Guten Morgen
Ich habe einen Sohn, 23 Jahre alt, der hat jetzt ausgelernt zum Industriekaufmann.
Er will jetzt noch studieren und hat mir einen Bafoeg Antrag zugeschickt.
Meine Frage nun an euch : bin ich jetzt noch Unterhaltspflichtig ?
Bin ich verpflichtet diesen Bafoegantrag auszufüllen???
Gruß Don
War denn ein Studium schon während der Ausbildung angestrabt? Passt das Studium zum Ausbildungsberuf?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Don,
die Unterhaltsrechtsprechung definiert das Ende der elterlichen Unterhaltspflicht üblicherweise beim Abschluss der "ersten berufsqualifizierenden Ausbildung". Wenn Dein Sohn jetzt also als Industriekaufmann seine eigenen Brötchen verdienen kann, war es das - theoretisch. Allerdings kann man in begründeten Einzelfällen einwenden, dass die erste Ausbildung nur ein Zwischenschritt zum Studium gewesen sei. Wenn er jetzt also beispielsweise ein Wirtschaftsingenieurs-Studium beginnen würde, könnte man bei juristischer Prüfung möglicherweise einen Sachzusammenhang vermuten; wenn er Mathematik auf Lehramt studiert, dagegen eher nicht.
Andererseits: Im Moment will er ja offensichtlich kein Geld von Dir, sondern erst einmal eine Einkommenserklärung für einen BaFÖG-Antrag. Wenn er für sein Studium BaFÖG bekäme, könnte Dir das ja egal sein; Klärungsbedarf entsteht erst, wenn er keine oder nicht genug Studienförderung bekommt. In diesem Fall würde ich - abseits aller juristischen Betrachtungen - meine Unterstützung davon abhängig machen, wie gut mein Verhältnis zu Sohnemann ist: Würde er mich um Hilfe bitten und auch sonst einen guten Kontakt pflegen, würde ich ihm sicher helfen; würde sich der Kontakt auf Geldforderungen beschränken und die Drohung, diese ggf. per Anwalt einzutreiben, bliebe mein Portemonnaie mit Sicherheit zu.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo midnightwish
leider habe ich keinen Kontakt zu meinem Sohn.
Was hat deine Frage zu bedeuten? Gibt es denn unterschiede? Reicht es nicht, wenn eine Ausbildung beendet ist, mit IHK Abschluß? Muß ich ein weiterführendes Studium auch noch mitfinanzieren?
viele Grüße, Don
Moin Don,
Was hat deine Frage zu bedeuten? [...] Muß ich ein weiterführendes Studium auch noch mitfinanzieren?
Antwort des BGH (u.a. <hier>):
In diesen "Abitur-Lehre-Studium-Fällen" umfaßt der Unterhalt auch die Kosten eines Hochschulstudiums, wenn dieses mit den vorangegangenen Ausbildungsabschnitten in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht und die Finanzierung des Ausbildungsgangs den Eltern wirtschaftlich zumutbar ist.
Martin´s "Andererseits"-Ausführungen hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise stimme ich zu.
Gruß
United
Moin Don,
wenn es keinen Kontakt zu Sohnemann gibt, würde ich - siehe obenstehendes Post - mich erst einmal geschlossen halten und gar nichts tun. Unterhalt ist - zumindest unter Erwachsenen - ja keine Einbahnstrasse nach dem Motto "ich will nur Deine Kohle - aber sehen oder sprechen will ich Dich nicht."
Ja, es kann sein, dass Du danach verklagt wirst. Es kann auch sein, dass Deine UH-Pflicht doch noch nicht beendet ist, weil es einen Sachzusammenhang zwischen Ausbildung und Studium gibt. Wie ein Gericht entscheiden würde, lässt sich nicht einfach im Voraus und aus der Ferne beurteilen.
Ein Grund, aus vorauseilender Resignation gleich das Portemonnaie zu öffnen oder auch nur irgendwelche Auskünfte zu geben, ist es trotzdem nicht. Der junge Mann sollte lernen, dass man respektvoll mit den Menschen umgeht, von denen man etwas möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
Vielen herzlichen Dank :thumbup:
Ihr habt mir erstmal weiter geholfen.!
Gruß Don
Moin Don,
Er will jetzt noch studieren und hat mir einen Bafoeg Antrag zugeschickt.
Dann solltest Du m.E. zumindest - anstelle "gar nichts tun" - als Antwort die Frage nach dem geplanten Studiengang in seine Richtung schicken.
Kommt als Antwort "Geht Dich nichts an" oder "Philosophie" dann wäre die Reaktion darauf anders als bei "Betriebswirtschaftslehre".
Auch bei gestörtem Verhältnis zu Sohnemann halte ich eine Komplettverweigerung ihm gegenüber für das falsche Signal.
Gruß
United
Moin,
Auch bei gestörtem Verhältnis zu Sohnemann halte ich eine Komplettverweigerung ihm gegenüber für das falsche Signal.
nun ja, das bisherige Verhalten "Zahlen und Fresse halten" war offensichtlich auch nicht das richtige Signal.
Andererseits können bei Sohnemann in den vergangenen Jahren ja ein paar Erkenntnisse gereift sein, zum Beispiel "wer Kohle will, muss freundlich sein". Insofern finde ich es durchaus bedeutsam, ob eine Info über die Studienpläne (gerne nach väterlicher Ansage wie "komm her und lass uns drüber reden") oder ein Anwaltsschreiben kommt.
Ein "gestörtes Verhältnis" zu einem Elternteil, an dem angeblich die Scheidung der Eltern schuld ist und an dem man deshalb auch Jahre später als junger Erwachsener nichts ändern muss, ist in den meisten Fällen vor allem eine billige Ausrede.
Grüssles
Martin
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Hallo
das Bafög-Amt berechnet den Unterhalts-Anteil nach ganz anderen Methoden wie sonst im Unterhaltsrecht gewohnt. Zum Beispiel gibt es eine Abzugspauschale wenn ein schulpflichtiges Stiefkind mit im eigenen Haushalt lebt. Außerdem werden die Verhältnisse von vor zwei Jahren zugrunde gelegt. Hierüber kann man sich sehr gut auf den einschlägigen Bafög-Erklärungs-Seiten im Netz belesen.
Natürlich ist es eine Möglichkeit, einfach nicht die Auskunft zu erteilen. Allerdings kann es dann auch passieren, dass das Bafög-Amt irgendeinen Unterhaltsbetrag fiktiv errechnet, an den Bafög-Empfänger auszahlt und diese Ansprüche übergehen und dann beim KV geltend gemacht werden. Dann hat man sicherlich noch mehr Ärger, wenn auch zeitverzögert.
Vielleicht wäre der folgende Weg besser. Dem Amt die gewünschten Angaben übermitteln. dabei in einem Anschreiben explizit vermerken, dass keine Einkommensangaben im Bafögbescheid erscheinen dürfen und keine Weitergabe der Angaben an den Bafög-Empfänger erfolgen darf. das machen die dann tatsächlich so.
Dann noch um eine Kopie des Bescheides bitten, nur damit man informiert ist über die Höhe des Bafög und was das Amt da für einen Betrag errechnet, den der Kv zahlen soll.
Gleichzeitig den Sohn um Info bitten, um was für ein Studium es sich handelt. So der Form halber, vielleicht wacht er ja auf und es gibt wieder Kontakt.
Wenn der vom bafög-Amt errechnete Betrag vorliegt, und es für dich ok ist, kannst du ja immer noch zahlen und still sein. Oder still sein und nicht zahlen, um den Sohn zur Kommunikation zu zwingen.
Du musst es abwägen. Wenn du keine Auskunft erteilst, und das Bafög-Amt einen Betrag festlegt (fiktiv), ist dieser bestimmt höher als ein Betrag aufgrund der eingereichten Unterlagen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist