Hallo liebe Gemeinde,
mein Freund bald Mann 🙂 hat mal wieder ein Schreiben vom Jugendamt erhalten,um seine Finanzen offenzulegen. Seine Ex erhält Unterhaltvorschuss für das gemeinsame Kind,die Beistandschaft hat sie vor einigen Wochen beantragt. Meine Frage ist,ob sie( da sie ja Sozialleistungen erhält) ihre und die Finanzen des Kindes angeben muss. Mein Freund weiß, dass sie Geld in nicht geringem Umfang angespart hat. Hat er bzw. sein Anwalt Einblick in diese Finanzen,sofern die angegeben wurden?!
LG,Yvie
Moin Yvie,
Dein Freund bezahlt derzeit ja gar keinen Unterhalt, sondern der Staat in Form von Unterhaltsvorschuss. Wenn also überhaupt jemand ein Recht auf Einsicht hätte, wäre das der Staat.
Abgesehen davon spielt das Einkommen oder Vermögen der Mutter des Kindes für den UHV sowieso keine Rolle; sie erbringt ihren Unterhaltsanteil durch Betreuung. Warum möchte Dein Freund hier in den Finanzen herumwühlen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
weil sie auf armes Opfer macht und auf dem Sparbuch etwa 50,000 Euro liegen.Wieso soll der Staat zahlen wenn hier Kapital vorhanden ist, genauso wie mit der Beistandschaft,sie könnte sich einen Rechtsanwalt leisten
Ist der UHV eine Sozialleistung?
Also ich dachte immer, der Staat springt ein, wenn der Vater nicht zahlen kann oder will.
Vielleicht verstehe ich das jetzt falsch, aber der Herr zahlt keinen Unterhalt, lässt den Staat für sein Kind aufkommen und ist nun angepisst weil er sich alle paar Jahre erklären muss?
Daher würde er am liebsten irgendwie die Kindesmutter in die Pfanne hauen, damit auch der Unterhaltsvorschuss für sein eigenes Kind ausbleibt?
Und ein Recht auf eine Beistandsschaft vom Jugendamt hätte sie auch nicht, weil sie ja auch ruhig ein paar tausende Euro in Anwälte stecken könnte um irgendwie an den Unterhalt für das Kind zu kommen.
Ist das richtig so?
Polly
Soweit ich weiß ist es eine Sozialleistung.
Du verstehst es falsch,der "Herr" ist im Studium und kann nicht zahlen,er wollte das was erübrigen konnte ihr geben aber sie wollte ihn lieber mit dem Jugendamt fertigmachen. Nun will sie per Beistandschaft ihm das Studium unterbinden lassen.Das er mit einem fertigen Studium mehr Unterhalt zahlen könnte, ist ihr egal
Morgen DocIyie,
Du verkennst, das das Kind nunmal heute leben und essen muß. Wenn die KM nicht für den Unterhalt selbst sorgen kann (und Vermögen ist dabei nicht zu verwerten) darf sie Unterhaltsvorschuß beantragen.
Sie bzw. eigentlich der Kasse wird ihm das Studium sicher nicht verbieten, sie können ihm höchstens fiktiv ein Einkommen zurechnen. Ich gehe davon aus, das es seine Erstausbildung ist und er nicht schon eine abgeschlossene Ausbildung hat.
Er hat durch einen Nebenjob doch auch ein Einkommen von ca. 800 € und du sagst ja das du nicht schlecht verdienst. Also sollte es doch im schlimmsten Fall kein Problem sein ihm ein wneig unter die Arme zu greifen, bevor er sein Studium schmeissen müßte. Vor allem, weil du ja in dem anderen Thread schon geschrieben hast, das ihr ja auch Geld für euer gemeisames Kind benötigt. Von daher leigt es ja sicher auch in deinem Interesse, das er sein Studium beendet.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich finde es so dermaßen armselig, dass solche Postings fast ausschließlich von Zweitfrauen kommen.
Besonders wenn sie wie anscheinend hier zu der gut verdienenden Spezies gehört und trotzdem der Ex noch nicht mal den Unterhalt fürs Kind gönnt (den noch nicht mal der Vater selber bezhalt!).
Übel!
Polly
Zweitfrau
PS: wird Unterhaltsvorschuss nicht auch unabhängig vom Einkommen gezahlt? Also auch wenn die Mutter für Unterhalt sorgen kann?
Hi,
Hier http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html wird man informiert, falls man keine Lust hat den Gesetztestext http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/index.html zu lesen.
Unterhaltsvorschuss ist unabhängig davon ob die Mutter Geld hat oder nicht, es ersetzt die Unterhaltsleistung durch den Vater (zumindest in diesem Fall, könnte ja auch andersrum sein).
Abgesehen davon sind UVG Leistungen begrenzt, ab dem 12. Lebensjahr ist Schluss und das ganze gibt es für maximal 72 Monate, also 6 Jahre. Die Leistung ist dann mit 133€ pro Monat für Kinder unter 6 und 180€ pro Monat für Kinder über 6 Jahren auch nicht mit der Höhe des Mindestunterhalts zu vergleichen.
Nach diesen 6 Jahren ist es das Privatvergnügen des Betreuungselternteils wie er oder sie es schafft das Geld für die Kinder alleine zu erwirtschaften, wenn der andere Elternteil nicht bezahlt.
Aus diesem Grund würde ich, auch wenn ich Geld hätte, immer UVG beantragen. Geldreserven verschwinden unter Umständen schnell und Kinder kosten Geld wie wir hier wohl fast alle wissen.
Als Mutter die mit 2 Kleinkindern arbeiten gegangen ist, bis mich ein Burn Out gebremst hat, und vom KV nur zu hören bekam das er für finanzielles nicht zuständig ist, bin ich über die UVG Leistungen jedenfalls sehr froh. Und ich möchte mir nicht von meiner Nachfolgerin bei KV anhören müssen das ich mich mit diesen Leistungen bereichere!
Sorry DocYvie offensichtlich hast du noch keine Vorstellung davon was es bedeutet ein Kind aufzuziehen, versuch das dann mal alleine, wenn du eben keinen so superbezahlten Job hast wie du ihn wohl vorweisen kannst.
LG
Nadda
es verhält sich etwas anders: Mein Freund hat seiner Ex finanzielle Vorschläge gemacht, er wollte dies aber schriftlich festhalten lassen, daraufhin ist die Gnädigste zum Jugendamt gegangen und hat Unterhaltsvorschuss beantragt. Es sind alle Faktoren,die die Sache unerträglich machen, er hat kaum Umgang, weil sie diesen boykottiert.Mich(schwanger) will sie auch nicht kennenlernen, dabei hätte ich gerne,dass die Kinder(Halbgeschwister) einen Kontakt aufbauen. Mit dem Fianziellen sieht das so aus, dass ich zwar gute verdienende Akademikerin bin aber ich muss meinen Studentenkredit etc. zurückbezahlen,welcher nicht gerade gering ist,ein Medizinstudium ist sehr teuer. Wir werden wohl die Sache über ein Gericht austragen müssen,auch damit ich die Kleine mal kennenlernen kann. Wie sieht das eigentlich bei Kindern im Alter von zwei Jahren aus,können diese schon außer Haus übernachten?
Damit die Kinder sich kennenlernen ist es nicht notwendig, das die Ex dich kennenlernt. Und da kann ich sie auch gut verstehen. Warum sollte sie Interesse daran haben? Und nein, du wirst irgendwann feststellen, das du auch bei deinem eigenen Kind nicht alle Erwachsenen kennen wirst, mit denen das Kind zu tun haben wird.
Eine gerichtliche Umgangsregelung wäre sicher von Vorteil. Im Prinzip kann auch schon ein Säugling u.U. außer Haus ohne Mama oder Papa übernachten. Ab wann würdest du denn dein eigenen Kind ohne dich überachten lassen?
Wieviel hat er ihr denn finanziell angeboten?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Weil mein Kind das Halbgeschwisterchen von ihrem Kind sein wird und man erwachsen ist. Er hat ihr zwischen 200-und 300 € monatlich angeboten, Jetzt bekommt sie 133€ und die Garantie,dass es vor Gericht geht
Ja und? Deshalb muß sie dich doch weder kennen, noch mögen. Sei mal ganz ehtlich. Eure Beziehung scheitert. Wärst du erpicht darauf deine schwangere Nachfolgerin kennenzulernen, weil diese das gerne möchte?
Auch meine Kinder Halbgeschwister, deshalb muß ich aber deren Mütter nicht unbedingt kennen. Es würde reichen, wenn die Kinder sich sehen könnten, was aber der Vater verhindert.
Damit hat er ihr ja den regulären KU geboten. Warum hat er ihn denn dann nicht einfach tituliert und gut wäre es gewesen?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wie der Vater deines Kindes verhindert,dass die Kinder sich sehen können?! Wie das?
Ach,das ist alles zu kompliziert, er war in der Hoffnung,dass es alles gut verlaufen würde.
Yvie,
Tina hat doch Recht. Wenn er sowieso zwischen 200 und 300 angeboten hat, hätte er den Mindest-KU (225 Euro z. Zt) titulieren können und diesen gezahlt. Wo ist da das Problem? Auf welcher Grundlage hätte sie dann klagen sollen?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
er hat es ihr verbindlich angeboten, wollte es aber nicht titulieren lassen,weil er wie erwähnt noch im Studium ist.
Wie der Vater deines Kindes verhindert,dass die Kinder sich sehen können?! Wie das?
Das ist ganz einfach. Der Vater meiner Töchter hat inzwischen mit seiner Ehefrau 4 gemeisame Kinder, die alle jünger sind als meine. Da er aber den Kontakt zu unseren Kindern ablehnt und zum Umgang nicht gezwungen werden kann, wissen sie von ihren Halbgeschwistern, werden sie aber nicht kennenlernen können.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin
Du hast jetzt öffters erwähnt, dass der KV studiert. Auch wurde die Frage gestellt, ob er bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Wie schaut es denn damit aus? Wie alt ist er denn? Au Deinen anderen Bemerkungen lässt sich vermuten, dass er weit über dreißig Jahre ist. Dann dürfte aber ein Studium kein Grund mehr dafür sein, keinen KU zahlen zu können. Oder in welchem Semester ist er? Oder gibt es andere Gründe?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
dieses "Zweitfrauen-Posting" hier finde ich nicht nur übel, es ist unterirdisch! Was bitte, außer gegebenfalls eine Umgangsregelung, soll hier vor Gericht geklärt werden.
@ DocYvie: Wie wärs, wenn du und dein LG euch mal über die Basics des UH-Rechts informiert. Die Finanzen der KM gehen dich und den KV doch absolut nichts an.
Ich finde es unfassbar, mit welcher Selbstverständlichkeit hier eine Egozentrik zur Darstellung kommt, die ich einfach nur peinlich finde. "KM weigert sich, mich kennenzulernen, mein Medizinstudium war aber auch teuer usw...."
Übrigens: Ich bin keine Alleinerziehende, sondern unterhaltspflichtig für vier Kinder und eine Ex, und von den Tücken des UH-Rechts durchaus in derVergangenheit immer wieder gebeutelt.
Gruß
Emilian
Hm,
wenn keine Titulierung des KU erfolgen sollte, dann ist die Zusage wohl doch eher nur so ein bischen verbindlich gedacht - denn ansonsten hätte ja gegen einen Titel nichts gesprochen.
Vielleicht will sich die KM einfach nicht von der Tagesmeinung des KV bezüglich seiner "verbindlichen" Zusage abhängig machen, denn die kann sie sich im Streitfall in die Haare schmieren.
Von einem "Der KV hat ja gesagt das er verbindlich gerne zahlen tät" sind noch lange keine Lebensmittel gekauft.
Moin,
er hat es ihr verbindlich angeboten, wollte es aber nicht titulieren lassen,weil er wie erwähnt noch im Studium ist.
wenn keine Titulierung des KU erfolgen sollte, dann ist die Zusage wohl doch eher nur so ein bischen verbindlich gedacht - denn ansonsten hätte ja gegen einen Titel nichts gesprochen.
es macht wenig Sinn, über Selbstverständlichkeiten zu streiten. Der Titel ist ein Recht des Kindes; wenn die Mutter deswegen ein deutsches Familiengericht anruft, wird sie in jedem Fall Recht bekommen (und der Vater die Rechnung). Ich kann auch kein Gewerbe anmelden und dem Finanzamt erzählen, es solle sich jetzt mal nicht so anstellen wegen der Steuererklärung; sobald ich Geld verdienen würde, würde ich auch Steuern zahlen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.