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Auskunft über Einkommen bei Kindesunterhalt

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(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich wurde vom Jugendamt angeschrieben, meine Einkünfte und Vermögensverhältnisse offenzulegen.

Dazu habe ich meine Gehaltszettel kopiert und auch den letzten Steuerbescheid. Das ist mir klar. Warum will das JA was über meine Vermögensverhältnisse wissen? Nicht dass ich viel Vermögen hätte, ich bin bei Siemens und habe ca. 20-30 Aktien, die wir jedes Jahr in geringer Stückzahl kaufen können. Ich bin was das Einkommen angeht auch über dem Selbstbehalt, dass man meinen könnte, ich müsse mein "Vermögen" hernehmen um den KU bezahlen zu können.

Dann will das JU auch meine monatlichen Belastungen wissen, Miete, etc. Das habe ich auch nicht verstanden. Ich dachte bisher, ich könne nur die berufsbedingten Aufwendungen abziehen. Gibt es da noch was, was abgezogen werden kann?

Ich würde mich auch über allgemeine Hinweise freuen, was ich beachten sollte.

Ich will meiner Tochter den Unterhalt zahlen, der ihr zusteht, gleichzeitig würde ich es vorziehen, das Geld für sie anzulegen, statt es ihrer Mutter zu geben.

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Wünsche noch einen schönen Abend.

Haydar

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2011 23:57
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Haydar,

ja, ich würde es auch vorziehen den Kindesunterhalt für die Kinder anzulegen, dann hätten sie nämlich bei Erreichen der Volljährigkeit ein kleines Vermögen zur Verfügung, geht aber leider nicht oder nur mit Zusztimmung der Kindsmutter und die wird, zumindest in meinem Fall, garantiert nicht auf ihre steuerfreie Einnahme verzichten.

Gruß
Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 09:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Haydar,

Warum will das JA was über meine Vermögensverhältnisse wissen?

Einkommensauskunft ist klar, das hast du ja schon selber erkannt. Was die Vermögensauskunft betrifft - da fragst du diese Penner am besten selber. Dafür reicht der übliche Einzeiler: "Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage Ihres Auskunftsersuchens."

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 10:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Peter, hallo Haydar,

zu der anderen Sache:

Ich will meiner Tochter den Unterhalt zahlen, der ihr zusteht, gleichzeitig würde ich es vorziehen, das Geld für sie anzulegen, statt es ihrer Mutter zu geben.

ja, ich würde es auch vorziehen den Kindesunterhalt für die Kinder anzulegen, dann hätten sie nämlich bei Erreichen der Volljährigkeit ein kleines Vermögen zur Verfügung

Und ich würde es vorziehen, wenn ich die Lottozahlen für kommenden Samstag bereits heute erfahren könnte.

Im Klartext: Hört auf zu träumen, so etwas ist aus gutem Grund nicht vorgesehen. Das Kind braucht heute was zu futtern, Klamotten, und ein Dach über dem Kopf - nicht erst bei Erreichen der Volljährigkeit.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 10:22
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit,

das ist mir klar, dass meine Tochter heute was zum Essen und anziehen braucht. Das stelle ich nicht in Zweifel. Ich zahle aktuell ca. 750 € für Kind und Mutter und habe einfach keine Möglichkeiten ZUSÄTZLICH Geld anzulegen. Das wurmt mich sehr.

Viele Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2011 10:55
(@nero070)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

Was die Vermögensauskunft betrifft - da fragst du diese Penner am besten selber. Dafür reicht der übliche Einzeiler: "Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage Ihres Auskunftsersuchens."

Die zuständige Rechtsnorm ist § 1605 (1) BGB.

Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen

Zinseinkünfte aus Vermögen sind unterhaltsrelevantes Einkommen.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2011 20:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Habe in Deinen anderen Beiträgen gestöbert und festgestellt, dass Deine Tochter Jahrgang 2005 ist. Damit wäre sie jetzt 5-6J alt. Warum zahlst Du UH an die KM? Wäre hier nicht eher was zu machen?

Die zuständige Rechtsnorm ist § 1605 (1) BGB.
Zinseinkünfte aus Vermögen sind unterhaltsrelevantes Einkommen.

In der Sache richtig, allerdings nicht vollständig von der betrachtung und der daran anschliessenden Schlussfolgerung her:

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

Die Unterscheidung liegt zw. der Auskunft an sich und dem Erfordernis dazu bei genauer Betrachtung (Wahrheitsgehalt der Auskunft). Vermögensauskunft mit Belegen zu versehen umfasst der Auskunftsanspruch nach §1605 BGB nicht. Im Prinzip reicht die Nennung (wenn gefordert auch Belege hierfür, irrelevantes schwärzen) der Einnahmen durch Vermögen.

Das Gesetz unterscheidet also zw. Einkünften und Vermögen. Hintergrund ist, dass Unterhalt aus Einkommen geleistet wird, nicht durch den Verfbrauch von Vermögen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2011 13:07
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo Oldie,

vielen Dank für Deine Antwort. Ja meine Tochter ist aktuell 5 Jahre alt und wird im November 6 Jahre alt.

Ihre Mutter und ich hatten Anfang 2010 ein Agreement geschlossen, dass sie noch bis Ende 2011 375 € bekommt und ab 2012 die Arbeitszeit ausweitet und dann entsprechend der Einkünfte der neue Unterhalt errechnet wird.

Ich habe ihr jetzt mal angekündigt, dass ich ab dem 01.01.2012 keinen BU mehr zahlen werde, u. A. weil sie aktuell in einer Beziehung lebt, die dann ca. 18-24 Monate dauert.

Kannst Du mir ein paar Argumente nennen, wie ich aus den BU rauskomme? Ich denke, sie wird von sich aus nicht darauf verzichten.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2011 00:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HA,

Ihre Mutter und ich hatten Anfang 2010 ein Agreement geschlossen,
[...]
Kannst Du mir ein paar Argumente nennen, wie ich aus den BU rauskomme? Ich denke, sie wird von sich aus nicht darauf verzichten.

wenn dieses "Agreement" nur eine private Vereinbarung zwischen Euch beiden ist (und kein Gerichtsurteil oder notarieller Vergleich) brauchst Du überhaupt keine Argumente; dann beendest Du das zu einem Dir genehmen Zeitpunkt (der auch schon vor Ende diesen Jahres liegen kann) und fertig.

Ein Gewohnheitsrecht auf freiwillige finanzielle Zuwendungen gibt es nicht; einklagen kann man es auch nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 00:34
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

ich bin was diese Themen angeht nicht wirklich versiert. Ich würde mich freuen, wenn Du einen Satz dazu spendieren könntest, wie ich hier vorgehen kann. Wir haben das schriftlich aufgesetzt und gegenseitig unterschrieben, ich bin der Meinung, das ist verbindlich, oder liege ich dabei falsch?

Ich habe Madam bereits jetzt schriftlich angekündigt, dass ich ab dem 01.01.2012 nichts mehr zahlen werde.

Im nachhinein denke ich, dass ich über den Tisch gezogen wurde, mit dieser Vereinbarung, aber damals war alles so hitzig, dass ich froh war, nicht schon wieder vor Gericht gehen zu müssen.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Herzliche Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2011 10:56




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich bin was diese Themen angeht nicht wirklich versiert. Ich würde mich freuen, wenn Du einen Satz dazu spendieren könntest, wie ich hier vorgehen kann.

dazu wäre es gut, wenn Du diese Vereinbarung mal anonymisiert (also ohne Klarnamen) hier einstellst.

Wir haben das schriftlich aufgesetzt und gegenseitig unterschrieben, ich bin der Meinung, das ist verbindlich, oder liege ich dabei falsch?

das ist ein schriftlicher Mietvertrag auch. Trotzdem gilt es nicht für alle Zeiten, sondern ist einseitig kündbar.

Ich habe Madam bereits jetzt schriftlich angekündigt, dass ich ab dem 01.01.2012 nichts mehr zahlen werde.

na also, das ist eine "Kündigung" Natürlich kann Deine Ex trotzdem vor Gericht gehen und versuchen, die Fortsetzung Deines freundlichen Entgegenkommens einzuklagen. Nur: Wie wollte sie das begründen? Sind ihr mit der Geburt Eures Kindes die Arme abgefallen oder das Gehirn ausgelaufen?

Erwachsene Menschen können arbeiten UND gleichzeitig Kinder aufziehen. Schon seit Jahrtausenden. Klingt komisch, ist aber so.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 12:24
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

wenn ich das heute lese, dann merke ich, dass einige Formulierungen, ziemlich tough sind, einige sind total weich.

Ich bin auf eure Meinungen gespannt:

Vielen Dank schon mal und viele Grüße

Haydar

Ehegattenunterhaltsvereinbarung zwischen KV und KM, gültig vom 01.02.10 bis zum 31.12.2011

Wir, KM und KV haben uns geeinigt, dass KV an KM für Ehegattenunterhalt monatlich im voraus über 375 € bis zum 31.12.2011 zahlen wird und bis dahin wird keine Abänderung des Betrags für Ehegattenunterhalt stattfinden.

Der Unterhaltsbetrag über 375 € setzt sich gemäß der Unterhaltsberechnung der Anlage 1 zusammen.

Im Dezember 2011 wird dann im Voraus für Unterhalt Januar 2012 der Betrag über 375 € unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt.

KM wird unmittelbar nach Unterzeichung der Ehegattenvereinbarung sich um die Aufstockung der Arbeitszeit von 12h auf 16h pro Woche bemühen.
Sollte es KM aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein ihre Wochenarbeitszeit bereits im Februar 2010 auf 16h/Woche aufzustocken, erhält sie für Februar 2010 einen zusätzlichen Unterhalt in Höhe von 63,00 €.

KM wird, wenn ihre Gesundheit und die Kindesunterbringung es zulassen, ab Anfang/Mitte 2012 die Arbeitsstunden auf 20h/Woche aufstocken.

Die neue Unterhaltsberechnung ab Januar 2012 wird dann anhand des aktuellen Gehaltzettels Dezember 2011 von 16h auf 20h/Woche neu berechnet.

Die aktuelle Berechnung wird nicht als Basis für die Neuberechnung hergenommen, sondern der gesetzlich geschuldete Unterhalt wird dann zu Grunde gelegt.

Eine Abänderung, d.h. Reduzierung der Arbeitsstunden auf evtl. 12h/Woche wird problemlos akzeptiert, wenn KM bis Ende 2011 aus gesundheitlichen
Gründen dauerhaft nicht weiter 16h/Woche arbeiten kann.

Auch sind wir uns einig, dass eine Abänderung erfolgen wird, wenn KV erneut Vater wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2011 12:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HA,

nach dem Lesen Deines Vergleichs denke ich, dass Du Dir damit selbst ein paar fette Eier gelegt hast:

Wir, KM und KV haben uns geeinigt, dass KV an KM für Ehegattenunterhalt monatlich im voraus über 375 € bis zum 31.12.2011 zahlen wird und bis dahin wird keine Abänderung des Betrags für Ehegattenunterhalt stattfinden.
[...]
Die neue Unterhaltsberechnung ab Januar 2012 wird dann anhand des aktuellen Gehaltzettels Dezember 2011 von 16h auf 20h/Woche neu berechnet.

die aktuellen Zahlen laufen bis Ende des Jahres; einer Verlängerung Deiner Unterhaltspflicht über diesen Zeitpunkt hinaus hast Du aber bereits dem Grunde nach zugestimmt. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Schon allein, dass der einzige "Ausgang" eine neuerliche Vaterschaft Deinerseits sein soll, ist Breitwandstuss, wogegen Deine Ex jederzeit "gesundheitliche Gründe" beschliessen darf, die ihr eine Ausweitung ihrer Arbeitszeit unmöglich machen. Ganz ehrlich: Du bist seit 2008 hier angemeldet; die Vereinbarung stammt von Anfang 2010. Was genau hat Dich gehindert, dem Forum diese Vereinbarung im Entwurfsstadium vorzulegen, BEVOR Du diesen Unsinn unterschrieben hast, der Dich im Zweifelsfall noch Jahre knebelt?

Grüssles
Martin
(der einmal mehr die Forumsmeinung bestätigt sieht, dass man keine Unterhaltsvergleiche unterschreiben sollte...)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 12:32
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus HA,

Martin hat recht!

Du lässt KM Tür und Tor offen und knebelst Dich ohne Not damit.

Was passiert z.B. wenn Du Deinen Job verlierst? Oder auch nur noch weniger arbeiten kannst?
Davon steht nichts drin...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 12:42
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Ja, ich habe mir da bisher einige Eier gelegt. Daran will ich gar nicht mehr denken, wie dumm ich mich in dieser Angelegenheit verhalten habe. Damals hatten wir vier unterschiedliche Gerichtsverfahren laufen, ich wollte nur noch meine Ruhe haben. Und nachdem ich zu Beginn 850 € Unterhalt gezahlt hatte, waren 375 € für mich akzeptabel.

Hinzu kommt, dass einige Formulierungen sehr weich sind, ich meine es ist auch zu beweisen, dass sie nicht mehr arbeiten kann, aber das ist nur noch mühselig.

Letztenendes läuft diese Vereinbarung Ende 2011 aus. Bis dahin muss ich eben noch bezahlen.  😡 Die Frage ist, wie komme ich da wieder raus??

Es steht doch auch drin, dass der "gesetzlich geschuldete Unterhalt" zugrunde gelegt wird. Wenn ich gesetzlich keinen Unterhalt mehr schulde, kann sie so viel arbeiten wie sie will, oder sehe ich das falsch?

Zusätzliche Info: Madam hat einen Lover, der auch unregelmäßig bei ihr übernachtet. Ich weiss seit Dezember 2010 sicher darüber Bescheid, meine Tochter hat meiner Lebensgefährtin davon erzählt. Wäre das ein Grund, keinen BU mehr zu zahlen?

Wenn Sie ab Januar oder spätestens Februar 2012 noch Geld haben will, muss sie auf jeden Fall klagen, ich lasse mich auf nichts mehr ein.

Und die Frage, warum ich das euch nicht habe vorher lesen lassen, ist sehr schwierig zu beantworten. Meine Ex hat einen Großteil unserer Ehezeit gearbeitet und ich habe studiert, ich habe ihr gegenüber schon ein schlechtes Gewissen, dass ich mich nach 1,5 Jahren Berufstätigkeit von ihr getrennt habe. Sie hat mir erfolgreich ein schlechtes Gewissen eingeredet.

UND gegenüber meiner Tochter habe ich ein noch viel mehr ein schlechtes Gewissen, ich weiss zwar, dass das ein Quatsch ist, aber ich habe halt das Gefühl, ihr die Möglichkeit genommen zu haben, in einer intakten Familie aufzuwachsen.

So könnte ich noch stundenlang weiter schreiben und würde dennoch keine wirklichen Gründe für mein dummes Verhalten nenne.

Wichtig ist für mich, wie ich aus der Sache rauskomme!!

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir dazu einige Vorschläge machen köntet.

Vielen Dank für eure Unterstützung!!

Herzliche Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2011 14:18
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Noch eine Sache, ich habe sie wohl auch unterschätzt.

Ich habe erst vor kurzem erfahren, dass sie eine Freundin hat, die wohl bei einem Rechtsanwalt arbeitet und da wohl Unterstützung hatte. Man sollte für eigene Fehler auch gerade stehen können, was ich wohl muss.

🙁

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2011 14:20
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

auch auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen, muss ich doch sagen, was mir auf dem Herzen liegt.

Ich finde es schade, dass es Leute gibt, die mir sagen, was ich alles falsch gemacht habe, es aber offensichtlich keinen gibt, der mir sagen wie ich es besser machen kann.

Viele Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2011 16:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich finde es schade, dass es Leute gibt, die mir sagen, was ich alles falsch gemacht habe, es aber offensichtlich keinen gibt, der mir sagen wie ich es besser machen kann.

das könnte daran liegen, dass Du einen einvernehmlich geschlossenen Vergleich nicht einseitig canceln und damit nachträglich auch nichts mehr "besser" machen kannst. Hättest Du einen Kaufvertrag für ein Auto unterschrieben und danach festgestellt, dass es dasselbe Auto um die Ecke 30 Prozent billiger gibt, kämst Du aus dem rechtskräftigen Vertrag trotzdem nicht heraus.

Welche Antwort sollte man sonst noch geben können?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 16:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Folgende Punkte interpretiere ich mal

Ehegattenunterhaltsvereinbarung zwischen KV und KM, gültig vom 01.02.10 bis zum 31.12.2011

wird konterkariert durch

Wir, KM und KV haben uns geeinigt, dass KV an KM für Ehegattenunterhalt monatlich im voraus über 375 € bis zum 31.12.2011 zahlen wird und bis dahin wird keine Abänderung des Betrags für Ehegattenunterhalt stattfinden.
...
Im Dezember 2011 wird dann im Voraus für Unterhalt Januar 2012 der Betrag über 375 € unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt.
...
KM wird, wenn ihre Gesundheit (?)und die Kindesunterbringung es zulassen, ab Anfang/Mitte 2012 die Arbeitsstunden auf 20h/Woche aufstocken.
...
Die neue Unterhaltsberechnung ab Januar 2012 wird dann anhand des aktuellen Gehaltzettels Dezember 2011 von 16h auf 20h/Woche neu berechnet.
...
Eine Abänderung, d.h. Reduzierung der Arbeitsstunden auf evtl. 12h/Woche wird problemlos akzeptiert, wenn KM bis Ende 2011 aus gesundheitlichen
Gründen dauerhaft nicht weiter 16h/Woche arbeiten kann.

Meines Erachtens ist dieser Vergleich keineswegs befristet bis Ende 2011, sondern lediglich die Höhe der UH-Zahlung. Ansonsten ist er fast schon unbefristet. Dem Grunde nach beinhaltet er sogar den ehebedingten Krankenunterhalt, welcher leicht in einem Gerichtsverfahren unbefristet ausgesprochen wird. Einziger Lichtblick ist:

Die aktuelle Berechnung wird nicht als Basis für die Neuberechnung hergenommen, sondern der gesetzlich geschuldete Unterhalt wird dann zu Grunde gelegt.

Problematisch hierbei könnte sein, dass im Kontext sich diese Aussage ausschliesslich auf die Höhe des UH bezieht, der eigentliche Anspruch darauf jedoch unangetastet bleibt. Es ist beim UH zu unterscheiden zw. Anspruchsgrundlage (also ob UH überhaupt in Frage kommt), der Bedarfsermittlung (in welcher Höhe dieser Anspruch besteht) und Deiner Leistungsfähigkeit (wozu Du überhaupt in der Lage bist zu zahlen).

Und nun sage mal bitte, wo Du den Anspruch der Ex auf Unterhalt überhaupt in Frage stellst bzw. befristet siehst. Das ist so ein blödes Ding, da würde ich Dir schon beinahe raten, die im Vergleich enthaltene Notbremse zu ziehen.

Auch sind wir uns einig, dass eine Abänderung erfolgen wird, wenn KV erneut Vater wird.

Nee nee, war nicht ernst gemeint. Eventuell könntest Du, wenn der Vergleich Ende dieses Jahres abgeändert wird und Du ihn nicht los wirst, eindeutige Befristungen aufnehmen, ebenso eindeutige Verpflichtungen der KM zur Arbeitsaufnahme. Wieso eigentlich taucht da immer wieder ihr gesundheitlicher Zustand drinne auf?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 17:26
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

was würde passieren, wenn Haydar seine Zahlungen zum Jahresende einstellt und es auf einen Prozess ankommen lassen würde?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2011 09:49




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