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Beistandschaft Abwickelung

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(@bobergdad)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

ich habe mich heute morgen frisch angemeldet! Einmal kurz über mich: Ich habe mich seit 2 Jahren von meine Freundin getrennt und wir haben 2 gemeinsame Kinder.
Die Trennung habe ich mich schwer vorgestellt aber das die KM mir das Leben so zur Hölle machen möchte hätte ich nicht gedacht. Mittlerweile kann ich die Kinder "regelmäßig" sehen.
Jetzt zum Thema: Ich zahle regelmäßig Unterhalt und die Mutter hat Beistand beim Jugendamt beantragt. Ich habe jetzt die 2 Erinnerung bekommen das ich unterschreiben soll.
Wie war das bei euch? Habt ihr unterschrieben? Was passiert wenn ich nicht unterschreibe? Im Brief wird mit rechtliche Schritte gedroht. Was passiert dann?

Ich kann mir vorstellen, dass das Thema hier öfters angesprochen worden ist. Ich hoffe aber es gibt hier jemanden der es nochmal erklären möchte:)

vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2018 11:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

was sollst Du unterschreiben?
Hast Du bereits Auskunft über Dein Einkommen gegeben und es liegt eine Berechnung vor? Dann verlangen die vermutlich einen Unterhaltstitel, auf den die KM einen Anspruch hat ...
Aber je mehr Druck die Aufbauen, um so mehr Fehler sind vermutlich in der Berechnung und damit zu Deinem Nachteil.

Du kannst die Zahlen hier einmal reinstellen, dann schauen sich die Unterhaltsspezies dies an.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2018 12:33
(@wasserfee)
Registriert

moin!

Grundsätzlich haben die Kinder ein Recht auf einen dynamischen Titel. Dem Titel an sich kannst du also nicht entgehen.
Aber du kannst prüfen, ob das JA richtig gerechnet hat oder auch selber einen Titel bei einem Notar erstellen lassen.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2018 12:39
(@bobergdad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke schonmal für die Antworten.
Ja es handelt sich um einen Unterhaltstitel. Ich habe damals meine Gehaltsabrechnungen abgeben müssen damit die errechnen wieviel Unterhalt ich monatlich zahlen muss.  Habe dann 1 Jahr lang Unterhalt bezahlt und jetzt ist die KM noch zum Amt gegangen um die Beistand bzw. Unterhaltstitel anzufragen. Ich verstehe nur nicht warum sie sowas machen? Ich zahle regelmäßig und wenn es mal soweit kommt das ich nicht zahlen kann brauchen sie mir auch nichts wegzunehmen. Wäre ja unmenschlich.

Wenn die Berechnung stimmt - ich aber nicht unterschreibe, können die es dann wirklich rechtlich durchsetzen? und was passiert dann? 
Und wenn ich dann mal nicht zahle - nehmen  sie z.B.  das Auto weg?!       

Danke euch!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2018 13:21
(@wasserfee)
Registriert

Hallo,

du kannst die Erstellung eines Titels nicht verweigern. Zur Not klagen die, du wirst zur Totelerstellung verurteilt und musst die Gerichtskosten zahlen.

"Sollte ich mal nicht zahlen können" gibt es nicht (zumindest nicht ohne Einigung mit der KM).

Solltest du nicht zahlen kann sofort vollstreckt werden, entweder durch eine Gehalts- oder Kontenpfändung.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2018 13:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

rein rechtlich hat das Kind (die Kinder) einen Anspruch auf einen dynamischen Titel. Das einzige, was ggf. zusätzlich aufgenommen werden kann ist eine Befristung auf das 18. Lebensjahr der Kinder.

Wenn Du nicht unterschreibst bzw. selbst einen Titel in geeigenter Höhe erstellen lässt, dann dieser Titel eingeklagt.

Es ist sinnvoll für jedes Kind einen extra Titel zu erstellen.

Es ist schon richtig, dass falls Du auch nur einmal nicht zahlst/zahlen kannst gepfändet wird. In aller Regel nicht das Auto, aber eine Gehaltspfändung, so dass die KM direkt den KU für die Kinder bekommt.

Solltest Du krzzeitig nicht zahlen können (bis ca. 6 Monate) dann ist dieser Zeitraum alleine von Dir zu überbrücken, solltest Du längerfristig oder auch aufgrund sich ändernder Lebensumstände nicht zahlen können, dann muss der Titel abgeändert werden. Das kann durch einen  (Teil-)Vollstreckungsverzicht erfolgen oder aber der alte Titel muss herausgegeben werden und ein neuer Titel wird erstellt.
Gibt es 2 Titel musst Du auch 2 Titel bedienen!

Zunächst kannst Du Dich mit der KM immer auf eine Abänderung des Titels einigen, dass sollte dann aber auch rechtlich sauber erfolgen.
Stimmt die KM nicht zu, dann bleibt nur eine gerichtliche Abänderung, die Du einleiten musst.

Kannst Du objektiv nicht zahlen, weil der titulierte Unterhalt bei Deinem Einkommen nicht gezahlt werden kann, dann bleibt Dir nur (aufstockendes) H4 zu beantragen, dabei werden titulierte Unterhaltsansprüche berücksichtigt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2018 17:49
(@tellerchen)
Benutzer

Hallo...
meine Rechtschutzversicherung kam damals für das Verfahren auf, ob man das macht, muss jeder selber wissen, ob du das kannst, kann ich nicht beurteilen.
Leider hast du nicht geschrieben, ob du arbeitest, und wenn ja ob Arbeitsmässig alles ok ist, den Job darfst du nicht beenden, aber wenn dein Chef dir aus irgendwelchen Gründen, die gerechtfertigt sind, eine Kündigung bzw Aufhebungsvertrag anbietet, kannst du ja nix dagegen machen, das es deiner Firma nicht gut geht.
Ich kenne Leute, die haben sich eine Notreserve angespart, unter der Matratzeob das legal ist, mag ich nicht zu beurteilen...
Mein Titeltermin wurde damals im Gericht zurückgezogen, kommt drauf an wie es bei dir finanziell aussieht, sprich wie deine Ausgabenseite ist etcetc
Das Auto kann man dir meines Wissens nicht weg nehmen, kommt aber drauf an, ob es dein Eigentum ist, und Ober...Mittel.. was weiß ich für ne klasse, oder ob du es nur geleast hast, sprich es dir garnicht gehört. Du musst ja keinen Porsche fahren, ein Fiat reicht ja auch.

magst du noch mehr Information schreiben?

lg

tellerchen

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2018 22:38
(@wasserfee)
Registriert

@tellercchen,

das funktioniert doch vorne und hinten nicht.

Erstmal muss der TO auch trotz Kündigung in der Lage sein, mindestens 6 Monate KU weiterzuzahlen gemäß Titel. Auch ohne Job.
Dann wird eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen verlangt und es kann passieren, dass der Titel trotzdem nicht geändert wird. Deine Idee bringt nur einen Haufen Ärger und Schulden.

Von einem gesunden, arbeitsfähigen Menschen wird verlangt, dass er den (Mindest-)Unterhalt für seine Kinder selber aufbringen kann und so wird es auch vor Gericht enden.
Und das ist auch gut so!

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 09:19
(@bobergdad)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen!
Ich bin arbeitstätig und es läuft auch alles super.
Ich zahle gerne für die Kinder und sehe das auch ein. (Wenn das Geld dann auch für die Kinder verwendet wird – aber das ist mal wieder eine andere Sache)
Was ich nicht einsehe ist die Pfändung wenn ich mal nicht zahlen kann. Es gibt sicherlich mal Gründe warum Menschen in einem Monat gehindert sind die Zahlung zu tätigen. z.B. wenn  am Haus was ist oder am Auto was repariert werden muss. Solche Sonderzahlungen kann es immer mal geben. Meine Ex Freundin geht es finanziell richtig gut. Da regt es mich auf so etwas anzudrehen.
Was passiert wenn ich jetzt nicht reagiere? Geht das Jugendamt für sie zum Gericht als Beistand oder muss sie das selbst machen? Ich meine mal gelesen zu haben das sie die Beistand zurück nehmen müsste und sich einen Anwalt besorgen muss…. Ich glaube die Mühe macht sie sich nicht;) Danke für euere Antworten

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2018 10:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da das Kind Anspruch auf einen dynamischen Titel, ist das vor Gericht sozusagen ein Selbstläufer.
Sprich, das Jugendamt hat dich zur Erstellung aufgefordert. Du bist dem nicht nachgekommen. Wenn es ganz blöd läuft, macht die Beistandschaft oder ein extra beauftragter Anwalt eine Klage und reicht die gleich bei Gericht ein. Das Gericht erklärt dir dann, dass du dieser Aufforderung nicht nachgekommen bist und es gibt ein Urteil über den zu zahlenden Kindesunterhalt in Höhe von xx %. Dieses Urteil ist dann dein Titel (im Zweifelsfall für beide Kinder zusammen und nicht auf das 18. Lebensjahr befristet). Und da du ja aufgrund deiner Weigerung einen Titel erstelllen zu lassen dafür gesorgt hast, dass diese Klage notwendig wurde, zahlst du nicht nur deine Gerichts- und Anwaltskosten sondern im Zweifelsfall auch die der KM.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 10:41




(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Erstmal muss der TO auch trotz Kündigung in der Lage sein, mindestens 6 Monate KU weiterzuzahlen gemäß Titel. Auch ohne Job.

@Wasserfee,

wo steht das bitte? Wird bestimmt Funktionieren wenn man für mehrere Kinder Unterhalt zahlt oder evtl. für den Mindestunterhalt nicht leistungsfähig ist, die Frage ist nur wie die nötigen Rücklagen gebildet werden sollen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 10:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...Mindestunterhalt nicht leistungsfähig ist, die Frage ist nur wie die nötigen Rücklagen gebildet werden sollen.

Das ist gängige Rechtssprechung.
Ob man das richtig empfindet, ist eine andere Geschichte.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 11:33
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Kasper

Das ist gängige Rechtssprechung.
Ob man das richtig empfindet, ist eine andere Geschichte.

das sind immer Einzelfallentscheidungen und nix anderes. Wenn es gängige Rechtssprechung wäre, gebe es ein Gesetz dazu und man müsste dann auch kein Gericht dafür bemühen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 11:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Was ich nicht einsehe ist die Pfändung wenn ich mal nicht zahlen kann. Es gibt sicherlich mal Gründe warum Menschen in einem Monat gehindert sind die Zahlung zu tätigen.

Naja, verständlich ist es im Allgemeinen, weil ja auch bei dem BET und dem Kind regelm. Zahlungen anstehen und deshalb der KU nicht einfach ausbleiben kann, weil beim Unterhaltspflichtigen Kfz-Reparaturen oder was am Haus ansteht. Soweit sollte es eigentlich verständlich sein (über Höhe des zu titulierende Unterhalts lasse ich mich jetzt hier nicht aus)

Das es in Deiner konkreten Situation der KM nach Deiner Aussage finanziell gut geht und sie deshalb auf diese Absicherung verzichten könnte, dass musst Du mit ihr regeln. Wenn KM selbst agiert, dann kann sie - wenn sie will, wenn sie Dir traut - auf den Titel verzichten oder einen geringeren Betrag titulieren lassen. Da sie aber die Beistandschaft für sich (bzw. das Kind) arbeiten lässt (weil KM keinen Nerv, keine Zeit, keine Ahnung hat sich mit Dir auseinanderzusetzen) ist es nachvollziehbar, dass die Beamten od. Verwaltungsangestellten hier eben den Anspruch auf die Absicherung mittels des Titels durchsetzen müssen, sonst wären sie später in der Haftung.

Du musst also selbst aktiv werden und mit der KM verhandeln. Will sie einen Titel, wird sie auch durchsetzen können. Die Beistandschaft wird in jedem Fall sich um den Titel bemühen.

Was Du tun könntest, einen geringen Betrag titulieren. Damit gibt es eine gewisse Sicherheit und Du zeigst "guten Willen".  Und die Schwelle, nur für den Differenzbetrag vor Gericht zu ziehen mag höher sein. Und sollte die Gegenseite dies doch durchziehen, kannst Du jederzeit doch den dynm. Titel in der korrekten Höhe und begrenzt auf die Volljährigkeit erstellen lassen.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 12:01
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich zahle gerne für die Kinder und sehe das auch ein. (Wenn das Geld dann auch für die Kinder verwendet wird – aber das ist mal wieder eine andere Sache)  

Ob das Geld für die Kinder verwendet wird oder nicht kannst Du nicht beeinflussen bzw. kein BET wird gezwungen eine separate Rechnung aufzumachen wofür welcher Betrag verwendet wird. Ist natürlich ärgerlich wenn auf der anderen Seite jemand sitzt der nur das Geld sieht was auf dem Konto eingeht, aber ich denke in den überwiegenden Fällen kommt es schon den Kinder zu Gute wenn eine entsprechende Behausung vorhanden ist und der Kühl- und Kleiderschrank gefüllt ist.

Was ich nicht einsehe ist die Pfändung wenn ich mal nicht zahlen kann. Es gibt sicherlich mal Gründe warum Menschen in einem Monat gehindert sind die Zahlung zu tätigen. z.B. wenn  am Haus was ist oder am Auto was repariert werden muss. Solche Sonderzahlungen kann es immer mal geben. Meine Ex Freundin geht es finanziell richtig gut. Da regt es mich auf so etwas anzudrehen.

Einsehen musst Du es nicht, aber da kannst Du relativ wenig gegen machen. Die von Dir genannten Sonderausgaben sind schlicht und ergreifend Dein Problem, gibt es einen Titel ist der zu bedienen bzw. per Abänderungsklage zu ändern wenn sich die Lebensverhältnisse dauerhaft ändern. Da hilft eigentlich nur eines, mit Ex zu reden und versuchen zu erklären. Sollte die Zahlung einfach ausbleiben bei einem bestehenden Titel kann man Dir den Gerichtsvollzieher zu Besuch schicken.

Was passiert wenn ich jetzt nicht reagiere? Geht das Jugendamt für sie zum Gericht als Beistand oder muss sie das selbst machen? Ich meine mal gelesen zu haben das sie die Beistand zurück nehmen müsste und sich einen Anwalt besorgen muss…. Ich glaube die Mühe macht sie sich nicht;) Danke für euere Antworten

Wenn Du nicht reagierst kann es noch teuerer werden, Du hast ja schon 2 Erinnerungen bekommen. Wenn die Beistandschaft Klage auf Erstellung eines Titel einreicht darfst wahrscheinlich auch noch die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 12:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das sind immer Einzelfallentscheidungen und nix anderes. Wenn es gängige Rechtssprechung wäre, gebe es ein Gesetz dazu und man müsste dann auch kein Gericht dafür bemühen.

Dann schau mal, wie weit Du mit Deiner Sichweise kommst bzw. wie schnell Du einen Titel wegen Arbeitslosigkeit geändert bekommst...

Zum Thema.
Auf den Titel besteht ein Anspruch, dieser kann sogar eingeklagt werden. Also Kopf in den Sand stecken, bringt nichts. Wenn Du keine Einwände gegen die Berechnung des Unterhaltes hast, dann solltest Du diesen titulieren. Hast Du vorbehalte, kannst Du Deine Berchnung nehmen und diesen Betrag titulieren.
Grundsätzlich ist es so, dass das JA das beurkunden muss, was Du willst. Erfahrungsgemäß stellen die sich immer ein wenig an, wenn es nicht so läuft wie die es wollen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 12:12
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das sind immer Einzelfallentscheidungen und nix anderes. Wenn es gängige Rechtssprechung wäre, gebe es ein Gesetz dazu und man müsste dann auch kein Gericht dafür bemühen.

Fast alle Gerichtsentscheidungen sind Einzelfallentscheidungen. Wenn sich die Begründungen ähneln und die Urteile immer in die gleiche Richtung gehen, dann spricht man von der "ständigen Rechtssprechung". Ein Gesetz ist wieder etwas anderes. Und nicht alles, was im Rahmen der ständigen Rechtssprechung regelm. entschieden wird, wird zu einem Gesetz.

Und im Übrigen: Das man selbst bei einem Gesetz regelm .ein Gericht bemühen muss, sieht Lebenspraxis und führt zum Ausgangspunkt.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 12:20
(@bobergdad)
Schon was gesagt Registriert

OK also ich glaube mittlerweile so einfach ist die Sache doch nicht zu umgehen. Reden mit der EX ist hoffnungslos... sie möchte nur Geld.
Was würdet ihr also empfehlen? Zum Notar gehen und dort etwas festhalten?  Muss ich alle Gehaltsabrechnungen vorzeigen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2018 12:24
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn die Berechnung des JA korrekt ist, kannst auch dort unterschreiben (Frage ist es richtig berechnet, Begrenzung auf das 18 Lebensjahr?). Notar kannst auch machen, kostet aber Geld.

Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate + letzte Steuererklärung. Hast Du das der Beistandschaft noch nicht eingereicht? Wie haben die dann berechnet??

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 12:29
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Kasper,

Dann schau mal, wie weit Du mit Deiner Sichweise kommst bzw. wie schnell Du einen Titel wegen Arbeitslosigkeit geändert bekommst...

Hab ich durch. Mein Titel wurde wegen Krankengeldbezug auf Null gesetzt und hat vor dem OLG bestand gehabt.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 12:35




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