Hallo moin,
Ich habe paar Fragen bezuegl. die KU zahlungen. Darf man das KU von ein Konto eines Bekannte oder Verwandte ueberweisen lassen? selbstverstaendlich mit die Verwendungszweck dass das Geld von KV kommt und es handelt um KU Monat xxx Jahr xxx. Ist es so anerkannt ohne das Risiko die KM wieder das Geld haben will oder ein Gerichtsvollzieher beauftragt das Geld wieder anzutreiben?
Also, in meinem Land gibt kein moeglichkeit ein P-Konto zu haben, deshalb moechte ich gerne diese Weg gehen... soweit es anerkannt ist.
mfg
cicero
Hallo Cicero,
wenn Du kein inländisches Bankkonto hast, besteht m. E. gar keine Pfändungsmöglichkeit für die deutschen Behörden. Das müssten die über ein zwischenstaatliches Amtshilfeeinkommen in Deinem Land erst mal beantragen.....
Wenn Du den KU aber bezahlst, besteht ja kein Grund zu pfänden.
Kannst Du nicht ein kostenloses Girokonto ohne Dispo in Deutschland eröffnen und dann über dieses den KU überweisen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."