Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage, zu der ich im Internet nichts gefunden habe. Ich bin seit Oktober 2008 geschieden und habe eine 3-jährige Tochter. Die Scheidung war gaaaanz schlimm und meine Tochter habe ich seit Ende Oktober nicht mehr gesehen.
Nun zu meiner Frage, ich kann mich ab dem 01.01.2010 privat krankenversichern. Das ist natürlich erst mal billiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Muss ich für den Teil den ich da für meine Krankenversicherung weniger bezahle mehr Unterhalt an die Kindsmutter bezahlen?
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Haydar
Moin,
das nicht unbedingt, denn der KU ist ja tituliert (??) und solange keine Einkommensüberprüfung ansteht, musst Du das ja auch nicht offenlegen.
Ein anderer Aspekt aber: WO ist Deine Tochter versichert? Soweit ich weiß sind die Kinder immer beim Besserverdienenden versichert. Es könnte also passieren, dass auch Deine Tochter dann in die PKV muss. Mein Sohn kostet bei einer 20% privaten KV (der Rest ist Beihilfe) schon 30 Euro. Du wärst also mit 150 Euro ca. für das Kind dabei und diesen Teil deckt der KU auch nicht ab.
Informiere Dich da vorher, wie die Bedingungen sind, wenn Kinder betroffen sein könnten. Auch für Dich selbst muss klar sein: Bist Du erst mal drin, kommst Du so einfach nicht mehr raus.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Auch für Dich selbst muss klar sein: Bist Du erst mal drin, kommst Du so einfach nicht mehr raus.
Jepp, da stimme ich zu. In der PKV zu sein hat nicht nur Vorteile...
Wenn Du aber schon geschieden bist, dann wird Eure Tochter bei der KM weiter mit versichert bleiben. Das ist nur ein Thema in der Trennungszeit.
LG WH
Moin,
das Postulat, dass Kinder beim "Besserverdienenden" krankenversichert sein müssen, gilt nach Scheidungen nicht mehr; da haben die Eltern wundersamerweise ein Wahlrecht. War für mich ein Grund, im hohen Alter die GKV zu verlassen und mich privat (und deutlich günstiger) krankenzuversichern.
Aaaber: Die Ex muss mitspielen und das/die Kinder in ihre gesetzliche Krankenversicherung mit aufnehmen (geht kostenfrei) - und da beisst sich im vorliegenden Fall wohl die Katze in den Schwanz: Die Dame wird wohl kaum dazu bereit sein. Überdies würde man sie mit dieser Info auf die Erkenntnis heben, dass unterhaltstechnisch wohl noch etwas mehr zu holen sei. Fazit: Funktioniert nur bei vernünftiger Gesprächsbasis.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
*amkopfkratz* Ich hatte das so verstanden, dass der TO bereits geschieden ist, oder? Dann ist die Tochter doch schon seit Oktober 2008 bei der Mutter mit versichert? *immernochamkopfkratz*
Moin wolkenhimmel,
Dann ist die Tochter doch schon seit Oktober 2008 bei der Mutter mit versichert?
das ist nach meiner Kenntnis kein Automatismus - warum auch? Die Krankenkasse interessiert sich nicht dafür, in welchem der elterlichen Haushalte das Kind wieviel Zeit verbringt und/oder seinen Lebensmittelpunkt hat. Nur eben dieses Wahlrecht gibt es erst ab Rechtskraft der Scheidung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
das Postulat, dass Kinder beim "Besserverdienenden" krankenversichert sein müssen, gilt nach Scheidungen nicht mehr; da haben die Eltern wundersamerweise ein Wahlrecht.
wenn ich ergänzen darf:
solange beide Elternteile in der GKV sind, besteht auch ein Wahlrecht, ob die Kinder kostenfrei beim Vater oder bei der Mutter mitversichert sind.
Ist einer der beiden Elternteile privat versichert und dann auch noch besserverdienend, entfällt die Möglichkeit das Kind kostenfrei mit in der GKV zu versichert. Es muss dann auch in die PKV.
Das folgt aus dem §10 Abs. 3 SGB V, dass der mit dem Kind verwandte Ehegatte auch in der GKV sein muss, wenn er ein bestimmtes EK übersteigt, damit das Kind weiter kostenfrei in der GKV bleiben kann. (er ist nicht mehr pflichtversichert, könne aber freiwillig versichert in der GKV bleiben. Tut er das nicht, darf auch sein Kind nicht umsonst dort bleiben)
Nach der Scheidung trifft das ja nicht mehr zu, deshalb kann das Kind jetzt wieder kostenfrei bei Mama mitversichert werden (wenn die in der GKV ist). Allerdings fragt die KK nicht von sich aus nach...warum auch.
Alles nicht wundersamerweise, sondern konkret gesetzlich geregelt. Im Gegensatz zum Familienrecht ist man hier nicht auf das Gutdünken von irgendwelchen Richtern angewiesen ;-))
Für Haydar wäre also wichtig zu wissen, wie derzeit das Kind versichert ist. Ich vermute es ist sowieso über die Mutter mitversichert...so dass es nur um deine eigene Versicherung geht.
Und auf die Frage, ob der eingesparte Krankenkassenbeitrag den Unterhaltsanspruch erhöht, kann ich wenig sagen. Es kommt darauf an, ob es ein Urteil oder einen Vergleich gibt und was dort so drin steht.
Normalerweise kann die Ex ja nach 2 Jahren erneut sich dein Einkommen offen legen lassen, und dann hättest du dadurch eventuell ein höheres Netto, was dann herangezogen wird.
Nun ja, ich persönlich kann mich hier schlecht hinreißen lassen, zu einem Wechsel in die PKV zu raten, und zwar aus persönlichen, beruflichen Gründen, ich hoffe ihr habt Verständnis 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin ginnie,
Alles nicht wundersamerweise, sondern konkret gesetzlich geregelt.
das "wundersamerweise" bezog sich allein auf den effektiven wirtschaftlichen Vorteil dieses Konstrukts zugunsten UH-pflichtiger Väter. Und dergleichen hat im deutschen Familienrecht bekanntlich exotischen Charakter...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@brille, ach so ...damit hast du völlig recht!
ja wahrscheinlich habe die SGB-Macher noch keinen Besuch von ihren Freunden der Abteilung Familienrecht bekommen :rofl2:
hoffe die machen nie zusammen einen Workshop
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo ihr Lieben,
vielen Dank für die vielen Antworten. Meine Tochter ist bei ihrer Mutter kostenlos in der GKV. Ich bezahle natürlich auch für sie den Unterhalt nach dem höheren Nettoeinkommen, das sich durch die niedrigeren Beiträge zu der PKV ergibt.
Die Frage die ich hatte war, ob ich für den Teil meines Einkommens, der sich durch die niedrigeren Beiträge zu der PKV ergibt auch der Mutter einen höheren Unterhalt zahlen muß.
Das muss ich noch loswerden, wir hatten im April 2009 die Gerichtsverhandlung, der Unterhalt, den ich meiner Ex zu zahlen habe wurde von 851 € auf 500 € reduziert.
Ich habe mir gestern ein altes Excelfile, in dem ich den Unterhalt mit meinen rudimentären Kenntnissen errechnet hatte, angeschaut. Laut meiner Berechnung hätte ich ihr 542 € gezahlt, weil ihr das nicht genug war, gingen wir vor Gericht. Bei Gericht wollte sie 600 € haben, der Richter errechnete 530 € (ich erinnere an meine Berechnung in Höhe von 542 €, so rudimentär sind meine Kenntnisse wohl doch nicht) und wir kamen bei 500 € raus. Natürlich hatten wir auch Anwalts- und Gerichtskosten.
Sie hat jetzt weniger bekommen, als ich ihr freiwillig gegeben hätte und muss noch einen Anwalt bezahlen. Was im Kopf eines Menschen vor, der nur aus Gier sogar sich selber schadet?
Ich bin mir nicht sicher, ob das hier rein passt, aber ich mußte das mal irgendwo niederschreiben.
Vielen Dank euch allen und viele Grüße
Haydar
P. S. Ein altes türkisches Sprichwort sagt: "Du kannst einen Esel zum Wasser führen, aber saufen muss er selber!"
Moin Haydar,
Sie hat jetzt weniger bekommen, als ich ihr freiwillig gegeben hätte und muss noch einen Anwalt bezahlen. Was im Kopf eines Menschen vor, der nur aus Gier sogar sich selber schadet?
dieser Mechanismus ist vielen hier bekannt: Nicht zuletzt durch die Hetzereien und "Ratschläge" von "Freunden" und Rechtsanwalt bist Du zu Beginn Eures Rosenkrieges praktisch über Nacht vom Vertrauten zum Feind geworden. Damit wird durch die Hintertür legitimiert, dass man Dich ab sofort mit allen Mitteln bekämpfen darf. Wenn Du jetzt mit einem Angebot von 540 EUR kommst, die Du zu bezahlen bereit bist, sagt man nicht etwa "Danke!"; die Reaktion heisst vielmehr "wenn der das freiwillig anbietet, kann man sicher noch viel mehr aus ihm rausholen!" Und auch heute, nachdem das Ganze gerichtlich in die Hose ging, sagt man nicht "hätten wir mal Haydars faires Angebot angenommen" oder "da hat mich der eigene Anwalt wohl schlecht beraten", sondern "der Haydar hat da was gedreht und sich billig aus der Affäre gezogen, und ich hab jetzt auch noch die Anwaltskosten dafür an der Backe!" Die Folgen wirst Du beim Umgang möglicherweise noch lange spüren. Falls es Dich beruhigt: Sie haben nichts mit absoluten Zahlen zu tun, sondern nur mit dem Gefühl, für die schreckliche Zeit an Deiner Seite nicht angemessen entschädigt worden zu sein.
Was Deine sonstigen Fragen angeht: Stell mal bitte konkrete Zahlen ein (Einkommen, heutige und künftige Beiträge zur Krankenversicherung), dann kann man konkrete Aussagen machen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.