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Hallo, habe nur eine kurze Frage die ihr mir sicherlich gleich beantworten könnt.
Bezugnehmend auf eine Beistandschaft wurde eine KU-Berechnung durchgeführt.
Daraufhin wurde mir nun mitgeteilt, daß nach eingehender Prüfung der monatliche Zahlbetrag unverändert bleibt.
Nun meine Frage, da ich ganz gerne die entsprechende Berechnung einmal einsehen würde....kann ich diese vom JA verlangen oder habe ich da eher schlechte Karten? Wie verhält es sich hier mit der Auskunftspflicht des JA?
Vielen Dank im Voraus!
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2016 11:41