Hallo,
ich bin neu hier und habe ein Problem, dass mich sehr beschäftigt. Ich bin geschieden und habe zwei erwachsene Töchter. Eine davon bereitet mir z.Zt. Kummer, sie ist 24 Jahre alt und hat nach der Realschule mehrere Anläufe gebraucht hat, um ihren erweiterten Realschulabschluss zu schaffen. Einen anschl. Versuch auf einem Fachgymnasium hat sie nach 4 Monaten beenden müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Nach dem Fachgymasium hat sie sich eine Wohnung genommen, für die ich eine Mietbürgschaft übernommen habe, weil sie arbeiten wollte. Sie hatte es dann aber vorgezogen von Sozialhilfe zu leben und sich zwei Jahre so durchgeschlagen. Dass das Sozialamt nicht an mich herangetreten ist liegt wohl daran, dass ich mich mit der Sachbearbeiterin über das Verhalten meiner Tochter unterhalten habe und sie hin und wieder für gemeinnützige Arbeiten herangezogen wurde. Plötzlich ein Wandel, sie macht eine schulische Ausbildung zur Erzieherin und wird von mir mit 420,- Euro im Monat unterstützt. Dann bekommt sie das Kindergeld in Höhe von 154,- Euro und noch 21,- Euro BaföG. Was sie von meiner geschiedenen Frau und ihrem neuem Mann bekommen hat weiß ich nicht, aber meine Tochter hat mir erzählt, dass meine EX ihr teilweise Lebensmittel und das Telefon bezahlt. Vor drei Tagen meldete sich meine Tochter bei mir und teilte mit, dass sie von mir mehr Geld benötigt, da der Mann meiner EX wohl gerade mit seiner Fa. Pleite geht und die beiden meine Tochter nicht mehr unterstützen können. Als ich meiner Tochter dann mitteilte, dass wir über die Sache reden müssen und ich gewillt bin auch ca. 45,- Euro mehr zu zahlen reagierte sie eher pampig und meinte, sie hätte einen höheren Anspruch, den ich leisten müsste, da von der anderen Seite nichts mehr zu holen ist. Ein Hinweis, meine EX arbeitet noch als Teilzeitkraft, ca 10 Stunden die Woche, weil sie mit ihrem neuen Partner ein Kind 4 Jahre alt hat
Meine Frage: Ist es tatsächlich so, dass ich dann den vollen Unterhalt (soll ja für Studierende mit auswärtiger Wohnung bei 640,- Euro liegen) zahlen muss. Ferner fällt im Dezember, dann wird sie 25 Jahre, auch das Kindergeld weg. Wer muss dafür eigentlich den Ausgleich leisten? Kann es sein, wenn sie im Anschluß noch studieren will, dass ich dann jeden Monat 640,- Euro an sie zahlen muss? Wäre schön, wenn jemand Erfahrung auf dem gebiet hat, mit dem ich mich mal austauschen kann. Vorweg schon Danke für die Antworten.
Hallo Frasee,
ein bisschen verzwickt die Sache.
Also: Wenn sie nicht zuhause wohnt und in der Ausbildung ist hat sie einen Anspruch auf 640 €, das ist soweit richtig.
Da sie ja volljährig ist muß vorrangig Bafög beantragt werden. Für das Bafög ist es von Belang wie das Gesamteinkommen beider Elternteile ist. Dir müssen auf jeden Fall 1000 € SB bleiben.
Die andere Seite die ich aber dabei sehe ist die, ob sie überhaupt noch Unterhaltsberechtigt ist. Für Kidner die Unterhalt überdas 18 Lebensjahr hinaus begehren gelten nämlich auch einige Pflichten. Unter anderem die ihre Ausbildung zielstrebig und zeitnah zu betreiben. nterhalt wird geschuldet bis zum Ende der Erstausbildung, allerdings können sich Eltern, deren Kinder z.B. nach Ende der Schule mehrere Jahre so garbeitet haben und dann eine Ausb,.idung anfangen möchten, darauf berufen, das zum einen eine Ausbildung nicht zeitnah angestrebt wurde und sie durch den jahrelangen Wegfall der Unterhaltspflicht sie sich darauf "verlassen" konnten auch nicht mehr herangezogen zu werden.
Sie hat also einen Realschulabschluß und dann einige Anläufe gebracht um die Erweiterung zuschaffen... Nach erfolgloser Versuche das Fachgymmi zu schaffen hat sie 2 Jahre lang weder gearbeitet noch sich um einen Ausbildungplatz bemüht (oder kann sie Bewerbngen in vernünftiger Zahl vorlegen?) Ich bin mir da nicht so sicher, ob sie überhaupt noch einen Anspruch hat, aber da äußern sich sicher noch ein paar andere.
Ich würde ihr das mal in einem Gespräch etwas auseinanderdividieren. Ein späteres Studium wäre nr dann zu bezahlen, wenn es zum einen mit dem Ausbildungsberuf in Zusammenhang steht und eigentlich auch von vornherein geplant war. So z.B. wenn jemand Architektur studieren will, aber erst ne Maurerlehre macht...
An deinerStelle würde ich das mit der Bürgschadt für die Wohnung schnell ändern. Was wenn Töchterchen auf die Idee kommt: Der Alte zahlt nicht soviel wie ich gerne hätte, ich nehme jetzt mal das war er mir gibt und zahle die Miete nicht mehr davon, dann muß er die ja irgendwann noch nachzahlen und ich hab meinen Kopf durchgesetzt.
Ach ja, da war noch die KM. Ihr Mann hat ja mit der Unterhaltssache so rein gar nichts zu tun. Sie ist zwar vom Prinzip her auch barunterhaltspflichig, allerdings wohl nciht leistungsfähig. Theoretisch könnte natürlich argumentiert werden, das ihrMann ihr zu Unterhalt vtrpflichtet ist und sie einen Taschengeldansprch hat. Aus diesem Taschengeld könnte dann Barunterhalt geleistet werden. Aber meist kommt da nicht viel Rum dabei.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Frasee (und herzlich willkommen hier)
aus der DT2008
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.
Zu Deiner Tochter und ob und wieviel UH schau mal hier
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/ausbildung.htm
Letztendlich kommt es auf die Umstände an, warum alles so lange dauert, warum Ausbildung/Studium abgebrochen wurde. Es ist also immer eine Einzelfallentscheidung. Allerdings würde ich an Deiner Stelle mal die Zügel kräftig anziehen, falls Töchterchen weiter auf pampig macht
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.