Heute hatte ich ein Brief von der.Exe in.der Post mit einmal
120.- € Jahresbeitrag Sportverein
80.- € Schwimmkurs
Sie fordert mich auf binnen der nächsten 14 Tage 50% davon
auf ihr Konto zu überweisen.
Ihr Anwalt hätte ihr gesagt das sei Mehraufwand und daran hätte ich mich trotz Unterhaltszahlungen zur Hälfte zu beteiligen.
Wie gesagt kein "ob ich mich beteilige ? Sondern Aufforderung zur hälftigen Zahlung ! "
Beides ist vom KU zu bezahlen.
Ich würde das Schreiben einfach abheften und nicht weiter beachten.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Waere ja bereit mich zu beteiligen aber gleich wird von der EXE "verlangt" das zu zahlen.
Und "ihr Anwalt hat das gesagt"
Meines Wissens gehört nicht mal ne Klassenfahrt oder Schullandheim zum Mehrbedarf.
Aber soweit sind wir ja noch nicht. Erst in ein paar Jahren.
Gibt es eigentlich irgendwo ne Übersicht was unter Mehrbedarf fällt ?
Danke erstmal für die Info.
Und da sagt ihr ich sei nur darauf aus mein Geld zusammen zuhalten.
Ihr seht hier auch warum. Wenn einem von der EXE solche Parolen und Schreiben "entgegenknallen"
Weiss nicht ob ich das einfach abheften kann/soll ?
Die erwartet ja Überweisung.
z
Geld Geld immer nur Geld. Aber die Kleine keinen Tag mehr rausgeben als Standard.
Ich würde ihr schreiben, dass das kein Mehrbedarf ist aber wenn sie ihrem Anwalt mehr vertraut als dir, soll sie dich verklagen.
Sie solle sich das aber vorher von ihm garantieren lassen.
Ansonsten sehe ich das so wie du.
Wenn mich jemand um etwas bittet, prüfe ich wohlwollend, ob ich der Bitte nicht entsprechen kann.
Wenn jemand etwas fordert, lehne ich das ab.
Und wenn jemand etwas per Anwalt verlangt, tu ich das Gegenteil.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
sehe ich auch so.
Beiträge zum Sportverein oder die Kosten eines Schwimmkurses ist weder Sonder- noch Mehrbedarf. Beides ist aus dem Kindesunterhalt zu leisten.
Selbst wenn es sich um Sonder- oder Mehrbedarf handeln würde, so wäre dieser nicht hälftig zu leisten, sondern anteilig dem Einkommen beider Elternteile zu quoteln.
Daher auch meine Empfehlung...
das Schreiben einfach abheften und nicht weiter beachten
Rein aus Interesse, in welcher Höhe leistest Du zur Zeit Kindesunterhalt? Das wäre interessant im Bezug auf auf eine, in der Zukunft stehende, Forderung zur Beteiligung an einer Klassenfahrt.
LG nero
Zahle 115% Duesseldorfer Tabelle
Mein Nettoeinkommen ist seit 6 Wochen.seit ich wieder arbeite 2.200.-
Mit Weihnachstgeld und.Urlaubsgeld.werden es wohl 2.400.- sein
Anwalt der Gegenseite fordert von mir 120 % zu.titulieren. Da ich dieses nach der Scheidung zu zahlen haette da nur noch eine.Person unterhaltsberechtigt.
Und.zwar nicht vom.Notar sondern vom Jugendamt.
Originalton von ihm "er koenne es nicht nachvollziehen warum ich das habe beim Notar machen lassen.
Da.dieses doch mit Kosten behaftet ist."
Ebenso wird.einer Befristung nicht stattgegeben. Egal wie meine Gesundheitsprognose aussieht.
Sollte ich.dieser Aufforderung nicht nachkommen wird eine 120% unbefristete Titulierung eingeklagt.
Ich ließ über.meinen.Anwalt ausrichten
LMAA !
Ach und meine EXE machte mich per SMS auch darauf aufmerksam das ich gemaess der neuen Alterstufe 6 Jahre bezahle ab.Dezember.
Und ihr.sagt ich.sei nur aufs.Geld.bedacht.
Ja stimmt in.gewisser Hinsicht schon. Bei.den.Forderungen. und in.Anbetracht das.ich.der letztes Jahr 20.000 in die Renvierung ihrer Eigentumswohnung gesteckt habe.
Hallo,
antworte ihr doch höflich, dass diese Kosten nur zu teilen sind, wenn das Wechselmodell gelebt wird.
Sophie
Hallo,
die Vereinskosten sind natürlich mit dem Unterhalt abgedeckt.
Ich zahle den Schwimmverein meines Ältesten auch nur weil er es gerne macht und
ihn nur alle 2 Wochen bei uns besucht. Den zahle ich gerne freiwillig.
Würde die Mutter mich aber zur Zahlung des Klettervereins auffordern
- den er bei ihr besucht - würde ich natürlich dankend ablehnen.
Gruß Eric
Hallo,
meine Ex kam vor Monaten auch mit einem Schwimmkurs für unsere Kleine (4). Da habe ich noch die Hälfte beigelegt, weil sie "lieb" gefragt hat.
Jetzt hat sie es quasi wieder "verlangt" und da habe ich gesagt nö. Sie schmeisst das Geld zum Fenster raus und kommt dann auf mich zu bei sowas. Ich hab ihr gesagt, ich hole beide Kinder gerne einmal die Woche zum schwimmen ab.
Das hat sie natürlich abgelehnt.
Ich sehe es genauso wie Beppo.
Bitten = ich denke drüber nach/ oder ja
Fordern: Nein!
Anwalt: Jetzt erstrecht nicht und genau das Gegenteil...
Gruß
Marko
Moin
Bei einem unbereinigtem Netto von ca. 2400€ wird nach (normaler) Bereinigung sicherlich ein bereinigtes Netto zw. 1901-2300€ (110%). Eine Stufe höher wegen lediglich einer unterhaltsberechtigten Person heisst Stufe 4 mit 115% - und diese zahlst Du bereits.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
so ist auch meine Meinung.
Dehalb habe ich da meinem Anwalt auch gesagt widersprechen.
Gut das die gegen die Befristung bis 31.12.2014 angehen war mir klar.
Aber das soll dann der Richter festlegen.
Zumindest wird dann eine Abänderungsklage im Fall der Fälle so denke ich einfacher.
Aber das war jetzut hier in dem Thread nicht das Thema.
Sondern diese aktuelle Mehrbedarf den meine Ex haben wollte.
Aber dann ich mich ja zurücklehnen.
Danke !
Hallo DG
Man du regst dich ja über alles auf, schalte einen Gang zurück und bleib cool.
Würde auf sowas garnicht antworten. Soll EX doch klagen.
Merkst du eigentlich nicht,das deine EX genau weiß wie sie dich kriegen kann ?
Mit jeder aktion gegen dich wird sie stärker.
du musst ruhiger und gelassener werden, denn dann stehst du mit der EX auf
Augenhöhe und kannst verhandeln.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo DG,
Kaum kommen in einem Thread Antworten die Dir nicht passen, machst Du einen neuen auf....
Wie schon öfter von vielen Mitrednern geschrieben.. Anwälte schreiben viel wenn der Tag lang ist.
Konzentriere Dich auf das momentan Wesentliche, auf Dich.
Ole
***never give up***