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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

Ja Martin, die gerichtliche Umgangsregelung resultiert aus dem Bericht der Gerichtspflegerin aber Du siehst ja was daraus wird.

Ich kenne keine "Gerichtspflegerin"; vielleicht ist die Dame ja Rechtspflegerin. Falls ja: Die Dame spricht keine Urteile und vollstreckt sie schon gar nicht. Google da mal.

Ein Umgangsverfahren ist etwas ganz anderes. Die Einschaltung eines Fachanwalts wäre in Deinem Fall dringend geboten. In Deinem Fall scheinen Hörensagen und die "Ratschläge" irgendwelcher Bekannter nämlich eine viel zu grosse Rolle zu spielen.

Mit Ahnungslosigkeit gewinnt man im Familienrecht keinen Blumentopf.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2009 02:57
(@papatom)
Schon was gesagt Registriert

Ich kenne keine "Gerichtspflegerin"; vielleicht ist die Dame ja Rechtspflegerin. Falls ja: Die Dame spricht keine Urteile und vollstreckt sie schon gar nicht.

Das ist mir schon klar Martin. Aber die Dame schreibt einen Bericht ans Gericht und da wird dann ein Urteil gefällt....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2009 07:20
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