre ich dankbar für einen link zum thread.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 19:11
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wie alt ist der Junge?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 19:28
(@gold-esel)
Schon was gesagt Registriert

Kind wird in einem halben Jahr 18, es geht also eigentlich nicht um viel Geld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 19:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Meine Frage hatte einen ganz anderen Hintergrung. Ab 18 ist er selber geschaftstüchtig in UH-Angelegenheiten und allem, was damit auch nur im entferntesten Sinne zusammen hängt (z.B. Konto). Ebenso werden beide ET barunterhaltspflichtig und sein Bedarf errechnet sich aus dem EK beider ET. Wenn es einen (unbefristeten) Titel gibt, muss dieser abgeändert werden. Ebenso darf nur noch das vollj. Kind aus dem Titel vollstrecken lassen. Aber bis dahin bleibt alles beim alten. Ohne Titel kannst Du sofort an den Zahlungen was ändern.

Es stellt sich also die Frage nach einem Titel und dann danach, ob Du bis zum 18. Geburtstag noch warten könntest oder den eventuell möglichen Stress in Kauf nehmen würdest.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 19:40
(@gold-esel)
Schon was gesagt Registriert

Auch Hi,

also dass sich ab der Volljährigkeit vieles ändern wird weiß ich (Nur leider nicht wie hoch der KU Anspruch sein wird, wenn beide Gehälter herangezogen werden, die DT gibt dazu ja nichts her - lies mal meinen anderen thread). Ja, es existiert ein Titel, der glücklicherweise befristet ist bis zur Volljährigkeit. In meinem anderen thread bin ich fälschlicherweise von unbefristet ausgegangen, hatte die Befristung glatt überlesen. Bedeutet der Titel - ich befürchte es - dass ich bei Ausbildungsbeginn gar nicht kürzen kann? Insgesamt geht es um 500,- Euro, viel Geld fürs Kind auf die Hand, aber real ein schönes verlängertes WE für die Mutter. Aber wegen dem Betrag werde ich keinen Ärger machen, das lohnt nicht mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 19:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Link zum anderen Thread.

Wenn der Titel befristet ist dann ist nach seinem Ablauf nichts vereinbart. Du stellst Deine Zahlungen komplett ein und wartest ab. Bevor Sohni verhungern tut wird er sich schon bei Dir melden. 😉

Normal wäre es, kurz vor seinem 18. sich mit der KM zu verständigen, wie es weiter gehen soll. Für Dich jedenfalls besteht keine Bringepflicht. Mach Dir nicht zuviele Gedanken und warte ab. Es kann für Dich doch nur besser werden. Und wenn er dann 18 ist, ist allein er zuständig und verantwortlich für sich selbst. Darauf kannst Du ihn schon mal schonend vorbereiten. Viele gerade volljährig gewordene Kinder scheuen davor zurück, gegen die Eltern Aktionen ergreifen zu müssen, um hre Ansprüche geltend zu machen. Vor allem, wenn sie genau wissen, dass es heftigen Streit und Widerstand geben wird, weil die Eltern unterschiedlicher Ansicht sind. Sie haben Angst davor, sich zwischen den Stühlen widerzufinden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 20:38
(@gold-esel)
Schon was gesagt Registriert

Hm,

scheinbar ist bei Dir der Eindruck entstanden, ich wollte meinen Nachwuchs übervorteilen. Das Gegenteil ist der Fall.
Aber trotzdem Danke für Deinen Input.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2011 21:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Gold-Esel,

ne der Eindruck entstand nicht. Es ist nur der Rat sich auf Augenhöhe mit dem Spößling zu unterhalten.

Gemidnert werden kann der Unterhalt ab dem Monat, ab dem der Junge die Ausbildung beginnt. Was dir aber nichts hilft, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Titel besteht. Denn dieser muß bedient oder abgeändert werden. Das wird aber auch wohl dauern bis der Junge volljährig ist. Von daher ist ja dan neh die Frage, ob sich der Aufwand so wirklich lohnt.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2011 21:09