Bafög mit 17 währen...
 
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Bafög mit 17 während des Abis?

 
(@floret)
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Hallo,

Mama bekommt für Junior (17) trotz Neuberechnung vom Jugendamt nicht mehr KU, als vorab schon berechnet. Nun soll Bafög beantragt werden und Papa dafür erneut Auskunft geben. Mama bekommt ca. 2200 € netto, lebt im Einfamilienhaus (500 € Kreditabzahlung) mit Kindern und Partner und bekommt pro Kind 385 € KU. Ist da Bafög realistisch? Oder nur ein neuer Versuch, ob Papa jetzt andere Zahlen angibt, als noch vor zwei Monaten bzw. ein anderer Versuch an Papas Geld zu kommen?
Die Formulare zum Ausfüllen sind schon mal übergeben und sollen ausgefüllt zurück an Mama gehen. Was meint Ihr?

Grüße aus dem Frühling

Flo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2014 15:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das Formular könnt ihr auch direkt andas Bafög-Amt schicken.

Der Junge geht noch zur Schule undist aufdem Weg zum Abi?

Wenn ja und er noch zuhause wohnt und keinen stundenlangen Schulweg hat, dann hat er schlicht und einfach keinen Anspruchauf Schüler-Bafög.

Bevor ihr was ausfüllt, lasst euchvon der KM erstmal genau sagen, warum sie meint, dass ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat und welche der Bedingungen dafür der Sohn erfüllt.

Hier mal Lektüre dazu

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2014 16:04
(@the-poooh)
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Man kann im Antrag der Weitergabe der Daten widersprechen. Steht im Merkblatt.
Und natürlich den Antrag selbst dort abgeben, ohne Umwege!

Poooh

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2014 16:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Man kann - sofern kein einleuchtender Grund für eine erneute Auskunft genannt wird - auch einfach einmal keine Auskunft geben. Einfach schweigen, nichts tun, übergebene Formulare nicht ausfüllen. Auch nicht, wenn sie von einer Behörde kommen.

Zum Zirkusbären wird man erst, wenn man sich am Nasenring durch die Manege führen lässt.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2014 16:56
(@floret)
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Hallo,

er wohnt bei Mama, ist im normalen Gymnasium und kann das theoretisch zu Fuß in 30 Minuten erreichen. In Brandenburg gibt es noch ein gesodnertes Ausbildungsgesetz mit entsprechender Förderung, da steige ich aber (noch) nicht durch. Aber vor allem: Dank Euch für die schnellen Antworten, die ich meinem Forumfaulivater weitergeben werde :-).

Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2014 17:13
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hier nachzulesen: http://www.mbjs.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.213762.de

Die Höhe der Ausbildungsförderung beträgt ab dem Schuljahr 2014/2015 monatlich 100 Euro.

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bekommen, besteht ein Anspruch auf Landesausbildungsförderung.

Bei allen anderen wird der Anspruch auf Ausbildungsförderung von den für den Wohnsitz zuständigen Ämtern für Ausbildungsfördeurng in Abhängigkeit vom Einkommen geprüft. Als Faustregel gilt, dass ein Förderanspruch besteht, wenn

    in einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca. 2.000 Euro und
    in einem Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkolmmen nicht höher als ca. 2.500 Euro ist.

Der monatliche Zuschuss soll für Ausgaben eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden, wie etwa Lernmittel, Fachbücher, die Anschaffung höherwertiger technischer Hilfsmittel wie Notebooks, eintägige Unterrichtsgänge oder Schulfahrten sowie zusätzliche kostenpflichtige Bildungsangebote wie Theaterbesuche und Nachhilfeangebote.

Damit dürfte kein Brandenburgisches Schülerbafög zu erhalten sein, wenn die Mutter 2.200 Netto hat und der Unterhalt fürs Kind noch addiert wird.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2014 17:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Floret,

ich würde eher vermuten, dass Muddi versucht, hier noch ein paar Fakten festzunageln, weil sie weiss, dass am 18. Geburtstag von Sohnemann die Karten eh neu gemischt werden und vor allem sie selbst unterhaltstechnisch mit ins Boot kommt.

Das Ganze überschneidet sich ja mit Deinem anderen Thread. Ich an Stelle Deines

Forumfaulivater

würde mich da ausserordentlich bedeckt halten und vermutlich nicht einmal mehr einen Titel unterschreiben (ja, ich kenne den Satz "der Titel ist ein Anspruch des Kindes", aber bis Muddi das durchgeklagt hat, ist das Kind sowieso 18 und kann damit nichts mehr anfangen).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2014 19:56
(@floret)
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Hallo,

Dank an Euch. Ich berichte weiter!

Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2014 15:08
(@floret)
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Hallo,

es soll der Brandenburger Sonderweg begangen werden. Hierfür muss Muddi angeblich nur Ihre Gehaltsabrechnungen 2012 und weitere Einkünfte einreichen (Junior wohnte damals bei uns, ergo kein KU für Muddi in 2012), Papi aber unseren Steuerbescheid. O-Ton:
"...bitte schicken Sie mir den ungeschwärzten Steuerbescheid 2012 (alle Seiten) zu.... Ich muss sowohl die festgesetzte Steuer als auch das Gesamteinkommen sehen können, damit ich Ihren Steueranteil ausrechnen kann."

Junior soll sein Bafög bekommen, wenn es ihm zusteht (und er es denn dann wirklich auch nutzen kann) aber irgendwie wurmt mich das und ich habe nur ganz wenig Lust, meine Einkünfte freizugeben.

Hat jemand Erfahrungen mit den Brandenburgern?

Montagsgrüße

Flo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2014 17:24