Beistandschaft hat ...
 
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Beistandschaft hat Titel geholt...und nu?

 
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Hallo!
Ich habe aufgrund des Job Centers eine Beistandschaft eingerichtet.
Womit ich echt nicht glücklich bin...ich bekomme keine infos was gemacht wird oder was getan wurde...
Obwohl ich schon mehrmals drauf hingewiesen habe,das ich gerne den Schriftverkehr haben möchte.Darauf hin kam ein Brief,das es keinen Schriftverkehr gibt!?

Naja, es kam wie es kommen mußte,das JA hat meinen Ex angeziegt wegen Unterhaltspflichtverletzung und es ging vors Gericht. Der Richter vorderte da dannd as JA auf nen Titel zu machen! Was dann auch gescha!

Bei der ersten Anhörung war mein Ex nicht anwesend...bei der zweiten war er dann ohne Anwalt da!

Der Titel ist wohl da,aber ich weiß nicht wie hoch oder habe ne Kopie davon! Oder muß ich das Original bekommen?

Ich habe nun schriftlich und auch telefonisch und persönlich darum gebeten eine Kopie zu bekommen! Bisher kam nix..
ich habe nur die Aussage,das der titel auf den Mindestunterhalt tituliert wurde! Aber wie hoch der sei weiß ich auch nicht!
Im Moment zahlt mein Ex 360€ KU, also 180€ pro Kind (seit Aug 10). Seit diesen Monat fällt nun der UHV weg und er zahlt nun ans JA,die überweisen es jetzt mir.

Ist das so normal?
VLG
Tanja

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2011 17:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich konstruiere das mal lesbar um.

Du beziehst ALG-2. Das JobCenter will wegen des KU einen Titel sehen. Du hast statt einen RA zu beauftragen eine Beistandschaft eingerichtet. Die Beistandschaft hat in deinem Namen geklagt; einerseits auf Zahlung des Mindest-KU plus, weil es so derart motivierend ist, auch gleich wegen Verstoßes gegen § 170 StGB. Es gab nur eine Verhandlung wegen § 170 StGB und hierin ist ein Titel entstanden.

Wenn meine Vermutung hinhaut, ist zumindest der letzte Satz so nicht in der Realität machbar.

Ferner bist du Prozesspartei und hättest eine Terminsladung bekommen müssen. Zusätzlich ist dir als Prozesspartei eine Ausfertigung des Beschlusses / Urteils zuzusenden.

Irgendwas passt nicht oder die Beistandschaft ist noch blöder, als man von denen allgemein annimmt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2011 17:58
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Hallo!
Ich versuche es mal zu erklären...ist aber nicht so einfach!
Also das Job Center wollte wissen,ob ich KU bekomme!
Dann habe ich ne Beistandschaft eingerichtet,die das ausrechnen sollten!
Die haben dann gechrieben,das er keinen KU bezahlen kann,wegen den ehelichen Schulden und durch Kurzarbeit!
Dann wurde er versetzt,und hatte keine Kurzarbeit mehr...hat dies aber wohl beim JA nicht gesagt...und die haben dann eine Nachberechnung gemacht,wobei raus kam,das er wohl 2-3 mal hätte KU zahlen können!
Das hat er aber verweigert...er war auch laut JA deswegen bei der Polizei..keine Ahnung ob das so stimmt!
JA hat dann eine Strafanzeige gemacht...
Beim ersten Gerichtstermin erschien er nicht...beim zweiten war er dann da.
Wurde auch ziemlich scharf vom Richter angegangen,das er keinen KU zahlt...und ich auch,weil ich ihn nicht in den Hintern getreten habe wegen dem KU.
Worauf ich meinte,das er ja nicht genügend Geld hat,weil er ja die Schulden auch tilgt...worauf ich ziemlich angeschnauzt wurde vom Richter,das die ja gar nciht mit berücksichtigtwerden beim KU.
Worauf ich wieder meine,das ich das wisse,aber das JA hat es ja so ausgerechnet...

Naja,zum Schluß kam jetzt raus,das er ne Strafe zahlen muß...glaube irgendwas mit 3800€.Aber von Ku war dann nicht mehr die rede...
Ein Urteil oder so habe ich auch nicht zugeschickt bekommen,wobei ich auch nicht weiß,ob das so Standart ist.

Als wir nach der Verhandlung draußen waren,meinte die Dame vom JA zu ihm das er wenigstens 180€ pro Kind überweisen soll,das die wenigstens ehen das er willig ist.
das tut er nun auch...
Er hat aber beim JA auch nicht angegebn,das er wieder Vater geworden ist.

Letzens hat mein Ex mir gesagt,das der KU gerade wieder neu berechent wird,wegen dem Baby...keine Ahnung,ich bekomme keine Info!

Hoffe ich habe es jetzt einigermassen verständlich erklärt!

VLG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2011 18:15
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

So wie ich das sehe ist er zu 3800,- Strafe verurteilt worden und ein Titel über 180,- pro Kind also 360,- erstellt worden, was er nun auch bezahlt.

Das er jetzt wieder Vater wird, wirkt sich insofern auf den Titel aus das jetzt ein Kind mehr unterhatsberechtigt ist und die Zahlungen neu berechnet werden müssen.
Wenn er vorher auch schon unter seinem SB war, könnte sich der Unterhalt deiner Kinder weiter reduzieren.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2011 18:27
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Hallo!
Ob der tital über 180€ pro Kind besteht kann ich dir nciht sagen...am Telefon wurde mir nur gesagt, das er Mindestunterhalt tituliert wurde...aber wie hoch der ist,weiß ich nicht!
Er ist ja schon seit Juni 2010 wieder Vater geworden....und seit dem hat er keine neuberechnung machen lassen...jetzt wohl erst...

LG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2011 18:33