Grüß Gott aus Bayern,
nachdem ich mich getrennt habe und Kindesunterhalt zahlen muss für meine 3 Kinder, weiß ich nicht, wie ich mein Referendariat finanzieren soll währenddessen ich ca 1500 Eur verdienen würde. Die Kinder sind fast ausschließlich bei der Mutter. 12 v 14 Tagen
Meine Frage:
1) Könnte es sein, dass ich im Streitfall ode wenn Unterhaltsvorschuss beantragt wird, das Referendariat gar nicht antreten darf? Muss ich einen Nebenjob machen?
2) Wenn die Mutter meiner Kinder Unterhaltsvorschuss beantragt, muss ich den dann zurückzahlen?
3) Wieviel darf ich mindestens zum Leben behalten?
4.) In 1,5 Jahren sollen die Mädchen auch 5 Tage innerhalb von 2 Wochen bei mir sein. Verringert sich dann der Unterhalt und wenn ja um wieviel 30 % ?
Vielen Dank schonmal,
Joe
Hallo,
Im Streitfall oder wenn Unterhaltsvorschuss beantragt wird, könnte es durchaus sein, dass du gezwungen wirst, dein Referendariat abzubrechen oder zu verschieben, um deinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Auch möglich, dass du einen Nebenjob in Erwägung ziehen musst, um dein Referendariat finanzieren zu können. Prüfe alle Möglichkeiten, um deine finanzielle Situation zu verbessern und gleichzeitig die Verpflichtungen gegenüber den Kids zu erfüllen. Es interessiert auch niemanden wie du deinen Referendariat finanzierst. Die können dir auch raten einen Kredit aufzunehmen 🙈Hauptsache KU wird gezahlt.
Theoretisch gibt es einen Selbstbehalt. Aber auch hier drehen sie solange bis es "passt".
Mit 1500 Euro Netto werden sie dir mit ziemlicher Sicherheit raten, entweder mehr Stunden zu machen (fiktiv können sie dich auf eine 48 Stunden Woche setzen und dann darfst du gehen, Nebenjob, oder wenn das alles immer noch nicht reicht einfach eine besser bezahlte Stelle zu suchen).
Meine Ex zahlt 1040 Euro für 2 Kids. Sie war damals felsenfest davon überzeugt, dass sie wegen ihrer Teilzeitstelle und einem Nettolohn von 1500 Euro keinen Unterhalt zu zahlen braucht. Hat absolut niemanden interessiert. Sollte Vollzeit arbeiten gehen und das wars.
Servus Joe und willkommen im Forum!
Zu Deinen Fragen:
1) Könnte es sein, dass ich im Streitfall ode wenn Unterhaltsvorschuss beantragt wird, das Referendariat gar nicht antreten darf? Muss ich einen Nebenjob machen?
Ergänzend zu Mirko999: meines Wissens "darf" nur das zuständige FamGer ein fiktives Einkommen (sprich Verpflichtung zu besser bezahlten oder Nebenjob) beschließen, was Dich letztendlich von der KU-Pflicht nicht befreit.
Hier kommt es auch auf die Arbeitsverträge an, da meist die Ausübung eines Zweitjobs hier untersagt wird.
2) Wenn die Mutter meiner Kinder Unterhaltsvorschuss beantragt, muss ich den dann zurückzahlen?
Gehe mal davon aus...
3) Wieviel darf ich mindestens zum Leben behalten?
Gemäß den süddeutschen unterhaltsrechtlichen Leitlinien (Durchsicht dringend empfohlen!!) verbleiben Dir € 1.200,- für all Deine laufenden Kosten wie Miete, Verträge, Lebenshaltung, etc.
4.) In 1,5 Jahren sollen die Mädchen auch 5 Tage innerhalb von 2 Wochen bei mir sein. Verringert sich dann der Unterhalt und wenn ja um wieviel 30 % ?
Solange der Staat nicht mitmischt, könnt Du und KM Euch einigen, worauf ihr wollt.
Im Unterhaltsrecht sind die Quotelungen nicht vorgesehen: entweder ihr betreut Eure Kinder hälftig, dann wird KU im Verhältnis der Einkünfte gequotelt (sofern beide über Einkommen verfügen) oder der sog. Umgangselternteil zahlt den vollen(!) KU, wenn keine hälftige Betreuung.
In diesem Zusammenhang: bezieht KM eigenes Einkommen?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@nonamejoe, wie habt ihr euer Leben vor der Trennung finanziert? War das Referendariat bereits während der Beziehung geplant, ist das eine logische Folge deiner Erstausbildung oder erst eine "gute" Idee infolge der Trennung? Bestehen Titel für die drei Kinder?
Wenn du für das Referendariat einen besser bezahlten Job aufgibst, dann wird dir wahrscheinlich mutwillige Einkommensreduzierung unterstellt und dir wird ein fiktives Einkommen angerechnet, so dass du zahlungsfähig wirst. Bevor du irgendwelche Veränderungen an deiner Einkommenssituation unternimmst, solltest du deine Leistungsunfähigkeit wegen deiner (Erst?)Ausbildung im Referendariat bescheinigen lassen. Wenn deine Leistungsunfähigkeit festgestellt ist, keine Titel existieren, dann musst du auch den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zahlen. Falls möglich noch einen Nebenjob suchen, um als Mangelfall wenigsten noch einen kleinen Beitrag für deine drei Kinder zu leisten. Dein Selbstbehalt beträgt ab 2024 1.450€.
Danke für Eure Antworten. Ich kannte den Mindestunterhalt gar nicht.
Ich bin absolut daran interessiert die Angelegenheit mit der KM direkt zu klären. Zur Not könnte ich mir auch Geld leihen, von dem in der Familie einiges vorhanden ist, nur nicht bei mir.
@82Marc
Einkommen ja, siehe unten. Insgesammt stehen ihr überschlägig 3700 Eur + Mindestunterhalt vom mit 551 + 551 +480 Eur zur Verfügung.
Ich sie hat ca. 2/3 des Familieneinkommens verdient und ich 1/3 durch einen gut bezahlten Nebenjob als Student. Sie verdient rund 2300 Eur netto in Teilzeit.
Das heißt für mich: Mindestunterhalt zahlen, Geld leihen oder eben kein Referendariat machen.
Hallo Joe,
erst mal, eine Frage: die KM und du - seid ihr miteinander verheiratet oder nicht?
Dann zu diesem hier:
Mindestunterhalt vom mit 551 + 551 +480 Eur zur Verfügung
Ich nehme an, diese Beträge hast du aus der Düsseldorfer Tabelle (Seite 1) oder aus den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnommen - also sind es zwei Kinder in der Altersgruppe von 6 bis 11 Jahren, und ein Kind in der Altersgruppe von 0 bis 5 Jahren, richtig?
Dann beachte bitte, dass es zumindest nicht ganz so schlimm ist wie es anhand dieser Zahlen aussieht, denn ich nehme an, die Mutter wird für die drei Kinder auch Kindergeld bekommen - in diesem Fall darfst du aber von den obigen Tabellenbeträgen noch das halbe Kindergeld abziehen, und landest dann bei 426 + 426 + 355 Euro.
Diese Zahlbeträge für den Unterhalt findest du in der Düsseldorfer Tabelle übrigens ganz am Ende, d.h. auf Seite 6.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Noch ist es einigermaßen "erschwinglich" . Ich möchte gar nicht daran denken, wie teuer es in 6 oder 7 Jahren sein wird, wenn eines der Kinder 12 wird und der Unterhalt ins Unermessliche steigt. Es sind ja jetzt schon über 1200 (!) Euro monatlich nur an Kindesunterhalt.
Was in 1,5 Jahren passiert, weiß niemand. Vielleicht leben dann alle drei bei dir. Lebe nicht in der Zukunft sonst bekommst du Ängste. Mach einfach einen Tag nach dem anderen 😉nur so geht's