Hallo,
seit meinem Unfall 04/2004 erhalte ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Zudem erhalte ich von der Versicherung des Unfallgegners eine monatliche Zahlung. Über die Rente habe ich natürlich Belege über die monatliche Zahlung der Versicherung habe ich nichts def. schriftliches. Zur Berechnung des Unterhalts der Kinder die bei meiner Ex leben habe ich die Beträge natürlich Wahrheitsgetreu angegeben. Jetzt will meine Ex über ihre Anwältin eine Auskunftsklage eingeben.
Sie wollte von mir folgende Angaben haben.
1. Lohnabrechnung der letzte 12 Monate
habe ich keine weil ich nicht arbeiten gehe
2. Lohnabrechnung über eventuelle Nebenbeschäftigung
habe ich keine weil ich nicht arbeiten gehe
3. Zahlung durch Versicherung
habe ich nichts schriftliches darüber
4. Miet/Pachteinnahmen
habe ich keine
5. Einnahmen aus Kapitalerträgnissen...
habe ich keine
6. den letzten Einkommenssteuerbescheid
mache keinen Steuerbescheid weil ich nicht arbeiten gehe somit keine Steuern bezahle
So, das wars. Das alles weiss die Gegenseite. Das was es schriftlich gibt hat sie erhalten. Was kann mir denn jetzt bei einer Auskunftsklage passieren?
Ich verstehe einfach nicht was denn die Ex jetzt will. Einfach mich mal vor Gericht zerrn???
Hallo Martina,
irgendwo wird doch schriftlich festgehalten sein, dass die Vers. des Unfallgegners an dich zahlt. Entweder ein RA-Schreiben, oder von der Versicherung selbst. Die zahlen doch nicht einfach ohne dass etwas vereinbart/auferlegt wurde.
Eine Kopie davon dürfte reichen.
Zu 1 schreibst du, wegen Erwerbsminderung keine Lohnabrechnungen vorhanden.
Zu 2 : du übst keine Nebentätigkeiten aus.
Zu3: s.o.
Zu4: nicht vorhanden
Zu5: nicht vorhanden
Zu6: Wegen Erwerbsminderung keine Einkommensteuernachweise vorhanden
Die Ex will offensichtlich herausbekommen ob du nicht doch noch Einahmequellen hast.
Wenn du nichts zu verbergen hast, also keine weiteren Einkünfte hast, kannst du der Klage doch gelassen entgegen gehen.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Tina,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ne, ich habe nichts zu verbergen. Das Thema hat sie meiner Meinung nach eh nur aufgerollt da ich sie erwischt habe. Sie hat wesentlich weniger angegeben wie sie bekommt. Somit sehen wir uns vor Gericht weil sie viel zu wenig Unterhalt für die Tochter zahlt die bei mir lebt. Sozusagen eine "Retourkutsche" (schreibt man das so?)
Wer muß denn dann die Gerichts/Anwaltskosten zahlen? Sie oder?
Gruß
Hallo Martina & Tina,
ich vermute, es handelt sich um eine Stufenklage (=erst Auskunftserteilung, dann Bezifferung des Unterhaltsanspruchs und dann Klage auf Unterhalt).
Einer Klage kann Martina vielleicht gelassen entgegensehen, wenn der Unterhalt gem. den Einkünften richtig berechnet wurde.
Problem bei einer Klage ist aber, dass bei Familiensachen normalerweise Kosten gegeneinander aufgehoben werden, d.h. auch wenn Martina keinen höheren Unterhalt zahlen muss (=die Klage definitiv nichts bringt), Gerichts- und Anwaltskosten anfallen.
Evtl. kann das Gericht eine andere Kostenteilung als die "üblichen" 50:50% ansetzen; dies wäre aber reine Spekulation.
Ich würde der Anwältin folgendes schreiben:
1. Keine Lohn- und Gehaltsabrechnungen, da nicht erwerbstätig und volle Erwerbsminderung. Stattdessen Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit (ich würde Nachweise beifügen, damit die Anwältin hinterher nicht behaupten kann, die Nachweise hätten gefehlt und deine Angaben seien unglaubhaft).
2. Keine Nebentätigkeiten (unmöglich, da du voll erwerbsgemindert bist; s. 1.)
3. Zahlung durch Versicherung: Hier auch irgendwelche Nachweise beifügen; wenn du nichts Schriftliches hast, geschwärzte Kopien der Kontoauszüge vorlegen, aus denen diese Zahlungen hervorgehen.
4. Keine Miet - / Pachteinnahmen, da kein eigenes Immobilieneigentum vorhanden
5. Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen
6. Einkommensteuerbescheid: Nicht vorhanden, da du keine Einkommmensteuererklärung gemacht hast und auch nicht zur Abgabe verpflichtet bist
Wenn nun die Anwältin der "Ex" doch eine Stufenklage erhebt, kannst du versuchen, diese gleich im Ansatz für unzulässig zu erklären, da du die gewünschten Auskünfte ja bereits erteilt hast.
Der Wahnwalt meiner "Ex" wollte auch PKH für eine Stufenklage (incl. Auskunftserteilung). In einer Verfügung wies das Gericht darauf hin, dass ja bereits Auskunft erteilt wurde und daher keine PKH für eine Stufenklage gewährt würde.
Zur Berechnung des Unterhalts der Kinder die bei meiner Ex leben habe ich die Beträge natürlich Wahrheitsgetreu angegeben.
Wie wurde die Berechnung damals ausgeführt? Besteht ein Titel?
Sollte der Unterhaltsbetrag bereits tituliert sein, so wird bei einer Klage nämlich nur der Differenzbetrag zwischen gefordertem (höheren) Unterhalt und dem bereits titulierten Betrag als Streitwert angesetzt, was die Anwalts- und Gerichtskosten senkt und die Klagewilligkeit der Anwältin bei dem dann zu erwartenden geringen Anwaltshonorar sicherlich nicht steigern wird.
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa,
Dank für deine Info! So werde ich es machen. Wenn sie dann immernoch klagen möchte OK...
Ja, der Unterhalt ist betitelt. Allerdings kann es keinen Unterschied in der Berechnung geben weil ich das was ich bekomme angegeben habe.
Gruß
Hallo Martina,
Ja, der Unterhalt ist betitelt. Allerdings kann es keinen Unterschied in der Berechnung geben weil ich das was ich bekomme angegeben habe.
Ich würde noch in das Schreiben aufnehmen, dass der Unterhalt tituliert ist, und dass auch eine Klage (da KU auf Basis der aktuellen Einkünfte berechnet ist) keinen höheren Unterhaltsanspruch bringt.
Wichtig ist m.E., aktuelle Nachweise beizufügen. Damit entziehst du einer Stufenklage (=Auskunftsklage) die Grundlage, und zwar für die nächsten beiden Jahre, s. § 1605 BGB.
Gruß
Martin
Spitzenmäßige Info! Danke Martin
Hallo,
gestern war dann der Gerichtstermin. War echt eine Unverschämtheit! Kurz zur Info. Ich bin 100% Schwerbehindert und sitze querschnittgelähmt im Rollstuhl. Studiere in Heidelberg.
Vor 6 Wochen hatte ich endlich alle belege, auch die von der gegnerischen versicherung, zusammen. Damals sagte die Anwältin meiner Ex-Frau, das würde nicht ausreichen und reichte also Auskunftsklage ein. Mein Anwalt versuchte noch die Klage abzuweisen, da sie absolut keinen Sinn macht. Wo nichts weiter zu belegen ist, gibts halt auch nichts einzufordern! Wurde aber seitens des Gerichts abgelehnt. Die Auskunftsklage hat seinen inn. Da ich nichts weiter zum Angeben habe, setzte ich mich also gestern Früh ins Auto und fuhr die 80KM zum Gericht. Dort angekommen, fragte die Richterin mich/meinen Anwalt was wir denn zu der Unterhaltsberechnung der Gegenseite sagen. Wir beide "HÄÄ?". Ja, gehts hier denn nicht um die Auskunftsklage? So, jetzt kommts.
Die Gegenanwältin schrieb also letzten Freitag zum Gericht, daß meine Angaben ihnen doch ausreichen würde und jetzt das Thema Unterhaltsanspruch wäre. Nur wir wusten nichts darüber. Wir haben uns dann vertagt und machen einen neuen Termin wegen dem Unterhalt. Das waren dann also 160KM und nen halben Tag absolut fürn A******.
Kann man denn der Anwältin nicht bei so einem Vorgehen einen reindrücken? Muß ich mir sowas bieten lassen? Solch ein Vorgehen finde ich eine Frechheit.
Gruß
Kann man denn der Anwältin nicht bei so einem Vorgehen einen reindrücken? Muß ich mir sowas bieten lassen? Solch ein Vorgehen finde ich eine Frechheit.
Hallo,
es ist eine beliebte Vorgehensweise der Vollspacken unter den Anwälten, so kurz vor Verhandlungen Anträge abzugeben oder zu ändern, dass die Gegenseite nicht mehr reagieren kann. Die Gerichte sehen da stets drüber hinweg, obwohl die ZPO klare Fristen vorgibt. Ich würde deinen Anwalt eine diesbezügliche Beschwerde an das Gericht schreiben lassen, er soll daran beantragen, dass der Gegenseite die Kosten für die vorsätzlich verursachte unnötige Anfahrten von dir und deinem Anwalt, für den kommen ja ggf. noch weitere Kosten dazu, auferlegt werden.
/elwu
Danke schonmal! hab das direkt meinem Anwalt geschickt, mal schaun was er dazu meint. Könnte ja auch die Taktik rauskommen "eine Krähe hackt der ...". Bin gespannt und werde berichten.
Gruß
Hallo Martina,
genau so ging es mir bei Gericht auch. So entstehen unglaubliche Rechnungen. die Du bezahlen musst.
Das ist auch der Grund warum ich mich hier ans Forum gewendet habe und nicht mehr zum Anwalt gegangen bin.
DIE wissen genau wie sie IHRE Rechnungen puschen können.
Gruß Jupiter
NEIN, ich werde nicht auf den Strich gehen um unsere Kinder ernähren zu können !!