Hallo zusammen,
habe schon versucht, zu dem Thema was hier im Forum zu finden, bin aber an meine Grenzen gestoßen. Vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage helfen oder mir verraten, wo ich Infos dazu bekomme ? Herzlichen Dank im Voraus !
Schilderung: Aktuell bezahle ich Trennungs- und Kindesunterhalt ( Kind, 3 J.), welcher sich aus dem (leider ggü heute) um ca. 400 Euro zu hoch angesetzten Nettogehalt berechnet. Grundlage für diese Berechnung war das Einkommensverhältnis während der letzten 12 Monate Ehe, welches (bedingt durch eine Sonderzahlung für eine Projekttätigkeit, Überstundenauszahlung und zweitweiser zusätzlicher Zahlung einer Übernachtungspauschale seitens des Arbeitgebers bei externem Einsatz) reletiv hoch ausfiel.
Heute gibt es dahingegen keine Übernachtungspauschalen mehr, auch fielen Sonderzahlungen aufgrund wirtschaftlicher Lage weg und auch die Überstunden werden nur noch in sehr geringem Maße ausgezahlt.
Daher liegt mein monatliches Netto-Einkommen deutlich unter dem, was noch während der Ehe-Zeit aktuell war.
Die Kosten für den anwaltlichen Einsatz in Bezug auf den Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt (meine Ex meint, alles über ihre Anwalts-Freundin klären lassen zu müssen) waren schon sehr hoch ... gebracht hat für mich die Aktion nur, dass ich heute sehr viel mehr bezahlen muss, als meiner Meinung nach rechtens ist. 🙁
In der Annahme, dass meine Scheidung demnächst terminiert wird, gehe ich nicht das Risiko ein, den Unterhalt vor der Scheidung noch mal redzieren zu lassen - ich sehe nicht ein, dem Anwalt noch mal so viel Kohle zu überlassen.
Meint ihr, da bin ich auf dem richtigen Weg ? Wegen 2-3 Monaten noch mal um Unterhalt zu streiten rentiert sich wohl kaum, oder ?
Doch nun zu meiner eigentlichen Frage
Auf meinen Gehaltsabrechnungen steht zum einen ein gesetzliches Netto, in welches natürlich alles einfließt, was gesetzlich zu berücksichtigen ist.
Unterhalb des gesetzlichen Nettos kommen dann noch sogenannte "Persönliche Be- und Abzüge" zur Berechnung, welche einen vom gesetzlichen Netto abweichenden Gesamt-Überweisungsbetrag ergeben.
Hier werden aufgeführt: Abgeführt VL (vermögenswirksame Leistungen), Reisekosten/Spesen (welche nicht mehr evrsteuert werden müssen) und sonstige Reisekosten ohne MwSt (Rückzahlung für Auslagen auf Dienstreisen).
Müssen diese "Persönlichen Be- und Abzüge" in die Unterhaltsberechnung mit aufgenommen werden oder sind sie hier nicht relevant.
Meine Meinung ist, dass zur Unterhaltsberechnung lediglich das eingerechnet werden kann, was tatsächlich auch im gesetzlichen Netto enthalten ist.
Wäre klasse, wenn mir jemand ne Info geben kann, wie es sich hier verhält.
Schönen Tag noch
jlangenk
Hallo jlangenk,
die "Unterhaltsrechlichen Leitlinien" (Bsp. OLG Stuttgart) besagen folgendes:
"1.4 Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen.
Damit zusammenhängende Aufwendungen, vermindert um häusliche Ersparnis, sind jedoch abzuziehen. Bei Aufwendungspauschalen (außer Kilometergeld) kann 1/3 als Einkommen angesetzt werden."
Das heißt in deinem Fall: Auslagen für z.B. Bahnfahrkarten oder Hotelkosten sind "Durchlaufposten" und werden nicht angerechnet. Die "Tagessätze" der Spesen allerdings zu 1/3.
Ich kann zwar nicht verstehen, wieso diese Beträge steuerlich als "Verpflegungsmehraufwendungen" steuerfrei sind, aber beim Unterhalt mit 1/3 als "Einkommen" angesetzt werden.
Bzgl. VWL: Bei mir ist es so, dass die Zuschüsse des Arbeitgebers zur VWL als Einkommen gerechnet werden. Ich weiss aber nicht, ob das immer so ist...
Gruß
Martin
Moin,
was steuerrechtlich als Mehraufwand anerkannt wird, definiert das Unterhaltsrecht als Ersparnis. Daher werden Aufwendungen für die Verpflegung mit 1/3 als Einkommen gerechnet. Dieser Logik folgend ist der Verpflegungsaufwand nur für 2/3 zwecks Verpflegung ausgegeben worden, der Rest "eingeheimst".
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wie verhält sich nun der Fall, wenn erst seit der Trennung ein erhöhter Anteil an Spesen aufgekommen ist ? Immerhin war ich vorher - aus familiären Gründen - nicht in der Lage, dieser Projektarbeit nachzugehen.
Sind da nicht wieder die eheprägenden Umstände - in dem Fall keine oder kaum Spesen - relevant zur Berechnung ?
Oder profitiert die Ex nun davon, dass ich mir den "Arsch extern aufreiße" und auf mein neues Zuhause verzichten muss ?
Das gesetzliche Netto ist also für die Berechnung absolut egal ?
Greetz
J.
Moin nochmal,
Wie verhält sich nun der Fall, wenn erst seit der Trennung ein erhöhter Anteil an Spesen aufgekommen ist ?
Du könntest versuchen, mit dem Begriff eheprägendes Einkommen zu jonglieren. Beim KU nützt es dir nix, bei EU ... naja, ich weiß nicht.
Oder profitiert die Ex nun davon, dass ich mir den "Arsch extern aufreiße" und auf mein neues Zuhause verzichten muss ?
Klare Antwort? Ja!
Das gesetzliche Netto ist also für die Berechnung absolut egal ?
Ganz und gar nicht. Es ist eine der diversen Bemessungsgrundlagen. Du solltest dir mal eine der unterhaltsrechtlichen Leitlinien antun.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo jlangenk,
also wenn in 2 - 3 Monaten eh die Scheidung ansteht, dann lohnt sich eine Klage bzgl. Abänderung des EU nicht. Bis das Gericht mal einen Termin macht, bist du vielleicht schon geschieden. Und die Anwalts- und Gerichtskosten sind sicherlich höher, als der Betrag, der maximal "herauszuholen" ist.
Wenn ich deine Situation richtig verstehe, zahlst du Trennungsunterhalt, und da das alles über Anwälte und Gerichte ging, liegt wohl ein Titel vor bzgl. Trennungsunterhalt. Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung. Bei der Scheidung wird dann wohl um nachehelichen Unterhalt gestritten. Sollte ein solcher Antrag vorliegen, dann werden die letzten 12 Monate deiner Gehaltsabrechnungen als "Basis" genommen. Und wenn innerhalb der letzten 12 Monate dein Nettogehalt um 400 € niedriger war als zu Ehezeiten, könnten durchaus Chancen bestehen, den EU zu reduzieren. Spesen werden halt aber mit 1/3 angerechnet. Wichtig ist halt, dass du bzw. der Anwalt das halt auch vor Gericht vorträgt.
Gruß
Martin