@tacheles nein es existiert keiner. Mir gehts um den, der jetzt berechnet wird. Sobald sie etwas berechnet haben, kann ich da nichts mehr einfach von mir aus abziehen. Und ob ein Widerspruch etwas bringt, kA, falls sie die Pauschale nicht berücksichtigen.
Was ich gelesen habe, geht das 1. nur gerichtlich und 2. wahrscheinlich erst, wenn man in den Selbstbehalt rutschen würde.
Den Ort, an dem du das gelesen hast, solltest du ab sofort meiden.
nein es existiert keiner. Mir gehts um den, der jetzt berechnet wird. Sobald sie etwas berechnet haben, kann ich da nichts mehr einfach von mir aus abziehen. Und ob ein Widerspruch etwas bringt, kA, falls sie die Pauschale nicht berücksichtigen.
Den Quark hast du bestimmt am gleichen Ort gelesen. Meiden!
Selbstverständlich musst du eine fehlerhafte Berechnung des Jugendamtes nicht akzeptieren. Wenn sich allein schon aufgrund der 5%-Pauschale tatsächlich ein um eine Einkommensgruppe geringerer Unterhaltsbetrag ergibt, dann lässt du einfach nur den geringeren Betrag titulieren. Das ist dann sozusagen dein "Widerspruch"! Und dann kann der Mensch im Jugendamt entscheiden, ob er wegen einer Einkommensgruppe vor Gericht zieht oder nicht.
Allerdings stellt sich mir inzwischen die Frage, warum das Jugendamt überhaupt keine berufsbedingten Aufwendungen anerkennt. Hast du da eine Idee?
Ich weiß es noch nicht, ob sie das nicht anerkennen. Sie haben es trotz meinem Hinweis in meinem Anschreiben überhaupt nicht in ihrer Antwort thematisiert, was ich komisch finde. Vielleicht wirds auch anerkennt. Oder es ist wie beim vielen Kundenservices, mehr als eine Frage übersteigt das Auffassungsvermögen und wird ignoriert.