Bedarfskontrollbetr...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Bedarfskontrollbetrag

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Guys,

Ich hätte da nochmal ne Frage zum Bedarfskontrollbetrag.

Greift der eigentlich auch in Bezug auf den EU oder nur beim KU?

Wenn ich den KU für meine 4 Kinder bezahle , liege ich noch über dem Bedarfskontrollbetrag aber durch den EU sinke ich darunter. Wird der EU in diesem Fall auch gesenkt, bis mein Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten wird?

Thanks in advance!

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2008 00:36
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Beppo,

ich denke der Bedarfskontrollbetrag gilt für alle Unterhaltsberechtigten.

So wie ich es verstanden habe, soll der Bedarfskontrollbedarf eine gerechtere (?) Verteilung des Unterhaltes bewirken.
D.h. bei Unterschreitung des Bedarfskontrollbedarfes kann der KU um eine oder mehrere Stufen herabgesetzt werden, bis der Bedarfskontrollbetrag wieder "stimmt".

Wie das genau angewendet werden soll weiss ich - zugegebenermaßen - aber auch nicht, und es scheint in der Praxis auch kaum eine Rolle zu spielen. Die Suchfunktion hier bringt auch kaum Ergebnisse.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2008 01:42
(@bronze)
Registriert

Salut,
da der Bedarfskontrollbetrag in der Kindesunterhaltstabelle steht, sollte er auch nur bei Berechnung des Kindesunterhalts eine Rolle spielen.
EU wird ja erst nach Festsetzung des KU berechnet. Beim EU gilt dafür ein höherer Selbstbehalt. Ein Bedarfskontrollbetrag ist für diese Berechnung nicht vorgesehen. Exchen kann sich freuen, wenn es für sie reicht und hat Pech, wenn zu wenig übrig ist.
Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2008 11:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ihr,

Ich sehe das auch so, auch wenn es merkwürdig klingt, dass ich dadurch einen höheren Selbstbehalt gegenüber den Kinder habe als gegenüber der EX aber Logik haben wir im Fam.recht ja schon häufiger vergeblich gesucht.

Im Gegenteil, je unlogischer etwas ist, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass es genauso gemacht wird.

Dank und Gruss

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2008 12:04