Hallo liebe Forengemeinde,
die Beistandschaft des Jugendamts hat letzte Woche mitgeteilt, dass der Unterhalt fürs Kind (7 Jahre) wegen Mangelfall auf Betrag x gekürzt wird. Angeblich hat der Vater angerufen und mitgeteilt, dass er nur noch xxx weniger verdient. Schriftliche Unterlagen liegen nicht vor.
Vom Vater liegt ein unterschriebener Titel y vor. Der gekürzte Betrag soll nun "noch" (Titel y minus ca. 50-100€) geringer ausfallen.
Die Beistandschaft hat dies einfach akzeptiert. Falls kein Einverständnis mit dem gekürzten Unterhalt besteht soll diese zurückgenommen werden.
Ist das so einfach? Paar Probleme und gleich haben die angeboten, dass die Beistandschaft zurückgezogen/beendet werden kann/soll.
Bitte um hilfreiche Anregungen, damit das JA die Interessen des Kindes vertritt.
Kann das JA die Beistandschaft von sich aus abgeben/auflösen/beenden?
Bitte um Tips zum weiteren Vorgehen. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
LG Lara
Hallo,
wenn ein Titel vorliegt, kann der nicht einfach und schon gar nicht auf Zuruf geändert werden. Wenn Du nicht einverstanden bist, muss der Vater klagen. Zahlt er einfach weniger, kannst Du mit dem Titel vollstrecken.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Lara,
aus Sicht von betroffenen Vätern (wir unterstellen hier mal, dass diese unverschuldet weniger Geld verdienen und sich nicht absichtlich zum Mangelfall ernannt haben) ist es ja eine nette Geste des JA.
Du hast aber einen Titel und dieser hat Bestand. Wie schon geschrieben, musst Du der Änderung zustimmen oder der KV muss klagen.
Aus meiner Sicht solltest Du mal beim KV anfragen, wo das Problem liegt und ob man hier nicht gemeinsam eine Lösung finden kann. Immer unter der Voraussetzung, dass hier keine Absicht seitens des KV vorliegt. Denn Kinder kosten Geld und Unterhalt muss auch bezahlt werden.. Also, raus aus der "Komfortzone" Beistandschaft und Kontakt mit dem KV aufnehmen und danach die Lage beurteilen. Gruß Ingo
Hallo LBM,
das Problem ist, die Beistandschaft will das bislang ohne Nachweise des Vaters akzeptieren. Und wenn kein Einverständnis mit mir vorliegt, so soll ich die Beistandschaft beenden.
Kann das Jugendamt die Beistandschaft beenden, wenn der Reduzierung durch mich nicht zugestimmt wird?
Bislang liegen keine Nachweise des Vaters vor und er ist z. Zt. nicht erreichbar (Urlaub).
Für was liegt dann dort der Titel über 100%, wenn die nix machen? (letzten Monat hat er garnicht bezahlt!)
Was kann ich der JA-SB mitteilen, damit sie was unternimmt? Sie will das auf Zuruf des Vaters einfach so akzeptieren- und ich soll das auch. :exclam:
Danke schon mal für die Antwort
LG Lara
Moin Lara,
Du hast einen Titel. Dieser regelt klipp und klar, was zu zahlen ist. Wenn nicht gezahlt wird, musst Du halt pfänden lassen.
Wenn Du mit einer Reduktion des Unterhalts nicht einverstanden bist, teile das dem SB mit und die Sache ist erledigt.
Nochmal: Du solltest hier den Kontakt mit dem KV suchen und fragen, wo der Schuh drückt. Aus der höchstpersönlichen Forenbeobachtung kommen solche
Fälle meist dann zu Stande, weil es bei kurzfristigen Verdienstausfällen zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist. Möglicherweise ist es nur eine kurzfristige Situation. Und die meisten Menschen sind heute auch im Urlaub über Handy erreichbar. Anrufen - keine Whatts-App, E-Mail, oder sonst was schicken. Und wenn der Herr Papa sich eine Fernreise leisten kann und deshalb nicht erreichbar ist, solltest Du dir erst Recht Gedanken machen. Gruß Ingo
Moin
Der Beistandschaft liegen anscheinend Unterlagen vor, die eine Titelreduzierung als angebracht erscheinen lassen. Bitte doch die Beistandschaft, Dir diese Unterlagen in Kopie zukommen zu lassen.
Falls Du andere sachliche Agrumente vorbringen kannst - nur zu.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
die Aufgaben der Beistandschaft sind <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1712.html>§" 1712 BGB </a> geregelt und die Beistandschaft kann gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1715.html>§" 1715 BGB</a> nur beendet werden, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Alerdings kannst Du das JA nicht zwingen, dass zu tun, was Du glaubst getan werden müsste. Deshalb hat das JA Dir erklärt, dass Du das nur durchsetzen kannst, wenn Du die Beistandschaft beendest und es entweder selbst unternimmst oder einen Anwalt beauftragst.
Im konkreten Fall kannst Du pfänden lassen, da Du über einen Titel verfügst, dass kostet dann aber zunächst erst einmal Geld.
Wichtiger wäre herauszubekommen worin das Problem besteht und ob der Unterhalt gestundet wird oder ein neuer Titel erstellt wird (wurde).
Trotzdem bleibt unterm Strich, dass wo nichts ist, auch nichts zu holen ist.
VG Susi
das Verhalten der Dame ist seltsam. Gab es vorher schon Probleme mit ihr?
Hat sie während der Beistandschaft regelmäßig (wann?) Auskunft über die Einkünfte des Vaters verlangt? Hast du die Unterlagen darüber jeweils bekommen?
@ Oldie: die Beistandschaft hat wohl keine Unterlagen. Sie hat eine telefonische Info des Kunden als ausreichend akzeptiert. Das ist wohl ein bißchen dünn.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LBM
Eben deshalb sollen diese ja auch angefordet werden. Es bringt nichts, zu behaupten oder zu vermuten, so sehr es auch der Tatsache entsprechen mag. Erst damit kann und sollte der Betroffene Maßnahmen einleiten, z.B. Dienstaussichtsbeschwerde oder was weiß ich stellen. Vielleicht auch einen eigenenen RA mit den UH-Angelegenheiten beauftragen. Nur bringt es nichts, mündliches gegen mündliches zu stellen, oder darüber zu sinnieren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Ihr Lieben,
das JA verlässt sich auf die telefonische Auskunft des KV. Der JA-SB ist nicht bekannt, warum sich der Nettoverdienst gesenkt hat.
Vll. Arbeitgeber gewechselt, Stunden reduziert - keine Ahnung. Aber Zahlbetrag reduzieren ist lt. JA ok. Und hat sie so dem KV bereits mitgeteilt :puzz:
Im August kam kein KU. Im September bislang auch nicht. "Aber er reicht die Unterlagen ja nach!" :knockout:
Letzte Verdienstauskunft des KV erteilte das JA 2008/2009. Er hat ja auch immer die 100% gezahlt, die letzten Jahre.
Mit welchen Aufforderungen könnte das JA an den KV herantreten?
Dass der Unterhalt erst nach 6 Monaten geändert werden kann? (hab ich mal wo gelesen)
Dass er evtl. Aufstockung bei der ARGE/Sozialamt beantragen soll?
Welche Hinweise kann ich der SB geben, damit Sie in die Gänge kommt?
Ich versteh das nicht. Ich soll ne vorläufige Reduzierung akzeptieren. Geht das überhaupt mündlich, wenn ein Titel existiert?
So viele Fragen und keine Hilfe vom JA. Der JA-SB war nur wichtig, dass ich der Reduzierung zustimme. Unterlagen kann Sie mir keine schicken, da sie selbst keine hat. Nur eine Neuberechnung mit geringerem Lohn könnte sie mir zukommen lassen.
Meist ist die nette Dame sowieso tagelang nicht erreichbar.
Wäre nett, wenn jemand einen Vorschlag hätte, was ich der mal sagen/schreiben könnte, damit sie ihre Arbeit vernünftig macht.
Werde natürlich, wenn KV aus dem Urlaub kommt, versuchen mit diesem Kontakt aufzunehmen. Vll. sagt er ja dann, was Sache ist.
LG Lara
Gar nichts. Die Beistandschaft beenden und einen Anwalt beauftragen.
Das ist Mumpitz was die da treibt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Liebe Frau Beistand,
während der Beistandschaft sind Sie als gesetzliche Vertreterin meines Kindes für die Geltendmachung des Kindesunterhalts zuständig und auch verpflichtet. Dies gilt auch für Abänderungen von Unterhaltsverpflichtungen. Sie entscheiden also allein über den derzeitigen Abänderungswunsch des Kindesvaters. Sollten Sie allerdings ohne jeglichen schriftlichen Nachweis des Vaters - also völlig unbegründet - einer Unterhaltsreduzierung zustimmen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Bitte senden Sie mir umgehend schriftlich oder per E-Mail einen Termin zur Akteneinsicht bei Ihnen. Fertigen Sie für diesen Termin bitte vorab Kopien für mich von allen Schriftstücken in Ihrer Akte über die Auskunftspflicht des Vaters seit Beginn der Beistandschaft. Nach meiner Kenntnis hätte der Vater Ihnen als Beistand spätestens alle 2 Jahre umfassend Auskunft erteilen müssen.
Ich beabsichtige zur Akteneinsicht in Begleitung eines eigenen Beistands (kein Rechtsanwalt) bei Ihnen zu erscheinen. Bestehen Ihrerseits Bedenken dagegen?
Freundliche Grüße
Lara
Die Zeilen im 1. Anlauf per E-Mail versenden. Erfolgt innerhalb einer Woche keine Reaktion, schriftlich (mit Kopie der E-Mail) im Vorzimmer der Jugendamtsleitung gegen Empfangsbekenntnis nochmals abgeben.
@Lara: Die Verjährung von Ansprüchen des Kindes gegen den Beistand ist während der Dauer der Beistandschaft gehemmt! § 207 BGB
Hallo Ihr Lieben,
nun ein kleines update. :thumbup:
Kindsvater hat sich letzte Woche gemeldet. Er zahlt weiter wie bisher. Bislang keine Begründung. :knockout:
JA hat sich nicht mehr auf meine Briefe ( 3 ) gemeldet. Aber ich werde nicht nachlassen. Ich wünsche Einsicht in die Akte. Jetzt erst recht. :knockout:
Werde nach Akteneinsicht wieder berichten. Vielen Dank nochmals für Eure Unterstützung.
LG
Lara
N'Abend Lara,
die Sache stinkt ganz gewaltig. Unbedingt dranbleiben und auf Akteneinsicht bestehen. Schon bei der Jugendamtsleitung beschwert? Nicht mehr allein Gespräche im Jugendamt führen, immer einen Beistand mitnehmen.
Hallo Egalo,
vielen Dank für deine Hilfe. Habe die Sachbearbeiterin angeschrieben. Antwort kam von Vorgesetzter, da Schbearbeiterin in Urlaub. Aber keine Stellungnahme zu meinen Argumenten bzw. konkrete Auskunft.
Dann Brief an Vorgesetzte geschrieben. Plötzlich war die in Urlaub. :knockout:
Dann 3. Brief an JA-Leitung geschrieben.
Alle 3 haben nicht reagiert. Sachbearbeiterin müsste aus dem Urlaub seit letzter Woche zurück sein. Ich lass ihr noch Zeit bis Donnerstag.
Am Donnerstag geht wieder ein Schreiben raus. Immer schön regelmäßig, jeden Donnerstag wird :gunman:
Bestehe weiterhin auf Akteneinsicht. Geh dort auch mit Begleitung hin. :thumbup:
Vielen Dank nochmals für die Tipps.
LG Lara
Am Donnerstag geht wieder ein Schreiben raus. Immer schön regelmäßig, jeden Donnerstag wird :gunman:
N'Abend Lara,
je mehr Schreiben ohne echte Konsequenzen du sendest, um so weniger nehmen die dich ernst. Höchstens noch ein Schreiben (darin glaubhaft mit Öffentlichkeit "drohen"), dann Beendigung der Beistandschaft. Du erhältst dann "Akteneinsicht" durch Übersendung eines Abschlussberichtes incl. diverser Anlagen.
Solltest du dich danach wieder für die Beistandschaft entscheiden, müssen sie es machen, ob sie wollen oder nicht. Das steht so auch in einem DIJuF-Aufsatz.
Falls aber ein Anwalt eingeschaltet werden muss: Wie sieht es bei dir finanziell aus? Würdest du Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe erhalten? Oder könntest du den Anwalt vorfinanzieren?
Falls aber ein Anwalt eingeschaltet werden muss: Wie sieht es bei dir finanziell aus? Würdest du Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe erhalten?
Die Frage muss korrekt lauten: würde Kind VKH erhalten, weil Kind über kein / zu wenig Einkommen und Vermögen verfügt und Lara aufgrund ihres Einkommens nicht zum Prozesskostenvorschuss verpflichtet ist. Die Schwelle zur VKH ist damit deutlich niedriger als für Lara persönlich.
Gruss von der Insel
Hallo Ihr Lieben,
Schreiben wegen Termin zur Akteneinsicht ist heute abend raus. (Nr. 4 - jeden Donnerstag ein Schreiben, immer schön vor dem Wochenende)
Habe Terminvorschlag eingefordert und unangekündigten Besuch während der Öffnungszeiten angesagt, falls kein Terminvorschlag kommt.
Weiterhin hab ich geschrieben, falls keine Akteneinsicht ermöglicht wird, werde ich mit weitere rechtliche Schritte vorbehalten.
Nun haben die wieder ne Woche Zeit. Dann folgen weitere Schritte.
Vielen Dank Euch allen für die Unterstützung.
P.S. Anwalt ist nicht nötig, da KV wieder lt. Titulierung bezahlt, auch wenn ich noch nicht weiß warum. Die Reduzierung ist angeblich für dieses Jahr vom Tisch.
Werde Euch aber trotz allem auf dem Laufenden halten, falls es interessiert 😉
Liebe Grüße
Lara
Hallo Ihr Lieben,
ich hab natürlich keine Antwort auf mein letztes Schreiben erhalten. Nichtmal die angefragten Öffnungszeiten wurden mir mitgeteilt :knockout:.
Also was folgte? Ich ging ca. 10 Tage später in Begleitung hin, um 9:00 Uhr. Die Sachbearbeiterin hat uns kurz begrüßt und uns wieder aus dem Büro geschickt. Wir sollten noch einen Moment warten. Der Moment dauerte dann allerdings über 30 Minuten. Dann kam eine Dame auf uns zu und stellte sich vor. Es war die Bereichsleiterin und wir wurden ins Büro gebeten.
Das Gespräch verlief ruhig und sachlich von beiden Seiten. Jeder legte seine Meinung bzw. Sicht dar. Es gab einige interessante Neuigkeiten für beide Seiten.
Eine Akteneinsicht wurde uns jedoch aus Datenschutzgründen verwehrt, da ich einen Beistand dabei hatte und die Akte beim Abteilungsleiter(?) (= Vorgesetzter der Bereichsleiterin) wäre.
Obwohl der Kindsvater weiterhin den titulierten Unterhalt bezahlt, wurden angeblich die Verdienstbescheinigungen angefordert.
Zum Schluss sind wir so verblieben, dass die Akte (auch für den Beistand einsehbar) bis Ende November zur Einsicht "aufbereitet" wird.
Vielleicht liegen dann ja bereits die angeforderten Verdienstbescheinigungen vor. 😉
Werde mich Anfang Dezember wieder melden, wie`s weitergeht.
Liebe Grüße Lara