Ich hoffe hier auf eine oder mehrere Meinungen, da ich nicht so richtig fündig werde im Netz.
Ich zahle Kindesunterhalt an die KM, welcher über die pro Arbeit berechnet wird.
Das erste Kind ist 4 Jahre, das zweite 3 Jahre geworden. Waren nicht verheiratet (Vaterschaft jeweils anerkannt) und sie hat noch zwei ältere Kinder aus vorherigen Beziehungen. Habe diese Infos mal dazu gepackt.
Meine Fragen wären jetzt:
Ist die Kindsmutter verpflichtet wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, wenn die Kinder betreut werden? Wie kann ich dies herausfinden bzw. ist die Pro Arbeit nicht auch verpflichtet die Kindsmutter hierzu zu befragen und entsprechend aufzufordern einer Erwerbstätigkeit (auch nur teilweise) nachzugehen? Es besteht keinerlei Kontakt zur KM. Kann ich die Pro Arbeit auffordern bei der Kindsmutter nachzufragen? So würde sich ja auch ihr Einkommen ändern, die Regelsätze ändern und somit auch die Unterhaltsberechnungen?
Muss/Kann das Amt meine Bitte auf Auskunftserteilung bei der KM ablehnen?
Ich zahle regelmäßig, möchte aber auch entsprechende Kenntnis und vor allem eine korrekte Berechnung haben.
Es wäre nett, wenn sich jemand damit auskennen und mir etwas dazu schreiben könnte. Oder sollte ich dies direkt über den Anwalt machen, wenn wieder ein Schreiben wegen Neuberechnung kommt, was ich mir aber eigentlich nicht leisten kann?! Der Kindesunterhalt ändert sich ab Januar 2024 wie ich gestern erfahren habe.
Vielen Dank und Grüße 🙂
Moin,
nein, die KM ist bei Kindesunterhalt nicht verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen. Dies hätte auch keinerlei Einfluss auf den von dir zu zahlenden Kindesunterhalts.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
@Koch, ich zitiere:
"Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres wird nach § 1570 BGB der persönlichen Kinderbetreuung gegenüber einer Erwerbsobliegenheit Vorrang eingeräumt. Nach diesem Zeitraum wird von einer Erwerbsobliegenheit ausgegangen. D.h. alleinerziehende Mütter sollen sich darum bemühen, das Kind in eine Fremdbetreuung zu geben, damit Sie – trotz Kind – Vollzeit beruflich tätig sein können. In dem Umfang, in dem das Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres eine kindgerechte Einrichtung besucht oder unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse besuchen könnte, kann sich der betreuende Elternteil also nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung des Kindes und somit nicht mehr auf kindbezogene Verlängerungsgründe im Sinne von § 1570 Abs. 1 Satz 3 BGB berufen."
das bezieht sich auf den Betreuungsunterhalt, hat also mit der Fragestellung gar nichts zu tun.
nicht mein Zoo
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@brave genau. Das habe ich so gelesen, den Umständen entsprechend natürlich, was f0r eine Betreuung sie bekommen hat. Es geht mir hauptsächlich darum, ob das Amt selbst an die KM herantritt, da es ja auch die Unterstützung vom Amt geht und damit auch die entsprechenden Unterhaltsberechnungen. Hoffe das ist so verständlich.
Was ist daran am Thema vorbei oder steh ich hier auf dem Schlauch?
Ich denke, es wird nichts an den KU-Zahlungen ändern, ob KM arbeitet oder nicht.
Dein Zitat bezieht sich meines Wissens auf den Anspruch auf BU, welches ab dem dritten Lebensjahr der zu betreuenden Kinder erlöschen kann.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Bestätige doch einfach klar und deutlich, dass es dir "nur" um den Betreuungsunterhalt gemäß § 1615l BGB geht und nicht um die Höhe des Kindesunterhalts.
@tacheles nein es geht mir hauptsächlich um die Frage, wie oben beschrieben darum, ob sie arbeiten muss und wie ich herausbekommen kann, ob beide Kinder in der Kita betreut werden. Und ob dass die Pro Arbeit nicht interessiert und sagt sie muss wieder arbeiten. Mh iwie versteht mich keiner 🙁
und wie ich herausbekommen kann, ob beide Kinder in der Kita betreut werden.
Sofern es Dich was angeht (in meinen Augen tut es in diesem Zusammenhang nicht) und Du das gemeinsame Sorgerecht hast, kannst Du bestimmt die Infos aus der KiTa holen.
Und ob dass die Pro Arbeit nicht interessiert und sagt sie muss wieder arbeiten.
Auch hier bin ich der Meinung, dass es Dich schlichtweg nichts angeht; wenn überhaupt ist es Angelegenheit der Pro Arbeit.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
solange seine Ex keine Sozialleistungen bezieht ist es völlig egal ob sie arbeitet oder nicht. Und es ändert auch nichts am Kindeunterhalt, des du den Kindern zahlen musst.
Vielleicht konkretisierst du einfach mal, von was sie jetzt lebt?
Warum willst du denn wissen, ob sie wieder arbeiten muss, was ist denn deine Frage?
Wir verstehen dich tatsächlich grad nicht
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@wasserfee Sorry ist auch schwer zu erklären.
Also sie bezieht Sozialleistungen. Und in der Vergangenheit wurde schon einige Fehler bei den Berechnungen gemacht. Sie hat das alleinige Sorgerecht.
Und sie hat damals schon gesagt, dass sie keine Lust hat zu arbeiten und Kinder in die Welt setzt, davon könnte sie nämlich gut leben etc.
Aber egal, ich werde es auf mich zukommen lassen. Hatte halt die Hoffnung, dass es hier jmd. gibt was so Amtsangelegenheiten betrifft.
@82marco Es existiert kein gemeinsames Sorgerecht und kein Kontakt. Ich darf nur zahlen. Ich weiß ja noch nicht mal ob es Kitaplätze gibt, wie und woher auch 🤷♂️