Hallo
Obwohl ich schon sehr viele Foren und Internetseiten durchforstet habe, kann ich zu meiner Frage keine konkrete Antwort finden. Leider arten Diskussionen über dieses Thema anscheinend immer in emotionale, unsachliche Streitereien aus.
Es geht um eine Beistandschaft.
Meine Frage ist, was passiert, wenn ich die Aufforderungen des Jugendamtes, meine finanzielle Situation zu schildern, schlichtweg ignoriere. Auch die Forderungen nach Bewerbungsbemühungen im Falle einer Arbeitslosigkeit, was passiert konkret und in ketzter Konsequenz, wenn ich diesen Aufforderungen nicht folge leiste?
Es geht nicht darum ob ich das nun tatsächlich so handhaben möchte, sondern nur um den theoretischen Fall. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir im Falle der totalen Verweigerung?
hi,
im Zweifel wird auf Auskunft geklagt.
Diese Klage wirst du zu 1000% verlieren.
Gibst du dann keine Auskunft gibt es Zwangsgeld und Zwangshaft.
Und zwar nicht nur einmalig sondern solange, bis die Auskunft erteilt wurde.
Alles in allem keine gute Idee.
Mima
In erster Konsequenz wird die Beistandschaft Stufenklage erheben. Im ersten Zug auf Offenlegung des Einkommens.
Oder sie wird eine Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren bei Gericht einleiten.
Alternativ (wenn die Beistandschaft keine große Lust hat), wird sie der KM nahelegen die Beistandschaft zu kündigen und das ganze per RA anzuleiern. Ergebnis aber dann wie oben genannt.
U.U könnte auch eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung in Frage kommen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
wird keine Auskunft erteilt, dann kannst Du von KM (oder auch dem JA) in einer Stufenklage vom Gericht zur Auskunft und zu Unterhalt verurteilt werden.
Alernativ kann auch ein Titel über den 1,2 fachen Mindestunterhalt im vereinfachten Verfahren beantragt werden, reagierst Du darauf nicht, dann gibt es einen Titel und der Gerichtsvollzieher kann in Marsch gesetzt werden. Damit ist auch eine Konten- und Lohnpfändung möglich.
Bei nicht Leistungsfähigkeit wegen Arbeitslosigkeit ist die Sache komplizierter. Problematisch ist hier ein bestehender Titel, da auch Alg gepfändet werden kann. Bewebungsbemühungen sind ein dehnbarer Begriff, in diesem Fall sollte man sich vor Gericht wieder treffen.
Es gibt wie gesagt auch die Möglichkeit der Strafanzeige.
Die Grundtendenz ist, wo nichts zu holen ist, da ist nichts zu holen. Gibt es aber was zu holen, dann kann man es mit entsprechender Hartnäckigkeit auch holen.
VG Susi
Vielen Dank für die Antworten.
Mit der KM verstehe ich mich sehr gut. Ich kann ihr nicht verübeln, dass sie die Beistandschaft eingeleitet hat. Die letzten 12 Jahre sind wir ohne diesen Blödsinn sehr gut und einvernehmlich zurecht gekommen. Wir kümmern uns zu gleichen Teilen um unseren Sohn. Leider hat ihr Partner (verheiratet), sie dazu bewogen, die Beistandschaft einzuleiten. Ich war mit der KM zusammen beim JA. die KM hat dort erklärt, dass sie keinen Unterhalt von mir erwartet (Vorschuss schließt sich wegen des Alters des Kindes eh aus) und auch nicht möchte, dass ich drangsaliert werde. Das JA hat aber klar gemacht, dass es nur entweder oder gibt. Entweder sie zieht die Beistandschaft zurück, oder ich werde drangsaliert.
Die Beistandschaft zurückziehen möchte sie nicht, das würde eventuell Ärger mit ihrem Partner geben. Meine finanzielle Situation ist kein Geheimnis, die sieht nicht gut aus, aber ich mag mich einfach nicht der Willkür des JAs unterwerfen. Ebenso möchte ich mir vom JA nicht vorschreiben lassen, wie oft und wo ich mich zu bewerben habe. Darum ging es mir.
Hallo,
betreut ihr wirklich genau 50/50? Dann richte dich mal selbst eine Beistandschaft ein und schau mal, was die dann tun 🙂
KM sollte mal ihren Schnulli auf den Pott setzen, mit welcher Motivation mischt er sich ein? Oder arbeitet KM nicht, so dass letztlich er alle Kosten für eure Tochter trägt?
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
das macht keinen Sinn. Entweder ihr einigt euch ohne JA, dann bedarf es keiner Beistandschaft, oder es gibt eine Beistandschaft, dann muss sich das JA aus rechtlichen Gründen um den Unterhalt kümmern.
Was ich eher vermute ist, dass die KM es sich anders überlegt hat und eben wissen will, "was ihr zusteht" bzw. sie der Meinung ist, dass Du durchaus etwas Unterhalt zahlen könntest/solltest. Ein Wechselmodell kann bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden, aber alles unter Mindestunterhalt ist schwierig durchzusetzen.
Mit H4 bist Du leistungsunfähig, aber es macht eben keinen Sinn, wenn offensichtlich nichts zu holen ist, keine Auskunft zu erteilen. Deshalb nehme ich an, dass etwas zu holen ist und das wird jeder normale Mensch auch so sehen.
Ein gewisses Verständnis hätte ich bei einem Selbständigen, weil es da sehr kompliziert werden kann den Unterhalt zu berechnen.
Aber selbst bei einem Mangelfall (nicht bzw. nicht genug leistungsfähig) steht die erhöhte Erwerbsobliegenheit im Raum und die kann ggf. mit einem fiktiven Einkommen angerechnet werden. All das wird das JA zwar ausrechnen, es ist rechtlich aber nicht verbindlich. Allerdings kann ein angerufenes Gericht sehr wohl so entscheiden und dann gilt es.
VG Susi
Und nochmals danke für die Antworten.
Ja, zeitlich teilen wir 50/50%, finanziell tue ich nur, was ich kann und das ist nicht so viel (ALG2). die KM ist vermögend, ich ne arme Kirchenmaus. Ihr Partner steht ebenfalls gut im Saft, ist aber der Meinung, ich sollte aus moralischen Gründen den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlen. Ich sehe das nicht anders, aber meine Lebenssituation ist dunkel und verregnet. Wie dem auch sei, auf die Details wollte ich eigentlich nicht zu sehr eingehen, weil ich in anderen Foren glesen habe, wozu das führt. Eben zu den von mir bereits erwähnten, emotionalen, am eigentlichen Thema vorbeirauschenden Diskussionen.
Es ging mir wirklich nur darum, was mir blüht, wenn ich den Forderungen des JAs nicht nachkomme. Die KM wird nicht vor Gericht ziehen, das steht 100% fest.
Zur Berechnung eines KU ist es ja noch gar nicht gekommen. Ich soll jetzt monatlich 20 Bewerbungsbemühungen einreichen. Für die Arge sind es auch noch mal 10/Monat. Die besonders engagierte und ehrgeizige Dame beim JA hat auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie ordentlich Druck machen wird, solange die Beistandschaft besteht und die Bewerbungen, die ich der ARGE vorweisen muss, nicht mit in die 20 für das JA mit einbeziehen wird.
Darum habe ich mich innerlich bereits dazu entschlossen, die Forderungen des JAs einfach geflissentlich zu ignorieren.
Servus Woodstock!
Die eifrige JA-Dame möge doch die Rechtsgrundlage ihres Ansinnens benennen...meines Wissens darf sie das gar nicht "verlangen".
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
wenn es ALg2, dann kann das JA zwar eine Einkommensauskunft fordern, alles andere wäre mir aber neu und ich würde mich Marco anschliessen, dass Du einfach nach der Rechtsgrundlage fragen solltest.
Wenn Du "lieb" bist zeigst Du dem JA Deine Bewerbungen, die Du für die Arge sowieso brauchst.
Dass kein Unterhalt berechnet wurde liegt zum einen an Alg2, was Dich leistungsunfähig macht bzw. den nicht vorliegenden Unterlagen.
Außerdem solltest Du Dich gegen jeden Titel wehren, Du bist nicht leistungsfähig und wenn Du doch einen Titel zeichnest(unterschreibst), dann ist das mutwillig und Du stehst mit Deinen Schulden alleine da. In diesem Fall solltest Du Dich einfach verklagen lassen.
Die Auskunft über Dein Einkommen ist allerdings Deine Pflicht.
VG Susi
Hallo Woodstock,
Ja, zeitlich teilen wir 50/50%, finanziell tue ich nur, was ich kann und das ist nicht so viel (ALG2). die KM ist vermögend, ich ne arme Kirchenmaus. Ihr Partner steht ebenfalls gut im Saft, ist aber der Meinung, ich sollte aus moralischen Gründen den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlen.
Na das nenne ich mal eine saubere Art von Moral, die der Herr Neupartner da an den Tag legt!
Tatsächlich ist es doch wohl eher so:
- Du betreust zu 50% der Zeit, sie betreut zu 50% der Zeit.
- Was die Kosten betrifft: Wenn das Kind bei dir ist, dann wird es ja wohl aus deinem Kühlschrank essen, und nicht etwa per Lebensmittelpaket aus dem mütterlichen Haushalt versorgt werden.
- Die anteilige Miete für das Zimmer, in dem bei dir das Kinderbett steht, wirst du vermutlich auch nicht von der Mutter gesponsort bekommen, sondern auch das wird ja wohl auf deine eigene Rechnung gehen.
- Also schuldest du ihr, vereinfacht gerechnet, 50% des Mindestunterhaltes für jene 50% der Zeit, wo das Kind bei ihr ist; und ganz analog dazu schuldet sie dir 50% des Mindestunterhaltes für jene 50% der Zeit, wo das Kind bei dir ist!
- Und somit ergibt sich dann unterm Strich, nach Adam Riese, genau welcher Zahlungsfluss?
Weißt du was? Solche Sprüche des neuen Partners nenne ich nicht Moral, sondern Heuchelei.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und kann mir jetzt mal bitte jemand schlüssig erklären, warum bei einer hälftigen Betreuung des Kindes trotzdem der Vater prinzipiell barunterhaltspflichtig sein soll und dabei offenbar außerdem noch der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt - während all dieses für die Mutter nicht gelten soll?!?
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke, dass ihr euch die Mühe macht.
Es ist so, dass unser Sohn Freitags nach der Schule zu mir kommt und dann bringe ich ihn Sonntags abends zu seiner Mutter. Dienstags und Donnerstags kommt er ebenfalls von der Schule zu mir. An diesen Tagen hat er nur bis mittags Schule und ich gebe ihm anschließend Nachhilfeunterricht. Manchmal bringe ich ihn dann abends zu seiner Mutter, manchmal bleibt er aber auch bei mir. In den Ferien ist er zur einen Hälfte bei Mama und in der anderen Häfte bei mir. Seine Mutter und deren Partner sind beide berufstätig, wodurch es auch schon oft vorkam, dass er die ganzen Ferien bei mir verbrachte.
Was die Geldleistungen anbetrifft, ist es so, dass ich ihn selbstverständlich hier verköstige. Er hat auch ein Zimmer bei mir. Oft kaufe ich auch Schulmaterial, Klamotten oder andere Kleinigkeiten. Größere Anschaffungen, z.B. neues Fahrrad, Playstation, Vereinskosten, Urlaub u.s.w, werden allerdings meistens von der Mutter, respektive ihrem Partner finanziert. Was die Moral anbetrifft, fühle ich mich schon etwas in der Schuld, weil es nun mal meine Pflicht ist, für mein Kind auch finanziell aufzukommen. Es ist mir zur Zeit aber aus vielerlei Gründen einfach nicht möglich, weder die Mittel für mein eigenes Leben, geschweige denn die für ein weiteres aufzubringen. Ich weiss, dass andere das in meiner Situation auch schaffen und denen gebührt mein Respekt, aber ich bin leider keine Maschine, die den Anforderungen unserer Leistungsgesellschaft gerecht wird.
Die Bescheide vom Jobcenter werde ich dem JA dann wohl mal einreichen, aber mir sträuben sich die Nackenhaare, wenn ich denen gegenüber jetzt auch noch Auskunftpflichtig sein soll, was die Bemühungen um Arbeit anbetrifft. Zur Zeit bin ich in einer Maßnahme. Aussicht auf Arbeit ist sehr gering. Bin schon ein etwas älteres Baujahr.
Hallo,
prinzipiell kann das Wechselmodell auch bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wechselmodell-einzelheiten/index.php>Berechnung</a>."
Das ist nicht ganz einfach, läuft aber darauf hinaus, dass die KM an Dich zahlen müsste (Artikel ist etwas länglich, beschreibt aber das Wechselmodell und die Unterhaltsfrage in voller "Schönheit").
Im Prinzip kommt es jetzt nämlich auf die Einkommensverhältnisse, wer hat mehr KV oder KM. Problematisch ist, dass es viele Ausflüchte gibt, die dazu führen, dass es kein echtes Wechselmodell mehr ist. Dann geht es darum bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Jeden Freitag nach der Schule bis Montag und 2 Tage unter der Woche ergeben Fr, Sa,So,Die, Do bei Dir und Mo und Mi bei der KM, dass sich Dein Kind mehr bei Dir aufhält als bei der KM.
Problematisch an der Tagezählerei und Aufteilung ist, dass die KM versuchen könnte dies zu ändern, so dass sie die Hauptlast der Betreuung trägt und Du letzlich weniger Umgang hast.
Trotzdem solltest Du die Rechnug mal aufmachen und dem JA vorlegen, Deiner Meinung nach ist es ein echtes Wechselmodell (rechtliche Grundlage siehe Link) und das JA soll dann mal rechnen. Die Rechnung hilft auch Dir, Dir klar zu machen welchen Anteil Du leistest, und das auch gegenüber Next vertreten.
Außerdem sind bei einem echten Wecshelmodell die Klagemöglichkeiten auf Unterhalt begrenzt.
VG Susi
Moin,
In Ergänzung zu Susi:
Du solltest aus meiner Sicht, auf jeden Fall Auskunft erteilen aber ganz deutlich auf die paritätische Betreuung hinweisen.
Dann muss das JA, den Willen zur korrekten Berechnung vorausgesetzt, auch die Einkommensverhältnisse der KM abquizen.
Da Dir die Berechnung vorgelegt werden wird, kommst Du einfach an die relevanten Zahlen, und wir können auch hier mal durchrechnen.
Falscher Stolz ist hier fehl am Platz, vor allem in Deiner Situation. Wenn Du bockst wirst Du schlussendlich zahlen, obwohl Du evtl. sogar eher was bekommen müsstest.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Happy End!
öh,
das kann auch heißen, dass KM jetzt anwaltliche Vertretung hat in Unterhaltsfragen. Dann muss die Beistandschaft beendet werden, doppelt geht nicht.
Ich seh das "happy end" da nicht.
Mima
Mit der KM verstehe ich mich sehr gut. Ich kann ihr nicht verübeln, dass sie die Beistandschaft eingeleitet hat. Die letzten 12 Jahre sind wir ohne diesen Blödsinn sehr gut und einvernehmlich zurecht gekommen. Wir kümmern uns zu gleichen Teilen um unseren Sohn. Leider hat ihr Partner (verheiratet), sie dazu bewogen, die Beistandschaft einzuleiten. Ich war mit der KM zusammen beim JA. die KM hat dort erklärt, dass sie keinen Unterhalt von mir erwartet (Vorschuss schließt sich wegen des Alters des Kindes eh aus) und auch nicht möchte, dass ich drangsaliert werde. Das JA hat aber klar gemacht, dass es nur entweder oder gibt. Entweder sie zieht die Beistandschaft zurück, oder ich werde drangsaliert.
@MiMa: ich denke, es gibt eine friedliche Lösung, weil KM gemerkt hat, dass sie sich vom Next hat aufhetzen lassen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ja, okay...hmmm
ist nicht klar ersichtlich.
Mima