Auslandsaufenthalt ...
 
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Auslandsaufenthalt Auswirkungen

 
(@soeinaerger)
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Hallo ins Forum,

ich habe eine paar Fragen zum Thema Auslandsaufenthalt und Konsequenzen.
Habe mit meiner Exe nur schriftlichen Kontakt. Vor ein paar Tagen ist mir mal wieder ein Schreiben zugegangen.
Normal geht es immer nur um Geldforderungen zusätzlich zum Unterhalt. Diesmal ist es anders. Sie bitte mich ganz nett mal eben einen Antrag für einen einjährigen Auslandsaufenthalt per Stipendium zu unterzeichnen. Im Antrag kann man sein Interesse auch anmelden, wenn es kein Stipendium gibt.

Das Kind ist 14 Jahre und möchte gerne nach Übersee.  Unter normalen Bedingungen sicher eine gute Sache. In meinem Fall sicherlich etwas wo bei mir alle Glocken Alarm schlagen. Vor einem Jahr habe ich noch Forderungen für Nachhilfe per RA zugestellt bekommen. Insofern stellt sich die Frage wie man sich hier am besten positioniert ohne gleich als Buhmann dazustehen? Was passiert mit dem Unterhalt? Läuft bestimmt normal weiter obwohl die KM keinerlei Kosten in diesem Jahr hätte. Und was ist wenn das Kind das Jahr in der Schule nachholen muss? (Längere Ausbildungszeit, etc.)

Würde mich über ein paar Rückmeldungen freuen!
Beste Grüße
Soeinärger (will keiner haben...) am besten ist es wenn man nix hört...
 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2014 22:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SEA,

ganz ehrlich: Was soll ein 14-jähriges Schulkind in Übersee? Auslandsaufenthalte sind was tolles, aber ich persönlich denke, dass man dafür mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein sollte - oder noch besser: Das Abi in der Tasche haben. Dann darf man im Ausland auch was und kann für das eigene Leben richtig was mitnehmen.

Um durch ein Auslandsjahr kein Schuljahr zu verlieren, müsste das Kind der absolute Überflieger sein. Ansonsten bezahlst Du (mindestens) ein Jahr länger Unterhalt; natürlich auch während des Auslandsjahres. Selbst wenn Deine Ex in dieser Zeit weniger Lebensmittel braucht: Woanders fallen diese Kosten an, und Miete und sonstige Festkosten bleiben sowieso. Unterhalt sparen wirst Du dadurch sicher nicht; im Gegenteil. Stipendium heisst nicht, dass Dritte alles bezahlen.

Was passiert denn, wenn Du mit dem Auslandsaufenthalt NICHT einverstanden bist? Ich bin das Gegenteil eines Angsthasen, aber ich hätte meine Kinder in diesem Alter ganz sicher nicht ein Jahr lang nach Übersee geschickt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 02:14
(@soeinaerger)
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Hallo Martin,

vielen herzlichen Dank für Deine Rückmeldung. Ich sehe das genauso wie Du. Mein Thema streift ja im Prinzip zwei Rechtsbereiche im Familienrecht a. Sorgerecht und auch b. Unterhalt. Mal abgesehen von dem ganzen Hintergrund denke ich auch wie Du. In dem Alter ist so ein Auslandsjahr vielleicht in einigen wenigen Fällen sinnvoll und auch toll, es birgt aber auch jede Menge Risiken mal angefangen von Drogenkonsum und anderen Dingen. Für mich ist jetzt mal wichtig, die schulische Lage genauer zu sondieren. Ein durchschnittliches bis schlechtes Zeugnis ist sicherlich eine schlechte Einstiegsvorraussetzung für ein Jahr im Ausland - vor allem, wenn es gilt kein Schuljahr zu verlieren.

Die Unterhaltslage ist wohl klar. Pflicht zum Zahlen besteht weiterhin. Weitere Kosten als Sonderbedarf wird die KM wohl nicht durchsetzen können, da diese vermutlich überobligatorisch sind. Sie versucht zwar mich an der Entscheidung zu beteiligen, was ja mal gut ist lt. Internet haben Kinder aber maximal ein Anrecht wenn die Eltern weit überdurchschnittlich gestellt sind.

Im Rahmen des Sorgerechts habe ich hier vermutlich wohl ein Mitspracherecht und ohne ein beidseitiges Einverständnis wird es wohl nix mit den Ausland. Also Papa wieder mal der Buhmann...

Viele Grüße
Soeinärger

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2014 10:54
(@howi64)
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Hi SeÄ!

Also Papa wieder mal der Buhmann...

Sind wir im Kindergarten? Buhmann?!? Als Erwachsener bist du für das Wohl der Kleinen verantwortlich.

Mit 14 war unser Großer in den Ferien drei Wochen bei Freunden in Frankreich um sein Schulfranzösisch aufzupolieren.
Das war für den Kleinen damals schon grenzwertig. Ein ganzes Jahr nach Übersee wär in dem Alter unverantwortlich gewesen finde ich.
 
Wegen einem Auslandsjahr darf deine Tochter dich und die Mama wieder höflich ansprechen wenn sie die mittlere Reife mit Quali in der Tasche hat. Dann werdet ihr vielleicht darüber nachdenken. Vorher willst du von solchem Unsinn nichts hören. Frech zu fordern gibt es bei solchen Luxus-Fragen schon garnichts. Solche Extra-Würste müssen Jugendliche sich verdienen. Durch überzeugende Leistungen in der Schule. Dauernachhilfe passt da garnicht ins Bild.

Das kannst du als sorgeberechtigter Erwachsener ganz genauso rüberbringen.
Völlig wurscht ob du als Mutter oder Vater oder Stief- oder Adoptiv-oder Pflegeelternteil Verantwortung für ein Kind trägst.

Das wird dir auch jeder Familienrichter genauso unterschreiben wenn deine (H)Ex da ein Thema draus machen will.

Gruß Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 11:20
(@psoidonuem)
Registriert

Viele Freundinnen meiner Tochter sind Eingangs der 10. Klasse (E-Phase G8) ins Ausland, also mit gerade mal 15, wenn Kannkinder dabei waren also sogar mit 14. Das erste HJ der E-Phase ist ideal sagt man. Der Besuch der ausländischen Schule wird angerechnet, Friede, Freude Eierkuchen. Ich hatte leider gerade keine 8000€ übrig, aber sonst? Ach so, ein einziges der Kinder kam vorzeitig zurück. Die war da bei einer unpassenden Familie und in der katholischen Mädchenschule osä. Das war dann nicht so ganz was sie sich erhofft hatte...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 13:01
(@psoidonuem)
Registriert

Das mit dem Unterhalt würde mich allerdings auch interessieren. Wenn ich den Aufenthalt bezahle muss ich doch nicht auch noch Unterhalt dazu zahlen, oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 13:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

zwei Dinge die mir noch aufgefallen sind.

Stipendium gibt es nur für sehr gute Schüler. Das dürfte bei eurem ja ausfallen ,wenn ich mich an die Nachhilfe erinnere.

Wenn man sein Interesse auch ohne Stipendium bekunden kann, dann bedeutet das ja "fahren auf komplett eigene Kosten".  Wer soll das denn zahlen? Dafür würde ich keine Unterschrift leisten, da ja s.o. ein Stipendium kaum drin sein wird.

Kannst du beim Träger dichmal erkundigen, wie das so ist. Welche Voraussetzungen das Stipendium hat. Das kannst du dann ja mit eurem Kind besprechen. Das z.B. die Kosten ohne Stipendium, zu hoch sind. Im übrigen finde ich es mit 14 auch noch zu früh (meine Stieftocher samt Mama hatten in dem Alter auch 6- 12 Monate in Kanada ins Auge gefasst und Papa um die Flugkosten gebeten. Scheiterte dann aber schon im Vorfeld am Stipendium und der Weigerung der Schule sie wegen ihrere Noten für diesen ZEitpunkt freizustellen)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 13:09
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

"Das mit dem Unterhalt würde mich allerdings auch interessieren. Wenn ich den Aufenthalt bezahle muss ich doch nicht auch noch Unterhalt dazu zahlen, oder?

Ja aber logisch zahlst du den weiter. Die Beteiligung am Aufenthalt ist eine freiwillige Sonderleistung von dir und hat keinerlei reduzierende Auswirkung auf den KU.
Laut einem brillianten Gerichtsurteil erbringt die KM ja auch weiterhin die volle Erziehungsleistung - denn immerhin steht sie ja für unterstützende Telefonate zur Verfügung .....

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 13:34
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Worum geht es eigentlich?

Sie bitte mich ganz nett mal eben einen Antrag für einen einjährigen Auslandsaufenthalt per Stipendium zu unterzeichnen.

Hier geht es ja um einen Antrag für Stipendium. Das dauert ja auch. Also vermutlich gehen noch einige Jahre in Land. Und dann kann man da inhaltlich anders drauf schauen... Ob das dann sinnvoll ist oder nicht hängt davon ab, wann, was, wohin, wie ist das Kind sonst so drauf und - ganz wichtig! - kann man es sich leisten!! Auslandsaufenthalte, gerade auch in "Übersee", ob einige Wochen in den Sommerferien, mehrere Monate, gar ein ganzes Jahr, muss man (hier eben KM und KV) sich einfach mal leisten können!!

Du brauchst mehr Infos, musst in die Entscheidung eingebunden werden, auch mit dem Kind reden können/ dürfen, das geht halt nicht so:

Habe mit meiner Exe nur schriftlichen Kontakt. 

Und bei diesen Gesprächen darf durchaus auch ein Thema sein, wie man das bezahlen will. Den Deckel, was mit KU in dieser Zeit passiert und dass die KU-Zahlzeit dadurch für Dich ein Jahr länger wird, den würde ich allerdings drauf lassen... Nur diese Diskussion macht Dich zum Buhmann - alles andere ist mehr als legitim!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 13:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SOA,

Für mich ist jetzt mal wichtig, die schulische Lage genauer zu sondieren. Ein durchschnittliches bis schlechtes Zeugnis ist sicherlich eine schlechte Einstiegsvorraussetzung für ein Jahr im Ausland - vor allem, wenn es gilt kein Schuljahr zu verlieren.

ich persönlich würde auch das Alter in die Waagschale werfen: Mit 14 sind die meisten Mädels und Jungs noch mitten in der Pubertät; da würde ich als verantwortungsvoller Vater nicht einfach lange Leine lassen. Es hat sich sicher vieles geändert in den vergangenen Jahrzehnten, aber ein Pubi-Hirn ist heute genauso unfertig wie es vor 50 oder 100 Jahren war. Und nur, weil irgendwer etwas anbietet, bedeutet das ja nicht, das Du als Vater brüllen musst "Hurra, mein Kind macht mit, wo kann ich unterschreiben und bezahlen?"

Die Unterhaltslage ist wohl klar. Pflicht zum Zahlen besteht weiterhin. Weitere Kosten als Sonderbedarf wird die KM wohl nicht durchsetzen können, da diese vermutlich überobligatorisch sind. Sie versucht zwar mich an der Entscheidung zu beteiligen, was ja mal gut ist lt. Internet haben Kinder aber maximal ein Anrecht wenn die Eltern weit überdurchschnittlich gestellt sind.

ja, aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts kannst Du sagen "nur über meine Leiche." Damit ist diese Diskussion beendet, denn da besteht dann ein absolutes Patt zwischen Euch als Eltern. Ein "Anrecht" auf ein Auslandsjahr gibt es übrigens auch dann nicht, wenn Du Millionen verdienst. Und ein Gericht wird Dich ebenfalls nicht dazu verurteilen - aufgrund fehlender Rechtsgrundlage und um zu verhindern, dass am nächsten Tag ein Schlauberger auf der Matte steht und sagt "Wenn dem sein Kind darf, muss meines auch dürfen - und da ich's mir nicht leisten kann, muss das der Steuerzahler tun."

Im Rahmen des Sorgerechts habe ich hier vermutlich wohl ein Mitspracherecht und ohne ein beidseitiges Einverständnis wird es wohl nix mit den Ausland. Also Papa wieder mal der Buhmann...

Ob Du der "Buhmann" bist - who cares? Deine Ex kann Dich in genau dieselbe Lage bringen, indem sie zu Eurem Kind sagt "ich finde ja schon, dass Du ein iPhone / ein Pferd / die neuesten Klamotten von A&F haben solltest - aber Dein Vater ist einfach zu geizig dafür". Springt dann Dein Portemonnaie auf?

In manchen Fällen muss man klare Kante zeigen. Kindern fortlaufend Wünsche zu erfüllen aus Angst, ansonsten dumm dazustehen, ist kein Erziehungskonzept. Aber ein ziemlich sicherer Weg, damit sie jeder Anstrengung aus dem Weg gehen und irgendwann den falschen Partner wählen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 13:44




(@soeinaerger)
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Danke für die vielen Kommentare und Rückmeldungen!

@Tina gute Leistungen als Voraussetzung für ein Stipendium?! Grundsätzlich richtig aber es gibt unterschiedliche Organisationen, die sowas anbieten und die Auswahlkriterien sind ebenfalls unterschiedlich. In meinem Fall lautet die Antwort: Ist ein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich? Nein. Von den Schülerinnen und Schülern werden zwar gute Schulnoten erwartet. Es zählt jedoch das ganze Persönlichkeitsbild (z. B. Toleranz und Engagement) d.h. man hat auch Chancen auf eine Auswahl, wenn man bspw. soziales Engagement bspw. in einem Verein nachweisen kann. Vermutlich ist aber die Wahrscheinlichkeit ein Stipendium zu erhalten, tendenziell bei schlechten Noten eher gering...

Es geht um ein Stipendium für 2015. Dann also Start mit 15 Lenzen immer noch grenzwertig....

Viele Grüße
Soeinaerger

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2014 15:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe das mit dem Alter nicht ganz so eng.
Ich selbst hatte mit 15 dazu überhaupt keine Lust und habe mich strikt geweigert aber wenn er gerne möchte und reif genug ist, hätte ich nichts dagegen.

Bleibt aber die Frage der Kosten und der Art der Zustimmung.
Denn genau wie howi gesagt hat, gibt es dieses Urteil vom OLG Hamm.
Es gehört zu meinen absoluten Lieblingsurteilen dieser Berufswahnsinnigen.

WENN du zustimmen solltest, dann nur als Genehmigung aber niemals mit Kostenübernahme. Diese mögen vollständig von KU-Empfängerin getragen werden.
Dafür ist der KU da.
WENN sie alle Kosten trägt, ist es aber auch ok, wenn sie weiter KU bekommt.

Wenn ihr jetzt nicht zu einer Einigung kommt, würde ich aber auch das Signal geben, dass ab 18 eine andere Band spielt und dann auch andere Musik raus kommen kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 15:34
(@soeinaerger)
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Ich glaube nicht, dass ich das möchte. Aber wenn ein Schuljahr wegen der Auslandserfahrung nachgeholt werden muss, bleibe ich wiedermal der Zahlemann... :phantom:
auch wenn es eine Vereinbarung darüber gibt, dass die Kosten des Aufenthaltes bei der KM verbleiben...
Auf welches Urteil hebst Du ab?
Ja - hoffentlich weht ab dem 18. Lebensjahr ein anderer Wind...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2014 16:34
(@oldie)
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Moin

Vermutlich ist es dieses Urteil: OLG Köln · Urteil vom 15. Juni 2010 · Az. 4 UF 16/10
Zumindest geht es genau in diese Richtung.

Gruss oldie

Ergänzung:
Olg Schleswig zur Thematik Sonderbedarf mit "schönem" Hinweis auf die schulischen Leistungen/Auswirkungen nicht so spitzenmäßiger Schüler: >>Link<<
Desweiteren wird in diesem Urteil noch Bezug auf die Meinung anderer OLG's genommen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 17:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber wenn ein Schuljahr wegen der Auslandserfahrung nachgeholt werden muss, bleibe ich wiedermal der Zahlemann...

Ich hatte es oben schon mal geschrieben: das ist die falsche Denke!!

Denn wenn ein Auslandsjahr, dass die (Schul-)ausbildungszeit entsprechend verlängert, als sinnvoll erachtet wird, dann sollte man die Chance ergreifen, wenn man es sich leisten kann. Auch in jeder "intakten" Familie hätte das zur Folge, dass das Kind ein Jahr länger auf den Taschen der Eltern liegt.

Nur, in die Entscheidungsfindung, ob das Auslandsjahr grs. sinnvoll ist, jetzt und zu diesen Konditionen sinnvoll ist, solltest Du eingebunden werden (letztlich weil Du GSR hast). Und am Ende aller Tage muss man sich das Auslandsjahr (sowohl direkten Kosten also auch die oben angeführten indirekten Kosten) leisten können.

So würde ich argumentieren! Und nicht ablehnen, weil Du evtl. länger KU zahlen musst...

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 17:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SEA,

Du solltest Dich überhaupt von niemandem in eine Verteidigungs- oder Rechtfertigungshaltung drängen lassen. Wenn Du nichts von diesem Auslandsjahr hältst, ist das eben so und fertig. Du musst auch niemandem erklären, warum Du Deinem Kind kein Pferd, keinen Roller und kein iPhone kaufst.

Einen einzigen Grund gibt es sowieso nicht. Und welche Gewichtung hinter Deinem "Nein" steckt, ist Deine ureigene Entscheidung. Ob es die Sorge um ein verlorenes Schuljahr, um ein "ohne-Aufsicht-aus-dem-Tritt-geraten", um ein Jahr verlängerte Unterhaltszahlungen, um weitere Entfremdung durch Entfernung, um zusätzliche Zahlungen für Flug, Unterkunft, Schul- und Taschengeld oder was auch immer ist, ist Deine ureigene Angelegenheit. Du musst deswegen gegenüber niemandem die Hose herunterlassen.

An der Antwort "Nein" ist nichts unverständlich; sie gilt wie gegeben. Über die Frage, ob Dein Kind schon in Deiner Gegenwart Bier trinken oder rauchen darf, würdest Du auch nicht diskutieren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 17:41
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

An der Antwort "Nein" ist nichts unverständlich; sie gilt wie gegeben. Über die Frage, ob Dein Kind schon in Deiner Gegenwart Bier trinken oder rauchen darf, würdest Du auch nicht diskutieren.

:applaus1: Genauso!
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 17:51