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Auslandsstudium innerhalb der EU

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine Große studiert seit Oktober. Das läuft auch ganz gut, so ihre Aussage.

Die Kleine macht im Frühjahr Abitur und der Plan ist Medizin zu studieren. Der Notenschnitt wird aber nicht reichen um gleich angenommen zu werden.
Ihre Schule macht ein sogenanntes Winterabi. Damit könnte sie sich zum 01.04. für einen Studienplatz in Medizin bewerben (damit das als 1. Wartesemester gezählt wird).
Ich habe ihr den Link geschickt und ihr erklärt, dass sie sich dann ja parallel um eine Ausbildung (zur Krankenschwester) kümmern muss.

Das möchte sie nicht. Sie möchte auch nicht in Deutschland Medizin studieren sondern an einer (anscheinend) privaten Uni im EU-Ausland. Studiengebühren pro Semester ca. 7000 €.
Sie müsste dieses Geld dann später Papa zurückzahlen.
Grundsätzlich hat sie ja bei einem Studium Anspruch auf Unterhalt. Aber wie sieht das aus mit diesen Studiengebühren? Das Studium in Deutschland ist ja - bis auf die Semestergebühren, die deutlich niedriger sind - kostenfrei.

Kann die Kleine verlangen, dass ich mich an den Studiengebühren beteilige, nur weil sie der Meinung ist, dass die Ausbildung in dem Land besser als in Deutschland ist?
Hat sie dann Anspruch auf den vollen Unterhaltssatz oder wird der angepasst weil in dem Land die Lebenshaltungskosten günstiger sind?

Bafög-Anspruch hat sie sowieso keinen weil Papa zu gut verdient.

Angeblich gibt es einen Aufnahmetest für diese Uni und der Notenschnitt ist nicht entscheidend....Vorlesungen finden auf Englisch statt.

Soll ich hier einfach ruhig abwarten oder noch einmal darauf hinweisen, dass sie verpflichtet ist sich auch in Deutschland zu bewerben und einen Plan B benötigt falls es mit dem Studienplatz nicht klappt?

Sophie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2016 13:14
(@susi64)
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Hallo Anna-Sophie,

zu Studiengebühren gibt es ein Urteil des OLG Koblenz (Az. 11 UF 519/08), das festlegt, dass die Eltern Studiengebühren zu zahlen haben, wenn

"... der/die StudentIn vor der Zahlung der Gebühr die Eltern dazu auffordert, diesen Betrag zu übernehmen. Darüber hinaus müssen die Eltern leistungsfähig sein, also genug Geld haben, um Unterhalt in der vorgesehenen Höhe zu zahlen. " von <a href="http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-904-studiengebuehren-unterhalt.php>Studis" online</a>. (Das "nicht" in der Überschrift bezieht sich nur auf die Semesterbeiträge.)

Ansonsten hat das OLG Karlsruhe (Az. 2 UF 45/09) entschieden, dass Unterhalt auch bei Auslandssemestern und entsprechender Leistungsfähigkeit zu zahlen ist:
"...Ihre Finanzierung muss sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern halten. Bei einem Studium werden über die Regelstudienzeit hinaus noch bis zu zwei Examenssemester zugestanden, im Einzelfall auch mehr, wenn die durchschnittliche Studienzeit des betreffenden Studiengangs erheblich über der Regelstudienzeit liegt. Soweit ein Auslandssemester für die Berufsausbildung (hier: Studiengang Sinologie bzw. Ostasienwissenschaften) sinnvoll ist, ist dieses bei guten Einkommensverhältnissen der Eltern auch bei einer Verlängerung der Studienzeit zu finanzieren." (<a href="http://www.scheidungsanwalt-freiburg.de/infos-scheidungsrecht/gesetzestexte/recht/artikel/unterhalt-eines-studenten-finanzierung-von-auslandssemestern/>Quelle</a>)"

Aus meiner Sicht läuft das Ganze darauf hinaus, dass man sich ein Auslandsstudium leisten können muss. Will sie das ganze Studium im Ausland absolvieren oder will sie das Studium später in Deutschland fortsetzen?
Wichtig wäre, dass Du zunächst erklärst, dass Du nicht gewillt bist Dich an den Studiengebühren zu beteiligen. Wenn Du nämlich nichts machst, dann hast Du stillschweigend zugestimmt und daraus könnte eine Zahlungspflicht entstehen.

Beim eigentlichen Unterhalt ist es erst einmal so, dass Du Dich hier beteiligen musst, der Betrag (735 + PKV +PV - 190 (KG))  aber wie üblich gequotelt  wird und Du einen Selbstbehalt von 1300 Euro hast. (Gilt auch für die Studiengebühren)
Eine Rechnung hinsichtlich der Lebenshaltungskosten ist aus meiner Sicht nicht vorgesehen und ich würde hier auch kein Fass aufmachen wollen, einfach weil ein Auslandsaufenthalt in aller Regel teurer ist, als im Lande bleiben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2016 14:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sie will das ganze Studium im Ausland absolvieren.

Muss sie mich darüber eigentlich schriftlich informieren oder reicht das Telefonat aus?
Ich habe ihr schon gesagt, dass ich das nicht gut finde.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2016 14:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde es schriftlich machen wobei unklar ist, welche Bedeutung das Schreiben dann wirklich entfaltet.

Sie kann natürlich studieren wo sie will und sie kann dafür auch den üblichen Unterhalt fordern. Alles andere ist aus meiner Sicht so nicht durchsetzbar, da wir nicht von Auslandssemestern reden sondern vom Studium im Ausland und das gehört meiner Meinung nach nicht zum  Unterhalt. Wenn Papa es zahlen will, dann sollte es nicht das Problem sein, aber Du musst Dich absichern, dass für Dich keine (zusätzlichen) Kosten entstehen.

Prinzipiell wäre es wichtig sicher zu stellen, dass das Studium in Deutschland anerkannt wird. Es gibt da manchmal kleine feine Unterschiede, die nachher zu großen Problemen führen können. Das die Hochschule/Universität sich entsprechend darstellt und positioniert ist klar, ob es stimmt weiss man erst hinterher! Also ruhig nachfragen, z.B. auch bei der Ärztekammer.

Ich habe immer ein Problem damit wenn zum Sommersemester und nicht zum Wintersemester begonnen wird. In diesem Fall glaube ich aber, dass das "Geschäftsmodell" so ausgelegt ist, dass es keinen Unterschied macht ob jemand zum Sommer- oder zum Wintersemester anfängt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2016 15:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sophie,
sofern möglich, würde ich mich erst noch mal mit ihr treffen wollen und alles noch mal erklären lassen. Da kannst ja evtl. die ersten Einwürfe anbringen und auch raus hören, ob und was Tochter von Dir erwartet.
Danach ist immer noch zeit zum Schreiben...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2016 15:48
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Treffen ist im Moment schwierig, da sie ja in den "Vorabi" bzw. Abiklausurenphase ist. Deswegen wird das erst im Frühjahr möglich sein. Aber sie will wohl auch erst im Oktober anfangen.
Ich werde ihr auch noch einmal die Schwierigkeit aufzeigen, dass dort alles in Englisch gelehrt wird und sämtliche Prüfungsleistungen auf Englisch zu absolvieren sind (und sie hatte keinen LK Englisch).
Sie meint ja, dass das Leben dort deutlich billiger sei. Und es scheint auch nur ein Land (immerhin EU) zu sein wo sie studieren will. Der Abschluss ist dann innerhalb der EU anerkannt.

Dann bekommt sie von mir einfach das gleiche an finanziellen Mitteln wie die Große jetzt und ab und an bezuschusse ich dann ein Heimflugticket.
Und alles andere muss sie mit Papa ausmachen, wenn er das gut findet und unterstützt.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2016 16:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn Papa es zahlen will, dann sollte es nicht das Problem sein, aber Du musst Dich absichern, dass für Dich keine (zusätzlichen) Kosten entstehen.

genau so!
Wobei bislang ja auch nicht auf dem Tisch liegt, dass überhaupt wer "zahlen" soll, offenbar will es Papa ja vorfinanzieren

Studiengebühren pro Semester ca. 7000 €.
Sie müsste dieses Geld dann später Papa zurückzahlen.

ist doch prima! (das rechtlich sauber dokumentieren, würde ich dann, wenn sie dich näher damit befasst)

Ich werde ihr auch noch einmal die Schwierigkeit aufzeigen, dass dort alles in Englisch gelehrt wird und sämtliche Prüfungsleistungen auf Englisch zu absolvieren sind (und sie hatte keinen LK Englisch).

Ich würde diese Diskussion nicht anfangen. Das wird sie schon wuppen, wenn sie nicht ganz auf den Kopf gefallen ist. So wirst Du ihre Kompetenzen (in Englisch und die Fähigkeit sich das "on the job/ studium" anzueigenen nur anzweifeln, das würde mir als heranwachsener Jugendlicher/ junger Erwachsener nicht gefallen). Und Englisch-LK ist mE nicht der Schlüssel zu einem erfolgreichen englischsprachigen Studium

Meine Sorge wäre vielmehr, ob so ein Studium (in  Bulgarien?) tatsächlich zukunftsfest ist für eine zukünftige ärztliche Tätigkeit in Deutschland. Das weiß ich nicht.  Und wenn Du diese Argumentation nicht führen kannst, dann würde ich mich gut aufschlauen oder schweigen. Vielleicht hat ja der User PeterPaul hierzu eine fachlich fundierte Meinung?

Dann bekommt sie von mir einfach das gleiche an finanziellen Mitteln wie die Große jetzt und ab und an bezuschusse ich dann ein Heimflugticket.
Und alles andere muss sie mit Papa ausmachen, wenn er das gut findet und unterstützt.

:thumbup:
nicht mehr und nicht weniger würde ich tun und zahlen - auch aus Fairness-Gründen  😉

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2016 19:22
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es geht um Kroatien.
Eine staatliche Uni ist bestimmt eu-weit anerkannt.
Wie das mit privaten aussieht, dass weiss ich nicht.
Aber ein guter Punkt.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2016 20:38
(@totohh)
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es geht um Kroatien.
Eine staatliche Uni ist bestimmt eu-weit anerkannt.
Wie das mit privaten aussieht, dass weiss ich nicht.

Mir geht es gar nicht um die formale Anerkennung (sollte schnell zu klären sein).

Vielmehr die subjektive Anerkennung eines solchen Studiums. Ja, ja ich weiß, EU-weite Anerkennung. Aber wie sehen das die Mediziner? Ist die Tochter dann lebenslang Medizinerin 2. Klasse? Wenn ja, hat das Nachteile bei der zukünftigen Karriereplanung? Oder ist das tatsächlich egal - Medizin ist Medizin... Oder hat gar die kroatische Medizinausbildung einen besonders guten Ruf?!

Wenn ich bspw. Buchhalter einstelle, dann muss mich ein in Kroatien ausgebildeter Bilanzbuchhalter - auch wenn noch soviele Zertifikate in internationaler Rechnungslegung hat - nochmal eine Schippe mehr überzeugen, als ein in Deutschland oder England geprüfter Bilanzbuchhalter. Insbesondere wenn der Bewerber auch noch Deutscher ist und aus Gründen der Zulassung seine Ausbildung in Kroatien absolviert hat. Ich weiß, überhaupt nicht 1:1 vergleichbar. Deshalb sollte ein Kenner der Medizinausbildung hierzu mal etwas sagen.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2016 21:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das OLG Karlsruhe hat allerdings in seinem 1. Leitsatz festgestellt:

1. Soweit ein Auslandssemester für die Berufsausbildung (hier: Studiengang Sinologie bzw. Ostasienwissenschaften) sinnvoll ist, ist dieses bei guten Einkommensverhältnissen der Eltern auch bei einer Verlängerung der Studienzeit zu finanzieren.

Tochter müsste analog darstellen, wieso ein komplettes Auslandsstudium sinnvoll ist und ggü. einem Studium in Deutschland oder einer staatl. und halbwegs kostenfreien Uni einen Vorteil hat (vom vermittelten Inhalt her). Zudem möchte ich bezweifeln, dass die Höhe der Semestergebühr (mehr als das 10-fache ggü. der Studiengebühr wie im Karlsruher Urteil) einer angemessenen Ausbildung entspricht, wie sie im BGB beschrieben ist.

Vielleicht sollte Tochter kleinere Brötchen backen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2016 10:48




(@totohh)
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Moin oldie.

Lass das Töchterchen ihren Weg doch gehen. Solange AS dafür nicht bezahlen muss (und bislang ist ja ausgeführt, dass Papa vorfinanziert) und AS nicht grundlegende Bedenken gegen Sinnhaftigkeit und Qualität eines solchen Studiums hat, würde ich an ihrer Stelle mich dort zurückhalten. Es ist doch schön, wenn junge Leute Ziele haben, Arzt zu werden und nach Möglichkeiten suchen, diesen Weg zu verfolgen, auch wenn die Zulassungsbeschränkungen in Deutschland einen Aufnahmen des Studiums nicht (sofort) ermöglichen. 

Vielleicht sollte Tochter kleinere Brötchen backen.

Ganz im Ernst: Vermutlich ist doch das Studium in Kroatien schon das kleinere Brötchen als ein Medizinstudium in D, für das sich das Mädchen offensichtlich nicht ohne Wartesemester einschreiben kann. Und ja, ich hätte ihr auch nahe gelegt, die Wartezeit mit einem Ausbildung im medizinischen Bereich zu überbrücken. Aber ich habe auch Verständnis, wenn das Mädchen einen anderen Weg gehen will.

Ich finde, wir sollten hier nicht immer anti sein. Ich kann verstehen, dass AS sicher gehen will, dass sie nicht einen Teil der Studiengebühren wird tragen müssen. Da muss sie aufmerksam sein (und damit hat sie ja durch die Frage hier angefangen).

Zudem möchte ich bezweifeln, dass die Höhe der Semestergebühr (mehr als das 10-fache ggü. der Studiengebühr wie im Karlsruher Urteil) einer angemessenen Ausbildung entspricht, wie sie im BGB beschrieben ist.

Das glaube ich letztlich auch - "nicht angemessen" im Vergleich zu den Möglichkeiten, auf die rechtlich verwiesen werden. Und deshalb kann sich AS m.E. recht komfortabel fühlen, für die Finanzierung nicht herangezogen zu werden.
Aber wenn es dem Töchterchen (oder dem KV) angemessen erscheint und dieses Invest wert ist, dann lass sie doch.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2016 11:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mir ist es herzlich egal, was Tochter und KV eigenfinanziert tun.  😉 Ich beziehe mich auf diesen Gedanken:

Kann die Kleine verlangen, dass ich mich an den Studiengebühren beteilige, nur weil sie der Meinung ist, dass die Ausbildung in dem Land besser als in Deutschland ist?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2016 11:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Kroatien ist passe. Nun soll es Kolumbien sein. Ihre Stiefschwester hat dort ihr Studium absolviert und sie war letzten Sommer bei einer Familie 3 Wochen in Kolumbien.

Die Unis dort nehmen Studiengebühren nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt.
Sie spricht kein Wort der Unterrichtssprache (Spanisch) und das Studium soll zum Februar beginnen.

Sie hat mir gestern mitgeteilt, dass sie sich schon dafür entschieden hätte.

Angeblich ist es nicht so schlimm, dass sie kein Spanisch kann.
Und sie ist auch nicht sehr angetan von der Idee in Deutschland eine Alternative (Neuruppin hat eine Medizin-Privatuni mit Kooperationen der Kliniken in der Nähe - 600 € Studiegebühren monatlich) zu suchen oder den Medizinertest in Österreich zu machen. Den Termin für den Medizinertest in Deutschland hat sie die Anmeldefrist versäumt.
Beworben hat sie sich in Deutschland, wird aber aufgrund des voraussichtlichen Abi-Schnittes Absagen erhalten.

Nun werde ich ihr nach ihrer Abi-Feier sagen, dass ich für sie nicht mehr zahlen werde, als ihre Schwester bekommt. Und das sie den Rest - wenn sie unbedingt ins Ausland gehen will - anderweitig (Papa) finanzieren muss. Und ich mich logischerweise auch nicht an der Fremdsprache beteiligen werde, da sie ja auch als Aupair nach Spanien oder Kolumbien gehen könne, um die Sprache zu lernen.

Ich glaube, da rechnet sie nicht mit, denn so wie es sich angehört hat, ist es ihr Wunsch und die Finanzierung ist ihr egal bzw. soll von den Eltern kommen.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2017 11:48
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe gestern mit meiner Tochter gesprochen.
Sie hat weder die Bewerbungen für Hochschulstart vollständig abgegeben, noch wird sie sich für den Medizinertest in Österreich anmelden.
Sie wird auch keine Ausbildung vorab absolvieren.

Sie hat mit ihrem Vater schon Flüge nach Kolumbien gebucht.
Hintergrund ist, dass sie zwei Abi-Klausuren und die mündliche Prüfung mit mäßigem Erfolg abgeschlossen hat, so dass statt einer geplanten 1,9 ein 2,7er Abi-Schnitt herauskommen wird.
Sie hat mir klar gesagt, dass sie keine Lust hat auf einen Studienplatz 9 Jahre, durch ihr mäßiges Abi, zu warten.

Und ich habe ihr nun klar gesagt, dass ich mich an keinen Studienkosten außerhalb des Betrages beteiligen werde, den ihre, in Deutschland, studierende Schwester von mir bekommt.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2017 11:47
(@annasophie)
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Hallo,

vermutlich müsste ich das der Kleinen dann auch schriftlich geben, da sie das ja inzwischen so geplant hat oder?

Vielleicht kann mir jemand bei einem Textentwurf helfen?:

Hallo Kleine,

schön, dass du dein Abitur bestanden hast.

Du hast mir mitgeteilt, dass du aufgrund deines Abiturschnittes planst, dein gewünschtes Medizinstudium in Kolumbien zu absolvieren und du schon bereits Flüge gebucht hast.

Die von mir gewünschten Anmeldungen bei hochschulstart.de und für den Medizinertest für ein mögliches Studium in Österreich hast du nicht vorgenommen.
Auch hast du dich nicht für eine Ausbildung im medizinischen Bereich beworben, um die Wartesemester zu überbrücken und Bonuspunkte zu erhalten.

Ich muss dich deshalb darauf hinweisen, dass ich nicht bereit bin höhere Kosten für dein Studium zu tragen, als die, die anfallen würden, wenn du in Deutschland studieren würdest.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass du weder das Latinum vorweisen kannst, noch der Landessprache (Spanisch) mächtig bist.

Gerne können wir noch einmal persönlich darüber sprechen.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2017 17:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sophie,
wenn meine Eltern mir so einen (emotionslosen und besserwisserischen) Brief geschrieben hätten, hätte ich mit Sicherheit eine Einladung zu einem Gespräch NICHT angenommen. Offensichtlich erfüllt sie nicht DEINE Erwartungen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2017 17:41
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, bewusst emotionslos.
Einfach weil ich es für Schwachsinn halte.
Und sie ist stur und wird das auf jeden Fall durchziehen, zumal sie die Unterstützung von Papa hat.
Und ich bin nicht bereit ihre "Prinzessinnenwünsche" zu finanzieren, nur weil sie während der Oberstufenzeit jedes Wochenende kellnern gegangen ist und Baby gesittet hat.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2017 17:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn das so ist...
Hallo Kleine,
schön, dass du dein Abitur bestanden hast.

Du hast mir mitgeteilt, dass du aufgrund deines Abiturschnittes planst, dein gewünschtes Medizinstudium in Kolumbien zu absolvieren und du schon bereits Flüge gebucht hast.

Die von mir gewünschten Anmeldungen bei hochschulstart.de und für den Medizinertest für ein mögliches Studium in Österreich hast du nicht vorgenommen.
Auch hast du dich nicht für eine Ausbildung im medizinischen Bereich beworben, um die Wartesemester zu überbrücken und Bonuspunkte zu erhalten.

Ich bin nicht bereit, höhere Kosten für dein Studium zu tragen, als die, die anfallen würden, wenn du in Deutschland studieren würdest.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass du weder das Latinum vorweisen kannst, noch der Landessprache (Spanisch) mächtig bist.

Viele Grüße

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2017 18:19
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ich versuche es einfach einmal anders. Ohne Stress.

Hallo Kleine,

Ich freue mich sehr, dass Du Dein Abi geschafft hast. Und ich bin stolz auf Dich. Das ist ein wichtiger Lebensabschnitt.

Wie geht es nun weiter ? Du hast mir mitgeteilt, dass Du aufgrund Deines Abiturschnittes planst, Dein gewünschtes Medizinstudium in Kolumbien zu absolvieren und Du bereits Flüge gebucht hast. Könnten wir uns noch einmal zusammensetzen und darüber reden, ob es strategisch nicht besser wäre, Dich auch bei hochschulstart.de und für den Medizinertest für ein mögliches Studium in Österreich anzumelden ? Einfach als Absicherung, im Falle eines Falles. Eine Bewerbung für eine Ausbildung im medizinischen Bereich, um eventuell Wartesemester zu überbrücken und Bonuspunkte zu erhalten, wäre bestimmt auch nicht schlecht. Es ist immer gut, sich alle Türen offenzuhalten.

Die Berichte vom DAAD von deutschen Studenten, die einige Semester ihres Studiums in diesem Land absolviert haben, klingen toll. Aber manchmal stimmt es, wenn der Volksmund sagt, man sollte Tourismus und Einwanderung nicht miteinander verwechseln.  😉 Und Bogota ist ja mal eine chaotische Stadt. Was die Finanzen betrifft, habe ich mich über die Lebenshaltungskosten in Kolumbien erkundigt. Ich bin bereit Dir ... zur Verfügung zu stellen. Das hätte sogar für ein Studium in Deutschland gereicht.

Alles Liebe und hoffentlich sehen wir uns sehr bald.

XXX

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2017 18:33
(@graham)
Zeigt sich öfters Registriert

Liebe Sophie,

aus deinen Worten klingen Enttäuschung und Verletztheit. Enttäuschung vielleicht deshalb, weil deine Vorschläge nicht aufgenommen wurden, Verletztheit vielleicht, weil deine Bedenken nicht ernst genommen wurden und du in die Entscheidung eurer Tochter nicht einbezogen wurdest. Deine Worte vermitteln mir etwas den Eindruck einer inneren Zerrissenheit, Unsicherheit darin, wie du dich jetzt verhalten sollst.

All dies spiegelt sich auch in den Widersprüchen zwischen deinen Worten und "Taten" wider: Du drückst Freude über das bestandene Abitur aus, aber die Freude wirkt nicht aufrichtig. Du wirfst eurer Tochter vor, dass sie nicht deine Wünsche erfüllt und den von dir als sinnvoll und richtig erachteten Ausbildungsweg geht, du siehst regelrecht aufgrund des fehlenden Latinums und der mangelnden Sprachkenntnis bereits das Scheitern eurer Tochter voraus - und willst es dennoch (teilweise) finanzieren. Diese finanzielle Unterstützung - denn eine solche ist es, unabhängig von ihrer Höhe - "verkaufst" du eurer Tochter jedoch als Bestrafung, indem du seltsamerweise darauf hinweist, dass du nicht mehr zahlen wirst als bei einem Studium in Deutschland.

Es fehlt mir in deinem Briefentwurf eine gereifte Antwort als Ergebnis deines Entscheidungsprozesses: Du hast alles versucht, deine Bedenken eingebracht, Vorschläge gemacht, sicher auch Unterstützung angeboten. Doch eure Tochter hat sich anders entschieden. Sie hat ihre Entscheidung getroffen. Und du selbst sagst, dass sie "das durchziehen wird". Warum kannst du es also jetzt, da es entschieden ist, nicht akzeptieren? Und eure Tochter mit dem, was du geben kannst, unterstützen.

Darf eure Tochter denn eigenverantwortlich entscheiden? Darf sie dabei Fehler machen? Erfahrungen sammeln? Und darf sie dabei dennoch auf die bedingungslose Liebe ihrer Eltern vertrauen?

Bitte versteh mich nicht falsch - ich kann deine Empfindungen, deine Enttäuschung sehr gut nachvollziehen. Doch ich bin auch der Überzeugung, dass unsere Kinder in einer solchen Situation nicht die Verantwortung für unsere Gefühle aufgebürdet bekommen sollten. Denn eure Tochter fliegt in einigen Wochen oder Monaten womöglich für eine längere Zeit in ein fremdes Land. Möchtest du ihr dabei wirklich Vorwürfe mit auf die Reise geben? Oder wärst du nicht doch glücklicher, wenn du über deinen Schatten springen und deiner Tochter eine aufrichtige herzliche Umarmung als Erinnerung mitgeben könntest?

Beste Grüße
Graham

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2017 19:41




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