Hallo,
die älteste Tochter meines LG ist mittlerweile volljährig. Die KM steht unter gerichtlich bestellter Betreuung. Die Tochter hat jetzt die Betreuerin angeschrieben und zur Einkommensauskunft aufgefordert. Dazu fordert sie die Zahlung des titulierten KU (nicht mal ansatzweise Mindestunterhalt) sowie Begleichung des Rückstandes.
Die Betreuerin schrieb ihr: sie ist Angehörigen ggü zu keiner Auskunft verpflichtet 😡 ....aber wo soll L. dann die Infos herbekommen? Das JA arbeitet nicht mehr für sie, da waren wir schon. Wieder eine Klage?
Hat jmd Ideen, Erfahrungen?
Hallo,
die Antwort ist, dass die Tochter nicht als Angehörige sondern als Unterhaltsberechtigte eine Einkommenauskunft fordert zu der die KM rechtlich verpflichtet ist, aufgrund der notwendigen Betreuung aber durch die Betreuerin zu erfolgen hat. Sollte bis zum xx.xx.xxxx keine Einkommensauskunft vorliegen wird eine Auskunftsklage angedroht.
Weiterhin arbeiten Betreuer nicht im luftleeren Raum, sie werden vom Betreuungsgericht eingesetzt, hier kann man sich auch über die Betreuerin beschweren, da sie ihren Aufgaben offensichtlich nicht nachkommt (würde ich im Schreiben auch androhen). Erst dann sollte es zum Gericht gehen.
VG Susi