Auskunft über Einko...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Auskunft über Einkommen bei Kindesunterhalt

Seite 3 / 3
 
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nein. Gemeint ist Deine Leistungsfähigkeit bei der Verteilung des Einkommens. Diese Verteilung ist begrenzt durch den Halbteilungssatz, also 3/7. Doch bei Dir stellt sich die prinzipielle Frage, ob BU überhaupt angemessen bzw. notwendig ist. Der Bedarf bei BU ist begrenzt durch die Gegebenheiten der vorgeburtlichen Berufsausübung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2011 22:07
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Ich meine, dass bei Eurem Einkommen zusätzlicher BU zur Verletzung der 3/7 Regelung führen würde und sie nicht besser gestellt sein dürfte als eine Ehefrau. Ob er notwendig ist, ist ne andere Frage, aber hier sprechen viele Gründe gegen BU.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2011 13:26
(@chiarasdad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich ahb das ned irgendwo überlesen, aber soweit ich mich erinnere, wollte der themenstarter doch auch noch wissen, was denn so alles noch Abzugsfähig ist und was ned, ich denke, er meinte damit Verbindlichkeiten wie Kredite oder Finanzierungen fürs Auto.................wie verhält sich das denn nun???

MfG Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2011 14:33
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

das Thema mit den Abzugsmöglichkeiten ist durch dazu benötige ich keine Infos mehr.

Ich habe heute keine genauen Zahlen mehr, aber sie hat damals ca. 2400 € im Monat verdient, bei LST-Klasse III.

Wird dieses EK auf LST-Klasse I umgerechnet? So dass man sagen kann, bei LST-Klasse I hätte sie ca. 1900 € verdient?

Hat sie so lange Anspruch auf BU, bis diese Lücke geschlossen ist?

Die Grenze dieses Anspruches ist meineLeistungsfähigkeit?

Aber das mit der Verletzung der 3/7 Regelung habe ich leider nicht ganz verstanden. Was bedeutet das?

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr dazu noch 2-3 Sätze spendieren könntet.

Vielen Dank im Voraus!

Herzliche Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2011 14:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die 3/7 Regel kommt aus dem Ehegattenunterhalt.

Nach Abzug diverser Positionen, soll derjenige, der das Geld verdient, 1/7 als Erwerbsanreiz mehr erhalten, als der Unterhaltsberechtigte.
Mal abgesehen davon, dass beim Empfänger diverse Einnahmen, wie z.B. KG und 300,-€ Elterngeld nicht angerechnet werden und beim Pflichtigen diverse Ausgaben, wie z.B. Umgangskosten nicht und in Süddeutschland soweiso nur 1/10 gewährt wird, gibt es diese Grenze beim Unterhalt für uneheliche nicht.
Da gilt meines Wissens nach, dass der Empfänger nicht mehr haben darf als der Zahler.
Auch hier natürlich unter Ignoranz der obigen Unausgewogenheiten.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 15:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wird dieses EK auf LST-Klasse I umgerechnet? So dass man sagen kann, bei LST-Klasse I hätte sie ca. 1900 € verdient?

Ja.

Hat sie so lange Anspruch auf BU, bis diese Lücke geschlossen ist?

Ja. Oder besser gesagt, bis zu dieser Summe ist ihr Anspruch begrenzt (inkl. eigenem Einkommen).

Du müsstest deutlich über 4000€ verdienen, um diese 1900€ als Zahlbetrag zu erreichen. Bei der 3/7-Methode wird von Deinem bereinigten Einkommen der KU abgezogen -> EU-bereinigtes EK. Hiervon wird Dein SB von 1050€ abgezogen und das Ergebnis durch sieben geteilt. Dieses 1/7 wird von Deinem EU-bereinigten Einkommen abgezogen und der Rest durch 2 geteilt. Heraus kommt der zu leistende EU.

Beispiel (ganz allgemein):
bereingtes EK des Pflichtigen 2750€
KU 300€
SB 1050€

EU-Bereinigung: 2750€ - 300€ = 2450€
minus SB:            2450€ - 1050€ = 1400€
Erwerbsanreiz:    1400€ / 7 = 200€
Halbteilung:        (2450€ - 200€) / 2 = 1150€ (EU)
verbleiben einem selbst: 1150€ + 200€ = 1350€

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 15:36
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo Oldie,

vielen Dank für die Antwort. So hatten wir damals gerechnet, kannst Du bitte mal schauen, ob das so i. O. war? Natürlich freue mich über Rückmeldungen von anderen Forumsmitgliedern.

Meine Daten:

Durchschnittliches Netto 2010: 2490,93
Minus 5% Berufsbedingte Aufwendungen                 124,55
Ergebnis 2366,38
Minus KU 273,00
Ergebnis 2093,38
Minus 10% Erwerbstätigenbonus                 209,34
Ergebnis 1884,04
Minus Altersvorsorge (4% vom Vorjahresbrutto)                 175,00
Bereinigtes Einkommen 1709,04

Daten Ex-Frau:

Durchschnittliches Netto: 1373,62
Minus 5% Berufsbedingte Aufwendungen                 68,68
Ergebnis 1304,94
Minus 10 Erwerbstätigenbonus                 130,49
Ergebnis 1174,45
Minus Altersvorsorge 110,00
Ergebnis 1064, 45
Minus Kita-Gebürh 106
Bereinigtes Einkommen 958,45

BU = (1709,04+958,45)/2-958,45=375,30 €

Vielen Dank und viele Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2011 16:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein paar Rechenschritte sind an falscher Stelle. Die priv. Altersvorsorge wird noch vor der KU-Berechnung berücksichtigt. Dadurch rutschst Du eine Stufe tiefer in der DT.
Gerade im süddt. Raum wird der Erwerbsanreiz gerne nur von der Verteilungsmasse ermittelt, also dem Anteil Deines Geldes oberhalb des SB. Daher nach Abzug des KU Deinen Selbstbehalt abziehen, bevor Du den Erwerbsanreiz ausrechnest.

Auch bei der Ex erst die Aufwendungen für die priv. Altersvorsorge abziehen, dann den Erwerbsanreiz bestimmen. Die Kitagebühren sind nicht abzugsfähig. Ausserdem sind in diesen wahrscheinlich Essengelder enthalten, welche bereits durch den KU abgegolten sind und daher prinzipiell nicht berücksichtigt werden. Die reinen KiTa-Gebühren können hingegen den Bedarf des Kindes erhöhen (laut BGH tun sie das) und sind von beiden ET entsprechend ihrer Einkommensverteilung (vor Berechnung des EU/BU) zu bestreiten. Allerdings stellt EU/BU Einkommen der Ex da, aus welchem die Gebühren berechnet werden, und m.E. ebenso die Quote.

Ich würde Dir empfehlen, die KiTa-Gebühren entsprechend zu berechnen und zu bezahlen. Sie senken Deine Verteilungsmasse, entsprechen der Rechtssprechung und sind überschaubar beendet. Nach der KiTa hat die KM deutlich weniger Chancen, BU-Ansprüche zu formulieren.

Dein Rechenweg für den BU-Zahlbetrag (letzte Zeile) ist ok. Falls Du Umgangskosten hast (Fahrgeld, Übernachtungsgeld, Kosten für die Vorhaltung eines Zimmers mit Kinderausstattung etc.) kannst Du versuchen, diese ebenfalls bei der KU-Bereinigung einzubauen. In letzter Zeit neigen die Gerichte vermehrt dazu, die Umgangskosten als primäre Abzugsposition anzuerkennen. Sie haben also eine ähnlichen Stellenwert wie berufsbedingte Aufwendungen bzw. priv. Altersvorsorge. Tu es einfach.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2011 16:50
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo Oldie,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir das mal versucht auszurechnen, wie Du es geschrieben hast. Weiss aber nun nicht, was ich wo abziehen soll. 

Netto minus 5% minus AV minus KU minus SB minus Erwerbstätigenbonus, dann komme ich aber auf ein Bereinigtes Netto von 1027!? Da scheine ich noch eine Lücke zu haben. Kannst Du mir da bitte noch mal weiter helfen?

Gelten Deine Ausführungen für die KITA-Gebühren auch für KIGA-Gebühren? Dann ist Dein Vorschlag sehr gut, signalisiert er doch, dass ich ihr entgegen komme.

Meines WIssens kann aber nur der die KIGA-Kosten von der Steuer absetzen, bei dem das Kind lebt, liege ich hier richtig?

Vielen Dank und herzliche Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2011 10:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Netto minus 5% minus AV minus KU minus SB minus Erwerbstätigenbonus, dann komme ich aber auf ein Bereinigtes Netto von 1027!?

Nee, das ist die Verteilungsmasse. Diese wird durch zwei geteilt und stellt gemäß dem Halbteilungssatz den Anspruch der Ex dar. Das wären hier rund 514€.

KiTa = KiGa. Ob nun Kindertagesstätte (westdeutsch) oder Kindergarten (ostdeutsch), seit der Vereinigung haben wir zwei Begriffe dafür. Der Unterschied in der Bezeichnung rührt wohl daher, dass im Osten i.d.R. an jede KiGa-Einrichtung auch ein relativ grosszügiger Garten + Spielplatz angeschlossen war. In der heutigen Zeit, wo jeder m² in erzielbare Höchstmieteinnahmen umgerechnet wird, wäre das Lebensqualität für das heranwachsende Volk und daher Verschwendung bzw. unwirtschaftlich. :knockout:

Aber bedenke bitte, dass ist nur ein Weg, um UH-Ansprüche zu berechnen und gilt vor allem für TU- und EU-Ansprüche. Er wird nur manchmal auch bei BU angewendet, wenn vergleichbare Bedingungen vorliegen. Könnte bei Dir aber hinhauen.

Ich sortiere mal die Daten unten um bzw. ergänze sie:

KV:
Durchschnittliches Netto 2010:               2490,93
Minus 5% Berufsbedingte Aufwendungen                         124,55
Minus Altersvorsorge (4% vom Vorjahresbrutto)                      175,00
Minus Umgangskosten
Ergebnis: KU-bereinigter Netto -> KU bestimmen
Minus KU
Minus (anteilige) KiGa-Kosten
Ergebnis: BU-bereinigter Netto

Bestimmung des Erwerbsanreizes:
BU-bereinigter Netto
Minus SB (1050€)
Ergebnis: Verteilmasse + Erwerbsanreiz
Dividiert durch 10 (süddt. Leitlinien)
Ergebnis: Erwerbsanreiz

BU-bereinigter Netto - Erwerbsanreiz = neuer BU-bereinigter Netto

Bei der KM gleiche Vorgehensweise, nur dass hier kein KU abgezogen wird. Und falls sie nicht voll arbeitet, ist auch eine Absenkung des SB von 1050€ denkbar, z.B. die Mitte zw. 770€ und 1050€ -> 910€ und ihre "Verteilmasse" steigt.
Der KU-bereinigte Netto dient auch als Vorlage, um die KiGa-Kosten abschätzen zu können. Allerdings rechnet hier anscheinend jede Gemeinde anders und kocht ihr eigenes Süppchen. Da musst Du Dich halt erkundigen.

Und zum Schluss die Berechnung des Zahlbetrages:
BU = (neuer BU-bereinigter Netto KV + neuer BU-bereinigter Netto KM) / 2 - neuer BU-bereinigter Netto KM

Und nochmal eindringlich. Versteife Dich bitte nicht auf diesen Rechenweg. Wenn es soweit ist, können noch ganz andere Faktoren eine Rolle spielen und der Halbteilungssatz ist dahin. Erst wenn es konkret wird macht es Sinn, sich mit Zahlen zu beschäftigen. Jetzt ist erst mal der Weg gefragt, welchen Du einschlagen willst.

Gruss oldie

Edit: Ein Operationszeichen korrigiert.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2011 14:07




(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo Oldie,

der Weg ist ganz klar!! Wenn sie weiter Geld von mir haben will, muss sie klagen, ich lasse mich auf nichts mehr ein. Ich wollte gerade unsere Tochter vom KIGA abholen, ihre Mutter war auch da. Da hat die Kleine geweint und gezetert, sie will bei ihrer Mutter bleiben. Das einzige, was Madame eingefallen ist, das haben wir so vereinbart.

Was für das Kind bedeutet, das musst Du tun, was bedeutet, Zwang gefällt keinem von uns!!

Ich bin echt am Kochen!!

Vielen Dank für die Unterstützung und viele Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2011 16:57
Seite 3 / 3