Hallo zusammen,
wie jedes Jahr erhalte ich von der Beistandschaft eine Einkommensprüfung, jetzt verlangen Sie sogar das Einkommen meine jetzigen Ehefrau.
Ich bin geschieden und meine beiden Söhne leben bei meiner Exfrau, meine jetzige Ehefrau und ihre beiden Töchter leben bei uns.
Den Unterhalt von 2x289,- zahle ich immer pünktlich, zudem pfändet meine Exfrau noch 110,- von meinem Gehalt weg, wegen angeblichen Unterhaltsschulden.
Der Vater meiner Stieftöchter (14 und 7) zahlt weniger, bis gar keinen Unterhalt da er momentan in einer Ausbildung ist. Deshalb und weil die große Tochter eine psychische Erkrankungen hat, hat sich meine jetzige Frau einen Minijob genommen, bei dem Sie ca. 400/Monat verdient. Meine große Stieftochter leidet an Magersucht und benötigt besondere Kost und Medikamente
Mein Einkommen liegt bei 2300,- netto
- 654 Miete, 90 Fahrkarte, 170,- Strom, 110,- Pfändung, 588,- Unterhalt
, 500 Steuerschulden, 130 Autorate, 300 Schulden, 100 Handy/Internet /Telefon, 100 Autoversicherung
Ungefähr bleiben uns nach Abzug aller Kosten ca. 700- 800 Euro.
Sind wir eigentlich verpflichtet das Einkommen meiner Frau anzugeben, weil die Beistandschaft behauptet ich wäre dann ja meiner Ehefrau nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Danke und viele Grüße
Ja, das ist so.
Du zählt derzeit Unterhalt nach 105 % DDT , obgleich Du nach Deinem Einkommen in der Stufe 110 % liegt.
Die niedrigere Einstufung liegt daran, dass Du theoretisch auch Deiner Frau zu Unterhalt verpflichtet bist, also insgesamt 3 Personen (Deinen Kindern plus Deiner Frau).
Wenn Deine Frau jedoch selbst ihren Unterhaltsbedarf decken kann, fällt sie aus der Gruppe Deiner Unterhaltsberechtigten. Letztere verkleinert sich dadurch auf zwei, weshalb Du in der DDT wieder eine Stufe höher ein zu gruppieren wärst,
Unabhängig davon wäre es gerade angesichts Eurer hohen Schulden mein persönlicher Tipp, dass Deine Frau mindestens halbtags arbeiten sollte, Bei diesem Einnahmen-|Ausgabenverhältnis ist es nicht sinnvoll für sie, weiter Hausfrau zu spielen.
Anders gesagt,
verweigert ihr die Angabe (und den Nachweis) über das Einkommen einer Ehefrau, dann wird davon ausgegangen, dass sie sich selsbt unterhalten kann und daher dir ggü. nicht unterhaltsberechtigt ist und du eine Stufe höher gestuft werden kannst.
Gebt ihr an, dass sie 450 € Einkommen hat, dann ist klar, dass sie ihren Bedarf nicht selbst decken kann und ihr noch Unterhalt von dir zusteht, sie also als Unterhaltsberechtigte zählt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina10,
danke für die Antwort. Naja Hausfrau spielt hier niemand, aber darum geht es sich auch nicht.
Hallo midnightwish,
also wäre es ratsam das Einkommen anzugeben und abzuwarten.
Durch die ganzen Erhöhungen der Krankenkasse ... Unterhalt und der Pfändung ist Geld knappe Ware. Uns fehlen seit Jahresanfang ca 200,- vom Nettolohn, wenn ich jetzt nochmal 80,- mehr pro Monat zahlen muss, wäre das nicht mehr kompensierbar.
Gruß
danke für die Antwort. Naja Hausfrau spielt hier niemand, nicht mehr kompensierbar.
vielleicht war tina10s Wortwahl etwas provokant- aber die Antwort gibst Du Euch ja schon selber:
ist Geld knappe Ware. Uns fehlen seit Jahresanfang ca 200,- vom Nettolohn, wenn ich jetzt nochmal 80,- mehr pro Monat zahlen muss, wäre das nicht mehr kompensierbar.
was spräche dagegen, dass Deine jetzige mehr arbeitet?
Gruß, Toto
Hallo distance,
wie jedes Jahr erhalte ich von der Beistandschaft eine Einkommensprüfung, jetzt verlangen Sie sogar das Einkommen meine jetzigen Ehefrau.
Alle zwei Jahre darf eine Einkommensprüfung gemacht werden, es sei denn, du hättest ein höheres Einkommen oder Vermögen erworben.
eskima
Hallo eskima,
nein ich bekomme die jedes Jahr und ich habe auch kein Vermögen erworben.
@all
Ich möchte jetzt auch mal allgemein etwas zum Thema "Hausfrau spielen" loswerden.
Grundsätzlich wäre ich auch dafür, das meine jetzige Frau etwas mehr arbeiten geht und eigentlich will Sie ja auch, aber
1. haben wir keinen Hortplatz für die kleine Tochter, die jetzt in die 1. Klasse geht, d.h. Sie ist schon gegen 12 Uhr zu Hause.
2. ist es mit unserer großen Tochter sehr schwierig, da Sie ständig wegen Ihrem Essen kontrolliert werden muss und auch große Probleme in der Schule hat, nicht mit den Noten sondern mit den Mitschülern.
Sie ist ständig krank und muss zu Hause bleiben.
3. hatte meine Ehefrau vor einiger Zeit Krebs und ist ebenfalls nicht so ganz auf der Höhe.
Wir sind jetzt schon die Arbeitstage, des Minijobs ständig am verschieben, was wäre dann bei einer Teilzeitstelle?
Gruß und vielen Dank für die Hilfe 🙂
Hallo,
Hallo eskima,
nein ich bekomme die jedes Jahr und ich habe auch kein Vermögen erworben.
Gruß und vielen Dank für die Hilfe 🙂
auch wenn ich nicht @Eskima bin:
diese jährlichen Einkomensüberprüfung kannst Du ablehnen!! Und das würde ich an Deiner Stelle auch tun. Wenn Du also dieses Jahr noch keine Unterlagen abgegeben hast würde ich dies mit Verweis auf die Rechtslage auch nicht (mehr) machen.
Falls die Mitarbeiter anderer Meinung sein sollten, so sollten Sie dies entsprechen belegen.
Du bist regelmäßig alle 2 Jahre verpflichtet über Dein Einkommen Auskunft zu erteilen: Einzige Ausnahme wäre zB. wenn Du innerhalb dieser 2 Jahre (nachweislich) deutlich mehr Einkommen hättest.
So weit mir bekannt müßtest Du dann aber mindestesten10% mehr Netto in der Tasche haben. Der Nachweis wäre aber in jedem Fall von seiten des Unterhaltsempfängers zu erbringen KM, JA, Beistand, gegn. RA )
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Kakadu59,
ich habe gerade nochmals nachgeschaut, im Januar 2015 habe ich sämtliche Ein- und Ausgaben via Email an die Beistandschaft geschickt.
Ich muss dazu sagen das ich damals noch einen Minijob hatte, der mir aber nur ca 100,-/Monat eingebracht hat.
Damals lag mein gesamtes Netto Einkommen im selben Bereich wie jetzt.
Meine Arbeitsstelle habe ich ebenfalls gewechselt und habe hier 200,- Brutto mehr als damals, wie gesagt der Nettobetrag blieb ungefähr gleich.
Gruß und Danke :redhead:
Hallo @distance,
grundsätzlich ist es ziemlich einfach:
Frage doch einfach bei der Behörde an (kannst Du ja auch mündlich/ telefonisch machen), warum Du alle 12 Monate überprüft wirst (werden sollst) und verweise einfach auf die 2-Jahresregel!!
Im Gegenzug (und nur für Dich)
rechne doch einfach mal selbst drüber (eine kleine Exceltabelle ist da ganz hilfreich):
Vergleiche die beiden Nettoinkomen (alter Job plus Minijob - also die Angaben, die Du vergangenes Jahr per Email an die Beistandschaft geschickt hast) mit dem aktuellen Nettoeinkommen der letzen 12 Monate.
abzugsfähig sind :
- (je nach OLG) 5% Arbeitsaufwandspauschale oder/ bzw reale Fahrtkosten, Aufwendungen für Arbeitskleidung
- Krankenzusatzversicherungen
- Altersvorsorge (limitiert auf 4% vom Jahresbrutto), zB. Pensionskasse
- Gewerkschaftsbeiträge
Ein Jobwechsel/ Arbeitsplatzwechsel berechtigt das JA (Beistand) nicht automatisch dazu, Dich innerhalb dieser 2 Jahresregel zu überprüfen
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
...vielleicht sind die aktuellen Pfändungen wegen Unterhaltsschulden der Grund für die jährlichen Überprüfung...
Moin Distance,
ich habe mir Deinen <alten Thread> nochmal angeschaut ...
Du kannst dem JA hinsichtlich der Einkünfte Deiner Ehefrau gerne Folgendes mitteilen:
Liebes JA,
ich denke, daß Sie in der Lage sind, auf meinen im letzten Jahr zugesandten Gehaltsabrechnungen die zugrunde liegende Lohnsteuerklasse 3 zu erkennen.
Wenn Ihnen dieses als Nachweis einer Bedürftigkeit meiner Ehefrau nicht ausreicht, dürfen Sie gerne fiktiv mit Steuerklasse 4 unter Ansatz einer fiktiven Ehegatten-Unterhaltslast neu rechnen.
Kleiner ergänzender Hinweis: Ich befürchte im Ergebnis kommt dann ein geringerer statt höherer Kindesunterhalt heraus (weshalb ich Ihre Aufforderung als hinfällig erachte).
Gruß
Distance
Davon ab: Dein eigentliches Problem heißt nicht "105 oder 110%", sondern in erster Linie "Schulden" ... insofern wünsche ich Dir dort ein "Ende des Tunnels".
Gruß
United
@Kakadu59,
das habe ich bereits via Email gemacht, mal sehen was die Beistandschaft antworten wird. Ich habe um eine Erklärung gebeten.
@United
Hahaha, das finde ich gut. Dankeschön dafür. Sowas ähnliches ist mir aber auch schon in Gedanken gekommen, weil ich ja eigentlich nur ca 1900,- netto hätte und Aufgrund meiner Ehefrau finanziell besser dastehe. Das Problem ist, dass ich diese Unterhaltsschulden eigentlich gar nicht habe und ich dagegen angehe, nur befürchte ich, dass das Gericht zu Gunsten meiner Exfrau entscheiden wird. Das OLG hat mir nicht mal Prozesskostenhilfe bewilligt bzw. lesen die sich die Briefe und Anträge meiner Anwältin gar nicht durch.
@was_guckst_du
Die schieben sich alle gegenseitig den schwarzen Peter zu, jeder behauptet der andere hätte die Pfändung veranlasst. Das war ganz schön peinlich, vor meinem Chef, Arbeitskollegen und den Kunden.
Danke euch für die Hilfe 🙂