Hallo...?
Etwas verbindlich tun wollen ist, wie habakuk zu Recht und vollkommen logisch schreibt, eben nur so ein bisschen verbindlich, also konkret: gar nicht.
Die KM wäre ja verantwortungslos gegenüber ihrem Kind, wenn sie sich auf solche vagen Zusagen des KV einlassen würde.
Und dass dieser dann, weil KM auf seine Bedingung nicht eingeht und auf eine Titulierung besteht, gar nix zahlt (warum eigentlich nicht, obwohl er doch bereit dazu ist?), offenbart für mich ja mehr als deutlich, wie ernst dieser informelle Zahlungswilligkeitserklärung zu nehmen wäre.
Folgerichtig hat die KM die Beistandsschaft beim JA und UVG beantragt. Vollkommen korrekt. Was sollte sie sonst tun?
@ DocYvie: Student hin oder her: Das Kind hat den gesetzlichen Anspruch auf Titulierung des Unterhalts.
Und übrigens: Dieses Forum heißt "Vater sein trotz Trennung und Scheidung". Zum Vatersein gehören grundsätzliche Pflichten, denen dein LG offenbar nicht nachkommen will, obwohl er es, soweit ich das aus deinen Aussagen ableiten kann, angesichts eurer Lebenssituation wohl durchaus könnte.
Gruß
Emilian