Moin,
... klingt doch nach nem Plan! (und wenn Papa finanziert...)
Also, ich würde mich freuen, eine so zielstrebige Tochter zu haben :phantom:
(und vielleicht kannst Du sie dann ja mal vor Ort besuchen und mit ihr in den Sem.ferien ein wenig Südamerika erleben)toto
Zielstrebig wäre es gewesen wenn man zu seinem Ziel auch die nötige Initiative bei der Schulbildung und dem erreichen des nötigen NC an den Tag gelegt hätte. Verfehlen des Ziels um mehr als das doppelte hat mit Zielstrebig wenig zu tun. :thumbdown:
@ AS
Finanziert werden muss nur eine Ausbildung die dem Leistungsvermögen entspricht.
Ich würde dem ganzen Plan schriftlich und in eindeutiger Weise wiedersprechen und jeglich Finanzierung verweigern.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
egal wie und was. Die Tochter will nach Kolumbien und daran wird sich erst einmal nichts ändern.
AS sollte dem durchaus positiv und auch skeptisch gegenüber stehen. Aber Erwachsene sind erwachsen und deshalb für sich selbst verantwortlich. Letzlich wird die Tochter ihren Weg gehen und gehen müssen. Ob sie am Ende Ärztin in Deutschland oder Lehrkraft für Deutsch in Kolumbien wird kann heute keiner sagen. Darum geht es auch nicht.
Es geht darum, dass AS berechtigte Angst hat Kosten übernehmen zu müssen, die sie weder tragen kann noch will. Hier sollte deshalb schriftlich und klar kommuniziert werden. Unterhalts ja, aber Auslandsaufenthalte/-studium werden nicht finanziert.
Positiv ist, dass der KV bezahlen will und die Tochter es selber zurückzahlen soll. AS hat hier das Problem, dass niemand weiss ob es dabei bleibt und was vorallem dann passiert, wenn die Tochter "bummelt". Das würde ich auch unter "Erwachsensein" ablegen. Aber ich verstehe auch, dass das AS Sorgen bereitet.
Letzlich muss jeder seine Kinder irgendwann loslassen. Trotzdem freuen wir uns, wenn sich unsere Kinder an uns erinnern und wir regelmäßigen Kontakt haben. Mal kurz vorbeikommen ist bei Kolumbien natürlich nicht drin. Aber wenn der Sinn der Tochter danach steht, dann wird man sie kaum und eben auch nicht mit Geld (bzw. Nichtzahlung) in Deutschland halten können.
Viel Glück!
Susi
Hallo Zusammen!
Also ich lese in der Entscheidung OLG Koblenz, 11UF519/08 eindeutig "Studiengebühren nach dem Landeshochschulgesetz zuzüglich des Beitrages für das Studentenwerk".
Nix von Studiengebühren einer Privathochschule, geschweige denn im Ausland.