Brille: Dass ich bis Ende 2011 nichts mehr ändern kann, weiss ich sehr wohl. Das ist auch nicht meine Absicht, ich möchte es ab 2012 besser machen.
@ oldie:
Ja die Höhe des Ehegattenunterhaltes wurde bis Ende 2011 festgelegt. Dass ihr danach grundsätzlich kein BU mehr zusteht habe ich damals gar nicht in Frage gestellt. Ich hatte zu der Zeit vier verschiedene Gerichtsverfahren laufen, die mich einfach sehr belastet haben, ich hatte meine Tochter über ein Jahr nicht mehr gesehen, und wollte einfach Ruhe reinbringen. Dachte auch, dass sich das Verhältnis mit der Zeit entspannen würde. Das hat es nicht, der vorläufige Höhepunkt ist, dass meine 5-jährige Tochter mich fragt, warum ich ihrer Mutter zu wenig Geld gebe
Das mit dem gesetzlich geschuldeten Unterhalt sehe ich auch positiv, wenn ich mich weigere mit ihr am 2012 einen erneuten Vergleich zu schließen, dann muss sie klagen, wenn sie die Chance auf weiteren BU will. Da kann es auch passieren, dass sie nichts bekommt. Oder sehe ich das so falsch?
Sie hatte damals wohl sehr mit der Trennung zu kämpfen, hatte Depressionen und war beim Psychologen. Deswegen hatte sie damals Bedenken, dass sie es nicht schaffen könnte, diese Mehrbelastung von 4 h pro Woche zu tragen.
Ich für meinen Teil habe beschlossen, keinen erneuten Vergleich mit ihr abzuschließen. Ich werde, wie Martin es rät, die Zahlungen ab dem Januar 2012 einstellen. Wenn Sie mehr Geld will, muss sie eben klagen.
Was glaubt ihr, was kann im worst case passieren, wenn ich die Zahlungen einstelle?
Vielen Dank für eure Anregungen!
Viele Grüße
Haydar
Hi
Nun ja, für Jan 2012 wirst Du noch zahlen müssen - das steht so im Vergleich, wenn auch unter Vorbehalt.
Da zu der dann fälligen Höhe des BU keine Aussage getroffen wurde steht es Dir m.E. erst einmal frei, nichts zu zahlen. Ich habe nur die Befürchtung, bei einem UH-Prozess (und diesmal bitte ein Beschluss und keinen Vergleich) kommt es dennoch zu einer BU-Zahlung. Allerdings herrschen dann klare Verhältnisse.
Sie hatte damals wohl sehr mit der Trennung zu kämpfen, hatte Depressionen und war beim Psychologen. Deswegen hatte sie damals Bedenken, dass sie es nicht schaffen könnte, diese Mehrbelastung von 4 h pro Woche zu tragen.
Solche Wahrsagungen (und Übertreibungen) sind üblich, wenn man weiterhin UH haben möchte. Im worst-case musst Du rückwirkend (dann ab Februar 2012) einen UH-Betrag entrichten. Vielmehr wird nicht passieren. So betrachtet kannst Du es locker angehen.
Ohne Zweifel solltest Du aber ein halbes Jahr vor Einstellung der BU-Zahlungen ihr dies schriftlich ankündigen, damit sie sich langfristig darauf einstellen kann. Mit solch einer Ankündigungsfrist hast Du vor Gericht bessere Chancen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
das habe ich schon gemacht, ich habe ihr Ende letzten Monats per Mail angekündigt, dass ich ihr ab dem 01.01.2012 keinen BU mehr bezahlen werde.
Sollte ich das noch per Brief machen, oder würde das vor Gericht auch per Mail anerkannt?
Ansonsten habe ich jetzt die Faxen echt dicke, wenn sie BU haben will, dann muss sie klagen, freiwillig zahle ich nichts mehr!
Das werden spannende Zeiten, ich danke euch für Eure Unterstützung.
Sollte es was Neues geben, werde ich hier berichten.
Viele Grüße
Haydar
Sollte ich das noch per Brief machen, oder würde das vor Gericht auch per Mail anerkannt?
Geh auf Nummer sicher und schicke ein Einschreiben mit Einwurfbestätigung.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo zusammen,
zunächst mal was zur Erheiterung:
Meine Ex und ich hatten anhand meiner Einkünfte von 2009 einen KU in Höhe von 273 € vereinbart. Da es sich um eine Tochter handelt, der ich nichts vorenthalten will, habe ich im Dezember 2010 mein Einkommen für 2010 zusammengezählt und kam zu dem erfreulichen Ergebnis, dass ich mehr verdient hatte als 2009 und dadurch 2011 einen KU in Höhe von 289 € zu leisten hätte. Das habe ich der Mutter sofort geschrieben und habe auch den Dauerauftrag auf den Betrag angepasst. Ich habe Januar und Februar den höheren Betrag überwiesen, da kam ein Schreiben von ihr, sie will meine Gehaltsnachweise, sie will das kontrollieren. Das ist erst mal so weit in Ordnung, da sie aber gleichzeitig den steuerlichen Nachteil für 2009 von mir verlangt und nicht bereit ist, mir eine Kopie ihres Steuerbescheides zu überlassen, damit ich mich ebenfalls von der Richtigkeit der Höhe ihrer Forderung überzeugen kann, habe ich ihr geschrieben, dass wir gerne gegenseitig Kopien der jeweils verlangten Unterlagen austauschen können.
Gleichzeitig habe ich mir die Berechnung noch mal angeschaut und herausgefunden, dass ich nur die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen hatte und die zusätzliche Altersvorsorge vergessen hatte. Also habe ich erneut gerechnet und kam zu dem Ergebnis, dass keine Erhöhung stattfindet. Das habe ich ihr auch geschrieben, dass sie das zu viel gezahlte Geld für Jan und Feb behalten kann, dass ich ab März wieder 273 € überweisen werde.
Sie ging zum Jugendamt, das hat nun den KU errechnet, das Jugendamt kommt auf 257 € KU, das soll ich nun beurkunden. Hätte sie einfach "Danke!" gesagt, dann hätte sie jeden Monat 32€ mehr gehabt. Das zeigt mir deutlich, dass Gier kein guter Ratgeber ist.
So nun aber zu den wichtigen Dingen. Ich habe am Mittwoch Termin beim Jugendamt zur Beurkundung des KU. Dass der Titel mit dem 18. Lebensjahr unserer Tochter enden muss, weiss ich schon.
Gibt es weitere Punkte, die ich beachten sollte?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!!
Viele Grüße
haydar
Themen zusammengeführt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
ich habe hier noch eine Frage:
Wonach richtet sich die Höhe des Bedarfes der Kindsmutter?
Hintergrundinformationen:
Meine Ex arbeitet aktuell 16 h/Woche und verdient ca. 2100 Brutto pro Monat. Wenn Sie ihre Arbeitszeit vereinbarungsgemäß ab Januar 2012 auf 20 h/Woche ausweitet kommt sie auf ca. 2650 €. Das macht netto ca. 1700 €. Ich habe mal geschaut, im lezten Jahr bevor wir uns getrennt haben, hatte ich damals ein Netto-EK von ca. 2250 € pro Monat.
Meine Frage ist nun, muss ich weiteren BU überhaupt entrichten, da man doch mit 1700 €, 357 € KU und 184 € KG ganz gut über die Runden kommen kann?
Wir haben gemeinsames Sorgerecht und ich will, dass wir unsere Tochter ab September statt bisher bis 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr in den Kindergarten geben. Und ab September 2012 kommt die Kleine in die Grundschule, in dem Wohnort gibt es eine Ganztagsgrundschule, Madam will natürlich nicht, dass sie in eine Ganztagsgrundschule geht, weil sie dann nicht mehr argumentieren kann, dass sie nicht mehr arbeiten kann.
Wie gehe ich am besten vor, wenn ich bei den Entscheidungen KIGA ab September 2011 und Grundschule ab September 2012 dabei sein will?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Herzliche Grüße
haydar
Servus haydar!
Meine Frage ist nun, muss ich weiteren BU überhaupt entrichten, ...
Ich habe gerade nicht auf der Pfanne, wie das bei Euch geregelt wurde: Urteil/Titel, befristet, usw ... wenn es nichts dergleichen gibt, würde ich mit vorheriger Ankündigung die BU-Zahlungen zum tt.mm.jjjj einstellen.
Hinsichtlich KiGa und Schule wirst Du m.E. nicht mitmischen können, wenn KM das nicht will. :exclam:
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moib
Meine Frage ist nun, muss ich weiteren BU überhaupt entrichten, da man doch mit 1700 €, 357 € KU und 184 € KG ganz gut über die Runden kommen kann?
Die Frage stellt sich aber, ob der KM durch die Betreuung des Kindes finanz. Nachteile entstehen und nicht, was Du für gut befindest. 😉 Und bereinigt hast Du ihr Einkommen wahrscheinlich auch nicht.
Daher muss geschaut werden, was sie vor der Geburt verdient hat und ob Du nach KU und dem Halbteilungssatz leistungsfähig bist. Das BU irgendwo gedeckelt ist, ist mir im Moment nicht bekannt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
das sind gute Hinweise. Es geht also darum, dass das EK erreicht wird, das die Mutter hatte, bevor das Kind geboren wurde. Sie hatte in der LST-Klasse III ca. 2300 € (2005), das wäre bei LST-Klasse I auch nicht viel mehr gewesen, als sie heute bei einer 25h-Woche verdienen würde. Wird der unterschiedliche LST-Abzug zwischen LST-Klasse I und III berücksichtigt?
Ich habe das letzte BGH-Urteil gelesen und habe das so verstanden, dass Betruungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden müssen. Wir haben ja einen BU bis Ende 2011 vereinbart, an dem ich auch nicht rühren will. Aber die Kleine könnte ab September z. B. bis 16:00 Uhr in den KIGA gehen, dann könnte die Mutter ab Januar 2012 mehr als die vereinbarten 20 h arbeiten. Und die Ausrede das Kind kommt in die Schule, ich muss am Nachmittag zu Hause sein, zieht auch nicht, da es eine Ganztagsschule gibt, die sie besuchen könnte.
Wenn ich nun schreibe, dass ich eine Ausweitung der KIGA-ZEiten bis 16 Uhr und den Besuch der Ganztagsgrundschule besser finde. Sie meldet unsere Tochter trotzdem nur bis 14 Uhr an und auch nur bei einer Nicht-Ganztagsschule an. Ich stelle ab Januar 2012 die BU-Zahlungen ein, darauf geht sie zum Gericht, kann ich argumentieren, dass sie Ihrer Erwerbspflicht nicht nachkommt, weil sie vorhandene Betreuungsmöglichkeiten nicht wahrnimmt?
Dann konnte ich mein EK in den letzten Jahren deutlich steigern, seit 2006 um ca. 50%. Ist so eine Entwicklung noch als ehepärgend anzusehen?
Vielen Dank für die Möglichkeit des Austausches
Liebe Grüße
haydar
Moin Haydar,
zur BU-Höhe Link zu einer BGH-Pressemitteilung aus Juli 2008.
Der nacheheliche Betreuungsunterhalt stellt den Unterhaltsberechtigten allerdings nur so, wie er stünde, wenn er selbst voll arbeiten könnte.
D.h. begrenzt wird die Höhe des BU nicht durch das, was sie vor Geburt verdient hat, sondern das, was sie heute bei Vollzeitarbeit erhalten würde.
D.h. - in Abhängigkeit Deiner Leistungsfähigkeit - könnte auch bei 25h noch ein Bedarf vorhanden sein.
Und die Ausrede das Kind kommt in die Schule, ich muss am Nachmittag zu Hause sein, zieht auch nicht, da es eine Ganztagsschule gibt, die sie besuchen könnte.
Das Geltenlassen einer solchen Ausrede obliegt auch hier der Einzelfallentscheidungswillkür eines Richters.
Dann konnte ich mein EK in den letzten Jahren deutlich steigern, seit 2006 um ca. 50%. Ist so eine Entwicklung noch als eheprägend anzusehen?
Zumindest alle EK-Steigerungen bis zur Scheidung sind als eheprägend anzusehen.
Danach kommt es darauf an, ob ein Karrieresprung vorliegt, oder ob es sich um eine "normale" (und somit in der Ehe angelegte) Einkommenssteigerung handelt.
Besten Gruß
United
Hi,
mir ist grad nicht klar warum sie bei Kiga bis 14Uhr nicht mehr als 20 Stunden arbeiten kann???? Wenn die Betreuung ab 8 läuft hat sie bis 14Uhr ja 30Stunden Zeit...
LG
Nadda
vermutlich weil sie auch Fahrzeit hat, sofern sie nicht im Kindergarten oder in der Nähe davon arbeitet. Ich habe immer ca. 40-60 Minuten für eine Strecke benötigt. Und du musst ja leider von der Höchstdauer ausgehen, ansonsten schaffst du es ja nicht das Kind pünktlich vom Kindergarten abzuholen.
Sophie
Hi,
mag sein das sie Fahrtzeiten hat, aber der Kiga geht normalerweise auch schon früher los 😉
Mit den Zeiten muss man aber hier wohl gar nicht so sehr argumentieren, das Kind ist ja nicht mehr ganz so klein, da kann die Mutter arbeiten gehen und das muss dann nicht mit so wenig Stunden sein.
LG
Nadda
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Rückmeldungen. Die Kindsmutter wohnt ca. 17 km vom Arbeitsort entfernt und KIGA ist ebenfalls am Wohnort. Allerdings ist sie sehr auf ihre Ausgaben fixiert, sie fährt unsere Tochter in den KIGA, danach fährt sie auf einen "Park-and-Ride"-Parkplatz und fährt mit dem BUS in die Arbeit. Das kostet natürlich Zeit.
Die Entfernung dauert mit dem Auto ca. 30 Min, da ich jeden Freitag die Strecke fahre um sie vom KIGA abzuholen.
Sie will unsere Tochter nicht bis 16 Uhr in den KIGA schicken und natürlich auch keine Ganztagsschule, weil sie dann ja keine Argumente mehr hätte, warum sie nicht mehr arbeiten kann. Das nervt mich total, ich habe echt kein Problem, BU zu zahlen, wenn ich wüßte, sie tut was sie kann, es reicht nicht, dann zahle ich eben, verdiene Gott sei Dank gut. Ich will auch nicht, dass unsere Tochter morgens um 5 aufstehen muss, weil die Mutter sie vorher in den KIGA bringen muss.
Was mich beschäftigt ist, dass sie 16 h/Woche arbeitet und ich 40-50 h/Woche arbeite und wir beide ungefähr das gleiche (ca. 2300-2400) haben und sie mir das vorwirft, dass sie mit Kind nicht mehr hat als ich alleine. Dass ich aber doppelt so viel arbeite, sieht sie nicht.
Ab der zweiten Jahreshälfte wird es auf jeden Fall spannend und ab Januar 2012 kracht es dann wirklich, ich halte euch auf dem Laufenden.
Viele herzliche Grüße
haydar
Hallo Haydar,
ich weiss auch nicht ob die Ganztagsschule ab Klasse 1 für jedes Kind geeignet ist. Meine Große hatte gar keine Umstellungsprobleme von Kita zu Schule, die Kleine hat fast bis zu den Herbstferien gebraucht bis sie nicht mehr total müde und erschöpft aus der Schule kam - nach 4 Stunden Unterricht. Für sie war es extrem anstrengend 4 Stunden ruhig auf einem Stuhl zu sitzen. Sie hat sich dann erstmal ausgeruht bis alles andere dann wieder kommen konnte. Und sie ist ein sehr aktives Kind.
Sophie
Moin
BU aus kindesbezogenen Gründen über das 3. Lebensjahr des zu betreuenden Kindes hinaus hängt vor allem auch davon ab, welche konkreten Betreuungsangebote vorhanden sind und nicht nur, welche z.Z. genutzt werden. Also einfach sagen "Kind geht von 8-14 Uhr in die KiTa und Basta." funktioniert so nicht. Das gleiche gilt natürlich auch für die Möglichkeit, das Kind in einer Ganztagsschule betreuen zu lassen.
Ehegattenunterhaltsvereinbarung zwischen KV und KM, gültig vom 01.02.10 bis zum 31.12.2011
...
KM wird, wenn ihre Gesundheit und die Kindesunterbringung es zulassen, ab Anfang/Mitte 2012 die Arbeitsstunden auf 20h/Woche aufstocken.
...
Die neue Unterhaltsberechnung ab Januar 2012 wird dann anhand des aktuellen Gehaltzettels Dezember 2011 von 16h auf 20h/Woche neu berechnet.
Die aktuelle Berechnung wird nicht als Basis für die Neuberechnung hergenommen, sondern der gesetzlich geschuldete Unterhalt wird dann zu Grunde gelegt.
Wenn Du vom BU wegkommen willst, wirst Du alle gesetzlichen Möglichkeiten nutzen müssen und gewillt sein, das auch durchzuziehen, es also zu tun. Die absolute Deadline von Ansprüchen aus der Vereinbarung endet mit dem Jan 2012 (auch wenn unter Vorbehalt). Danach ist nichts vereinbart. Durch die Formulierung würde ich behaupten wollen, dass ab 2012 gewollt ist, auf Grundlage des Gesetzes zuzüglich Deinem Einverständnis, dass die KM lediglich 20h/Woche arbeitet, eine neue Unterhaltsvereinbarung aufzusetzen. Du wirst da schon gute Vorarbeit leisten müssen um das zu kippen, wenn das vor Gericht geht.
Meines Erachtens eierst Du immer noch rum (bereits schon in der Vereinbarung) und willst/kannst Dich nicht auf ein Ziel festlegen. Das muss sich ändern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
ich gebe Dir Recht, dass ich teilweise immer noch rumeiere. Vor allem die Vereinbarung kam zu einer Zeit, in der ich einfach nicht den Kopf frei hatte und mir nicht in letzter Konsequenz die Folgen der Formulierungen durchdacht habe.
FAKT ist, dass ich ihr spätestens ab Februar 2012 keinen BU mehr zahlen will. Die Betreuungsangebote sind da, KIGA-Besuch bis 16.00 Uhr ist ohne weiteres möglich, Ganztagsschule ist vor Ort. Die Frage ist nun, wie stelle ich sicher, dass ich ab Februar 2012 sagen kann, ich war mit der Kindergartenanmeldung der Tochter bis 14.00 Uhr nicht einverstanden. Die Schule hat noch etwas Zeit, das müsste ich im nächsten Step vornehmen.
Auf der anderen Seite habe ich ja mit Gerichten auch meine Erfahrungen gemacht und weiss, dass man vorher nie genau sagen kann, was am Ende rauskommt. Ich weiss, dass SIE mir nachweisen muss, dass sie weiteren BU-Bedarf hat, gleichzeitig hast Du den wunden Punkt genau erfasst, die vereinbarten 20h/Woche. Was wiegt denn höher,die vereinbarten 20h oder "der gesetzlich geschuldete Unterhalt"? Ich kann mir gut vorstellen, dass irgend ein Richter sagt, Haydar, Du hast vereinbart, dass sie nur 20 h arbeiten muss, daher muss sie auch nur 20 h arbeiten. Wie ist denn das Verständnis, kann man aus dieser Vereinbarung rauslesen, dass ich mein Einverständnis bereits gegeben habe?
Was sind denn Deine Vorschläge bezüglich "guter Vorarbeit"? Was kann ich denn konkret tun?
Vielen Dank und viele Grüße
haydar
Hallo,
Ich meine, das mit Betreuungsunterhalt niemand besser gestellt sein darf, als mit der 3/7 Regelung bei Ehefrauen. Ich meine, hier gilt: min(3/7, altes Gehalt).
Gruß
Hallo Dantes,
was meinst Du genau? Dass der BU nicht höher sein darf als 3/7 ihres ursprünglichen Gehaltes?
Vielen Dank und viele Grüße
Haydar