Moin zusammen!
Ich habe zum Jahresanfang den Kindesunterhalt (selbsttätig) angehoben und an eine Gehaltserhöhung angepasst. Das hat meine Exfrau dazu animiert den genauen Hintergrund, d.h. die Gehaltssituation zu hinterfragen, jetzt auch per RA.
Es gibt keinen Umgang zwischen mir und den Kindern, den ich nach jahrelangem auch gerichtlich wohl bekanntem erfolgreichem Boykott durch die KM und nach stetiger Verhärtung der Situation im Einverständnis mit den Kindern nunmehr seit etwa 3 Jahren "Ruhen lasse".
Vielleicht reichen diese Informationen aus für meine Frage an Euch.
Gibt es bereits Urteile über ein gewissermassen erfolgtes Verwirken der Auskunftsberechtigung über die Gehaltssituation nach derartigem Umgangsboykott?
Trotz des nichtbestehenden Umganges habe ich den Kindesunterhalt nie in Frage gestellt und werde es auch nicht-auch aktuell ist er an die DüssTab angepasst. Aber es erscheint mir mit diesem Hintergrund völlig unverhältnismässig stets "die Hosen runterzulassen" - wisst Ihr was ich meine?
Trennungsunterhalt an die KM zahle ich nicht.
Hat jemand Erfahrung mit einer Ähnlichen Situation?
Danke Euch im Voraus!
SG
Hi,
Umgang und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun. Wenn Deine letzte Auskunft über zwei Jahre her ist, führt kein Weg daran vorbei.
Gruss von der Insel
Moin sg,
nachdem es keinen Sachzusammenhang zwischen Unterhalt und Umgang gibt, kann es hier auch keine Verwirkung geben. Hinzu kommt, das Verwirkung immer ein schuldhaftes Verhalten des UH-Empfängers voraussetzt. Das sind aber Deine Kinder - und die haben sich ja gar nicht schuldhaft verhalten, sondern bestenfalls ihre Mutter.
Wenn Du allerdings ohne Not und in vorauseilendem Gehorsam den UH nach oben anpasst, darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn das Fragen aufwirft; vor allem die, ob möglicherweise noch mehr zu holen sein könnte. Wenn seit der letzten Einkommensauskunft Deinerseits mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist eine Einkommensüberprüfung auch legitim und keineswegs unverhältnismässig.
Davon abgesehen: Was genau hindert Dich, einen neuerlichen Versuch zu starten, den Umgang wieder in Gang zu bringen? "Ich lass die mal in Ruhe" mag in einer hochstrittigen Situation mal ein augenblicklich richtiges Argument sein, aber doch nicht über Jahre!
Grüssles
Martin
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