hallo,
ich will ein aussergerichtliches angebot machen und würde mich freuen, wenn ihr mir einen rat über höhe und dauer geben könntet.
richter hat den rahmen bei 1350€ monatlich für nachehelichen unterhalt für 4 jahre gesteckt. hochzeit 10/05, kind geboren 04/07, trennung 01/09.
es liegen keine kindbezogenen gründe für unterhalt lt. richter vor, elternbezogene müssen geprüft werden,
sollte keine einigung erfolgen, geht es aber in die beweisaufnahme zwecks verwirkung von unterhalt, verletzung brief geheimnis.
die 1350€ werden es auch durch gericht nicht werden, da meine abzüge nicht korrekt sind
4 jahre sind mir eindeutig zu lange.
welchen zeitraum, bzw. welche höhe würdet ihr anbieten?
danke
Moin,
Unterhaltshöhe und Dauer hängen vor allem von Euren Einkünften bzw. deren Gefälle ab. Kurzzeitehe entfällt wegen Kind.
Ein Angebot muss sich an dem orientieren, was voraussichtlich ausgeurteilt würde. Wenn man darunter bleibt und das Angebot angenommen wird, stellt man sich besser; ansonsten eben nicht. Manchmal ist auch das Angebot einer Einmalzahlung verlockend.
Wie der Richter die Erwerbsmöglichkeiten der kindesbetreuenden Mutter sieht und ab wann er eine Halb- oder Ganztages-Tätigkeit als gegeben sieht, weiss nur er selbst; das lässt sich von aussen kaum vorhersagen.
Das "Verletzen des Briefgeheimnisses" lässt sich in diesem Kontext allerdings kaum als Verwirkungsgrund nach § 1579 BGB anführen; mit solchen Nebenkriegsschauplätzen macht man sich nur lächerlich. Dass in Trennungssituationen nicht mit Wattebäuschchen geworfen wird, wissen auch Familienrichter; da ist nicht einmal Diebstahl ein unterhaltsrelevantes Delikt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
welchen zeitraum, bzw. welche höhe würdet ihr anbieten?
Also ich predige hier regelmässig, solche Angebote auf BRUTTO-Basis zu machen, d.h. gegen Anlage U OHNE Nachteilsausgleich. (Sodern Du in D steuerpflichtig bist, ist mir gerade nicht so klar). Und dann muss man auch nicht über die Höhe lange nachdenken, die Steuer gibts vor: 1150€ brutto, das sind für einen Spitzensteuerzahler etwa 620€, für sie bei 30% Grenzsteuersatz etwa 800€.
Über die Dauer kann man ja dann streiten.
nachdem bei der verhandlung der richter von 4 jahren und 1350 pro monat gesprochen hat,
ist im urteil nun festgelegt.
1000 für 3jahre und dann
700 für weitere 3jahre
zum kotzen, noch sechs jahre bezahlen. ich war bis zur trennung 3 jahre verheiratet.
und wie lautet die Begründung?
Gruß
PP
nachdem bei der verhandlung der richter von 4 jahren und 1350 pro monat gesprochen hat,
ist im urteil nun festgelegt.1000 für 3jahre und dann
700 für weitere 3jahre
Hallo,
stell' das Urteil samt Begründung im kompletten Wortlaut (anonymisiert) hier rein, sonst können wir nichts dazu sagen.
/elwu
Moin Lollipop,
auch wenn´s schwer fällt: Erstmal positiv denken:
4 x 12 x 1.350 = 64.800 EUR
3 x 12 x 1.000 = 36.000 EUR
3 x 12 x 700 = 25.200 EUR
-------------------------------
61.200 EUR
Ohne Zins-/Inflationseffekte also zumindest weniger als zunächst angekündigt ...
6 Jahre Befristung sind immerhin eine Perspektive.
Bei Betreuungsunterhalt gäbe es meines Wissens nach grundsätzlich keine Befristung, d.h. komplettes Urteil wäre in der Tat interessant.
Besten Gruß
United
Moin,
ich würde angesichts der >>>HIER<<< geschilderten Einkommensverhältnisse eher nicht von Betreuungs-, sondern von Aufstockungsunterhalt ausgehen.
Je nach Sichtweise könnte man allerdings auch sagen "Die Lady loszuwerden kostet 10 Netto-Gehälter; das ist vergleichsweise ein Sonderangebot". Was den Opener nicht daran hindern muss, ihr beispielsweise im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine Einmal-Zahlung von 45 Mille gegen einen notariellen Unterhaltsverzicht anzubieten.
Grüssles
Martin
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hallo martin,
genau das mit dem angebot einer einmal zahlung ist eine überlegung wert.
kann man das grundsätzlich machen und darin festhalten, dass damit der nacheheliche unterhalt erledigt
ist, egal ob es in zukunft auf einer der seiten einkommensveränderungen gibt?
danke,
lollipop
Servus lollipop,
kann man das grundsätzlich machen und darin festhalten, dass damit der nacheheliche unterhalt erledigt
ist, egal ob es in zukunft auf einer der seiten einkommensveränderungen gibt?
Ich würde sowas notariell machen, wenn es außergerichtlich stattfinden soll.
Der macht die Sache wasserdicht und klärt über alle Fragen ausführlich auf.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin lollipop,
kann man das grundsätzlich machen und darin festhalten, dass damit der nacheheliche unterhalt erledigt
ist, egal ob es in zukunft auf einer der seiten einkommensveränderungen gibt?
ja, das kann man, sogar mit der ausdrücklichen Formulierung, dass diese Vereinbarung auch "für Zeiten der Not" gilt. Nachdem Deine Ex vor der Schwangerschaft gut verdient hat, sollte das auch kein Problem darstellen; wäre sie eine arbeitslose Friseuse gewesen, würde darin dagegen eine unangemessene Benachteiligung erkannt; der Vertrag wäre damit sittenwidrig.
Einkommensänderungen Deinerseits und ihrerseits spielen dann keine Rolle. Allerdings auch nicht der Fall, dass sie in 3 Monaten vielleicht wieder heiratet (was Deine UH-Pflicht ansonsten schlagartig beenden würde). Die Einmal-Zahlung wäre dann in jedem Fall weg.
Es ist immer ein bisschen Pokern dabei; manche Ex-Frauen sind mit "viel Geld auf einen Schlag" durchaus zu beeindrucken. Überdies könntest Du in den nächsten 6 Jahren ja auch arbeitslos werden oder vor einen Bus laufen; dann gips garnix mehr. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach...
Das Unterhaltsgerangel mit meiner Ex habe ich auf diese Weise mit einem kleinen Nachlass auf den Auszahlungsbetrag unseres Hauses beendet. Ich war allerdings auch SEHR sicher, dass sie so schnell nicht wieder heiraten würde...
Grüssles
Martin
***edit - PS:
Ich würde sowas notariell machen, wenn es außergerichtlich stattfinden soll.
wenn das Ganze eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist, MUSS es notariell gemacht werden.
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vielen dank an euch.
aber bei einer einmalzahlung ist nix mehr mit anlage u, oder?
was wäre eine realistische höhe für ein angebot?
Moin lp,
aber bei einer einmalzahlung ist nix mehr mit anlage u, oder?
das weiss User pappasorglos besser; der ist unser Crack in dieser Frage. M. E. müsste es auch bei diesem Modell gehen; möglicherweise auf mehrere Jahre verteilt.
was wäre eine realistische höhe für ein angebot?
der Betrag, bei dem sie ja sagt. Ist wie im Gebrauchtwagen- oder Pferdehandel - und mithin eine Frage Deines Verhandlungsgeschicks.
Du kannst Ihr ja vorrechnen: Den vollen Betrag von 61.200 EUR bekommt sie nur, wenn sie a.) 6 Jahre lang nicht heiratet und b.) Dein Verdienst die ganze Zeit mindestens gleich bleibt. Das kann klappen - oder auch nicht. Jeder Arbeitnehmer ist bekanntlich maximal 12 Monate von der Arbeitslosigkeit entfernt - und ein Unterhaltsempfänger damit maximal 18 Monate von einer Abänderungsklage. Bei solchen Äusserungen muss man allerdings dramatisch-sorgenvoll gucken können...
Anders herum: Eine Einmalzahlung von 40.000 EUR enthält die oben genannten Risiken und Beschränkungen nicht; Du kannst zwischenzeitlich Deinen Job verlieren oder im Waschbecken ersaufen - und sie kann heiraten und hat die Kohle trotzdem. Und bei 4% Festgeldzins werden aus diesen 40 Mille in 6 Jahren immerhin 50.600 EUR.
Es ist eben die Frage, wie Du ihr das verkaufst und ab welcher Summe sie leuchtende Augen bekommt.
Grüssles
Martin
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Hallo!
das Gericht hat meine Ex aufgefordert den Lebensstandard während der Ehe nachzuweisen,
da mein Gehalt überdurchschnittlich hoch ist und keine Halbteilung in Frage kommt.
Hat jemand Erfahrung mit soetwas?
welche Kosten kann sie da auflisten?
Danke schön
Themen zusammen geführt
Mach doch bitte nicht wegen jeder Detailfrage einen neuen Thread auf, zumal häufig erst im Gesamtkontext erhellendes gesagt werden kann. Und wenn Du auch noch Dein überdurchschnittlich hohes Gehalt mal nennen würdest, ebenso die EK-Situation bei Exilein, könnte sich die Leute hier ein besseres Bild von der Gesamtlage machen. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
aber bei einer einmalzahlung ist nix mehr mit anlage u, oder?
Hallo,
doch, bis zur Sättigungsgrenze von AFAIR 13.805€ geht das. Zudem ist bei einer Einmalabfindung abzuzinsen, üblicherweise bei drei Jahren angenommener Laufzeit ein Drittel. Eine genaue Berechnung müsste ich erst (wieder mal) nachlesen. Du würdest aber grob geschätzt irgendwas um die 30-K€40k€ zahlen und könntest davon 13.805€ über die Anlage U absetzen. Ach ja, zum letzten Mal: stell' das Urteil samt Begründung im kompletten Wortlaut (anonymisiert) hier rein, sonst können wir nichts weiter sagen.
/elwu