Basis Unterhaltsber...
 
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Basis Unterhaltsberechnung

 
(@michaelzudrittzuhaus)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
ich melde mich mal wieder, nach einiger Zeit Inaktivität. Diesmal zum Thema Unterhalt. Die Trennung von meiner DEF läuft allerdings gibt es Verzug aufgrund Klärung Rentenkonto (Klassiker). Eigentlich wollte ich keinen Unterhalt von meiner DEF fordern, allerdings scheint sie sich an unsere Abmachungen bzgl. Fairness nicht mehr zu erinnern oder interpretiert sie anders. Bis zur Scheidung zahle ich ihr monatlich 1.500€ obwohl die Kinder bei mir sind. Leider zieht sich die Scheidung jetzt schon 5 Monate.

Meine Frage: Welches Einkommen liegt bei der Berechnung des Kinderunterhaltes zu Grunde?

Einkommen meiner DEF

oder

Einkommen meiner DEF + nachehelicher Unterhalt ?

Grüße,

Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2016 19:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine Interpretation von "von Summe aller Brutto-Einkünfte" ist Einkommen aus Erwerbstätigkeit plus Ehegattenunterhalt (im Moment Trennungsunterhalt). Dabei ist dann bei der Berechnung des Trennungsunterhalts aber auch Dein ungekürztes Einkommen zu grunde zu legen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2016 20:17
(@michaelzudrittzuhaus)
Schon was gesagt Registriert

Das Unterhaltsthema werde ich erst nach der Scheidung angehen. Somit ist es dann der Nacheheliche Unterhalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2016 23:35
(@psoidonuem)
Registriert

Falscher Ansatz. Ich sehe gar keinen Grund für nachehelichen Unterhalt wenn die Kinder bei Dir leben und sie sowieso auch jetzt schon arbeiten geht. Ganz im Gegenteil, sie hat erhöhte Erwerbsobliegenheit.

Hab die Story nicht im Kopf, warum zahlsz Du überhaupt 1500€, sag mal bitte grob die Zahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2016 13:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nachehelicher Unterhalt ist eine gefährliche Sache, da er in der Regel nicht befristet ist und dann auf Abänderung zu klagen wäre oder aber es gibt ein Schrumpfmodell, dass er nach z.B. 3 Jahren bei Null liegt.
Aus meiner Sicht würde ich eher eine gewisse Kulanz beim KU gewähren als überhaupt nachehelichen Unterhalt zu zahlen.
Es könnte sich natürlich ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt aus den ehelichen Verhältnissen ableiten lassen, dann aber ein fixiertes Schrumpfmodell.
Volle Zustimmung zu pseudonuem!

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2016 14:07
(@michaelzudrittzuhaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die Rückmeldung soweit.

Details zu meinem Fall findet ihr hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-29967.html

Bis zu Scheidung zahle ich 1.500€ monatlich. Dann für ein Jahr 1.000€. Dies haben wir per Scheidungsfolgenvertrag festgelegt. Nach meinem Verständnis ist gerade der Nacheheliche Unterhalt nach so einer Festlegung nicht änderbar. Da meine DEF im September mit ihrem Neunen ein Haus gekauft hat und seit dem 1.11, mit ihm dort zusammen lebt, bin ich was das Thema Nachehelichen Unterhalt angeht wohl sicher.

Ich verdiene ca. 4.000€ mehr Brutto als meine DEF obwohl sie fast Vollzeit arbeitet. Daher habe ich wenig Interesse, den Trennungsunterhalt berechnen zu lassen. Überschlägig lande ich zwischen 1.200 - 1.700 € pro Monat (trotzdessen, dass die Kids bei mir sind). Da sich meine DEF am Anfang der Trennung finanziell fair verhalten hat, werde ich da nichts mehr versuchen. Das ändert sich gerade, da sie die Scheidung durch ausnutzen jeder Deadline nach hinten verzögert. Am 01.08.15 begang das Trennungs Jahr. Scheiung habe ich im Juni 2016 eingereicht. Jetzt fehlen noch Unterlagen von der gesetzlichen Rentenversicherung, da ihr Konto noch geklärt werden muss. (Das war ihr und mir vorher bekannt, allerdings hat sie nichts gemacht). Jetzt gibt es frühestens im Dezember eine Rückmeldung der Retenversicherung (laut Schreiben vom 6.10)

Wenn das ganze vorbei ist habe werde deutlich mehr als 100.000€ an meine DF gezahlt haben. Das war vorher so nicht vereinbart.

Ich möchte zumindest einen Teil des Geldes über den Kinderunterhalt im Trennungsjahr zurück.

Die Frage isi also: Ist die Basis zur Berechnung ihr Gehalt oder ihr Gehalt+1000€ (nachehelicher Unterhalt)? Offensichtlich macht dies einen großen Unterschied .... .

Noch eine Frage: Muss man eine Unterhaltsvereinbarung immer per RA oder Notar machen, oder reicht ein normaler Vertrag, den beide unterschrieben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2016 09:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Die Frage isi also: Ist die Basis zur Berechnung ihr Gehalt oder ihr Gehalt+1000€ (nachehelicher Unterhalt)? Offensichtlich macht dies einen großen Unterschied .... .

Die Frage wurde -glaube ich- schon weiter oben beantwortet: Gehalt + nachehel. Unterhalt ist unterhaltsrelevantes Einkommen.

Muss man eine Unterhaltsvereinbarung immer per RA oder Notar machen, oder reicht ein normaler Vertrag, den beide unterschrieben?

Wenn nicht-notarieller Vertrag: hier besteht bei solchen Angelegenheiten bestenfalls eine moralische Verpflichtung zur Erfüllung, daher würde ich zumindest eine notarielle Vereinbarung mit einer gewissen Rechtsverbindlichkeit (zu BEIDER Sicherheit) anstreben.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2016 10:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

natürlich kann man jede Unterhaltsvereinbarung "einfach so" machen, letzlich muss sie nicht einmal aufgeschrieben werden. Allerdings setzt das dann jede Menge guten Willen voraus und das sehe ich hier nicht.
Der nacheheliche Unterhalt sollte Bestandteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung sein.

Der KU muss nicht aber kann über einen Titel geregelt werden. Da die Kinder bei Dir leben kannst Du Dich für die Berechnung an das JA wenden und eine Beistandschaft einrichten lassen. Das hat dann zur Folge, dass die KM zur Auskunft über ihr Einkommen aufgefordert wird und das JA den KU ausrechnet und in der Regel zur Erstellung eines Titels auffordert.

Aus meiner Sicht ist wie gesagt der Trennungsunterhalt sehr wohl Einkommen und damit bei der KU-Berechnung mit heran zu ziehen. Bei 3 Kindern wird daraus aber sehr schnell ein Mangelfall (auch mit TU) und dürfte die Beziehung zwischen euch nicht verbessern. Als Drohpotential kannst Du es sicher verwenden.
Sinnvoller wäre es den KU ohne TU auszurechnen und darüber einen Titel zu fordern, wobei hier Deine Kulanz auch wieder gefragt ist, da ich von einer Mangelfallberechnung ausgehe (wegen der 3 Kinder). Solange aber TU fliesst sollte in diesem Fall genügend Geld für den KU (berechnet aus  dem Arbeitseinkommen der KM) geben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2016 10:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich hätte folgenden Vorschlag:

Du forderst KU. Solange Du TU zahlst, gilt dieser als Einkommen. Nach der Scheidung wird abhängig vom vereinbarten bzw. ausgeurteilten EU entschieden, ob Du weiterhin KU verlangst und inwieweit der EU als Einkommen von Dir gewertet wird, oder ob Du sie gar vom KU freistellst. Ob Mangelfall oder nicht, Du würdest vermutlich einen hohen Anteil des TU/EU per KU widerbekommen.

Du hast anscheinend die finanz. Möglichkeit, ein klein wenig zu 'spielen'. Wenn Deine DEF nicht wirklich kooperieren möchte, dann baue eben etwas Druck auf. Oder hast Du die Vermutung, dass Du eher 'verlieren' würdest?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2016 11:15
(@psoidonuem)
Registriert

Ich verdiene ca. 4.000€ mehr Brutto als meine DEF obwohl sie fast Vollzeit arbeitet. Daher habe ich wenig Interesse, den Trennungsunterhalt berechnen zu lassen. Überschlägig lande ich zwischen 1.200 - 1.700 € pro Monat (trotzdessen, dass die Kids bei mir sind).

Sicher nicht.

Ich ziehe von den 4000 mal übern Daumen 500 ab weil Du einen höheren Steuersatz hast, 1000 für den theoretischen Kindesunterhalt (bei dem Einkommen) sowie die PKV für euch 3, sicher nochmal 800, bleiben 1700, davon 3/7 ergibt weniger als 750€

Du solltest das mal rechnen lassen, aber hier, nicht beim Anwalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2016 11:18




(@papi74)
Registriert

Hallo,

ist bei:

Da meine DEF im September mit ihrem Neunen ein Haus gekauft hat und seit dem 1.11, mit ihm dort zusammen lebt

nicht eh Schluss mit EU / TU?
Grüße
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2016 12:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja papi74 hat recht. Der Unterhaltsanspruch erlischt wegen "Unbilligkeit" beim Zusammenleben mit einem neuen Partner, das geht aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1579.html>§" 1579 BGB 2</a> hervor.

Als Kriterium für eine "verfestigte Lebensgemeinschaft" gilt ein gemeinsamer Hausstand und weiterhin der gemeinsame Erwerb einer Immobilie (<a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-trotz-neuer-partnerschaft-beziehung-des-ehemaligen-ex-partners-nr-gb_019134.html>" Quelle </a> bzw Urteil <a href="https://openjur.de/u/353640.html>" OLG Karlsruhe 2011, Az. 2 UF 21/10 </a>).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2016 15:12
(@michaelzudrittzuhaus)
Schon was gesagt Registriert

OK, dann mal los.

5850€ nach Abzug PKV
ca. 400€ wegen Freibetrag für Unterhalt, die man wohl rausrechnen müsste
ca. 120€ Freibetrag für Kinderbetreung

Macht dann wohl 5450€ als Basis für die Berechnung.

Ihr Gehalt ca. 1.600€

5450-1600€ = 3850€. Davon 3/7 = 1650€

Somit ihr Gehalt 1600+1650 =3250€. Für zwei Kinder ca. 800€ Unterhalt. Macht 1650€-800€ = 850€.

Richtig?

Somit sollte ich da mal ran gehen, da das deutlich zu lange geht.

Der Trennungsunterhalt ist im Vertrag notariell festgelegt und kann nicht geändert werden. Für den Kindesunterhalt komme ich dann nach der Scheidung auf

1600+1000 = 2700€. Darauf KU ca. 700€. Bleibt eine Nettozahlung von 300€ danach. Richtig?

Mir war immer bewußt, dass ich zu viel zahle. Das war für 12 Monate OK, da ich die Finanzen mit meiner DEF schnell regeln konnte. Geschwindigkeit war wichtiger als alles andere.

Jetzt ändert sich das gerade.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2016 20:44
(@michaelzudrittzuhaus)
Schon was gesagt Registriert

Noch was - ich kriege noch Tantieme in relevanter Höhe, wie spielt die da rein? Wird die auf die Monate verteilt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2016 20:57
(@psoidonuem)
Registriert

Ja Du nimmst 1/12 Deines Jahreseinkommens.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2016 15:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Der Trennungsunterhalt ist im Vertrag notariell festgelegt und kann nicht geändert werden. Für den Kindesunterhalt komme ich dann nach der Scheidung auf

Steht in Eurer Scheidungsfolgekostenvereinbarung etwas zum Thema KU ?

Bis zu Scheidung zahle ich 1.500€ monatlich. Dann für ein Jahr 1.000€. Dies haben wir per Scheidungsfolgenvertrag festgelegt.

Steht das wirklich genau so in Eurer Vereinbarung ?

Wenn ja ...

Wenn das ganze vorbei ist habe werde deutlich mehr als 100.000€ an meine DF gezahlt haben.

... dann war auch nicht vereinbart, daß Du weniger als 100.000 EUR zahlst.

Ich weiß nicht recht ...
Gibt es denn einen nächsten Termin bei Gericht ? 6 Monate vom Scheidungsantrag bis zum Versorgungsausgleich hört sich noch nicht außerordentlich lange für ein Scheidungsverfahren an ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2016 17:11
(@michaelzudrittzuhaus)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

nach einen unangenehmen Telefonat sind wir jetzt einen Schrtt weiter.

Bis zur Scheidung muss ich jetzt keinen weiteren Trennungsunterhalt zahlen. Ich were erstmal auf Kindesunterhalt verzichen ... Schritt für Schritt. Ursache ist tatsächlich,dass die beiden ein Haus zusammen gekauft haben.

@papi74, Sus4:Ihr habt genau rechtig gelegen.

Mein RA meinte, dass auch der Nacheheliche Unterhalt angepasst werden kann. Im Scheidungsfolgenvertrag haben wir einen Unterhal von mindestens 30.000€ festgelgt. 27.000 habe ich schon gezahlt Nach der Scheidung werde ich erstml 1000€ im Monat zahlen. Parallel werde ich versuchen über den RA die Beschrängung wegen Unbilligkeit auf max. 3000 hinzubekommen. Er meinte, dass sei ziemlich eindeuig.

Ob ich dann Kinderunterhalt fordere, weiß ich noch nicht. Ich kann es mir leisten und den Kids geht es gut. Ich habe andere Sorgen ... siehe "mene Geschichte" Forum.

Bis jetzt sind wir komplett ohne Gerichtsermine ausgekommen. Ich hoffe das bleibt noch lange Zeit so.

Danke für die vielen Hinweise.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2017 00:18