Auskunft Unterhalt
 
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Auskunft Unterhalt

 
(@malico)
Schon was gesagt Registriert

Nabend zusammen,

Nachdem das Thema Unterhalt mit meiner Tochter (18) erstmal zwischen uns geklärt wurde bin ich jetzt von meinem Sohn (16) davon in Kenntnis gesetzt worden, dass seine Mutter ihre Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin erfolgreich bestanden hat.
Nun ist es so, dass er seit 4,5 Jahren bei mir wohnt und sie bisher diese Zeit zur Ausbildung oder nichts tun genutzt hat. Daher wurde das Thema Unterhalt bisher stillschweigend von mir toleriert weil mir es wichtiger war das es meinem Sohn bei mir gut geht als unnötig Theater zu haben.

Jetzt ist es dennoch soweit das ich denke das ich gerade wenn es jetzt um seinen Führerschein geht und ähnliches ich  finanzielle Unterstützung von seiner Mutter fordern könnte.

Ich weiß nur nicht wie ich am Besten vor gehen soll.

Wie würde der Unterhalt dann berechnet werden.?

Theoretisch würde sie mir ja nur eine ausgelernte Abrechnung vorlegen können und 11 noch mit Ausbildungsgehalt, welches sicherlich 500€ unter dem ausgelernten liegt.
Oder wie verhält sich das dann.

Leider ist die Kommunikation was das Geld an geht nicht sehr freundschaftlich. In ihrem Freundeskreis ist ebenso ein Anwalt für Familienrecht, der ihr sicherlich Tipps für das umgehen dieser Zahlungen gibt, von daher muss ich mir halt im Vorfeld gut überlegen wie ich vor gehe.

Was meint ihr? Oder soll ich es übers JA probieren, einen Anwalt würde ich vorerst nicht einschalten wollen.

Danke schon mal.

Gruß Malico

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2013 23:02
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Malico,

Theoretisch würde sie mir ja nur eine ausgelernte Abrechnung vorlegen können und 11 noch mit Ausbildungsgehalt, welches sicherlich 500€ unter dem ausgelernten liegt.

Die Unterhaltsforderung ist logischerweise in die Zukunft gerichtet, und da ihre Ausbildung vorbei ist, ist ihr früheres, niedrigeres Ausbildungsgehalt für die Berechnung unerheblich. Da sie andererseits erst eine einzige "vollwertige" Lohnabrechnung vorlegen kann und nicht deren zwölfe, muss das Jahreseinkommen bzw. das durchschnittliche Monatseinkommen halt auf Grundlage dieser einen Abrechnung geschätzt werden.

Wenn du's dir einfach machen willst, d.h. ihr die Daumenschrauben nicht all zu fest anlegen willst, dann nimmst du halt dieses eine Monatsgehalt als Schätzwert für den eigentlich benötigten Durchschnittswert von zwölf Monatsgehältern - was normalerweise zu ihren Gunsten ist, weil damit sowohl eventuelle Sonderzahlungen als auch eventuelle Steuerrückzahlungen unter den Tisch fallen. Kommt halt darauf an, ob du das Maximum herausschlagen willst, oder ob du von ihr "nur" eine halbwegs faire Beteiligung an den Kosten haben willst. Ich persönlich plädiere für letzteres.

Kannst ja mal schreiben, wie viel Netto sie jetzt hat, dann können wir zumindest überschlägig rechnen. Wobei es ja auch so ist (wie du vermutlich längst weißt), dass beim Monatseinkommen schon ein Sprung von vierhundert Euro erfolgen muss, damit es sich beim Kindesunterhalt überhaupt auswirkt. Wenn es dir also auf fünfundzwanzig Euro mehr oder weniger nicht ankommt, dann ist es sowieso egal, wenn du ihr Jahreseinkommen nur näherungsweise kennst.

Und ich an deiner Stelle würde vermutlich eh' die Strategie fahren, zwar überschlägig auszurechnen, was hier an Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle fällig wäre - dies aber nicht im Sinne von "darauf hab' ich einen Anspruch", sondern als Ausgangspunkt einer privaten Verhandlung unter dem Motto "es wäre besser, wenn wir fernab von den Mühlen der Justiz eine Regelung fänden, mit der wir alle leben können". Könnt ihr euch auf etwas einigen, und wenn es auch von der Düsseldorfer Tabelle ein Stück weit nach unten abweicht - fein, das spart allen Projektbeteiligten 'ne Menge Stress. Zeigt sie sich gar zu uneinsichtig, dann bleibt dir immer noch der Weg zum Anwalt und zum Gericht.

In ihrem Freundeskreis ist ebenso ein Anwalt für Familienrecht, der ihr sicherlich Tipps für das umgehen dieser Zahlungen gibt, (...)

Ja und wenn schon? Ich sag' jetzt mal ganz frech: aber dafür hast DU halt uns hier im Forum. Je nach Qualität ihres befreundeten Anwalts ist das in vielen Fällen nahezu genau so gut, und machmal sogar besser 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2013 00:05
(@malico)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

danke Malachit für deine Antwort.
Was das an ging war ich mir eben nicht sicher welche Berechnungsgrundlage angenommen wird.

Da bei uns in NRW jetzt bald die Ferien anfangen und mein Sohn dann mal wieder die Ferien hälftig bei der KM verbringt wollte ich diese Zeit noch abwarten bevor ich mich dann mit der KM diesbegzüglich auseinander setzen werde.

Wenn ich dann nähere Informationen vorliegen habe werde ich sie gerne berichten. 🙂

Vielen Dank für Eure super Unterstützung!

Viele Grüße
Malico

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2013 11:52
(@malico)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich wollte mich mal wieder melden und den aktuellen Stand berichten.

Sohnemann hat die Ferien ganz gut überstanden bei seiner Mutter. Er ist gerade nicht in so einer einfachen Phase, aber darüber sollte ich dann eher einem separaten Thread berichten.

Jedenfalls hatte ich nach den Ferien Kontakt mit der KM aufgenommen um zu wissen wie wir das Weihnachten machen sollen, etc. um besser planen zu können.
Natürlich wollte ich im Anschluss das Thema KU ansprechen, aber siehe da, sie hat es von sich aus direkt angesprochen. Muss ich ja auch mal lobenswert erwähnen.  😉
Sie meinte, sie würde erst ab Januar eine Vollzeitstelle bekommen und dann ab Februar einbisschen Unterhalt zahlen können.
Ich weiß von Sohnemann nur, dass sie jetzt bereits fast ununterbrochen arbeiten ist daher hab ich ihr halt gesagt das ich gehofft habe das sie jetzt schon etwas für ihn beisteuern könnte, da ich ihn für den Führerschein anmelden möchte.

Sie meinte dann kurzer Hand sie würde nur etwas mehr als 1.000€ verdienen (es gäbe beim DRK keine Schichtzulagen in der Altenpflege oder ähnlihches) und sie wäre bereit ab Dezember dann 150€ zu zahlen.
Sie könnte das natürlich auch von ihrem Anwalt ausrechnen lassen.

Ich hab ihr gesagt, dass ich mit den 150€ erstmal einverstanden wäre und im neuen Jahr könnte man ja dann noch mal gucken.

Ich hatte mich natürlich im Netz schon mal über die Tarifrechner und die Tariftabellen informiert, da liegt sie dann bei 2.100€Brutto. Aber was die Zulagen an geht bin ich mir nicht sicher.

Sollte ich mir mal eine Abrechnung zeigen lassen oder dem so zustimmen.

Ich möchte natürlich unnötig ein Fass aufmachen.  😉
Gerade im Bezug dazu, dass sie noch 2 weitere Kinder hat.

Viele Grüße
Malico

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2013 16:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Malico,

wenn die von dir geschätzten 2.100 Euro brutto stimmen, dann sind das knapp 1.500 Euro netto, nach Bereinigung vermutlich knapp 1.400 Euro unterhaltsrelevantes Einkommen. Mehr als der sogenannte Mindestunterhalt ist da so oder so nicht zu holen; dieser Mindestunterhalt wäre allerdings für einen Sechzehnjährigen 334 Euro, nicht 150 Euro. Aber: Je nachdem was mit den beiden anderen Kindern ist, könnte es auch ein glasklarer Mangelfall sein, so dass sich bei korrekter Rechnung durchaus auch irgendwas in der Gegend von 150 Euro oder sogar darunter ergeben könnte.

Außerdem weißt du ja nicht, ob deine Annahmen über ihren Verdienst tatsächlich stimmen. Formaljuristisch hast du Anspruch auf Auskunft über ihr Einkommen, d.h. du könntest von ihr zu gegebener Zeit ihre Gehaltszettel anfordern.

Andererseits habe ich dich aber so verstanden, dass du die Unterhaltszahlungen in erster Linie als einen Zuschuss für Sohnemanns Führerschein betrachtest, und dafür sind m.E. 150 Euro pro Monat durchaus okay. So gesehen hätte ich an deiner Stelle eigentlich keinen verschärften Bedarf nach einer juristischen Schlammschlacht, die wenn's dumm läuft sogar bei weniger als 150 Euro enden könnte.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2013 23:08
(@malico)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

so hab ich es auch gesehen. Ich wollte euch nur berichten, wie es verlaufen ist.

Ich hab garnicht mit so einer einfachen Regelung gerechnet und bin echt froh das es so ausgegangen ist.  🙂

Oft ist es gerade beim Thema Geld eskaliert und wenn man es so ohne weitere Probleme regeln kann bin ich sehr dankbar dafür.  🙂

Und Sohnemann´s Führerschein steht nichts mehr im Wege, das ist für mich erstmal das Wichtigste.  😉

Dann mal ein schönes Wochenende.

Gruß
Malico

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2013 14:13