Guten Tag zusammen,
die Ex treibt es mal wieder bunt.
Nun hat sie beim JA eine Beistandschaft zur Unterhaltsfestsetzung beantragt. Ich zahle allerdings den Regelunterhalt, so, wie ich ihn nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen habe. Warum sie das tut, ist mir klar, es macht mir halt wieder mal Arbeit...
Ich frage mich allerdings (und darum auch dieser Beitrag): Worauf sollte ich achten? Was kann passieren? Welche Fallstricke gibt es?
Momentan habe ich ein Schreiben vor mir liegen, in dem sowohl meine persönlichen Daten als auch meine Einkommenssituation erfragt werden (Einkommen brutto-netto, Mietkosten, Schulden etc.). Die Nachweise dafür kann ich ohne Weiteres erbringen, allerdings wird dort auch der Einkommensnachweis Dezember 2014 (ich vermute mal, wegen der kumulierten Gehaltszahlungen 2014) gefordert. Warum? Kann das JA den Unterhalt auch rückwirkend festlegen? Und ein weiteres Problem: die Gehaltsabrechnung Dezember 2014 liegt derzeit beim Finanzamt wegen der Steuer. Und mein Arbeitgeber (öffentl. Dienst) stellt keine zweite Abrechnung aus. Die Mitarbeiterin vom JA und ihr Vorgesetzter sind telefonisch nicht zu erreichen, eine E-Mail mit diesen Fragen zum Schreiben wurde bislang nicht beantwortet (das alles nur als Info zum aktuellen Stand).
Ich erhoffe mir von hier ein paar nützliche Tipps zum weiteren Vorgehen. Vielen Dank!
Gruß, Kitefan
Moin,
wann ist die letzte Auskunft gefordert worden?
Die Unterlagen aus 2014 sind schon richtig, da für den Unterhalt die letzten 12 Monate zu Grunde gelegt werden. Daher würde ich denen schriftlich dies so mitteilen, das die Unterlagen derzeit nicht verfügbar sind und nachgereicht werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
danke für die schnelle Antwort. Dies hier ist die erste offizielle Anforderung. Die Ex hatte im letzten Herbst mal nach einer aktuellen Gehaltsabrechnung gefragt und diese auch von mir bekommen. Damals habe ich noch mehr Unterhalt als notwendig gezahlt, da ich (wegen gemeinsamen Sorgerechts) das Kindegeld nicht hälftig in Abzug gebracht habe. Dies habe ich in diesem Frühjahr geändert, zahle also nunmehr "nur" noch den Pflichtbetrag.
Eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung oder etwa einen Titel gibt es nicht. Im Scheidungsverfahren wurde festgehalten, dass die Parteien den Kindesunterhalt einvernehmlich regeln.
Moin,
so, kurzes Update: ich habe die (wirklich sehr freundliche) Dame vom JA erreicht. Sie sagte mir sinngemäß, dass der von mir monatlich gezahlte Betrag schon sehr richtig aussehe, vorausgesetzt, ich habe die Unterhaltsstufe richtig ermittelt. Das JA habe eigentlich wichtigeres zu tun, aber man sei dazu verpflichtet, die Ermittlung durchzuführen, da die Kindesmutter behauptet hat, ich zahle zu wenig. Nun, man wird sehen. Mit den neuen Sätzen der Düsseldorfer Tabelle mag sich der Unterhalt wieder um ein paar Euro erhöhen, das ist aber marginal.
Was mir etwas Sorgen macht: Bei der Ermittlung der Unterhaltsstufe habe ich bislang einen Autokredit als monaltiche Verpflichtung abgezogen. Die Dame vom JA meinte, dass dieser Kredit vermutlich nicht als Belastung anerkannt wird, da er nach der Trennung entstanden ist. Nun brauche ich das Fahrzeug aber zwingend beruflich. Der Wagen ist auch von meinem Arbeitgeber (ÖD) und der Autoversicherung als Dienstfahrzeug anerkannt. Ich habe also dem Ermittlungsbogen ein entsprechendes Schreiben beigelegt, in dem ich darauf hinweise, dass dieses Fahrzeug meine Leistungsfähigkeit im unterhaltsrechlichen Sinne erhält. Mal sehen, was dabei herauskommt.
In diesem Sinne ein sonniges Horrido,
Gruß, Kitefan
Im Unterhaltsrecht werden i.d.R k.eine Fahrzeugkosten anerkannt, sondern nur Kilometerpauschalen.
Etwas anderes durchsetzen zu wollen, wäre zumindest schwierig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Kitefan,
Im Unterhaltsrecht werden i.d.R k.eine Fahrzeugkosten anerkannt, sondern nur Kilometerpauschalen.
Wobei diese Kilometerpauschalen aber relativ unterhaltszahlerfreundlich sind. Wenn du sagst, dass du die Kreditkosten ansetzt - heißt das, dass du diese bislang zusätzlich zu der Kilometerpauschale, oder anstelledessen angesetzt hast?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Wobei diese Kilometerpauschalen aber relativ unterhaltszahlerfreundlich sind. Wenn du sagst, dass du die Kreditkosten ansetzt - heißt das, dass du diese bislang zusätzlich zu der Kilometerpauschale, oder anstelledessen angesetzt hast?
Und klarstellend sei angemerkt, dass eine zusätzliche Geltendmachung der Kreditkosten letztlich doppelt wäre, da in den km-Pauschalen Abnutzung (und damit die Finanzierung) schon enthalten ist. Also über eine Beschränkung auf die km-Pauschalen darf nicht gemeckert werden. Und wenn bislang beides durchging: Glück gehabt!
Gruß, toto
Und klarstellend sei angemerkt, dass eine zusätzliche Geltendmachung der Kreditkosten letztlich doppelt wäre, da in den km-Pauschalen Abnutzung (und damit die Finanzierung) schon enthalten ist.
Sorry Toto, wenn ich dir heute schon zum zweiten Mal widersprechen muss, aber die anzusetzende Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit deckt ganz sicher nicht die Kosten, die dem Kitefan durch die dienstliche Nutzung seines Fahrzeugs entstehen.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Dann soll er eben auch die dienstlichen Kilometer geltend machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wobei er diese vermutlich bei seinem Arbeitgeber geltend machen wird. Somit wäre es dann doch doppelt.
When nothing goes right - go left!
Wenn er die km beim Arbeitgeber geltend macht, dann bleiben nur private Kosten für das Auto, die aber weder steuer- noch unterhaltsmindernd sind.
Hat er berufsbedingte Kosten für das Auto ("Werbungskosten") dann kann er die mittels km-Pauschale (und dort enthalten eben auch der beruflichbedingte Verschleiß!) netto-mindernd ansetzen .
Aber Finanzierungskosten für ein - vermutlich sogar auch privatgenutztes Kfz - mindern eben nicht die Bemessungsgrundlage für Unterhalt (zumindestens nicht ohne langwierige Überzeugungsarbeit). Derjenige, der sein Auto bar bezahlt hat, kann die Kosten dafür ja auch nicht unterhaltsmindern ansetzen.
@STORM: Ich lasse mir ja gerne widersprechen, wenn es sein muss auch mehrfach am Tag. Ich wundere mich aber, dass Du hierbei ein Verständnisprob. hast...
Gruß, toto
@STORM: Ich lasse mir ja gerne widersprechen, wenn es sein muss auch mehrfach am Tag. Ich wundere mich aber, dass Du hierbei ein Verständnisprob. hast...
Welches du wo genau verortest?
Wo genau siehst du jetzt einen Unterschied zwischen dem:
Wobei er diese vermutlich bei seinem Arbeitgeber geltend machen wird. Somit wäre es dann doch doppelt.
und dem:
Wenn er die km beim Arbeitgeber geltend macht, dann bleiben nur private Kosten für das Auto, die aber weder steuer- noch unterhaltsmindernd sind.
:question:
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Hallo zusammen,
ich mache derzeit den erwerbsbedingten Mehraufwand i.H.v. 5% des Netto geltend. Das deckt aber tatsächlich bei weitem nicht die realen Kosten für Fahrzeugunterhalt (Abnutzung, Versicherung, gefahrene km). Den dienstlichen Anteil könnte ich zwar über ein Fahrtenbuch ausrechnen, allerdings habe ich die Finanzierungskosten bislang komplett abgezogen, weil ich das Fahrzeug ja auch nutze, um meinen Sohn rumzukutschieren, während er bei mir ist, um ihn abzuholen und zu bringen etc.
Mag sein, dass das JA diese Kosten nicht anerkennt, somit würde ich eine Unterhaltsstufe nach oben rutschen. Nach den alten Werten (seit 01.01.2015) würde ich dann auf 289€ (Stufe 5 - 1/2 Kindergeld) steigen. Bisher habe ich 257€ gezahlt. Das JA hat mich vorsorglich zum 01.08. in Verzug gesetzt. Da die Ermittlung aber vermutlich noch im August abgeschlossen sein wird, könnte ich die Differenz easy nachzahlen. Die neuen Werte der Düsseldorfer Tabelle ab 01.08. kenne ich noch nicht, dürfte sich aber im Bereich 10-15€ bewegen. Damit hätte ich im Vergleich zu dem, was ich bis zum Frühjahr gezahlt habe, kaum noch eine Differenz. Ärgerlich zwar, wäre aber zu verschmerzen.
Was mich richtig fuchst ist, dass die Kindsmutter durch das Einkommen ihres neuen Lebensgefährten (selbst. Handwerker, sehr gute Auftragslage, mehrere Mitarbeiter etc.) einen Lebensstil genießt, der mit dem vorherigen nicht vergleichbar, sondern deutlich besser ist. Mir aber trotzdem ständig aufrechnet, wie ach so teuer ja unser Kleiner für sie wäre... Mietanteil, Betreuungskosten, Essen, Trinken, Sportvereine, Strom, Heizung. Und unseren Zwerg ohne Not in der Kita bis zum Erbrechen Fremdbetreuen lässt, um mehr Zeit für sich zu haben. Job? Fehlanzeige. Ich habe im privaten Sprachgebrauch eine Bezeichnung für solche Frauen, aber ich will hier keinen Streit lostreten. Irgendwie ist das nicht richtig, das eigene Kind als Kostenstelle zu betrachten. Aber egal, et es, wie et es.
Danke. wie immer, für die Tipps.
Grüße, Kitefan
Na da kannst du ja richtig froh sein, dass sich die Gerichte i.d.R. nicht an die Gesetze halten, nach denen sich die Höhe des Unterhalts nach der Lebensstellung der Kinder bemisst, sondern ihre eigenen, konkurrierenden Regel erfunden haben, nach denen sich der Unterhalt nach deinem, niedrigeren Lebensstand richtet.
Deine Fahrzeugkosten kannst du, theoretisch, auch detailiert aufschlüsseln, macht aber viel Arbeit und interessiert vermutlich auch niemanden.
Aber du solltest dir schon die Mühe machen, zwischen dienstlichen und privaten Fahrten, zu denen auch die Umgansgfahrt gehört, zu trennen und die nicht vom Arbeitgeber erstatteten Dienstkilometer geltend machen. Da könnte schon ordentlich was zusammen kommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Kitefan,
Was mich richtig fuchst ist, dass die Kindsmutter (...) Mir aber trotzdem ständig aufrechnet, wie ach so teuer ja unser Kleiner für sie wäre...
Soweit bei dir irgend machbar, sind solche Sprüche die Steilvorlage, ihr einen Rollentausch vorzuschlagen: Kind zu dir, und sie darf sich darauf beschränken, Unterhalt zu zahlen. Wobei du ihr selbstverständlich zusicherst, dass du vollumfänglich damit zufrieden sein wirst, wenn sie dir "nur" so viel zahlen wird, wie du ihr im Moment zahlst.
Ich habe im privaten Sprachgebrauch eine Bezeichnung für solche Frauen (...)
Ich auch; aber diese Bezeichnung ist ebenfalls nicht salonfähig.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@ Malachit: ich rede mit ihr eigentlich gar nicht, erst recht nicht über sowas...allerdings würde sie mir den Rollentausch NIE vorschlagen, weil sie weiß, dass ich glatt zustimmen würde 😉
@ Beppo: ich führe beruflich Fahrtenbuch, insofern ließe sich die Differenz zu den Privatkilometern recht einfach ermitteln und auch das Verhältnis im Rahmen der Gesamtkosten.
Ich habe alle geforderten Unterlagen gestern beim JA persönlich eingereicht, jetzt heißt es warten...