Hallo zusammen,
seit elf Jahren zahle ich Unterhalt für meine beiden Töchter, mittlerweile 14 und 17 Jahre alt. Die Mutter ist ziemlich vermögend, ich leider nicht. Jetzt haben beide Töchter von ihrem Großvater jeweils 140.000 Euro geerbt, die bis zum 25. Lebensjahr von der Mutter verwaltet werden sollen. Die größere Tochter kauft sich jetzt eine Eigentumswohnung, in der sie leben will und die im Grundbuch auf den Namen der Mutter läuft.
Frage 1: Spielt das Vermögen bzw. die Zinseinkünfte eine Rolle bei der Berechnung des Unterhalts?
Frage 2: Es gibt einen Gerichtsentscheid, nach dem die Mutter Auskunft erteilen muss, wie hoch das Erbe ist, allerdings hat sie mir bisher nicht mitgeteilt, wie hoch das Erbe ist bzw wie hoch die daraus erzielten Einkünfte sind. Kann ich die Unterhaltszahlungen vorsorglich kürzen? Zuviel gezahlter Unterhalt wird ja meines Wissens nicht zurück erstattet.
Es wäre toll, wenn jemand helfen könnte.
Viele Grüße
Caetano
Frage 1: Spielt das Vermögen bzw. die Zinseinkünfte eine Rolle bei der Berechnung des Unterhalts?
Bei minderjährigen Kindern spielen ausschliesslich die Einkünfte aus dem Vermögen eine Rolle.
Allerdings wäre die gesamte Verwaltung des Vermögens genauer zu betrachten. Habt ihr GSR? Und was sagt das Vermächtnis genau?
Frage 2: Es gibt einen Gerichtsentscheid, nach dem die Mutter Auskunft erteilen muss, wie hoch das Erbe ist, allerdings hat sie mir bisher nicht mitgeteilt, wie hoch das Erbe ist bzw wie hoch die daraus erzielten Einkünfte sind. Kann ich die Unterhaltszahlungen vorsorglich kürzen? Zuviel gezahlter Unterhalt wird ja meines Wissens nicht zurück erstattet.
Wenn Du meinst, dass sie Einkünfte erzielen, dann fordere Auskunft mit knapper Fristsetzung.
Besteht ein Titel und es wird keine Auskunft erteilt, wäre eine Stufenklage auf Auskunft mit anschliessender Titeländerung Mittel der Wahl. Ab Rechtshängigkeit kann zuviel gezahlter Unterhalt später zurückgefordert werden.
Besteht ein Titel und es wurde Auskunft erteilt, kann sofort auf Titeländertung geklagt werden (wenn nicht ein freiwilliger Verzicht erfolgt).
Besteht kein Titel, dann kannst Du ohnehin selber rechnen und zahlen was Du möchtest (so lange die Gegenseite nicht klagt).
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
danke für die schnelle Antwort. GSR bedeutet gemeinsames Sorgerecht? Haben wir. Inwiefern spielt das eine Rolle?
Das Testament kenne ich nicht. Ich bekomme von der Mutter keine Auskünfte. Alles, was ich weiß, weiß ich von den Kindern. Haben die denn Einkünfte, wenn die Mutter das Erbe treuhänderisch verwaltet?
Vielen Dank
Hallo Caetano,
Bei minderjährigen Kindern spielen ausschliesslich die Einkünfte aus dem Vermögen eine Rolle.
Was allerdings im Umkehrschluss bedeutet, dass es nur noch (maximal) ein Jahr dauert, bis hinsichtlich der älteren Tochter die Karten neu gemischt werden.
GSR bedeutet gemeinsames Sorgerecht? Haben wir. Inwiefern spielt das eine Rolle?
Weil gemeinsames Sorgerecht insbesondere auch die gemeinsame Vermögenssorge für das Kind bedeutet. Das schließt zwar nicht aus, dass Mutti z.B. laut Anweisung im Testament als Vermögensverwalterin eingesetzt wird - aber trotzdem kommt es gar nicht gut, wenn Mami vom Geld der Tochter für sich selbst eine Wohnung kauft (denn genau das bedeutet es, wenn sie selbst und nicht die Tochter im Grundbuch eingetragen wird); und zwar auch dann nicht, wenn sie die Tochter "gnädigerweise" dort wohnen lässt.
Verstärkt würde der Verdacht, sie würde hier ihre "Treuhänder-Rolle" zu ihren eigenen Gunsten missbrauchen, noch dadurch, wenn dieses Geld nahezu das ganze Vermögen der Tochter ist (was ich mal stark vermute), und/oder wenn auch noch Schulden in Form einer aufzunehmenden Hypothek mit im Spiel sein sollten.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Servus caetano!
Ich spinne Malachits Gedanken mal weiter:
wenn die Immobilie gekauft wurde, könnte bis zum Einzug der Tochter diese auch anderweitig vermietet werden, sprich Einkommen auf KM´s oder Töchtings Konto und damit möglicherweise neue UH-Voraussetzungen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo miteinander,
danke für die rege Beteiligung. Nochmal ganz konkret gefragt:
- Braucht die Mutter bei GSR mein Einverständnis, wie das Erbe der Kinder verwendet wird? Im Testament ist sie wohl als Verwalterin eingesetzt.
- Kann ich den Unterhalt kürzen, bis sie mir die Einzelheiten der Erbschaft mitteilt? Oder bekomme ich dann Besuch vom Gerichtsvollzieher (das Gericht hat eine Unterhaltssumme festgesetzt und im gleichen Vergleich festgesetzt, dass über das Erbe unverzüglich Auskunft zu erteilen ist).
- Beginnt die Rechtshängigkeit ab meiner Auskunftsanforderung oder erst ab dem Einreichen der Stufenklage?
- Haben die Kinder Einkommen, wenn (zumindest bei der Jüngeren) das Geld als Festgeld auf der Bank liegt? Hat die Ältere kein Einkommen, wenn sie die Wohnung selber bewohnt oder ist das so etwas wie ein geldwerter Vorteil?
Vielen Dank
Caetano
- Braucht die Mutter bei GSR mein Einverständnis, wie das Erbe der Kinder verwendet wird? Im Testament ist sie wohl als Verwalterin eingesetzt.
In jedem Fall einmal braucht sie das Einverständnis zur Annahme des Erbes. Der Rest richtet sich nach den Gegebenheiten des Erbes. Hat der Erblasser sie als Testamentsvollstrecker eingesetzt oder Bedingungen gestellt, kannst Du nichts dagegen tun. Was die frei disponierbaren Entscheidungen angeht, schon.
- Kann ich den Unterhalt kürzen, bis sie mir die Einzelheiten der Erbschaft mitteilt?
Können tust Du natürlich aber dürfen nicht und je nachdem wie Exe drauf ist, wird sie vollstrecken, wenn ein vollstreckbarer Titel existiert (was hier anscheinend der Fall ist).
- Beginnt die Rechtshängigkeit ab meiner Auskunftsanforderung oder erst ab dem Einreichen der Stufenklage?
Ab Zustellung Deines gerichtlichen Antrags an die Gegenseite.
- Haben die Kinder Einkommen
Ja klar. Zinsen sind immer Einkommen und das "selbst drin Wohnen" bedeutet nichts anderes als "entgangene Miete".
Gruss von der Insel